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Exklusiv Bundesregierung prüft Reform oder Abschaffung des Heilpraktiker-Berufs

© Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

Das BundesgesundheitsministeriumBundesgesundheitsministerium Das Bundesgesundheitsministerium, oder auch Bundesministerium für Gesundheit, erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. erwägt nach Informationen von MedWatch und dem ARD-Magazin „PanoramaPanorama Panorama (Fernsehformat) ist ein 30-minütiges politisches Fernsehmagazin, welches in einem Drei-Wochen-Turnus regelmäßig ausgestrahlt und vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) produziert wird.“ Veränderungen beim Berufsstand der HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. – inklusiver einer möglichen Abschaffung der Profession. Vergangene Woche hat sie eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das mögliche Optionen ausloten soll.

„Das HeilpraktikergesetzHeilpraktikergesetz Das Heilpraktikergesetz (HPG) existiert sei 1939. Dies mit der ursprünglichen Intension, den Berufsstand des Heilpraktikers und der Heilpraktikerin aussterben zu lassen. Es finden sich im Heilpraktikergesetz keine Regelungen zur Ausbildung oder zu einer staatlichen Prüfung. Es wird aktuell lediglich überprüft, ob keine Gefahr vom Behandler ausgeht. Im HPG wird der Begriff Krankheit als jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers definiert, die geheilt oder gelindert werden kann. Dies beinhaltet somit auch unerhebliche oder vorübergehende Störungen und ist weit auslegbar. Damit entspricht der Krankheitsbegriff nicht der Definition von Krankheit des Sozialversicherungsrechts. Eine Krankheit im Rechtssinne ist definiert durch eine erhebliche Abweichung vom idealen Zustand. nimmt im Gesundheitswesen Deutschlands eine zentrale Rolle ein“, heißt es dort. Bei dem 1939 in Kraft getretenen Gesetz handele es sich „um sogenanntes vorkonstitutionelles Recht“, welches „nur noch fragmentarisch und insoweit erhalten ist, als es dem Grundgesetz nicht widerspricht“. Intention des Heilpraktikergesetzes sei die Abschaffung des Heilpraktikerberufes gewesen. „Eine Ausbildung oder staatliche Prüfung, die klassischerweise die Qualifikation von Heilberufen kennzeichnen, ist darin nicht geregelt.“

Eine Heilpraktikererlaubnis erhält vielmehr jede Person, die in einer Überprüfung vor dem Gesundheitsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle nachweist, dass von ihr keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die sie aufsuchenden Patienten ausgeht. Durch die Überprüfung sei lediglich zu klären, ob der angehende Heilpraktiker seinen Patienten nicht schadet. „Es wird nicht überprüft, ob und welche medizinischen Fachkenntnisse sie oder er nachweisen kann.“

Patientenschützer fordern teils Abschaffung des Berufs

Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Menschen durch die TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. eines Heilpraktikers Schaden genommen haben, wie auch eine Recherche von Panorama und MedWatch gezeigt hat. Vor drei Jahren starben drei Krebspatienten eines Heilpraktikers, der ihnen ein gefährliches, vermeintliches Krebsmittel auf fahrlässige Weise als Infusion gegeben hatte.

Heilpraktiker können oft weiterarbeiten, auch wenn sie schädliche Therapien angewandt haben, sie werden kaum kontrolliert. Die Bundesregierung reagierte bislang nur zögerlich: Der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ließ einzig die Heilpraktikerprüfung in Deutschland vereinheitlichen, auf Initiative seines Nachfolgers Jens SpahnSpahn Spahn, Jens; Bankkaufmann und Politologe, war 2018 bis 2021 Bundesminister für Gesundheit. Seit 2002 ist er Mitglied des Bundestages. (CDU) benötigen Heilpraktiker zur Herstellung rezeptpflichtiger ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. nun eine Erlaubnis. Eine Vorgabe, die sich kaum kontrollieren lässt und durch Heilpraktiker teils dadurch unterlaufen wird, dass sie ihre Patienten offenbar selbst die Mittel anrühren lassen. Patientenschützern ging der Vorstoß Spahns sowieso nicht weit genug: Sie forderten ein Verbot etwa von Infusionen und Operationen für Heilpraktiker – oder gleich die Abschaffung des Berufsstands.

Das Bundesgesundheitsministerium habe wahrgenommen, dass die bisherigen Maßnahmen „teilweise als nicht ausreichend angesehen werden“, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage. „Umgekehrt wenden sich viele Menschen an das BMGBMG BMG ist die Abkürzung für das Bundesministerium für Gesundheit. Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum., die auf Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vertrauen. Sie setzen sich für diesen Berufsstand und seinen Erhalt ein.“ Die Forderung einer Abschaffung des Heilpraktikerberufs habe eine verfassungsrechtliche Komponente, insbesondere auf die Berufsfreiheit.

