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Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz und Sozialgesetzbuch handelt es sich bei einem Krankenhaus um eine Einrichtung, in welcher durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt und gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird. Ein Krankenhaus gewährleistet die Unterbringung und Verpflegung von Patienten. Die Einrichtung soll zudem nach wissenschaftlich anerkannten Methoden agieren. Ein Krankenhaus, als Leistungserbringer der sozialen Sicherung und des Gesundheitswesens, führt überwiegend stationäre Behandlungen durch. Seit 2011 gehören auf Grund des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes immer mehr teil-, vor- und nachstationäre sowie ambulante Leistungen dazu. Zumeist ist ein Krankenhaus eine öffentlich-rechtliche und freigemeinnützige Institution. Allerdings nimmt die Anzahl privater Träger in den letzten Jahren zu. Die Finanzierung eines Krankenhauses erfolgt in Deutschland dual, d.h. es wird zwischen Betriebskosten und Investitionen unterschieden. Investitionen sollen durch öffentliche Fördermittel umgesetzt werden, die laufenden Betriebskosten werden von den Krankenversicherungen bezahlt.