Zwei Jahre Haft auf Bewährung – das ist das Urteil des Landgerichts Krefeld gegen den HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. Klaus R., verkündet im Juli dieses Jahres. Die Richter hatten ihn für schuldig befunden, drei Krebspatienten auf fahrlässige Weise durch Infusionen mit einem nicht geprüften und überdosierten Mittel getötet zu haben – sowie des fahrlässigen Herstellens verfälschter ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten., was sie beim Strafmaß verschärfend berücksichtigen. Das Urteil wurde zwischenzeitig rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft eine zuvor eingelegte Revision wieder zurückgenommen hat, der Heilpraktiker und Betroffene haben keine Revision angestrebt.
Inzwischen liegt das schriftliche Urteil vor, das auch die Aussetzung der Freiheitsstrafe auf Bewährung begründet. Dies ist bei Haftstrafen von über einem Jahr möglich bei günstiger Sozialprognose, besonderen Umständen – und sofern die „Verteidigung der Rechtsordnung“ keine Vollstreckung der Haft gebietet. Es bestünde „die begründete Erwartung, dass der Angeklagte keine weiteren Straftaten begehen wird“, heißt es im Urteil – auch da er zuvor nicht straffällig geworden worden sei. „Die Motivation für sein Handeln war es, Krebspatienten zu helfen“, heißt es außerdem im Urteil. „Aufgrund der zerstörten Reputation“ werde er seinen Beruf als Heilpraktiker nicht wieder ausüben können, erklären die Richter. „Er wird daher nicht erneut derartigen erheblichen Sorgfaltsanforderungen unterliegen“, erklären sie, obwohl die Richter dem Heilpraktiker die weitere Berufsausübung nicht untersagt haben.
Heilpraktiker Klaus R. sei „absoluter Ausnahmefall“
Die Bewährungsstrafe sieht das Gericht auch nicht als „für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich“ an. Das Medieninteresse an dem Fall sowie die auch durch die Tat angestoßene öffentliche Diskussion über die Zukunft des Heilpraktikerwesens sei nicht von Bedeutung – wichtig sei die Wirkung auf das Rechtsempfinden der „über die Besonderheiten des Einzelfalls unterrichteten Bevölkerung“. Es handele sich „um einen absoluten Ausnahmefall“, dass ein Heilpraktiker eine eigenständige 10-wöchige „alternativmedizinische ChemotherapieChemotherapie Die Chemotherapie ist, neben OP und Strahlentherapie, eine der zentralen Behandlungsmöglichkeiten bei Krebs. Sie umfasst die zyklische Behandlung mit chemischen Substanzen – Zytostatika – in Form von Infusionen, Spritzen oder Tabletten. Die zumeist systemisch wirkenden Medikamente richten sich auch gegen gesunde Zellen, was die typischen Nebenwirkungen wie Haarausfall, Blutarmut, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Infektionen im Mund erklärt.“ anbietet, erklärt die Strafkammer, der im Prozess gegen Klaus R. auch eine Heilpraktikerin als Schöffin angehörte. „Regelmäßig beschränken sich Heilpraktiker darauf, zu versuchen, die Folgen einer Chemotherapie abzumildern beziehungsweise die Patienten insoweit zu unterstützen“, heiß es im Urteil. „Es ist daher nicht notwendig, zur Abschreckung oder Verhinderung weiterer Taten die Freiheitsstrafe zu vollstrecken.“
Das Urteil schildert auch nochmal die tragischen Todesfälle – wie auch die Entscheidung des damals Ende 40-jährigen Mannes, überhaupt Heilpraktiker zu werden. Entscheidend sei für ihn ein Erlebnis gewesen, als er einem Menschen bei einem Unfall geholfen hat, erklärte R. vor Gericht – zuvor war er Betriebs- und Marketingleiter bei einem Unternehmen. Nach einer Ausbildung schaffte R. im zweiten Anlauf die Heilpraktiker-Prüfung. Nachdem er eine Weile eine unbezahlten Praktikumsstelle hatte, spezialisierte er sich zunächst auf Bioresonanztherapie. Aufgrund finanzieller Einschränkungen und veränderter Interessen habe sich seine Frau von ihm getrennt.
