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Prozess gegen Heilpraktiker wegen Tod von Krebspatienten „Die Leute standen im Grunde ja schon am Rand“

Gericht von innen. Langer leicht gerundeter Tische an welchem mehrere Menschen, hauptsächlich mit schwarzen Roben stehen.
Landgericht Krefeld © Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

Beim dritten Verhandlungstag im Prozess gegen den HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. Klaus R. ging es beim Landgericht Krefeld am heutigen Freitag um die Aufklärung der Patienten über ein möglicherweise krebserregendes „Krebsmittel“ und die Behandlung der später Verstorbenen. Außerdem Thema: Die Auswirkung der Arbeit von R. als Heilpraktiker auf seine familiäre Situation.

Beim Landgericht Krefeld war bei der nicht einmal zweistündigen Verhandlung gegen den Heilpraktiker Klaus R. wenig los. Nachdem zum Prozessauftakt vor zwei Wochen viele auch ausländische Medienvertreter gekommen waren, erschienen nur zwei Medienvertreter und ein Zuschauer, auch eine Nebenklagevertreterin sowie ein Gutachter wohnten der Verhandlung nicht bei. Der Heilpraktiker erschien im weißen Hemd und rotem Pulli. Er wurde zunächst zur Behandlung mit dem Wirkstoff DichloracetatDichloracetat Unter Dichloracetat (DCA) versteht man zumeist die Natrium- oder Kaliumsalze der Dichloressigsäure. Reine Dichloressigsäure ist eine starke organische Säure und darf nicht eingenommen werden. Bei DCA handelt es sich um ein Xenobiotikum, welches zur Behandlung seltener angeborener Formen der Laktatazidose angewendet. Die US-amerikanische Umweltschutzbehörde EPA stuft DCA als umweltgefährliche Chemikalie ein. (DCADCA Unter Dichloracetat (DCA) versteht man zumeist die Natrium- oder Kaliumsalze der Dichloressigsäure. Reine Dichloressigsäure ist eine starke organische Säure und darf nicht eingenommen werden. Bei DCA handelt es sich um ein Xenobiotikum, welches zur Behandlung seltener angeborener Formen der Laktatazidose angewendet. Die US-amerikanische Umweltschutzbehörde EPA stuft DCA als umweltgefährliche Chemikalie ein.) befragt, welches er seinen Krebspatienten neben dem ungeprüften Mittel 3-Brompyruvat (3BP) auch per Infusion gegeben hatte.

Dieses ist als möglicherweise krebserregend eingestuft, sagte der Vorsitzende Richter. Er las auch ein Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt an R. vor, in dem dieses das Mittel als möglicherweise bedenkliches ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. bezeichnete: Es gebe den Verdacht, dass es schädliche Wirkungen haben könnte, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Nach Ansicht des Regierungspräsidiums sei es aufgrund möglicher schwerwiegender neurologischer Nebenwirkungen kontraindiziert.

R. bestätigte, dass er das Schreiben erhalten hatte. Bei Schulungen über die „biologische Krebsmedizin“ sei nur darüber gesprochen worden, dass Neuropathien entstehen könnten, erklärte er. Diese könnten auch zu starken Einschränkungen der Motorik führen, seien aber reversibel. Deswegen habe er es nur zu Wochenanfang und zum Ende der Woche gegeben. Ihm sei „ganz klar“ gesagt worden, dass bei seiner Dosierung keine Ansammlung des Wirkstoffs im Körper stattfände. „Dass es eine krebserzeugende Potenz haben soll, ist in keiner Weise von denen gesagt worden“, erklärte R. vor Gericht.

„Sie hatten ja alle schon KrebsKrebs Statt eine spezifische Krankheit zu benennen, handelt es sich bei Krebs um einen Sammelbegriff für verschiedene Krankheiten. Ihnen allen gemeinsam ist jedoch das unkontrollierte Wachstum von Körperzellen, aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Zellwachstum und Zelltod. Die Folge daraus ist – außer bei Blutkrebsarten – eine Geschwulst ohne organspezifische Funktion. Dringt diese in das umliegende gesunde Gewebe ein, spricht man von bösartigen Tumoren; ausschließlich bösartigen Tumore werden als Krebs bezeichnet. Krebs kann zudem metastasieren, d.h. er breitet sich im Körper aus, indem die Krebszellen über Blut- und Lymphbahnen wandern und infolgedessen in anderen Organen Tochtergeschwülste bilden.

