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Prozess wegen verstorbener Krebspatienten „Sie sind definitiv aufgeklärt worden, dass dieses Produkt ein Ausprobieren ist“

Gerichtssaal von innen, hölzerne Wandvertäfelung, blauer Teppich. An zwei langen Pulten stehen Richter:innen und Anwält:innen.
© Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. Klaus R. steht in Krefeld vor Gericht, weil drei seiner Krebspatienten im Sommer 2016 kurz nach seiner TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. mit dem Mittel 3-Brompyruvat verstarben. R. sagt aus, dass ihm leidtäte, was passiert ist – dass er es sich aber nicht erklären könne. Laut Anklage war eine Waage ungeeignet, mit der ein wissenschaftlich nicht erforschtes Mittel abgewogen hat.

Im Sommer 2016 hat der Tod dreier Patienten des Heilpraktikers Klaus R. bei vielen Menschen in Deutschland für Entsetzen gesorgt: Seine an KrebsKrebs Statt eine spezifische Krankheit zu benennen, handelt es sich bei Krebs um einen Sammelbegriff für verschiedene Krankheiten. Ihnen allen gemeinsam ist jedoch das unkontrollierte Wachstum von Körperzellen, aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Zellwachstum und Zelltod. Die Folge daraus ist – außer bei Blutkrebsarten – eine Geschwulst ohne organspezifische Funktion. Dringt diese in das umliegende gesunde Gewebe ein, spricht man von bösartigen Tumoren; ausschließlich bösartigen Tumore werden als Krebs bezeichnet. Krebs kann zudem metastasieren, d.h. er breitet sich im Körper aus, indem die Krebszellen über Blut- und Lymphbahnen wandern und infolgedessen in anderen Organen Tochtergeschwülste bilden. erkrankten Patienten waren kurz nach der Infusion mit dem Mittel 3-Brompyruvat (3BP) verstorben, die R. selbst hergestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft Krefeld legte im April 2018 die Anklage vor, am Freitag begann der Prozess vor dem dortigen Landgericht. Das Medieninteresse vor der zweiten großen Strafkammer war hoch, mehrere Kamerateams und rund 20 Journalisten kamen zu der Verhandlung im holzgetäfelten Verhandlungssaal. Viele reisten aus den Niederlanden an, da R. überwiegend niederländische Patienten behandelt hatte. Neben drei Berufsrichtern werden zwei Schöffinnen das Urteil über R. sprechen. Eine der beiden war früher als Heilpraktikerin und Krankenschwester tätig.

Der Angeklagte betritt den Gerichtssaal.
© Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

Die Staatsanwaltschaft legt dem 62-jährigen Heilpraktiker zur Last, am 27. Juli 2016 in seiner Praxis in Brüggen-Bracht die drei Patienten fahrlässig getötet zu haben – eine weitere Patientin hatte Beschwerden, die jedoch nicht so gravierend waren. Die Patienten hätten die laut Staatsanwältin Rahel Plass „wissenschaftlich und medizinisch unbekannte Substanz“ 3BP als Infusion erhalten. R. soll diese mit einer Waage abgewogen haben, die für diese Zwecke ungeeignet war: Das Zuwiegen von Kleinstmengen sei so „nicht möglich“ gewesen, erklärte Plass. Daher entspräche die Herstellung nicht den anerkannten pharmazeutischen Regeln. Nach Ansicht der Anklage führte dies dazu, dass die Patienten die drei- bis siebenfache 3BP-Dosis erhalten hatten – wie aus Laboruntersuchungen sichergestellter Behältern hervorging.

Erste Patientin verstarb aufgrund eines Hirnödems

Die Patienten zeigten teils erhebliche körperliche Reaktionen, erklärte die Staatsanwältin. Eine Frau habe sich sofort ins Bett begeben, wo sie sich erbrochen habe. Sie habe auch Kopfschmerzen gehabt. Am nächsten Morgen reagierte sie auf die Ansprache durch ihre Tochter unverständig – und redete anschließend nicht mehr. Am Nachmittag hatte sie einen Krampfanfall, Ärzte diagnostizierten ein ausgeprägtes Hirnödem. „Am Tag darauf verstarb sie gegen Mittag“, erklärte Plass. 3BP sei ins Gehirn gelangt, wo es zu Vergiftungserscheinungen kam.

