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Präventionskurs mit Bonus-App „Keinen Tag verlieren“: Roland Liebscher-Bracht als Kassen-Model

Älterer Mann im T-Shirt, kniend auf dem Boden.
Innerhalb eines zertifizierten Präventionsangebots der Kassen ist der Vertrieb von Produkten ausgeschlossen. Mit einer an den Kurs angehängten App, umgeht die Marke Liebscher-Bracht das Verbot eines solchen Produktmarketings. © Screenshot www.facebook.com/Schmerzspezialisten / 22.09.2023; Collage: MedWatch

Liebscher & BrachtLiebscher & Bracht Die Autoren-Eheleute Liebscher & Bracht bezeichnen sich selbst als Schmerz-Spezialisten. Sie suggerieren, dass es – im Zusammenhang mit einer Schmerztherapie (z.B. bei Arthrose) – immer eine Alternative zu einer Operation gäbe. Sie lassen Patienten glauben, dass diese durch Ärzte absichtlich getäuscht würden. Sie sprechen von einem »Jahrhundertirrtum« in der Medizin. Ihnen konnte nachgewiesen werden, dass sie Produkte-Bewertungen in ihrem Internet-Shop aktiv zu ihren Gunsten beeinflussen. Sie wurden für bestimmte Werbeaussagen abgemahnt, da diese gegen das Nahrungsergänzungsmittel- und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie gegen das Heilmittelwerbegesetz verstießen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis für ihre Behauptungen und Methoden. Verwertbare Studien dazu fehlen – trotz gegenteiligen Behauptungen – ganz. Liebscher & Bracht fallen durch massive Internetpräsens im Gesundheitsbereich auf. Internetsuchen mit dem Begriff »Schmerz« führen oft direkt zu Liebscher & Bracht. Über einen gut bestücken Online-Shop bieten sie Hilfsmittel zur Schmerzbeseitigung an und propagieren ihre eigene Schmerztherapie, welche Operationen vollkommen überflüssig machen soll. Sie bieten Mitgliedschaften, Kurse und Apps an, geben Fortbildungen für Ärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und sog. Gesundheits-Coaches. Viele aus diesen Bereichen arbeiten mittlerweile nach dem Liebscher & Bracht Prinzip. Liebscher & Bracht sind auf YouTube, TikTok, Instagram und Co unterwegs. Sie kurbeln Kooperationen mit Prominenten an, die in großen Medien zusätzlich durch Berichterstattungen beworben werden. Auch Interaktionen mit Krankenkassen haben stattgefunden. Mit der Täuschung von Schmerzpatienten und einer gut ausgebauten Internetpräsens verdienen Liebscher & Bracht ihr Geld. gibt es jetzt als Kassenleistung. Ein Präventionskurs der selbst ernannten Schmerzspezialisten wurde offiziell zertifiziert und damit als erstattungsfähig eingestuft. Dem Unternehmen eröffnet sich dadurch ein neuer Marketing-Kanal: Eine „Bonus“-App führt Versicherte in die vielfältige Welt der Liebscher & Bracht-Angebote.

Roland Liebscher-Bracht versteht sich aufs Marketing. In sozialen Medien,1https://www.facebook.com/photo/?fbid=843402590480174&set=pb.100044313225186.-2207520000 per Newsletter und auf einer Liebscher & Bracht-Website2https://app.liebscher-bracht.com/praeventionskurs-bonusapp?utm_medium=email&utm_source=newsletter&utm_campaign=dach.traf.mono-praeventionskurs-, 3https://www.liebscher-bracht.com/praeventionskurs-bonusapp/ wirbt der YouTube-Promi für den Präventionskurs „Funktionelles Beweglichkeitstraining für den ganzen Körper“. In seiner „Sprachnachricht“ auf der Internetseite hieß es bis vor kurzem:

Hallo, hier ist der Roland. In unserem neuen Präventionskurs führe ich dich acht Wochen Schritt für Schritt durch alle Übungen. Und das Beste ist, dass deine Krankenkasse die Kosten bis zu 100 Prozent erstattet. Als Bonus erhältst du ein Jahr kostenfreien Zugang zur Liebscher & Bracht-App, in der ich dich zusätzlich täglich motiviere. Du solltest also keinen Tag verlieren. […]

