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Medikamente, Klinik, Krebs, Corona Informationen für Geflohene aus der Ukraine und für Helfende

Letzte Aktualisierung: 22. Juni 2022

Sprachbarrieren und Fremdheit des Gesundheitssystems sollten für Flüchtlinge kein Hindernis sein, medizinische Hilfe und Informationen zu erhalten. Auf dieser Seite erläutern wir den Zugang zu einer medizinischen Versorgung in Deutschland. Nicht nur das Team von MedWatch arbeitet deshalb seit Beginn des Ukraine-Kriegs daran, Informationen für Geflohene und Vertriebene aus der Ukraine bereitzustellen. Sondern auch engagierte Übersetzer:innen helfen, auf „MedWatch Ukraine“ viele Texte zu Gesundheitsinformationen in ukrainischer, russischer und deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. Sehen Sie sich dafür ebenfalls diese weiterführenden Informationen für Geflohene aus der Ukraine an.

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten einen vorübergehenden Schutz in der EU für ein Jahr, der verlängerbar ist auf bis zu drei Jahre. Auch Menschen aus Drittstaaten, die in der Ukraine mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus gelebt haben, brauchen kein Asylverfahren zu durchlaufen.

Weiterführende Informationen für Geflohene aus der Ukraine

In der folgenden Liste finden Sie weitere wichtige Infos bezüglich ärztliche Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.


Mit freundlicher Unterstützung der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), Übersetzung: Yevgeniya Dranova.


Wichtig: Die folgenden Informationen für Geflohene (Stand 15.03.2022) sind vorläufig und werden durch uns regelmäßig aktualisiert. Bitte informieren Sie sich bei den verantwortlichen Ämtern / Behörden oder Aufnahmeeinrichtungen vor Ort, den viele Regeln werden unterschiedlich umgesetzt. 

Wenn Sie Sozialleistungen benötigen (dazu gehören unter anderem medizinische Versorgung oder Unterbringung), müssen Sie sich registrieren lassen (bei den Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden). Mit der Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie die Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Ihnen steht das allgemeine medizinische Versorgungsangebot zur Verfügung. Sie haben somit einen rechtlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Genauere Informationen für Geflohene zu dem speziellen vorübergehenden Schutzstatus nach Richtlinie 2001/55/EG werden voraussichtlich in Kürze bekannt gegeben. Die deutsche Regierung plant derzeit, verletzte und kranke Menschen aus der Ukraine auf Krankenhäuser im Bundesgebiet zu verteilen, um ihre medizinische Versorgung zu gewährleisten.

In Notfällen dürfen geflüchtete Menschen aus der Ukraine direkt Kliniken und Arztpraxen aufsuchen!


Redaktion: Nicole Hagen