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Gemeinsame Recherche mit „Panorama“ Warum Heilpraktiker trotz Todesfällen weiter Patienten behandeln dürfen

Zwei Männer, das Gesicht des Links sitzenden Mannes ist verpixelt. Vor ihnen ein Stapel Akten, Ordner und Bücher auf einem Tisch.
Heilpraktiker mit Verteidiger beim Landgericht Regensburg © Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. stehen in Deutschland immer wieder in der Kritik – wegen Fällen wie jenem in Brüggen-Bracht: Drei Krebspatienten verstarben vor drei Jahren in Folge der Behandlung des Heilpraktikers Klaus R., er wurde im Juli zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gesundheitsamt der Stadt Krefeld prüft seit mindestens April letzten Jahres den Entzug seiner Heilpraktikererlaubnis, bislang durfte er weiterarbeiten. Erst jetzt versucht die Behörde, ihm diese zu entziehen, wie MedWatch exklusiv erfahren hat: „Die Stadt Krefeld hat nun nach Abschluss aller im Verwaltungsverfahren erforderlichen Überprüfungen die für Herrn R. ausgestellte Erlaubnis nach dem Heilpraktiker-Gesetz widerrufen und den Inhaber mit Fristsetzung zur Rückgabe der Urkunde aufgefordert“, erklärt ein Sprecher. „Die Rückgabe der Urkunde ist bisher noch nicht erfolgt. Der Vorgang wird seitens der Stadt Krefeld überwacht und gegebenenfalls unter Einsatz der gebotenen Zwangsmittel weiter verfolgt.“

In anderen Fällen dürfen Heilpraktiker weiterarbeiten, wie unsere gemeinsame Recherche mit dem ARD-Magazin „Panorama“ aufzeigt, die am heutigen Donnerstag um 21:45 Uhr gesendet wird. So eine Heilpraktikerin, die ihre Patientin Petra Eitner wegen KrampfadernKrampfadern Krampfadern (Varizen) sind Erweiterungen der oberflächlichen Venen, die vor allem an Beinen und gehäuft im höheren Alter auftreten. Erste Anzeichen von Krampfadern sind zunächst harmlose bläuliche Linien unter der Haut. Ohne Behandlung kann es in darauffolgenden Stadien zu Wasseransammlungen im Gewebe, zu Hautgeschwüren oder sogar zu einem offenen Bein kommen. Ursächlich ist eine Schwäche in den Venen. Die Venenklappen schließen nicht mehr vollständig, sauerstoffarmes Blut kann nicht mehr effektiv aus der Haut, dem Fettgewebe sowie der Muskulatur in die tieferen Venen gepumpt werden. Das Blut ‚schwappt‘ in Teilen zurück und sammelt sich in den Beinen an. Im Laufe der Zeit dehnt dies die Wände der Venen. Zunehmendes Alter, familiäre Veranlagung, starkes Übergewicht, Berufe, in denen man lange stehen muss, bestimmte Gefäßerkrankungen sowie eine Schwangerschaft sind Risikofaktoren für Krampfadern. Bewegung und in Ruhephasen die Beine hochlegen können erste Abhilfe schaffen. Für eine Diagnostik der Krampfadern wird mit einer Ultraschalluntersuchung sowohl das oberflächliche als auch das tiefere Venensystem sichtbar gemacht. Krampfadern können zunächst konservativ mit Hilfe von Kompressionsstrümpfen und Bewegung, später auch invasiv behandelt werden. Nicht belegt ist die Wirkung von Cremes, Salben, Tabletten und Nahrungsergänzungsmitteln, die zur Behandlung von Krampfadern beworben werden. Lediglich eine Minderung von milden Symptomen konnte in Studien mit Cremes gezeigt werden. Von einer Ersatztherapie kann nicht die Rede sein. mit hoch konzentrierter Kochsalzlösung behandelte – mit schrecklichem Ausgang: Nur mehrere Operationen retteten das Bein der Patientin, da großflächige Nekrosen entstanden. „Ich finde es katastrophal, dass sowas überhaupt zugelassen wird“, sagt Eitner. „Dass es möglich ist, dass so etwas überhaupt passiert in unserem Staat.“

Die Heilpraktikerin muss sich derzeit vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten – sie bestreitet die Vorwürfe. Patrick Larscheid, Leiter des zuständigen Gesundheitsamts Reinickendorf, untersagte ihr wegen grober Hygienemängel vorübergehend die Behandlung mit invasiven Therapien, doch musste seine Behörde ihr danach die Tätigkeit wieder erlauben. Larscheid fordert Gesetzesänderungen, um Patienten besser zu schützen – und befürwortet die Abschaffung des Berufsstands. „Es gibt weniger gefährliche Tätigkeiten, zum Beispiel das Verkaufen von Würstchen, die viel stärker reguliert sind“, sagt er. „Es würde ein bisschen mehr Sicherheit im Land geben, wenn wir den Heilpraktiker-Beruf nicht hätten.“