Liebscher-Bracht hat mit seinen in unzähligen Videos verbreiteten Anti-Schmerz-Übungen große Bekanntheit erlangt. Im Shop des Unternehmens Liebscher & Bracht, an dem auch seine Frau, die Ärztin Petra BrachtPetra Bracht Die Ärztin Petra Bracht ist einer der Köpfe von Liebscher & Bracht, ein Familien-Unternehmen, welches sich auf Schmerztherapie mit einem passendem Online-Shop spezialisiert hat. In Kritik geriet die Ärztin u.a. durch ihre Behauptung mit Intervallfasten könne einer Corona-Infektion vorgebeugt werden. Mit strategisch gut platzierten Marketing-Maßnahmen erreicht Petra Pracht zusammen mit ihrem Mann eine große Menge gesundheitsbewusster Menschen. Es ist davon auszugehen, dass dies eher unter ökonomischen Gesichtspunkten passiert als aus medizinischer Selbstlosigkeit. Die Autoren-Eheleute Roland Liebscher-Bracht und Petra Bracht suggerieren, dass es – im Zusammenhang mit einer Schmerztherapie (z.B. bei Arthrose) – immer eine Alternative zu einer Operation gäbe. Sie lassen Patienten glauben, dass diese durch Ärzte absichtlich getäuscht würden. Petra Bracht und Roland Liebscher-Bracht sprechen von einem »Jahrhundertirrtum« in der Medizin. dem Ehepaar konnte nachgewiesen werden, dass sie Produkte-Bewertungen in ihrem Internet-Shop aktiv zu ihren Gunsten beeinflussen. Sie wurden für bestimmte Werbeaussagen abgemahnt, da diese gegen das Nahrungsergänzungsmittel- und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie gegen das Heilmittelwerbegesetz verstießen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis für ihre Behauptungen und Methoden. Verwertbare Studien dazu fehlen – trotz gegenteiligen Behauptungen – ganz., und Sohn Raoul Bracht beteiligt sind, können sich Kund:innen mit Büchern, Faszienrollen und Nahrungsergänzungsmitteln der Eigenmarke „Liebscher & Bracht“ eindecken. Allerdings ist das Marketing der selbsternannten „Schmerzspezialisten“ umstritten. Im vergangenen Jahr mahnte die Verbraucherzentrale NRW das Unternehmen wegen eines unerlaubten Wirkversprechens für ein Anti-Schmerz-Produkt sowie irreführender Gesundheitsaussagen über NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben. ab. In diesem Jahr verhängte das Landgericht Frankfurt eine Vertragsstrafe: Liebscher & Bracht hatten erneut unzulässig für Nahrungsergänzungsmittel geworben.

Ein Außerirdischer erobert neue Märkte

Als „studierter Wirtschaftsingenieur (Fachrichtung Maschinenbau) ohne medizinische oder therapeutische Ausbildung“ habe Roland Liebscher-Bracht „schon immer einen völlig anderen Blick auf das Thema Schmerzen und ihre Behandlung“ gehabt, heißt es auf der Unternehmenswebsite.4https://www.liebscher-bracht.com/ueber-uns/roland-liebscher-bracht/ Er selbst lässt sich dort mit dem Satz zitieren: „In der Welt der Ärzte und Therapeuten wirke ich wie ein Außerirdischer von einem anderen Planeten.”

Nun ist sein Raumschiff also im staatlichen deutschen GesundheitssystemGesundheitssystem Das deutsche Gesundheitssystem ist ein duales Krankenversicherungssystem bestehend aus der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) und der PKV (private Krankenversicherungen). Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, eine Krankenversicherung haben. Wichtig ist zudem das Prinzip der Selbstverwaltung und der Sachleistung. D.h. Krankenkassen erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Es existiert eine gemeinsame Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger. Wichtigstes Organ hierbei auf Bundesebene ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). gelandet: Liebscher & Bracht gibt es auf Kassenkosten. Diese übernehmen die 99 Euro für den achtwöchigen Online-Kurs teilweise sogar in Gänze. Vorausgegangen war eine inhaltliche Prüfung durch die beim Verband der Ersatzkassen (vdek) angesiedelte Zentrale Prüfstelle Prävention. Sie erkannte das Angebot als Präventionskurs nach § 20 im Fünften Sozialgesetzbuch offiziell an. Er erfülle die Qualitätsanforderungen des Leitfadens Prävention, zudem habe der Kursleiter das notwendige Fachwissen nachgewiesen, teilte die Prüfstelle auf MedWatch-Anfrage mit.