Auch eine zweite Patientin zeigte laut Anklage bald Symptome. Nachts habe sie Krampfanfälle gehabt, im Krankenwagen wurde sie in ein künstliches Koma versetzt – und erwachte nicht mehr. Auch sie verstarb.

Ein dritter Patient berichtete über einen komischen Geschmack und ein Kribbeln im Mund, erklärte die Staatsanwältin – seine Infusion wurde wegen der Komplikationen bei den beiden Patientinnen abgebrochen. Doch auch er sei zunehmend teilnahmslos geworden, er habe Hilfe beim Gehen gebraucht und sei in ein Krankenhaus überwiesen worden, wo Ärzte eine linksseitige Lähmung feststellten. Später erlitt auch er Krampfanfälle und verstarb. Bei einer vierten Patientin wurde die Infusion gleichfalls vorzeitig abgebrochen. Sie fühlte sich am darauffolgenden Morgen besser, litt aber noch an Unwohlsein und verändertem Appetit.

3BP: Erhebliche Schäden durch ein nicht zugelassenes Mittel

Der Angeklagte hätte die Überdosierungen erkennen und verhindern müssen, erklärt Plass. Er habe vorhersehen können, dass Überdosierungen „erhebliche Schäden“ mit sich bringen: Ihm sei bekannt gewesen, dass die Dosierung von 3BP sorgfältig erfolgen muss, da es in den Stoffwechsel eingreift. Er habe eine besondere Sorgfaltspflicht gehabt, da 3BP nicht zugelassen ist.

Es täte ihm sehr leid, was passiert ist, erklärte R., der die Anklageverlesung etwas nervös, mit ernstem Blick und sichtbar mitgenommen verfolgte. Er könne sich nicht erklären, was passiert ist. Er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, erklärte der Heilpraktiker: Er habe ein gutes Gefühl, dass er „richtig und sauber“ gearbeitet habe. Niemals sei es seine Intention gewesen, Menschen zu schaden. Im Gegenteil: Die Erinnerung an einen Moment vor vielen Jahren, bei dem er als einziger nach einem Unfall als Ersthelfer geholfen habe, habe ihn später dazu bewogen, Heilpraktiker zu werden – zuvor hatte er nach einem Medizintechnik-Studium über zwanzig Jahre als Vertriebsingenieur gearbeitet. „Ich habe mich entschlossen, meinen Beruf aufzugeben – ich habe wirklich gut Geld verdient als Vertrieb- und Marketingmitarbeiter“, sagte er. „Es ging niemals darum, das große Geld zu machen.“ Stattdessen habe zum Dienst der Menschen als Heilpraktiker arbeiten wollen.

3BP: Kollege habe ihm die Zusammenhänge erklärt

Schon beim Medizintechnik-Studium sei er auch in Physiologie und Anatomie ausgebildet worden. „Ich habe medizinische Kenntnisse“, sagte R. – nicht wie ein Mediziner, aber er habe ein Verständnis, wie der Körper funktioniert und arbeitet. Seine Heilpraktiker-Ausbildung erstreckte sich über drei Jahre. „Morgens neun bis 14 Uhr, vier Tage die Woche“, sagte R. „Nicht so nach dem Motto: Guckste ins Internet und machst dich ein bisschen schlau.“ Bei der ersten Heilpraktiker-Prüfung sei er durchgefallen, die zweite habe er bestanden. Anschließend habe er ein Praktikum bei einem Heilpraktiker gemacht, bei dem er drei Jahre gearbeitet habe – und machte mehrere Fortbildungen „im Bereich Biopräparate“, in Akupunktur oder in so genannter Kraniosakraltherapie und Bioresonanztherapie.

Eine Praxis aus Brüggen-Bracht, bei der es überwiegend um Krebstherapien gegangen sei, habe schließlich einen Nachfolger gesucht. Die Patienten seien fast ausschließlich aus den nahegelegenen Niederlanden gekommen – wie auch der Betreiber. „Er wollte eine Alternative anbieten für Patienten aus den Niederlanden“, sagte R.