Auf die Frage, ob er seinen Patienten gesagt habe, dass DCA womöglich krebserregend ist, erklärte R., er habe „nicht explizit das Wort Krebs in den Mund genommen“. „Sie hatten ja alle schon Krebs“, ergänzte die Verteidigerin. Patienten hätte von ihm eine Ersthilfe haben wollen, sagte der Heilpraktiker. „Die Leute standen im Grunde ja schon am Rand.“

R. hatte seine TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. als „biologisch“ beworben. Daher wollte die Staatsanwältin von ihm wissen, ob es dies seiner Ansicht nach sei – eine ähnliche Diskussion gab es bereits am ersten Verhandlungstag zu 3BP. Ihm sei es bei einer Fortbildung zur „biologischen Krebsmedizin“ so gesagt worden, erklärte R. „Wenn Ärzte mir sagen, es gehöre zur biologischen Krebsmedizin, dann nehme ich das auch so an.“ Es werde zwar synthetisch hergestellt, aber mit dem Mittel sollten Zellen nicht durch „bewusste Gifte“ zerstört werden, sondern über Stoffwechselreaktionen. „Dadurch erkennt die Krebszelle, dass sie entartet ist, und schaltet sich ab“, erklärte R. „Es schaltet die kranke Zelle in den Selbsttod hinein.“

Auch sei ihm von anderen Anwendern nicht berichtete worden, dass Späterscheinungen auftreten könnten, erklärte R. „Viele Patienten erleben ja gar nicht die Späterscheinungen, die auftreten können.“ Der Vorsitzende Richter wollte von R. wissen, ob er in Betracht gezogen hat, dass die – oftmals austherapierten – Patienten durch seine Methoden oder auch die „Schulmedizin“ noch über einen längeren Zeitraum leben könnten. „Das war das Ziel“, erklärte seine Verteidigerin. Es gebe auch einen Patienten, dem es nach drei Jahren „hervorragend“ geht, erklärte R.

„Da muss ich jetzt selbst überlegen“

Die Staatsanwältin befragte ihn auch zu seiner Dokumentation. Er habe beispielsweise Übelkeit nicht immer dokumentiert, erklärte der Heilpraktiker. Es sei klar, dass Krebspatienten sich „nicht immer wohlfühlen“, sagte er. Begleitsymptome seien nicht unbedingt ausschlaggeben, sodass er sie seiner Ansicht nach nicht immer dokumentieren müsse.

Die Staatsanwältin las aus der Akte eines Patienten vor, dem während einer Infusion übel würde und dessen Blutdruck anstieg – R. gab ihm daraufhin so genannte Rescue-Tropfen, „eine Kombination von Bach-Blüten“, und spritzte ihm ein Schmerzmittel „IC“. Wofür steht die Abkürzung? „Da muss ich jetzt selber überlegen, was ich da geschrieben habe“, erklärte. R. zunächst – dann, dass es für „intrakutan“ stehe. Er habe es unter die Haut in die Nähe der Hals- und Brustwirbel gespritzt, von wo es „eine Art Informationsaustausch“ mit der LeberLeber Die Leber ist ein Stoffwechselorgan im menschlichen Körper. Als Hauptentgiftungsstelle verantwortet sie die Verwertung von Nahrungsbestandteilen, den Abbau und die Ausscheidung von Stoffen. Sie baut, zusammen mit anderen Organen, alte oder beschädigte Blutkörperchen ab. Auch die Produktion lebenswichtiger Proteine gehört zu ihren Aufgaben. Sie speichert Vitamine und Spurenelemente und stellt mit Hilfe von Vitamin K Eiweiße her, die für die Blutgerinnung wichtig sind. Die Leber steuert zusätzlich den Blutzuckerspiegel und stellt Ausgangsprodukte für die Hormonproduktion her. Sie nimmt eine wichtige Rolle im Fettstoffwechsel ein. Eine Besonderheit der Leber ist, dass sie sich nach Verletzungen zu einem Großteil regenerieren kann, was für andere Organe nicht der Fall ist. und dem Herzen gebe. Die Richter hinterfragten diese Darstellung nicht weiter.

Vom Gericht wurde auch die Kommunikation des Heilpraktikers mit einer anderen Patientin thematisiert: Sie telefonierte Ende Juli 2016 mit ihm, als die drei Krebspatienten verstarben. Sie hatte sich selbst zuhause 3BP als Infusion gegeben und berichtete über Nebenwirkungen: Übelkeit, Erbrechen, Kreislaufprobleme und einen Schwächezustand. Der Heilpraktiker erklärte im Gericht, die Probleme seien womöglich durch Änderungen im angelieferten 3BP-Wirkstoff entstanden. Der Richter las auch aus den WhatApp-Nachrichten vor, die R. und die Patientin sich am 27. Juli 2016 geschrieben haben – ihrem Geburtstag. „Darf ich Dich stören – ich habe heute meine Infusion gestartet“, schrieb sie und berichtete über Jucken in der Zunge und im Hals. „Ich fühle mich überhaupt nicht gut“, schrieb sie ihm. „Es fühlt sich anders an, als die andere“, schrieb sie offenbar in Bezug auf die Infusion. „Bitte stoppe die Infusionen“, schrieb R. daraufhin. „Vielleicht ist die Dosis zu hoch“, erklärte er damals. „Vielleicht ist die Qualität stärker.“ Sie habe nur ein Drittel genommen, erklärte seine Patientin.