Als „Kursleiter“ im rechtlichen Sinne ist allerdings kein Wirtschaftsingenieur benannt, sondern der Physiotherapeut André-Alexander Lucht, ein Mitarbeiter von Liebscher & Bracht. Man muss das betonen, weil die Werbung dies nicht unbedingt sofort vermittelt. Auf der Seite, mit der Liebscher & Bracht den Kurs bewirbt, finden sich: sieben Fotos von Roland Liebscher-Bracht, zwei Videos mit Roland Liebscher-Bracht, zwei animierte App-Vorschauen, in denen Videos mit Roland Liebscher-Bracht zu sehen sind. Außerdem ist im Text von motivierenden Übungseinheiten „mit Roland Liebscher-Bracht“ die Rede und dass „Er“ dich „an die Hand“ nimmt. Dazu die Sprachnachricht, die allerdings Mitte September, inmitten der MedWatch-Recherche, von der Website verschwindet.5Die frühere Seite mit der Sprachnachricht ist hier archiviert: https://web.archive.org/web/20230908130258/https://app.liebscher-bracht.com/praeventionskurs-bonusapp Der Name des rechtlichen Kursleiters bleibt dort unerwähnt.

Liebscher & Bracht belassen es nicht bei den acht Wochen zertifizierter Präventionskurs. Teilnehmer:innen schenken sie ein Jahr lang kostenfreien Zugriff auf alle Inhalte der Liebscher & Bracht-App. Regulär nimmt das Unternehmen dafür 149,95 Euro.6https://prem.liebscher-bracht.com/plaene/ In der App gibt es viele Übungsvideos – und Inhalte, die dem Unternehmen Umsatz bringen. Produktvorstellungen, Links zum Online-Shop, ein „Freunde-werben-Freunde“-Programm („Ab 15 geworbenen Freunden gibt es ein Online-Treffen mit Roland!“).

Zum Präventionskurs gibt es die App mit Produktempfehlungen und Links zum Online-Shop gleich mit dazu.
© Screenshot www.liebscher-bracht.com / 22.09.2023

In der Werbung von Liebscher & Bracht kommen Präventionskurs und App als Paket daher. Doch mit dem „Bonus“-Angebot, dem App-Zugang, haben die Kassen nichts zu tun. Sie finanzieren die App nicht, und die Videos darin haben auch keine Qualitätsprüfung der Zentralen Prüfstelle durchlaufen. Natürlich muss niemand das Angebot nutzen, aber wenn, dann eröffnet Liebscher & Bracht den Versicherten über ihren kassenfinanzierten Kurs hinaus bereitwillig die Welt der Liebscher & Bracht-Angebote.

Dass in der Werbung die Wahrnehmung entstehen kann, App-Angebot und Präventionskurs seien irgendwie gekoppelt – bei der Zentralen Prüfstelle zeigte man überrascht. „Das benannte Angebot eines App-Zugangs als Bonus ist uns nicht bekannt“, teilte ein vdek-Sprecher MedWatch mit. Liebscher & Bracht stellt dies anders dar, dazu gleich mehr.

Kassenverband prüft Werbung von Liebscher & Bracht

Der Kassenverband will sich näher ansehen, ob das Liebscher & Bracht-Marketing im Einklang mit den Vorgaben für Präventionskurse steht. „Die Anbieter sind dafür verantwortlich, dass die Maßnahme korrekt beworben wird. Ob das bei dieser Werbung der Fall ist, wird nun geprüft“, teilte der Sprecher mit. Er erläutert: „Die von den KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). bezuschusste Leistung (der Kurs) muss eindeutig von weiteren Angeboten des Anbieters getrennt sein. Für Apps und voll programmierte Anwendungen ohne Kursleitung existiert ein anderes Prüfverfahren, welches im vorliegenden Fall nicht durchlaufen wurde. Wir sehen hier somit keine Regulierungslücke, sondern eher den Bedarf, die App als nicht qualitätsgeprüftes Angebot deutlich von der Leistung nach § 20 SGB V abzutrennen und auch so darzustellen.“

Innerhalb eines zertifizierten Präventionsangebots der Kassen ist der Vertrieb von Produkten ausgeschlossen – entsprechend sei der Liebscher & Bracht-Kurs auch frei von Produkten. Bei der nun angestoßenen Prüfung geht es darum, ob es eine zu enge Verbindung zwischen dem Präventionskurs und kommerziellen Angeboten des Anbieters gibt: „Wird ein Gesundheitspaket in der Form angeboten, dass neben dem Präventionskurs weitere Angebote erworben werden, könnte dies gegebenenfalls […] problematisch sein“, so der vdek-Sprecher.