Für laufende Kontrolle „keine Rechtsgrundlage“

So darf auch ein Heilpraktiker aus Bayern Foto, mit Verteidiger) weiter tätig sein, obwohl er laut Zeugenaussagen bei einer Patientin mit Tumordiagnose mittels eines Pendels nur eine vermeintliche Entzündung diagnostiziert und diese mit homöopathischen Mitteln behandelt hat. Das Amtsgericht Kelheim verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Außerdem legte es ihm ein fünfjähriges Berufsverbot auf – es ordnete jedoch keinen Sofortvollzug an, sodass seine Berufung aufschiebende Wirkung hatte. In nächster Instanz sprach ihn das Landgericht Regensburg frei: Zwei Gutachter hatten zwar ausgesagt, dass die Chance der Patientin auf eine Heilung oder Lebensverlängerung bei angemessener Behandlung sehr hoch und das Ignorieren der ärztlichen Expertise durch den Angeklagten „grob sorgfaltswidrig“ gewesen sei. Doch ein sicherer Ausschluss eines tödlichen Krankheitsverlaufs „unabhängig vom Verhalten des Angeklagten“ sei nicht möglich gewesen. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage gingen gegen den Freispruch in Revision.

Der Verteidiger des Heilpraktikers räumte auf Nachfrage ein, ein Irrtum seines Mandanten bezüglich der Diagnose sei möglich. „Wer zum Heilpraktiker geht, will in der Regel keine schulmedizinische Behandlung, sondern eine alternativmedizinische“, sagte er. „Sie können nicht alles kontrollieren in unserer Gesellschaft“, erklärte er in Bezug auf die Aufsicht von Heilpraktikern. Obwohl die Richter einen „groben Diagnose- und Behandlungsfehler“ feststellten, darf der Heilpraktiker daher weiterarbeiten. „Solange ein Sachverhalt im Strafprozess nicht endgültig geklärt ist, steht auch eine verwaltungsrechtliche Entscheidung auf unsicherer Grundlage“, erklärte eine Sprecherin des Landratsamts Kelheim.

Auf die Frage, ob aus Sicht ihres Amtes das derzeitige Gesetz ausreicht, um Heilpraktiker ausreichend kontrollieren zu können und um bei schwerwiegendem Fehlverhalten die Erlaubnis zu entziehen, antwortet sie, dass die staatliche Aufsicht sich derzeit „auf eine anlassbezogene Prüfung bei schweren Verfehlungen“ beschränke. „Für eine laufende staatliche Kontrolle therapeutischer Qualitätsstandards besteht keine gegenwärtig keine Rechtsgrundlage“, sagt die Sprecherin. „Ob man diese Rahmenbedingungen als ausreichend erachtet, ist eine gesundheits- und gesellschaftspolitische Frage, die nicht von Verwaltungsbehörden zu klären ist.“

GesundheitsministeriumGesundheitsministerium Das Gesundheitsministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum.: Viele Menschen vertrauen Heilpraktikern

Für Gesundheitsminister Jens SpahnSpahn Spahn, Jens; Bankkaufmann und Politologe, war 2018 bis 2021 Bundesminister für Gesundheit. Seit 2002 ist er Mitglied des Bundestages. standen bislang keine tiefgreifenden Änderungen für den Berufsstand der Heilpraktiker zur Debatte. Auf Anfrage verweist das BundesgesundheitsministeriumBundesgesundheitsministerium Das Bundesgesundheitsministerium, oder auch Bundesministerium für Gesundheit, erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. (BMGBMG BMG ist die Abkürzung für das Bundesministerium für Gesundheit. Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum.) auf Gesetzesänderungen, über die Heilpraktiker-Prüfungen deutschlandweit vereinheitlicht wurden. „Das Bundesministerium für Gesundheit hat allerdings wahrgenommen, dass diese Maßnahmen teilweise als nicht ausreichend angesehen werden“, erklärt ein Sprecher. „Umgekehrt wenden sich viele Menschen an das BMG, die auf Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vertrauen. Sie setzen sich für diesen Berufsstand und seinen Erhalt ein.“

Sendetermin bei „PanoramaPanorama Panorama (Fernsehformat) ist ein 30-minütiges politisches Fernsehmagazin, welches in einem Drei-Wochen-Turnus regelmäßig ausgestrahlt und vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) produziert wird.“: Das Erste, 21:45 Uhr