Die Krankenkasse DAK lud zu einem Online-Workshop für Eltern mit Kindern, Titel „Schmerzfrei und gesundGesund Gesundheit als bloßen Gegenpart zur Krankheit zu definieren, reicht nicht aus. Sie bezeichnet eher einen Idealzustand des völligen Wohlbefindens, ohne körperliche, geistige oder soziale Einschränkungen. Das Wort »Gesundheit« ist ein Konstrukt, welches sich individuell und aus der Gesellschaft heraus definiert und einem ständigen Wandel unterliegt. Prinzipiell liegt bis heute keine allgemein gültige Definition für diesen Zustand vor.“. Einziger Referent: Roland Liebscher-Bracht, der gerade erst durch die Verbraucherzentrale aufgrund von unzulässiger Gesundheitswerbung abgemahnt worden war. Nach Kritik in sozialen Medien nahm die Kasse den Workshop wieder aus dem Programm, das Bundesamt für Soziale Sicherung hat sich eingeschaltet.
Das Autoren-Duo Petra BrachtPetra Bracht Die Ärztin Petra Bracht ist einer der Köpfe von Liebscher & Bracht, ein Familien-Unternehmen, welches sich auf Schmerztherapie mit einem passendem Online-Shop spezialisiert hat. In Kritik geriet die Ärztin u.a. durch ihre Behauptung mit Intervallfasten könne einer Corona-Infektion vorgebeugt werden. Mit strategisch gut platzierten Marketing-Maßnahmen erreicht Petra Pracht zusammen mit ihrem Mann eine große Menge gesundheitsbewusster Menschen. Es ist davon auszugehen, dass dies eher unter ökonomischen Gesichtspunkten passiert als aus medizinischer Selbstlosigkeit. Die Autoren-Eheleute Roland Liebscher-Bracht und Petra Bracht suggerieren, dass es – im Zusammenhang mit einer Schmerztherapie (z.B. bei Arthrose) – immer eine Alternative zu einer Operation gäbe. Sie lassen Patienten glauben, dass diese durch Ärzte absichtlich getäuscht würden. Petra Bracht und Roland Liebscher-Bracht sprechen von einem »Jahrhundertirrtum« in der Medizin. dem Ehepaar konnte nachgewiesen werden, dass sie Produkte-Bewertungen in ihrem Internet-Shop aktiv zu ihren Gunsten beeinflussen. Sie wurden für bestimmte Werbeaussagen abgemahnt, da diese gegen das Nahrungsergänzungsmittel- und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie gegen das Heilmittelwerbegesetz verstießen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis für ihre Behauptungen und Methoden. Verwertbare Studien dazu fehlen – trotz gegenteiligen Behauptungen – ganz. und Roland Liebscher-Bracht bietet im InternetInternet Das Internet ist ein weltweites heterogenes, dezentral organisiertes Rechnernetz, welches auf dem Netzwerkprotokoll TCP/IP basiert. Mit Hilfe des Internets können E-Mails geschrieben und Suchanfragen gestartet werden. Es kann Menschen über soziale Netzwerke, Audio- und Video-Telefonie miteinander verbinden. Daten können in das Netz hinein und aus ihm heraus geladen werden. Kartenlesen, Fernsehen und viele weitere Anwendungen sind über das Internet möglich. erfolgreich Hilfsmittel und Kurse gegen ArthroseArthrose Degenerative Gelenkerkrankung, bei welcher der Knorpel an den Gelenken verschleißt. Verursacht wird der Gelenkverschleiß durch Alter, Über- oder auch Fehlbelastungen oder Verletzungen. Manches Mal sind auch Stoffwechselerkrankungen ursächlich. Bewegung und Schmerztherapie