Im Jahr 2014 lernte er einen zuvor an KrebsKrebs Statt eine spezifische Krankheit zu benennen, handelt es sich bei Krebs um einen Sammelbegriff für verschiedene Krankheiten. Ihnen allen gemeinsam ist jedoch das unkontrollierte Wachstum von Körperzellen, aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Zellwachstum und Zelltod. Die Folge daraus ist – außer bei Blutkrebsarten – eine Geschwulst ohne organspezifische Funktion. Dringt diese in das umliegende gesunde Gewebe ein, spricht man von bösartigen Tumoren; ausschließlich bösartigen Tumore werden als Krebs bezeichnet. Krebs kann zudem metastasieren, d.h. er breitet sich im Körper aus, indem die Krebszellen über Blut- und Lymphbahnen wandern und infolgedessen in anderen Organen Tochtergeschwülste bilden. erkrankten Niederländer kennen, der überzeugt gewesen sei, durch „alternativmedizinische“ Methoden geheilt worden zu sein. Die beiden betrieben anschließend eine Praxis. R. besuchte „Fortbildungsveranstaltungen“, bei denen „die Vorteile der Einnahme von Curcuma und Vitamin C bei Krebspatienten“ thematisiert worden seien, schreibt das Gericht – obwohl dies wissenschaftlich nicht anerkannt ist. Später begann er mit Infusionen des nicht zugelassenen und gefährlichen Mittel 3-Bromopyruvat3-Bromopyruvat 3-Brompyruvat (3-BP) ist das Bromderivat der Brenztraubensäure. Chemisch betrachtet ist es der Milchsäure sehr ähnlich und verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 3-Brompyruvat bindet an Cysteinreste und führt als sogenanntes Alkylans Alkylgruppen in die DNA ein. Es ist zudem in der Lage die Blut-Hirn-Schranke zu überschreiten. Für 3-Brompyruvat wird aktuell ein onkologischer Wirkmechanismus postuliert. Zellversuche deuten auf eine zytostatische Wirkweise, auf die Hemmung des Wachstums von Zellen, hin. Um einen Tumor mit dieser Substanz zu behandeln, muss 3-BP lokal verabreicht, also direkt in die Wucherung geleitet werden, um eine gezielte Wirkung zu erreichen. Es besitzt ein sehr enges Wirkspektrum, und kann schon bei leichten Überdosierungen zum Tode führen. Es existieren bisher keine klinischen Studien zu 3-Brompyruvat. Als Krebsmedikament ist es nicht hinreichend erforscht und somit in Deutschland als solches nicht zugelassen. Manche Heilpraktiker verweisen jedoch auf die effektive Krebstherapie mit 3-Bromopyruvat. Die führte bereits zu mehreren Todesfällen. (3-BP3-BP 3-Brompyruvat (3-BP) ist das Bromderivat der Brenztraubensäure. Chemisch betrachtet ist es der Milchsäure sehr ähnlich und verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 3-Brompyruvat bindet an Cysteinreste und führt als sogenanntes Alkylans Alkylgruppen in die DNA ein. Es ist zudem in der Lage die Blut-Hirn-Schranke zu überschreiten. Für 3-Brompyruvat wird aktuell ein onkologischer Wirkmechanismus postuliert. Zellversuche deuten auf eine zytostatische Wirkweise, auf die Hemmung des Wachstums von Zellen, hin. Um einen Tumor mit dieser Substanz zu behandeln, muss 3-BP lokal verabreicht, also direkt in die Wucherung geleitet werden, um eine gezielte Wirkung zu erreichen. Es besitzt ein sehr enges Wirkspektrum, und kann schon bei leichten Überdosierungen zum Tode führen. Es existieren bisher keine klinischen Studien zu 3-Brompyruvat. Als Krebsmedikament ist es nicht hinreichend erforscht und somit in Deutschland als solches nicht zugelassen. Manche Heilpraktiker verweisen jedoch auf die effektive Krebstherapie mit 3-Bromopyruvat. Die führte bereits zu mehreren Todesfällen.). Der Heilpraktiker „entwickelte“ eine Kombinationstherapie, die auch Vitamine und homöopathische Mitteln umfasste. Er berechnete für 10-wöchige Anwendungen knapp 10.000 Euro.