Auf seinen Homepages sprach auch R. speziell Niederländer an. 3BP sei das „aktuell beste Präparat zur Tumorbehandlung“ und effektiver als heutige Chemotherapeutika, warb er etwa – sowie auch damit, seine Therapien seien „natürlich“. Das einzige Produkt, was vielleicht nicht als „natürlich“ bezeichnet werden könne, sei 3BP, erklärte R. vor Gericht. „Das gebe ich in dieser Form hier zu.“ Da es in den Glukosestoffwechsel von Zellen eingreife, gebe es jedoch auch einen biologischen Effekt, erklärte er. Ein Kollege habe ihm die Zusammenhänge erklärt – und auch Quellen genannt.

„Gehen Sie davon aus, dass Ratten und Menschen, was diese Dinge angeht, gleich sind?“

Ab „gewissen Dosierungen“ könne es Schädigungen der LeberLeber Die Leber ist ein Stoffwechselorgan im menschlichen Körper. Als Hauptentgiftungsstelle verantwortet sie die Verwertung von Nahrungsbestandteilen, den Abbau und die Ausscheidung von Stoffen. Sie baut, zusammen mit anderen Organen, alte oder beschädigte Blutkörperchen ab. Auch die Produktion lebenswichtiger Proteine gehört zu ihren Aufgaben. Sie speichert Vitamine und Spurenelemente und stellt mit Hilfe von Vitamin K Eiweiße her, die für die Blutgerinnung wichtig sind. Die Leber steuert zusätzlich den Blutzuckerspiegel und stellt Ausgangsprodukte für die Hormonproduktion her. Sie nimmt eine wichtige Rolle im Fettstoffwechsel ein. Eine Besonderheit der Leber ist, dass sie sich nach Verletzungen zu einem Großteil regenerieren kann, was für andere Organe nicht der Fall ist. oder der Nieren geben, erklärte R. auf Nachfrage – es gebe ja das Sprichwort „die Dosis macht das Gift“. Der Heilpraktiker wusste auch von Tierversuchen, bei denen es zu Todesfällen gekommen sei. Als „Daumenregel“ sei er der Empfehlung gefolgt, normalerweise höchstens 2,5 Milligramm 3BP pro Kilogramm Körpergewicht einzusetzen – bei 3 Milligramm sei „absolut Schluss“ gewesen. Diese höchste Dosis habe er nur eingesetzt, wenn der Patient es explizit wollte. „Gehen Sie davon aus, dass Ratten und Menschen, was diese Dinge angeht, gleich sind?“, fragte der Vorsitzende Richter Johannes Hochgürtel. „Das weiß man nicht“, sagte R. „Genau“, antwortete Hochgürtel.

Mann mit kurzen grauen Haaren, weißem Hemd, weißer Krawatte und Richterrobe.
Der Vorsitzende Richter Johannes Hochgürtel leitet das Verfahren gegen Klaus R.
© Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

Dass ein Frankfurter Arzt bei einem einzelnen Einsatz von 3BP den Stoff über einen Katheter nicht ins Blut gab, sondern direkt in den Tumor spritzte, habe nicht dem Ziel gedient, Toxizität in anderen Körperregionen zu verhindern, mutmaßte R. auf Nachfrage – sondern nur die örtliche Dosis erhöhen sollen. Nach seinem Kenntnisstand sei 3BP ein Zellgift, erklärter der Richter. Das sehe er anders, entgegnete R. – es stoppe den Glukosestoffwechsel, welcher bei Krebszellen erhöht sei. Es sei nicht etwas völlig Neues, in den Stoffwechsel einzugreifen, ergänzte seine Verteidigerin, die bei der Verhandlung insgesamt selten das Wort ergriff.

Seit Übernahme der auch „Klinik“ genannten Praxis sei die Anwendung immer die gleiche gewesen, berichtete der Heilpraktiker: Er habe die Menge mit einem kleinen Dosierlöffel auf eine Waage gegeben, dann in Kochsalz aufgelöst und über eine Spritze in eine Infusionsflasche gespritzt. Im Frühjahr 2015 habe er mit den 3BP-Behandlungen angefangen. Über Wochen und Monate sei es nicht zu erheblichen Vorfällen gekommen, sagte R. – er selbst wisse nicht, weshalb die Patienten verstorben sind. „Deshalb bin ich selbst sehr dankbar, wenn man eine Erklärung findet, was da passiert ist.“