können in vielen Fällen helfen eine OP zu vermeiden; eine Heilung gibt es jedoch nicht. Oft sind Knie, Hüfte, Schultern, Hände und Finger sowie die Füße betroffen. an. Das Problem: Die teils irrführenden Aussagen schüren Misstrauen in die MedizinMedizin Der Oberbegriff Medizin, der im weitesten Sinne die Heilkunst meint, kann in viele einzelne Sparten unterteilt werden (Gynäkologie, Infektiologie, Traumatologie…). Zumeist, wenn nicht genauer benannt, ist die Humanmedizin gemeint, welche sich der Erkennung, Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten des Menschen annimmt. Auch der medizinische Forschungs- und Entwicklungsbereich zählt hier dazu. Die Veterinärmedizin ist das Äquivalent für tierische Patienten. Es werden verschiedene Abgrenzbegriffe benutzt, die jedoch nicht immer klar definiert sind. Z.B.: Schulmedizin, Komplementärmedizin, Pseudomedizin und Alternativmedizin. Der Begriff Medizin wird teils auch als Synonym für ein Arzneimittel genutzt., die Verantwortung für ihre Genesung wird subtil auf die PatientenPatienten Patienten und Patientinnen sind Person, welche in ärztlicher Behandlung oder Betreuung stehen. Der Begriff bezieht sich nicht zwangsläufig auf kranke Menschen. Denn neben diesen, zählen z.B. auch Blutspender, Neugeborene, Schwangere, zu impfende Personen und diejenigen, welche sich einer Vorsorge-Untersuchung unterziehen zu dieser Gruppe. Ein Patient geht mit seinem Behandler eine Rechtsbeziehung ein, nachdem dem Patienten eine ordnungsgemäße Behandlung nach aktuellem wissenschaftlichem Standard zusteht. Patient*innen in Deutschland haben zudem sog. Patientenrechte, mit entsprechenden Gesetzen und Regelwerken. Im deutschen Gesundheitssystem wird zwischen Kassen- und Privatpatienten unterschieden. Für erstere kommt die Gesetzliche Krankenkasse für die Behandlungskosten auf; letztere werden von Privaten Krankenkassen finanziert. geschoben. Wir berichteten über die Versprechen zur Arthrose-Heilung ohne OperationOperation Im medizinischen Kontext bezeichnet eine Operation (OP) ein chirurgisches Verfahren mit speziellen Instrumenten an einen Organismus. Hierbei wird Gewebe geschnitten oder geschlossen mit dem Ziel Erkrankungen, Verletzungen oder Deformitäten zu behandeln. Der Übergang bezüglich der Definition von einem medizinischen Eingriff hin zu einer Operation ist fließend. Juristisch betrachtet ist jede OP eine Körperverletzung. Durch eine vorherige Aufklärung und die Einverständniserklärung des Patienten, wird sie strafrechtlich nicht verfolgt. OPs sind nötig, um z.B. Tumore zu entfernen, um Blockierungen zu öffnen, um neue Blutversorgungen zu schaffen (Anastomose) oder um Transplantate, wie z.B. Organe, zu transferieren. Manche Operation dient dem diagnostischen Zweck. Hierfür werden Gewebestücke für genauere Laboruntersuchungen aus dem Organismus entfernt. Es kann zwischen Notfalloperationen, die innerhalb von Minuten und dringenden Operationen, welche innerhalb von Stunden stattfinden sollten, unterschieden werden. Eine geplante Operation hat mehr Zeit bis zu ihrer Durchführung; sie kann dadurch sehr gut vorbereitet und eine gute Verfassung des Patienten für die OP geschaffen werden..