Keine Aufklärung über mögliche Langzeitfolgen von 3-BP
Die später verstorbenen Patienten kamen alle aus den Niederlanden. Die Brustkrebserkrankung einer Patientin war zuvor als heilbar eingeschätzt – sie lehnte aber eine Chemotherapie ab und fand die als „natürlich“ beworbene Behandlungsweise des Heilpraktikers. Das 3-BP solle Zucker „aus den Krebszellen herausholen, sodass diese absterben würden“, erklärte er der Frau laut dem Urteil im Aufklärungsgespräch. Parallel behandelte R. zwei Patienten mit früherer Diagnose eines BauchspeicheldrüsenkrebsBauchspeicheldrüsenkrebs Beim Bauchspeicheldrüsenkrebs, dem sog. Pankreaskarzinom, handelt es sich um eine besonders bösartige Tumor-Erkrankung, dessen Heilungschancen oft schlecht sind, da sie meist – aufgrund fehlender Symptome – erst spät entdeckt wird. Meist ist hierbei die Bauchspeicheldrüse (der Pankreas) von einer bösartigen Wucherung des Drüsengewebes betroffen (Adenokarzinom). – eine Patientin galt als krebsfrei, der andere Patient hatte einen inoperablen Tumor.
Ihm soll der Heilpraktiker erklärt haben, die Behandlung mit 3-BP sei experimentell. „Er wies – wie auch gegenüber den weiteren Patienten – nicht ausdrücklich darauf hin, dass die Langzeitfolgen unbekannt seien und unbekannte Nebenwirkungen drohten“, erklären die Richter. „Dem Angeklagten war bekannt, dass 3-BP LeberLeber Die Leber ist ein Stoffwechselorgan im menschlichen Körper. Als Hauptentgiftungsstelle verantwortet sie die Verwertung von Nahrungsbestandteilen, den Abbau und die Ausscheidung von Stoffen. Sie baut, zusammen mit anderen Organen, alte oder beschädigte Blutkörperchen ab. Auch die Produktion lebenswichtiger Proteine gehört zu ihren Aufgaben. Sie speichert Vitamine und Spurenelemente und stellt mit Hilfe von Vitamin K Eiweiße her, die für die Blutgerinnung wichtig sind. Die Leber steuert zusätzlich den Blutzuckerspiegel und stellt Ausgangsprodukte für die Hormonproduktion her. Sie nimmt eine wichtige Rolle im Fettstoffwechsel ein. Eine Besonderheit der Leber ist, dass sie sich nach Verletzungen zu einem Großteil regenerieren kann, was für andere Organe nicht der Fall ist.- und Nierenschäden auslösen kann und in Tierversuchen bei einer geringen Steigerung der Dosis eine tödliche Wirkung eingetreten war, obwohl zuvor der Stoff noch vertragen worden war“, heißt es im Urteil.
Zum Abwiegen von 3-BP nutzte er eine Waage, die hierzu völlig ungeeignet war – und stellte er nicht fest, ob er den Patienten tatsächlich 3-BP verabreichte, und er arbeitete bei der Herstellung nicht nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Heilpraktiker setzte Infusion von 3-BP trotz Komplikationen fort
Als bei einer Infusion mit 3-BP die Brustkrebspatientin ohnmächtig zu werden drohte, ließ R. sie die Beine hochlegen und gab ihr eine Infusion mit Vitamin C. Ihr wurde übel – wie auch einer weiteren Patientin, die überlebte. Bei letzterer „wurde der Tropf erneut angeschlossen“, schreiben die Richter. „Sie übergab sich während der Infusion in mehrere Nierenschalen.“
Die Patienten konnten sich anschließen teils nur undeutlich äußern und mussten mit den Händen oder einem Kopfnicken kommunizieren. „Der Angeklagte ging davon aus, dass es sich um die ihm bekannten Nebenwirkungen des 3-BP handelte und schrieb ein Rezept für Bachblüten-Rescue-Tropfen“, heißt es im Urteil. Der Zustand der drei Patienten verschlechterte sich schnell, sie erlitten Krampfanfälle und starben an Hirnödemen.
Der Heilpraktiker entsorgte – „nach seinen Angaben aus Angst“ – zu einem unbekannten Zeitpunkt das restliche 3-BP. „Der Angeklagte konnte die von ihm entwickelte Behandlungstherapie gegen Krebs nicht fortführen“, heißt es im Urteil. „Er erstattete den Patienten und Angehörigen der verstorbenen Patienten das Geld für den nichtdurchgeführten Teil der TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist..“
3-BP: Breite Wirkung wie „Schuss aus einer Schrotflinte“
Nach Überzeugung der Richter starben die Patienten an Überdosierungen – auch wenn sich „infolge der unzureichenden Behandlungsdokumentation des Angeklagten“ letztlich nicht mit Sicherheit belegen ließ, welche der sichergestellten Infusionsflaschen die Patienten in welchem Umfang erhielten. Aufgrund der höheren Konzentration soll das 3-BP in der Lage gewesen sein, die Blut-Hirn-Schranke zu überwinden, was zu ähnlichen Symptomen wie bei einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung geführt haben soll. 3-BP habe viele Wirkungen, erklärte ein Gutachter: „Der Sachverständige verglich diese breitgestreute Wirkung anschaulich mit dem Schuss aus einer Schrotflinte“, heißt es im Urteil.