Frühere Reform des Heilpraktikergesetzes wurde „politisch verhindert“

Das Heilpraktikergesetz sei bislang nahezu unverändert geblieben, schreibt das Ministerium. „Ein Versuch in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts, eine Ausbildung zu regeln, wurde politisch verhindert.“ Seitens der Heilpraktiker habe es Befürchtungen gegeben, dass eine Änderung in einer Abschaffung des Berufs enden könne – „weil der Gesetzgeber zu rechtfertigen hätte, wieso es zusätzlich zum Arztberuf eines weiteren Berufs bedürfe, der umfassend zur Ausübung von Heilkunde berechtigt sei“. Außerdem ließen die vielfältigen Methoden wie sogenannte Bachblüten-Therapien, „Irisdiagnostik“ oder Neuraltherapie „die Festlegung bundeseinheitlicher Vorgaben für Ausbildungsinhalte aussichtslos erscheinen“. Erst nach mehreren Todesfällen sei es zu einer wesentlicheren Änderung des Heilpraktikergesetzes gekommen – gemeint sind offenbar die auf tragische Weise ums Leben gekommenen Patienten des Heilpraktikers Klaus R.: Der Heilpraktiker hatte seinen Patienten ein ungeprüftes, gefährliches Arzneimittel per Infusion verabreicht.

„Trotz dieser Maßnahmen steht das Berufsbild des Heilpraktikers wiederkehrend im Mittelpunkt eingehender Diskussionen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum, wobei angesichts einer fehlenden Reglementierung der Ausbildung sowie der heilkundlichen Befugnisse, die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben, regelmäßig eine Stärkung der PatientensicherheitPatientensicherheit Die Patientensicherheit ist ein wichtiger Punkt im Rahmen des Gesundheitswesens und kann als Abwesenheit unerwünschter Ereignisse definiert werden. Damit sind Ereignisse gemeint, die auf der Behandlung an sich beruhen und nicht auf der Erkrankung der Patient*innen. In Deutschland fallen Aufgaben und Maßnahmen der Patientensicherheit in den Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltung der Ärztekammern. 2005 kam es zudem zur Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS) unterstützt durch das BMG. Bezüglich der Patientensicherheit existieren gesetzlich verankerte Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben (z.B. Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, Infektionsschutzgesetz) sowie Verpflichtungen zur Qualitätssicherung (z.B. gemäß SGB V). Mit den Maßnahmen soll Behandlungsfehler vorgebeugt sowie eine Fehlervermeidungskultur gefördert werden. gefordert wird“, schreibt das Ministerium. Im Koalitionsvertrag sei vorgesehen, das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit zu überprüfen.

Die Ausschreibung geht auch auf die sogenannte „sektorale Heilpraktikererlaubnis“ ein, die nur bestimmte Tätigkeiten erlaubt – etwa im Bereich Psychotherapie. „Auch wenn die Personen mit einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis zur Ausübung von Heilkunde auf dem jeweiligen Gebiet berechtigt sind, haben sie diese Erlaubnis jedoch nach wie vor nicht auf der Grundlage von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben, die Gegenstand einer staatlich geregelten Ausbildung waren, die dem Medizinstudium oder – im Bereich der Psychotherapie einer Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz – vergleichbar ist.“ Die Ausbildungsqualität sei für Patienten nicht unmittelbar zu erkennen, da Heilpraktiker nicht darauf hinweisen müssen, dass ihre Befugnis zur Ausübung von Heilkunde nicht auf einer geregelten Berufsausbildung beruht.

Müssten Heilpraktiker praktisch Medizin studieren – oder wird ihr Beruf abgeschafft?

Das Rechtsgutachten soll nun klären, „ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte“. Es soll die Frage beantworten, ob es neben dem Arztberuf als dem Beruf, „der zur umfassenden Ausübung von Heilkunde berechtigt ist“, die rechtliche Möglichkeit gebe, einen weiteren Heilberuf mit weitgehend umfassender Heilkundekompetenz durch Bundesrecht zu regeln. Zu bewerten sei auch das rechtliche Verhältnis zwischen einem im Bundesrecht geregelten Heilpraktikerberuf und dem Arztberuf.

Die Ausschreibung wirft weiterhin die Frage auf, ob eine mögliche, zukünftige Heilpraktikerausbildung hinsichtlich Dauer und Inhalten an der Medizinerausbildung orientieren müsste und ob und inwieweit es möglich wäre, Heilpraktiker von der Behandlung weiterer Erkrankungen auszuschließen. Derzeit dürfen sie etwa bestimmte Infektionskrankheiten nicht behandeln und nicht im Bereich Geburtshilfe tätig sein.

Und auch die große Frage soll das Gutachten klären – ob auf den Beruf nicht verzichtet werden kann. „Gibt es alternativ zu einer Regelung die grundsätzliche Möglichkeit, den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen“, fragt das Ministerium. Was wäre in einem solchen Fall zu beachten – und welche Übergangsregelungen wären mindestens nötig, auch wenn nur auf die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse verzichtet wird?

Angebote für das Rechtsgutachten will das Bundesgesundheitsministerium bis Ende 2019 vorgelegt bekommen. Drei Monate nach Projektbeginn erwartet es eine Vorstellung der Zwischenergebnisse, nach sechs Monaten soll das Gutachten fertiggestellt sein.