„Ich habe einige Probleme“, schrieb der Heilpraktiker

Habe er mal mit Medizinern gesprochen – auch zur Frage, wie mit Nebenwirkungen umzugehen ist, fragte der Richter. Er habe Kontakt zu einem Allgemeinmediziner gehabt, erklärte R. – „wenn das Gefühl dagewesen ist, das ist außerhalb meiner Möglichkeiten“. Teils hätten Patienten über Kopfschmerzen oder Übelkeit geklagt – auch bei Behandlungen mit Artemisinin oder Kurkuma, das er auch als Infusion einsetzte. Nachdem ein Arzt ihm erzählt hatte, dass Chemotherapien normalerweise über einen Port infundiert werden und ihm das Konzept erklärte, habe auch er Ports verwendet.

Bis zu den Todesfällen im Jahr 2016 habe er aus den USA zehn Lieferungen 3BP zu je 10 Gramm erhalten, erklärte R. Der Lieferant sei sehr vertrauenswürdig gewesen – mit einer Reinheit von über 97 Prozent. Die letzten vier Flaschen, die er am einen Tag vor den tragischen Zwischenfällen erhielt, seien anders gewesen. Der Richter verlas eine E-Mail von R. an seinen Lieferanten: „Ich habe einige Probleme“, schrieb der Heilpraktiker – ein Patient habe erbrochen. „Das Pulver ist anders als das letzte.“ Er sei nicht glücklich damit, aber er brauche das Mittel. Vielleicht sei „das Zeug durch die Plastikflasche verdorben“, mutmaßte er. „Wenn Du Reaktionen siehst, reduziere die Dosis“, erhielt er als Empfehlung.

R. räumte ein, dass er für die Behandlung angefertigte Flaschen teils falsch beschriftet hatte – er habe aber immer über den Inhalt Bescheid gewusst und alleine gearbeitet, so dass es nicht zu Verwechslungen gekommen sei.

Fürs Wochenende, an denen keine Infusionen möglich waren, habe er seinen Patienten teils Glasröhrchen mit 3BP zum Trinken mitgeben. „Die Patienten, die fühlten sich schon in Not, die wollten keine wirkliche Pause machen“, sagte er. Er habe mit seinen Therapien Erfolge gehabt: Eine Patientin sei zuerst im Rollstuhl gesessen – „die konnte wieder laufen“, sagte er. „Zwei Jahre später ist sie dann doch gestorben.“

R.: Keine ausreichenden Informationen zu Langzeitwirkungen

Die Patienten wollten geheilt werden, erklärte R. – er habe gesagt, dass man dieses Versprechen nicht geben könne. „Wenn’s der liebe Gott will, vielleicht kommt’s auch zur Heilung“, sagte er im Gericht. Inwiefern habe er darüber aufgeklärt, dass die „Risiken überhaupt nicht zu beurteilen sind“, fragte der Richter. Die Literatur erlaube tatsächlich keine ausreichenden Informationen zu Langzeitwirkungen, räumte R. ein. Die Patienten hätten gewusst, „dass das es ein Produkt ist, das noch in der Experimentierphase steckt“, sagte er. Er habe sie informiert, dass es im Grunde darum ging, den Körper zu entgiften und zu reinigen – damit das Milieu für den Tumor „nicht mehr lebenswert ist“.

Der Richter ging die Fälle der vier Patienten durch, die von der Anklage erfasst waren, und fragte R. zum Aufklärungsgespräch sowie zur Therapie und den Komplikationen. Teils führte der Heilpraktiker das Gespräch auf Deutsch, teils auf Englisch – es hätte mindestens eine, wenn nicht zwei Stunden gedauert, sagte er. Ein schriftliches Aufklärungsformular fanden die Ermittlungskräfte zwar als Entwurf auf seinem Computer, doch setzte der Heilpraktiker dies nicht ein. „Ich wollte das übersetzen lassen auf Holländisch, dazu bin ich nicht gekommen“, sagte R. Er erklärte, dass er schon den Besuch in seiner Praxis als Willenserklärung dafür ansah, dass die Patienten seine Therapien wollten.