Durch korrekte Kontrollmaßnahmen „wäre eine Überdosierung entdeckt und verhindert worden“, stellen die Richter fest. Auch falls dies nicht die Todesursache gewesen wäre, sondern R. ein falscher Stoff geliefert wurde, „hätte der Angeklagte die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet und der Sorgfaltspflichtverstoß wäre kausal für den Tod der Patienten“. Die Richter sahen allerdings keinen Totschlag durch Unterlassen, obwohl der Angeklagte für eine Patientin nicht unmittelbar einen Notarzt rief – weil sie nach der Einschätzung eines Sachverständigen „auch durch einen sofortigen Transport ins Krankenhaus nicht hätte gerettet werden können“. Auch habe der Heilpraktiker den Ernst der Lage nicht erkannt, sodass er sich nicht eines versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig gemacht habe. Dafür, „dass er die Situation vielmehr völlig verkannte“, spräche, dass er für eine Patientin mit schweren Symptomen ein Rezept für „Rescue-Tropfen“ ausstellte, schreiben die Richter.
„Ehrliche Reue und Bedauern über die Folgen der Behandlung“
Strafmildernd machten die Richter das große Medieninteresse sowie eine „auch vorverurteilende“ Berichtserstattung geltend, die berufliche und private Konsequenzen für den Angeklagten gehabt habe. So werde er „aller Voraussicht nach nie in den Beruf des selbstständigen Heilpraktikers zurückkehren können“, erklären die Richter. Er habe sich nach Ansicht der Strafkammer außerdem gegenüber dem Gericht kooperativ verhalten und „ehrliche Reue und Bedauern über die Folgen der Behandlung“ gezeigt. „Diese ist insbesondere auch deshalb glaubhaft, weil sich aus den Aussagen der Zeugen das Bild eines engagierten Heilpraktikers ergab, der seinen Patienten helfen wollte.“
Strafschärfend machten sie geltend, dass der Angeklagte erheblich fahrlässig handelte. „Ihm war bekannt, dass auch von geringen Dosishöhungen eine potentiell tödliche Gefahr ausgehen kann“, heißt es im Urteil. „Dennoch kontrollierte er die abgewogene Menge nicht ausreichend, sodass er in erheblichem Maße die erforderliche Sorgfalt außer Acht ließ.“
Für einen möglichen Entzug der Heilpraktikererlaubnis von Klaus R. ist die Stadt Krefeld zuständig. Dieser Schritte müsste „im Sinne einer rechtssicheren, gegebenenfalls gerichtlicher Prüfung standhaltenden Entscheidung“ umfassend geprüft und begründet werden, erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage. Die Entscheidungsfindung der Stadt dauert bereits seit April vergangenen Jahres an.
Bisherige Berichterstattung von MedWatch über den Prozess
- Landgericht Krefeld lässt Anklage zu: Heilpraktiker muss sich vor Gericht verantworten
- Erster Verhandlungstag: „Sie sind definitiv aufgeklärt worden, dass dieses Produkt ein Ausprobieren ist“
- Zweiter Verhandlungstag: Heilpraktiker konnte experimentellen Wirkstoff 3BP nicht exakt dosieren
- Dritter Verhandlungstag: „Die Leute standen im Grunde ja schon am Rand“
- Vierter Verhandlungstag: „Es klang biologisch, natürlich“
- Fünfter Verhandlungstag: Lieferant des vermeintlichen Krebsmittels im Heilpraktiker-Prozess: „Ich würde der ganzen Welt helfen“
- Sechster Verhandlungstag: Heilpraktiker-Prozess in Krefeld: Masja W. setzte 3-BP ab – diese Entscheidung hat vermutlich ihr Leben gerettet
- Siebter Verhandlungstag: Prozess gegen Heilpraktiker Klaus R. in Krefeld: Woher stammte das gefährliche Mittel 3-BP?
- Achter Verhandlungstag: Heilpraktiker Klaus R. vor Gericht: „Ich werde wohl keine Patienten mehr behandeln“
- Neunter Verhandlungstag: Urteil im Fall Klaus R.: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Heilpraktiker
- Zwei Jahre auf Bewährung für Klaus R.: Staatsanwaltschaft Krefeld zieht gegen Heilpraktiker zum Bundesgerichtshof