Verschiedene Aussagen des Duos kritisierten vor Kurzem auch die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz. Bei ihrem „Faktencheck Gesundheitswerbung“ prüften sie Angebote von Liebscher & Bracht und mahnten einige Aussagen ab. Erfolgreich. Die bemängelten Werbeaussagen verstießen gegen die NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben.Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) regelt den Umgang mit diesen. Für eine Markteinführung bedarf es keinerlei Zulassung, jedoch wird ein Anzeigeverfahren beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durchlaufen. Nahrungsergänzungsmittel sind zudem frei verkäuflich. Sie müssen als solche gekennzeichnet und auf ihrem Etikett sich folgende Angaben befinden: Menge und Dosis der Inhaltsstoffe, empfohlene tägliche Verzehrmenge, die nicht überschritten werden sollte, ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel eine ausgewogene Ernährung nicht ersetzen können sowie die Warnung, das Produkt nicht in Reichweite von Kindern aufzubewahren.Wer gesund ist, sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt benötigt keinerlei Nahrungsergänzungsmittel. Unter bestimmten Mangelbedingungen kann die Einnahme sinnvoll sein. Zu beachten sind hierbei mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln. Zink ist ein gutes Beispiel dafür. Es wird oft als Immun-Booster angepriesen. Die langfristige Einnahme von Zink kann jedoch einen Kupfermangel auslösen. Noch wichtiger: Zink bildet in manchen Fällen Komplexe mit arzneilichen Wirkstoffen und schwächt diese in ihrer Wirkung ab. Wird es eingenommen, um einem Zinkmangel entgegenzuwirken muss wiederum darauf geachtet werden, welche Nahrungsmittel dazu eingenommen werden. Aus diesen Gründen sollte die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem Arzt abgeklärt werden.Bei Internetkäufen besteht zudem das Risiko unbemerkt auf unseriöse Angebote zu stoßen.-, die EUEU Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenbund aus 27 europäischen Ländern. Dazu zählen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.-Lebensmittelinformationsverordnung und das HeilmittelwerbegesetzHeilmittelwerbegesetz Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt den Wortlaut im Zusammenhang mit Heilversprechen. Es darf nach dem HWG nichts behauptet werden, was nicht stimmt. Wird damit geworben, dass ein Medikament oder eine Therapie wirkt, muss diese Wirksamkeit auch wissenschaftlich belegt sein. Dafür muss der Bewerber selbst wissenschaftliche Studienergebnisse vorlegen. Da kaum eine alternativmedizinische Behandlungsmethode wissenschaftlich belegt ist, dürfen Heilpraktiker keine Heilversprechen abgeben., berichtet Gesa Schölgens von den Verbraucherschützern gegenüber MedWatch.
Roland Liebscher-Bracht als DAK-Referent?
Die „Liebscher & BrachtLiebscher & Bracht Die Autoren-Eheleute Liebscher & Bracht bezeichnen sich selbst als Schmerz-Spezialisten. Sie suggerieren, dass es – im Zusammenhang mit einer Schmerztherapie (z.B. bei Arthrose) – immer eine Alternative zu einer Operation gäbe. Sie lassen Patienten glauben, dass diese durch Ärzte absichtlich getäuscht würden. Sie sprechen von einem »Jahrhundertirrtum« in der Medizin. Ihnen konnte nachgewiesen werden, dass sie Produkte-Bewertungen in ihrem Internet-Shop aktiv zu ihren Gunsten beeinflussen. Sie wurden für bestimmte Werbeaussagen abgemahnt, da diese gegen das Nahrungsergänzungsmittel- und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie gegen das Heilmittelwerbegesetz verstießen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis für ihre Behauptungen und Methoden. Verwertbare Studien dazu fehlen – trotz gegenteiligen Behauptungen – ganz. Liebscher & Bracht fallen durch massive Internetpräsens im Gesundheitsbereich auf. Internetsuchen mit dem Begriff »Schmerz« führen oft direkt zu Liebscher & Bracht. Über einen gut bestücken Online-Shop bieten sie Hilfsmittel zur Schmerzbeseitigung an und propagieren ihre eigene Schmerztherapie, welche Operationen vollkommen überflüssig machen soll. Sie bieten Mitgliedschaften, Kurse und Apps an, geben Fortbildungen für Ärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und sog. Gesundheits-Coaches. Viele aus diesen Bereichen arbeiten mittlerweile nach dem Liebscher & Bracht Prinzip. Liebscher & Bracht sind auf YouTube, TikTok, Instagram und Co unterwegs. Sie kurbeln Kooperationen mit Prominenten an, die in großen Medien zusätzlich durch Berichterstattungen beworben werden. Auch Interaktionen mit Krankenkassen haben stattgefunden. Mit der Täuschung von Schmerzpatienten und einer gut ausgebauten Internetpräsens verdienen Liebscher & Bracht ihr Geld. Schmerzfrei GmbH“ habe eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und darf die Werbung so nicht wiederholen.