„Alle Patienten fühlen sich nicht gut“

Die Staatsanwältin wollte von R. auch wissen, warum er nichts zu den tödlich verlaufenden Komplikationen zweier der drei verstorbenen Patienten dokumentiert hat. Er wollte es sicher nachtragen, erklärte der Heilpraktiker – „es sind so viele Dinge in meinem Kopf gewesen“. Zunächst habe er damals aber herauszufinden wollen, was passiert ist, und warum.

„Alle Patienten fühlen sich nicht gut“, hatte er schon Wochen vor den Todesfällen in einer englischsprachigen E-Mail an einen Geschäftspartner geschrieben, hielt die Staatsanwältin ihm vor. Daraufhin reduzierte er die Dosis von offenbar 3 auf 2,3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. „Die Patienten fühlen sich jetzt gut“, schrieb er später.

Auch sonst ging es vor Gericht es erneut um die Dosierung – die Ermittlungsbehörden hatten teils siebenfache Überdosierungen festgestellt. „Sie sagen ja jetzt, Sie haben maximal zwei Dosierlöffel genommen. Das ist uns so vorher nie gesagt worden“, erklärte die Staatsanwältin. Er habe je nach Körpergewicht auch drei bis vier Löffel beziehungsweise gut 100 Milligramm genommen, erklärte R., welche er über eine – laut Staatsanwaltschaft hierzu ungeeignete – Waage abgewogen habe. Wenn er etwas zu viel Wirkstoff dosiert hatte, habe er bei einer zweiten Infusion später am Tag weniger Wirkstoff gegeben, erklärte er – nur bei größeren Abweichungen habe er die 3BP-Menge korrigiert.

Der Richter nutzte die Gelegenheit, R. bei der Verhandlung zu einigen persönlichen Details zu befragen. Er sei mit drei Geschwistern in Bad Rothenfelde bei Osnabrück aufgewachsen, erklärte der Heilpraktiker. In der Grundschule habe es keine Probleme gegeben, die Hauptschule habe er normal abgeschlossen und danach in Osnabrück eine Ausbildung als Werkzeugmacher gemacht. Nach seiner Bundeswehrzeit habe er Medizintechnik studiert und im Marketing gearbeitet, doch habe er sich nicht mit dem wirtschaftlichen Druck arrangieren wollen. Stattdessen machte er eine eigentlich dreijährige Heilpraktiker-Ausbildung, bei der ihm aufgrund des Medizintechnik-Studiums ein halbes Jahr erlassen wurde.

„Das war für mich immer ein wunderbares Erlebnis: Helfen zu können“, erklärte R. Seine Frau habe allerdings weniger Verständnis für seine Entwicklung in Richtung „ganzheitliches Denken“ gehabt. Außerdem habe er in seiner ersten Zeit als Heilpraktiker wenig verdient, die Ersparnisse schrumpften und sie begann nach gut zehn Jahren als Hausfrau, als Verkäuferin zu arbeiten. Außer dem Bezug von Hartz 4 habe er keinen wesentlichen Beitrag zur Einkommenssituation leisten können, erklärte der Heilpraktiker.

R. sieht eine mediale Vorverurteilung

Dann habe er die Möglichkeit bekommen, bei einem Heilpraktiker, in dessen Praxis er mitarbeite, auch eigene Patienten zu generieren. Dieser habe ihm auch den Kauf eines „Bioresonanz“-Geräts erlaubt. 2014 habe sich schließlich die Möglichkeit ergeben, in eine Heilpraktiker-Praxis in Brüggen-Bracht einzusteigen – wo die 2016 verstorbenen Patienten behandelt wurden. Dort habe er todkranke Patienten behandelt. „Ich könnte das nicht“, hätten Kollegen zu ihm gesagt, erklärte der Heilpraktiker – doch er habe gut mit ihnen und ihrer schwierigen Situation umgehen können.

Die Todesfälle seien im Sommer 2016 „enorm in der Presse breitgetreten“ worden, erklärte R., der auch von vorverurteilender Berichterstattung sprach. Sein Sohn – der Physik studierte – habe ihm erklärt, dass er nichts mehr mit ihm zu tun haben wolle – und änderte genauso seinen Nachnamen wie seine Frau, die sich vor rund acht Jahren von R. trennte. Die Namensänderung habe er überhaupt nicht verstanden, erklärte der Heilpraktiker. „Das ist für mich der absolute Todesstoß gewesen.“ R. bezeichnete sich als aktuell arbeitslos, doch mache er mit 100 bis 120 Stunden im Monat einen Job in der Pflege.

Die Verhandlung gegen den Heilpraktiker wird am 30. April fortgesetzt – es soll um die Geschädigten gehen, Sachverständige und Zeugen sind laut dem Gerichtssprecher geladen. Die Verteidigerin kündigte außerdem an, die Ladung von Patienten als Zeugen zu beantragen, die Positives über R. sagen könnten. „Ich würde gern auch mal die vernehmen lassen, denen er geholfen hat“, erklärte sie.