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Alle zeigen Heilpraktikergesetz

Das Heilpraktikergesetz (HPG) existiert sei 1939. Dies mit der ursprünglichen Intension, den Berufsstand des Heilpraktikers und der Heilpraktikerin aussterben zu lassen. Es finden sich im Heilpraktikergesetz keine Regelungen zur Ausbildung oder zu einer staatlichen Prüfung. Es wird aktuell lediglich überprüft, ob keine Gefahr vom Behandler ausgeht. Im HPG wird der Begriff Krankheit als jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers definiert, die geheilt oder gelindert werden kann. Dies beinhaltet somit auch unerhebliche oder vorübergehende Störungen und ist weit auslegbar. Damit entspricht der Krankheitsbegriff nicht der Definition von Krankheit des Sozialversicherungsrechts. Eine Krankheit im Rechtssinne ist definiert durch eine erhebliche Abweichung vom idealen Zustand.