Wie stehen die Krankenkassen dazu?

Wie sehen Krankenkassen den Kurs und dessen Vermarktung? Immerhin zieren Logos von sechs Krankenkassen und Kassenverbänden die Internet-Werbung auf der Liebscher & Bracht-Website: AOKAOK Allgemeine Ortskrankenkasse. Krankenkasse mit 11 Regionalkassen., Barmer, DAK, TK, BKK und KKH. Auf Anfrage von MedWatch antworten manche von ihnen nicht direkt, sondern verweisen lediglich auf die Rückmeldung der Prüfstelle beim vdek. Andere zeigen sich überrascht von der Liebscher & Bracht-Werbung.

„Für die Verwendung des Logos ist keine Zustimmung der AOK eingeholt worden“, teilt der AOK-Bundesverband auf Anfrage mit, die Werbung sei nicht abgestimmt worden. Ein Sprecher weist zudem darauf hin, dass es im Leitfaden Prävention heißt: „Nicht förder- bzw. bezuschussungsfähig sind Maßnahmen, die von Kursleiterinnen und Kursleitern durchgeführt werden, welche ein Interesse am Verkauf von Begleitprodukten (z. B. Diäten, Nahrungsergänzungs- oder homöopathische Mittel, Sportgeräte) besitzen.“ Ob diese Maßgabe aus Sicht der AOK erfüllt ist, ordnet der Sprecher nicht ein. Näheres soll jetzt die Prüfung durch den vdek ergeben.

DAK hatte Zusammenarbeit mit Liebscher-Bracht beendet

Auch andere Kassen befassen sich mit dem Einsatz ihrer Logos in der Liebscher & Bracht-Werbung kritisch. Eine Sprecherin des BKK-Dachverbandes schrieb: „Wir prüfen derzeit, ob die Verwendung unseres Logos […] rechtens ist.“ Ein DAK-Sprecher sagte MedWatch: „Nach derzeitigem Stand liegt eine Berechtigung zur Nutzung des Logos der DAK-Gesundheit durch die Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH nicht vor. Wir sind erst durch Ihre Anfrage auf die Nutzung aufmerksam gemacht worden und lassen den Vorgang jetzt von unseren Fachabteilungen prüfen und bewerten.“

Die DAK hat eine Vorgeschichte mit Liebscher-Bracht. Im Juni 2022 hatte die Kasse einen Online-Workshop angekündigt, bei dem der Wirtschaftsingenieur „Tipps für Eltern und Kids“ zum Thema „Schmerzfrei und gesund!“ geben sollte. Nach öffentlicher Kritik sagte sie den Workshop ab und stellte die Auswahl von Liebscher-Bracht als Referenten als Fehler dar. „Wir haben die Zusammenarbeit mit Liebscher & Bracht komplett beendet“, schrieb die DAK anschließend einem kritischen Mitglied. Über den Umweg eines von zentraler Stelle geprüften Kurses macht Liebscher & Bracht nun ausgerechnet mit dem Namen auch dieser Kasse Werbung für seine Angebote.

MedWatch fragt nach

MedWatch hat auch Liebscher-Bracht Fragen gestellt. Die Rückmeldung kam von einer Anwältin der bekannten Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann im Namen des Wirtschaftsingenieurs und der Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH. Mehrere konkrete Fragen blieben offen, in einer späteren E-Mail-Nachricht teilt die Anwältin noch mit, man habe „alles relevante [sic!] in der Angelegenheit mitgeteilt“. Auf weitere Nachfrage erklärt sie jedenfalls, dass das „Nebeneinander von Kurs und App“ mit der Prüfstelle abgestimmt worden sei. Das widerspricht der Aussage der Zentralen Prüfstelle gegenüber MedWatch. 

Aus dem ausführlichen Schreiben der Anwältin soll allenfalls nach einer gesonderten Autorisierung zitiert werden dürfen. MedWatch bot an, im Sinne der Transparenz das gesamte Schreiben zu veröffentlichen. Eine Freigabe dafür erteilte die Kanzlei nicht.


Redaktion: Nicola Kuhrt, Sigrid März, Nicole Hagen

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