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Sprechstunde mit Politikerin Paula Piechotta Der Gesundheitsausschuss-Check von MedWatch

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Wie kann das Gesundheitswesen in Zukunft aussehen? © dpa

Sie sind „vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages“, so steht es in der Geschäftsordnung desselbigen. Die Ausschüsse sind zwar nicht befugt abschließend über eine Angelegenheit zu entscheiden, geben aber sehr wohl die Beschlussempfehlungen dazu ab. Es gibt aktuell 25 dieser Ausschüsse – und natürlich auch einen für Gesundheit. Zu den Aufgaben des Gesundheitsausschusses gehören Fragen der Patientenrechte, ärztlichen Belange, ethische Fragen der Medizin, die ArzneimittelsicherheitArzneimittelsicherheit Arzneimittelsicherheit – auch Pharmakovigilanz genannt – bedeutet die fortwährende und systematische Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln nach ihrer Zulassung und Markteinführung. Dafür werden eingehende Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bewertet und Risiken im Verhältnis zum Nutzen eines Arzneimittels überwacht. Zuständig sind das Paul-Ehrlich-Institut sowie das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), letzteres sogar über die Grenzen Deutschlands hinaus. Über Rote-Hand-Briefe kommen Ärzte und Apotheker an aktualisierte sicherheitsrelevante Informationen zu den Arzneimitteln pharmazeutischer Unternehmen. Den Verdacht auf eine Arzneimittel-Nebenwirkung kann jeder melden. oder die Weiterentwicklung der Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was ist der GesundheitsausschussGesundheitsausschuss Der Gesundheitsausschuss entwickelt auf nationaler und EU-Ebene die Reformen der gesetzlichen Krankenkassen. Patientenrechte, ärztliche Belange, ethische Fragen der Medizin sowie Arzneimittelversorgung und -sicherheit gehören ebenso zu seinen Aufgabengebieten. Im Bereich der Krankenversicherungen beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss mit dem Leistungs- und Beitragsrecht und kümmert sich zudem um die Rechte der Vertragsärzte sowie Verbände und vieles mehr. Der Gesundheitsausschluss kann ausschließlich Beschlussempfehlungen abgeben, die Sitzungen sind nicht öffentlich.?

Insgesamt 42 Politiker:innen sitzen im Gesundheitsausschuss. Kommissarischer Vorsitzender ist Hubert Hüppe (CDU), der von 2009 bis 2013 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gewesen ist. Zwölf Abgeordnete kommen von der SPD-Fraktion, elf von der Union, sieben von den Grünen und jeweils fünf von der FDP und AfD, sowie zwei von der Linksfraktion.

Frau am Pult des Bundestags
Aktuell, 26.01.2022 Berlin, Dr. med. Paula Piechotta von der Partei Buendnis 90/Die Gruenen im Portrait bei ihrer Rede zum Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte zur SARS-CoV-2SARS-CoV-2 SARS-CoV-2 – severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2 – ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung.-ImpfpflichtImpfpflicht Eine Impfpflicht ist die rechtliche Verpflichtung, sich mit einem Impfstoff gegen eine Virus-Erkrankung impfen zu lassen. Im Rahmen einer Pandemiebekämpfung kann es zu solch einer gesetzlichen Anordnung kommen; medizinisch ist jedoch immer die freiwillige Impfung einer breiten Bevölkerung anzustreben. Seit 2020 besteht in Deutschland eine gesetzliche Impflicht gegen Masern für Kinder und Betreuungspersonen in Kindertagesstätten und Schulen. Von 1874 bis 1975/1976 gab es in Deutschland – unter Otto von Bismarck – eine Impfpflicht gegen Pocken; die bisher einzige allgemeine Impflicht. 1959 wurde vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass solch eine Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sofern diese zur Abwehr schwerer Erkrankungen dient. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann grundsätzlich eine Impfpflicht für eine bestimmbare Personengruppe festlegt werden. Diese Verpflichtung muss verhältnismäßig sein. Das ist der Fall, wenn kein anderes milderes Mittel mehr zur Verfügung steht. bei der 13. Sitzung des Deutschen Bundestag in Berlin.
© dpa

Was ist unsere Zoom-„Sprechstunde“?

In unserer „Sprechstunde“ soll es um die Zukunft und die Finanzierbarkeit des deutschen Gesundheitswesens gehen, außerdem um die Arbeitsbedingungen der Menschen in Kliniken und Praxen. Wer sind die Politiker:innen, die im Gesundheitsausschuss was und wie entscheiden? Und warum? In unserer MedWatch-Sprechstunde möchten wir ab sofort immer einmal wieder einzelne Abgeordnete dazu befragen.

Paula Piechotta, Mitglied des Gesundheitsausschusses

Den Anfang macht Paula Piechotta. Sie ist Politikerin (Grüne) und Fachärztin für Radiologie. Sie arbeitete an der Uniklinik Leipzig, seit letztem Herbst ist sie Mitglied des Deutschen Bundestags sowie des Gesundheitsausschusses. In der Bundestagsdebatte am vergangenen Mittwoch hat Paula Piechotta zusammen mit fünf weiteren Abgeordneten eine Impfpflicht ab 50 Jahren vorgeschlagen. In dem Schreiben der sechs – darunter neben Piechotta mit Andrew Ullmann (FDP) ein weiterer Arzt – heißt es, die Gesellschaft teile sich nicht nur in ImpfgegnerImpfgegner Eine Impfgegnerin oder ein Impfgegner ist eine Person, die Impfungen ablehnt, oder sie zumindest verzögert wahrnimmt, trotz guter Verfügbarkeit eines Impfangebotes. Diese Haltung beruht wohl auf einem mangelnden Bewusstsein gegenüber dem Gefahrenpotential einer Infektionskrankheit wie Masern, Polio und Co., da diese Krankheiten samt ihren negativen Folgen aktuell aufgrund jahrelanger konsequenter Impfungen in der Bevölkerung nicht mehr wahrnehmbar sind. Weitere Gründe sind sowohl mangelnde Information sowie eine mangelnde Informationsbereitschaft als auch bewusst falsch gesetzte Fehlinformationen über Impfungen und mögliche Impfreaktionen. So lauten oft aufgeführte Argumente: »Impfungen helfen nicht, da auch Geimpfte erkranken.«, »Impfungen sind schädlich und können Krankheiten wie Autismus auslösen.« sowie »Es ist besser, der Körper setzt sich auf natürliche Weise mit dem Erreger auseinander.« All diese Argumente sind falsch. Im extremsten Fall leugnen Impfgegner*innen sogar das Viren Krankheiten auslösen oder gar die Existenz von Viren an sich. und Geimpfte auf. Es gebe eine große Anzahl Menschen, die nicht geimpft seien, obwohl sie überzeugt werden könnten. Man schlage daher ein „verpflichtendes, professionelles und persönliches Beratungsgespräch für alle volljährigen Ungeimpften in Deutschland vor.“


Weiterlesen: Andrew Ullmann zum Gesetzentwurf von Jens Spahn.


Wann und wo findet die MedWatch-ZOOM-Sprechstunde statt?

Die Sprechstunde zum Gesundheitsausschuss-Check am 2. Februar beginnt um 19 Uhr – auf ZOOM. Wer dazukommen möchte, einfach per Mail anmelden: kontakt@medwatch.de – wir schicken dann alle Infos. Wir freuen uns auf Sie!

Eine weitere MedWatch-Sprechstunde erfragte: Worauf fußt die Impfkritik in Pandemiezeiten?


Redaktion: Nicole Hagen