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Zwei Jahre auf Bewährung für Klaus R. Staatsanwaltschaft Krefeld zieht gegen Heilpraktiker zum Bundesgerichtshof

Gerichtssaal mit zwei Personen stehend, eine dritte - das Gesicht ist verpixelt - betritt gerade den Raum.
Heilpraktiker Klaus R. im Gerichtssaal des Landgerichts Krefeld © Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

Beim Prozess vor dem Landgericht Krefeld hatte der Staatsanwalt drei Jahre Haft für den Klaus R. gefordert, das Gericht verhängte allerdings nur ein zweijährige Bewährungsstrafe gegen den HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten.. Nach Informationen von MedWatch hat die Staatsanwaltschaft nun Revision eingelegt. Trotz der drei Todesfällen darf R. derzeit weiterhin als Heilpraktiker arbeiten: Das zuständige Gesundheitsamt ist auch nach mehr als einem Jahr Prüfung noch nicht zu einem Ergebnis gekommen, ob ihm die Heilpraktikererlaubnis zu entziehen ist.

Vor rund zwei Jahren verstarben drei Krebspatienten des Heilpraktikers Klaus R., das Landgericht Krefeld verurteilte ihn diese Woche wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Wie ein Gerichtssprecher erklärt, hat die Staatsanwaltschaft nun Revision zum BundesgerichtshofBundesgerichtshof Der BGH, der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht in Deutschland und die letzte Instanz im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Der BGH befindet sich in der Trägerschaft des Bundes. Oberstes Ziel ist die Sicherung der Rechtseinheit und die Klärung grundsätzlicher Fragen. Der BGH prüft Entscheidungen der vorgeschalteten Gerichte in der Regel ausschließlich auf Rechtsfehler. Die Rechtspraxis des Zivilrechtes orientiert sich in den meisten Fällen an den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. eingelegt. Die weiteren Verfahrensbeteiligten haben bis Anfang kommender Woche Zeit, gleichfalls Revision einzulegen – erst später müssten sie wie auch die Staatsanwaltschaft die Revision begründen. Die Verteidigung hatte vor Gericht argumentiert, dass ein kausaler Nachweis zwischen einer „angeblichen Überdosierung“ fehle, und auf Freispruch plädiert. Auf Nachfrage wollte ihre Kanzlei zum derzeitigen Zeitpunkt keine Auskunft zu einem möglichen Revisionsantrag geben.

Die Rechtsanwältin eines Angehörigen, der in dem Prozess als der einzige Nebenkläger aufgetreten ist, hatte sich in ihrem Plädoyer der Forderung der Staatsanwaltschaft auf drei Jahre Haft angeschlossen. Nebenkläger können über die Revision zwar nicht darauf abzielen, ein anderes Strafmaß zu erreichen – doch können sie theoretisch versuchen, eine Verurteilung aufgrund eines anderen Strafdelikts durchzusetzen.

Als Bewährungsauflage hat das Landgericht Krefeld dem Heilpraktiker auferlegt, nicht mehr mit der Substanz 3-Bromopyruvat (3-BP) zu arbeiten: R. hatte sie auf seiner Homepage als besser als Chemotherapien beworben, obwohl es kaum Forschungsergebnisse hierzu gibt und sie toxische Effekte hat. Die Verteidigerin hat vor Gericht erklärt, ihr gut 60-jähriger Mandant werde nicht mehr als Heilpraktiker arbeiten – die Richter untersagten ihm dies nicht.

R. darf weiterhin als Heilpraktiker arbeiten

Kurz nach den Todesfällen hatte der Kreis Viersen – in dem das frühere „Biologische Krebszentrum“ von R. lag – dem Heilpraktiker die Tätigkeit untersagt. R. meldete jedoch gut zwei Monate nach den Todesfällen eine Tätigkeit im Nachbarkreis Wesel an, was im GesundheitsministeriumGesundheitsministerium Das Gesundheitsministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. in Düsseldorf für Unruhe sorgte: Das Ministerium habe dem Landrat in Wesel „unmissverständlich deutlich gemacht, dass erhebliche Zweifel bestehen, ob Herr R. seiner Heilpraktikertätigkeit ordnungsgemäß nachgeht“, erklärte ein Sprecher von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann damals.

Der Heilpraktiker zog gegen die Untersagung des Kreises Viersen vor Gericht – und erhielt Recht, da für einen möglichen Entzug der Heilpraktikerlaubnis die Stadt Krefeld zuständig ist. Doch dieses prüft bis zum heutigen Tage. Spätestens die Anklage der Staatsanwaltschaft, welche sei März 2018 vorliegt, kann eine ausreichende Grundlage für den Entzug einer Heilpraktikererlaubnis sein. Die Verwaltung der Stadt Krefeld befinde sich „nach wir vor im Entscheidungsverfahren zum Entzug der Heilpraktikererlaubnis“, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage von MedWatch. „Aus Datenschutzgründen kann zum aktuellen Stand des Verfahrens keine Aussage getroffen werden.“

Inwiefern hält Gesundheitsminister Laumann die aktuelle Situation aus Gründen des Patientenschutzes für tragbar? Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf schreibt auf Nachfrage von MedWatch, dass das Verfahren zum Widerruf der Heilpraktikererlaubnis „bereits eingeleitet“ sei. Vor einer möglichen Rücknahme sei ein Gutachterausschuss anzuhören. Das Ministerium ginge davon aus, dass das Ergebnis dieser Beratung in die Entscheidung der Stadt einfließen werde, erklärt ein Sprecher.

Anders als bei Ärzten oder Apothekern gibt es keine Möglichkeit, die Heilpraktikererlaubnis etwa aufgrund eines Strafverfahrens ruhen zu lassen. Als Folge der Todesfälle erlies der Bundestag kürzlich ein Gesetz, nachdem Heilpraktiker die Herstellung rezeptpflichtiger ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. gegenüber den zuständigen Behörden nicht nur anzeigen müssen – was R. offenbar unterließ – sondern hierfür eine Genehmigung benötigen. Patientenschützer hatten des als nicht ausreichend kritisiert und etwa gefordert, dass Heilpraktikern das Legen von Infusionen untersagt werden müsse. Bundesgesundheitsminister Jens SpahnSpahn Spahn, Jens; Bankkaufmann und Politologe, war 2018 bis 2021 Bundesminister für Gesundheit. Seit 2002 ist er Mitglied des Bundestages. (CDU) erklärte jedoch im April im Bundestag, er sehe keinen weiteren gesetzlichen Änderungsbedarf.

Bisherige Berichterstattung von MedWatch über den Prozess