Ungeachtet aller Kritik präsentierte die Krankenkasse DAK Ende Juni Roland Liebscher-Bracht als Referent für einen Online-Workshop, auf dem dieser „Tipps für Eltern und Kids“ geben wollte. Am 28. Juni, von 19 bis 20h, sollte es heißen: „Schmerzfrei und gesund!“

Die Einladung wurde auch auf Twitter thematisiert und kritisiert: Brauchen schon Kinder ein umstrittenes Programm nach Liebscher-Bracht?
DAK spricht von Abstimmungsfehlern
Wir fragten nach bei der DAK, immerhin eine der größeren KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Historisch bedingt existieren in Deutschland verschiedene Krankenkassen; seit 1992 kann jeder Versicherte frei wählen zu welcher Kasse er möchte. Die Kassen hingegen müssen Versicherte unabhängig ihres Gesundheitszustandes aufnehmen. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Seit 2009 fixiert der Gesetzgeber den allgemeinen Beitragssatz. Zusatzbeiträge sind allerdings kassenspezifisch. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). in Deutschland mit 5,4 Millionen Mitgliedern. Man habe auf das Thema „Schmerz“, das viele Menschen beschäftigt, reagieren wollen mit einem Online-Seminar, erklärt uns ein Sprecher: „Bei der Auswahl der möglichen Referentinnen und Referenten ist es dann zu einem Abstimmungsfehler gekommen.“ Auch der „Bezug zu Kindern“ sei falsch gewesen und „gehörte zu den erwähnten Abstimmungsfehlern“.
Während die DAK das Online-Seminar mit Roland Bracht also wieder zurückzog, fragten nicht nur wir uns, was dies für „Abstimmungsfehler“ sein könnten. Der Sprecher führte etwas weiter aus. In der „Seminarplanung gab es eine fehlerhafte Abstimmung zwischen den zuständigen Bereichen. Deshalb hat die sonst übliche Qualitätsprüfung nicht gegriffen.“
Wie frei sind gesetzliche Krankenkassen in dem, was sie ihren Kunden anbieten?
Auf Grund des DAK Liebscher-Bracht-Workshops fragten wir beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) nach, wie unabhängig Krankenkassen überhaupt sind, z.B. in der Auswahl ihrer Kursangebote für Kunden. Es führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Das BAS antwortete prompt und kündigte an, sich das gesamte Programm der DAK anzusehen. Die Behörde sei befugt, gegenüber der DAK tätig zu werden, wenn diese mit ihrem Seminarangebot gegen Gesetze verstoße.
Wie Krankenkassen Seminare gegenüber ihren Versicherten anbieten können, ist im Dritten Kapitel des SGB V festgelegt. Zusätzliche Leistungen kann die Krankenkasse in ihrer Satzung in begrenztem Umfang festlegen, erklärt uns eine Sprecherin.
Krankenkassen stünden im Wettbewerb zueinander. Der Wettbewerb diene dem Ziel, das Leistungsangebot und die Qualität der Leistungen zu verbessern sowie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu erhöhen. Die Krankenkassen sind danach berechtigt, um Mitglieder und für ihre Leistungen zu werben. Allerdings müsse bei Werbemaßnahmen der Krankenkassen die sachbezogene Information im Vordergrund stehen.
Auch sind Krankenkassen zur Aufklärung und Beratung verpflichtet. Aufklärung und Beratung müssen sich hierbei auf die Rechte und Pflichten in der Krankenversicherung beziehen. In wieweit die DAK gegen diese Vorgaben verstieß, soll nun die Prüfung ergeben – wir werden über das Ergebnis berichten.
Wir haben auch Roland Liebscher-Bracht gefragt, wie es dazu kam, dass er als DAK-Referent angekündigt war – und wie er es findet, dass dieser Auftrag nun wieder gestrichen wurde. Das war vor zehn Tagen. Trotz freundlicher „Wir-prüfen-das“-Rückmeldung haben wir keine Antwort von ihm erhalten.
Redaktion: Martin Rückert, Nicole Hagen
Anmerk. der Red. (16. Juli 2022): Im Vorspann war der Seminartitel verkürzt zu lesen. Wir haben dies korrigiert.
Die Übungen von Liebscher und Bracht haben mir und meinem Rücken sehr geholfen. Kein Orthopäde und kein Schmerzmedikament hat das auf Dauer geschafft. Es ist gut zu wissen, dass ich die Verantwortung für mich und mein Wohlbefinden übernehmen kann ohne mich auf andere verlassen zu müssen.
Ich bin froh, wenn auf die Methoden von Liebscher & BrachtLiebscher & Bracht Die Autoren-Eheleute Liebscher & Bracht bezeichnen sich selbst als Schmerz-Spezialisten. Sie suggerieren, dass es – im Zusammenhang mit einer Schmerztherapie (z.B. bei Arthrose) – immer eine Alternative zu einer Operation gäbe. Sie lassen Patienten glauben, dass diese durch Ärzte absichtlich getäuscht würden. Sie sprechen von einem »Jahrhundertirrtum« in der Medizin.
Ihnen konnte nachgewiesen werden, dass sie Produkte-Bewertungen in ihrem Internet-Shop aktiv zu ihren Gunsten beeinflussen. Sie wurden für bestimmte Werbeaussagen abgemahnt, da diese gegen das Nahrungsergänzungsmittel- und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie gegen das Heilmittelwerbegesetz verstießen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis für ihre Behauptungen und Methoden. Verwertbare Studien dazu fehlen – trotz gegenteiligen Behauptungen – ganz.
Liebscher & Bracht fallen durch massive Internetpräsens im Gesundheitsbereich auf. Internetsuchen mit dem Begriff »Schmerz« führen oft direkt zu Liebscher & Bracht. Über einen gut bestücken Online-Shop bieten sie Hilfsmittel zur Schmerzbeseitigung an und propagieren ihre eigene Schmerztherapie, welche Operationen vollkommen überflüssig machen soll. Sie bieten Mitgliedschaften, Kurse und Apps an, geben Fortbildungen für Ärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und sog. Gesundheits-Coaches. Viele aus diesen Bereichen arbeiten mittlerweile nach dem Liebscher & Bracht Prinzip. Liebscher & Bracht sind auf YouTube, TikTok, Instagram und Co unterwegs. Sie kurbeln Kooperationen mit Prominenten an, die in großen Medien zusätzlich durch Berichterstattungen beworben werden. Auch Interaktionen mit Krankenkassen haben stattgefunden. Mit der Täuschung von Schmerzpatienten und einer gut ausgebauten Internetpräsens verdienen Liebscher & Bracht ihr Geld. näher hingeschaut wird. Gerade ihre Methoden zur Behandlung von HWS-Beschwerden sind aus Sicht der – tatsächlich ausgebildeten – Physiotherapeuten ein No Go, viel zu gefährlich.
Es ist mir schleierhaft wie eine Allgemeinärztin und ein Maschinenbauer sich derlei orthopädische “Expertise” anmaßen.
Zu den obskuren Methoden von Liebscher und Bracht hatten auch bereits die ScienceCops ausführlich berichtet:
https://www.quarks.de/podcast/science-cops-der-fall-liebscher-und-bracht-schmerzprofis-oder-schwindler/
Nichts als Marketing
… und Judith Blage für MedWatch im Mai 2021: https://medwatch.de/2021/05/26/liebscher-bracht-arthrose-versprechen-von-der-heilung-ohne-operation/