KrebstherapieKrebstherapie Eine Krebstherapie ist immer spezifisch auf die jeweilige Tumorart angepasst, da Krebs keine spezifische Krankheit, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen ist, die auf gleichen Grundlagen beruhen. Auch ist der Verlauf einer bösartigen Tumorerkrankung von Mensch zu Mensch individuell. Es existieren neben weiteren Methoden drei zentrale Säulen in der Krebsbehandlung: Operation, Strahlen- und Chemotherapie. mit 3BP „nur ein Ausprobieren“?

Diese seien normalerweise austherapiert gewesen oder sie hätten Chemotherapien generell abgelehnt – abgeraten habe er nicht hiervon, beteuerte der Heilpraktiker. Oft hätten Patienten viele andere Mittel genommen – beispielsweise auch das vermeintliche Wundermittel MMS. Er habe klar gemacht, dass er keine anderen Stoffe parallel zur Behandlung haben möchte, mit denen er keine Erfahrung habe, sagte R. Er habe den Patienten klar gemacht, dass es nur „ein Ausprobieren“ ist: „Das war ja auch der Punkt, warum sie zu mir gekommen sind – weil sie es woanders nicht bekommen haben.“

Als einer der verstorbenen Patienten Kribbeln spürte, habe er die Infusion mit 3BP zunächst unterbrochen. Nach einer halben Stunde sei es ihm aber besser gegangen, sodass er diese wieder gestartet habe. Doch als das Kribbeln wiederkam, habe er dem Patienten gesagt: „Stopp, wir brechen die Infusion ab.„ Er habe anschließend Vitamin C und einen anderen Stoff als Infusion gegeben. „Das habe ich als Sofortmaßnahme gemacht“, erklärte R. – es sei bekannt, dass dies die Wirkung von 3BP stoppe, behauptete er

R. hatte seit den Todesfällen „keine schöne Zeit“

Während Angehörige laut dem Vorsitzenden Richter ausgesagt haben, dass die Verstorbenen nach der Behandlung Gangprobleme hatten und teils nicht mehr sprechen konnten, erklärte R., er habe dies nicht beobachtet. In der Nacht, nachdem die später teils verstorbenen Patienten ihre letzte Infusion erhielten, bekam R. Anrufe von der Polizei sowie von einem Arzt aus einer Klinik, in der eine Patientin behandelt wurde. Er habe ihm Infos über 3BP gegeben – und sich gewundert, dass der Arzt ihm nicht mehr Fragen gestellt habe. Die vierte Patientin, die noch am Leben ist, habe ihn ein paar Tage später angerufen, dass sie die Therapie nicht fortführen wolle. Seit den Zwischenfällen habe er die 3BP-Behandlung ohnehin eingestellt.

Die zweieinhalb Jahre seien für ihn „keine schöne Zeit“ gewesen, erklärte er. „Es muss an der Substanz gelegen haben“, erklärte R. sich den Grund für die Todesfälle. Bis auf die Änderung des 3BP-Produkts sei alles andere gleich gewesen. Die Überdosierungen seien „das, was ich nicht verstehe“, erklärte R.  Er sei froh, wenn er im Zuge des Prozesses eine klare Ansage bekäme, was passiert ist.

Neun weitere Verhandlungstermine geplant

Beim nächsten Verhandlungstermin in der kommenden Woche werden ihm die Staatsanwältin sowie die Nebenklagevertreterin weitere Fragen stellen. Außerdem sind ein Amtsapotheker sowie eine Sachverständige geladen, die sich mit der Waage beschäftigen wird. Im Gericht soll der Herstellungsprozess von R. nachgestellt werden – vermutlich aber nicht mit 3BP, sondern mit Zucker oder Salz. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger möchte nur in einem Labor mit 3BP hantieren. Für Ende April sind Angehörige der Verstorbenen geladen, Mitte Mai soll ein Toxikologe sein Gutachten erstatten. Bis Ende Juni sind insgesamt neun weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Erst am Ende des Verfahrens sei zu beurteilen, „ob oder ob nicht“ es sich um fahrlässige Tötung handele, sagte die Verteidigerin von R. am Rande der Verhandlung. Sie erklärte, ihr Mandant wolle weiter als Heilpraktiker arbeiten: Für ihn sei das eine Berufung.

© Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch