Letzte Aktualisierung: 22. Juni 2022
Sprachbarrieren und Fremdheit des Gesundheitssystems sollten für Flüchtlinge kein Hindernis sein, medizinische Hilfe und Informationen zu erhalten. Auf dieser Seite erläutern wir den Zugang zu einer medizinischen Versorgung in Deutschland. Nicht nur das Team von MedWatch arbeitet deshalb seit Beginn des Ukraine-Kriegs daran, Informationen für Geflohene und Vertriebene aus der Ukraine bereitzustellen. Sondern auch engagierte Übersetzer:innen helfen, auf „MedWatch Ukraine“ viele Texte zu Gesundheitsinformationen in ukrainischer, russischer und deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. Sehen Sie sich dafür ebenfalls diese weiterführenden Informationen für Geflohene aus der Ukraine an.
Weiterführende Informationen für Geflohene aus der Ukraine
In der folgenden Liste finden Sie weitere wichtige Infos bezüglich ärztliche Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.
- Wo finde ich als Geflüchteter einen Hausarzt? Arztpraxen für Geflüchtete.
- Wichtige Infos zum Aufenthalt in Deutschland (Krankenversicherung) auch auf Ukrainisch und Russisch.
- Wie bekomme ich Medikamente als Flüchtling aus der Ukraine? – auf Ukrainisch und Russisch.
- Was kann ich tun, wo bekomme ich Hilfe? Informationen für Menschen aus der Ukraine mit Krebs. – auf Ukrainisch und Russisch.
- Was ist mit meiner Corona-Impfung als Flüchtling? – auf Ukrainisch und Russisch.
- Hier geht es zu Informationen für alle, die mit Tieren auf der Flucht sind.
Mit freundlicher Unterstützung der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), Übersetzung: Yevgeniya Dranova.
Wichtig: Die folgenden Informationen für Geflohene (Stand 15.03.2022) sind vorläufig und werden durch uns regelmäßig aktualisiert. Bitte informieren Sie sich bei den verantwortlichen Ämtern / Behörden oder Aufnahmeeinrichtungen vor Ort, den viele Regeln werden unterschiedlich umgesetzt.
Wenn Sie Sozialleistungen benötigen (dazu gehören unter anderem medizinische Versorgung oder Unterbringung), müssen Sie sich registrieren lassen (bei den Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden). Mit der Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie die Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Ihnen steht das allgemeine medizinische Versorgungsangebot zur Verfügung. Sie haben somit einen rechtlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Genauere Informationen für Geflohene zu dem speziellen vorübergehenden Schutzstatus nach Richtlinie 2001/55/EG werden voraussichtlich in Kürze bekannt gegeben. Die deutsche Regierung plant derzeit, verletzte und kranke Menschen aus der Ukraine auf Krankenhäuser im Bundesgebiet zu verteilen, um ihre medizinische Versorgung zu gewährleisten.
In Notfällen dürfen geflüchtete Menschen aus der Ukraine direkt Kliniken und Arztpraxen aufsuchen!
Redaktion: Nicole Hagen