Es enthält teils hoch dosierte Vitamine, Mineralien und fast alles, was einmal im Ruf stand, ein „Superfood“ zu sein. Das NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben. AG1 ist in Podcasts sehr präsent, mit Werbung an der Grenze der Legalität. Der Hersteller setzt auf Promis wie Klaas Heufer-Umlauf und Micky Beisenherz – und bringt Fußballstar Toni Kroos zu einem Rat im Widerspruch zur Anti-Doping-Agentur.
Er ist Weltmeister, fünffacher Champions-League-Sieger, mehrfacher nationaler Meister in Deutschland und in Spanien: Toni Kroos ist einer der erfolgreichsten Fußballspieler aller Zeiten. Wenn einer gute Ratschläge für Hobbysportler:innen geben kann, dann er. Oder?
Das Forum dafür bietet ihm der gemeinsame Podcast mit Bruder Felix Kroos, „Einfach mal Luppen“. In der Episode vom 10. Mai 2023 sinnierte der Star von Real Madrid – mit 33 Jahren im Spätherbst seiner Karriere – darüber, wie es wohl wäre, noch einmal jung zu sein. „Was ich auf jeden Fall meinem 20-jährigen Ich damals gesagt hätte, ist, dass er vielleicht schon so’n etwas, so’n kleinen Tick professioneller hätte schon sein dürfen […]“. Was Toni Kroos meint, bleibt vage. Aber das Wichtigste ist schließlich die Empfehlung: Dass das Nahrungsergänzungsmittel AG1 „nochmal einen ganz entscheidenden Input geben“ kann.
AG1, eine Art Universal-Mittel für Sportler:innen und sowieso „für jeden“ – jedenfalls ist dies das Ziel des Herstellers.1https://drinkag1.com/about-us/de?store=eu Athletic Greens, eine Firma mit Sitz in Irland, vertreibt es über das Internet im Monatsabo und will „fundamentale Ernährung einfacher“ machen.2https://drinkag1.com/faq/de?store=eu#was-unterscheidet-ag-1-von-anderen-supplements—id–Zxsx_WhUSUGB9fCXddhgLw In reichweitenstarken Podcasts ist das Produkt sehr präsent. Der Hersteller setzt dabei auf eine Universal-Formel. Auf die Unterstützung von Promis – und auf Werbeaussagen, die Experten nicht immer als zulässig einstufen.
Warum Promis plötzlich alle mit ihrem jüngeren Ich sprechen
Schon die Form der Werbung ist speziell. Wäre der mehr als fünf Minuten lange Dialog zwischen Toni und Felix Kroos nicht als Werbung gekennzeichnet gewesen, die Zuhörer:innen müssten denken: Die reden einfach weiter. Auch andere bekannte Podcaster präsentierten ihre Produktempfehlung minutenlang und in der „Ich“-Form. Als subjektive, angeblich persönliche Erfahrungsberichte – natürlich in Abstimmung mit dem Werbepartner. Was zu dem skurrilen, aber natürlich nicht zufälligen Ergebnis führt, dass binnen weniger Tage im Mai nicht nur Toni Kroos, sondern auch Entertainer Klaas Heufer-Umlauf und Moderator Micky Beisenherz offenbar den dringenden Wunsch verspürten, Ratschläge für ihr jüngeres Ich zu erdenken.
Natürlich landen alle Gespräche bei einer Empfehlung für das Produkt. „Tja, was hätte ich gerne meinem jüngeren Selbst gesagt“, fragte sich Beisenherz in seinem Podcast „Apokalypse & Filterkaffee“ (Episode vom 8. Mai 2023) – und kommt auf Antworten wie: „Du musst nicht mit ‘nem Fünf-Liter-Kanister Wodka-O durch die Gegend laufen“ oder „Denk doch mal über eine vernünftige Ernährung nach“. Weil er sportlich aktiv ist, sei es jedenfalls „wichtig, die tägliche Nährstoffversorgung so zu boosten“ – „… dann haue ich mir das [AG1, Anm. MedWatch] rein und dann fühle ich mich schon bedeutend besser und habe das Gefühl, ich habe Verantwortung für meine Gesundheit übernommen.“
Wäre er noch 25, überlegt Heufer-Umlauf, dann könnte er jetzt schon als junger Mann „mit AG1 anfangen“ (Podcast „Baywatch“, Episode vom 11. Mai 2023). Als „Investition in die eigene Gesundheit“ und „ideale Ergänzung zu einer ausgewogenen Ernährung“ preist Heufer-Umlauf das Supplement an. Sein Co-Host, der Autor Jacob Lundt, ergänzt: „Wenn ich morgens mein AG1 da reingepetert hab, ne, dann hab‘ ich schon mal so das erste Frischegefühl am Tag …“
Im Laufe der MedWatch-Recherche verschwinden im Juni die Werbeblöcke aus allen genannten Episoden. Sie würden „für eine gebuchte Anzahl an Impressions ausgespielt” und dann „automatisch aus dem Podcast gelöscht”, erklärt Athletic Greens.
Was steckt hinter AG1?
Was ist dran an – und vor allem: drin in – AG1? Angeblich „den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen“ folgend, hat der Hersteller eine immer wieder überarbeitete Rezeptur mit Vitaminen und Mineralstoffen, Bakterienkulturen, „Botanicals“, Enzymen, Pilz- und „Superfood-Komplex“ entwickelt. 75 Zutaten finden sich auf der Liste. Darunter Brokkoliblütenpulver, Alfalfa, Spirulina, Goji, Acerola, Shiitake, Ginseng und vieles mehr – so ziemlich alles also, was irgendwer irgendwann einmal als „Superfood“ bezeichnet hat.
Angela Clausen, Expertin für Nahrungsergänzungsmittel bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, überzeugt das nicht: „Die haben fast alles reingetan, was man reintun kann – aber das Gießkannenprinzip ist nicht gut“, sagt Clausen. „Ich rate von solchen Multiprodukten ab.“ Überhaupt sei es Zweck von Nahrungsergänzungsmitteln, das zu ergänzen, was in der Nahrung fehlt: „Ich frage mich, ob jemandem ernsthaft Ginseng, Rot-Ulme oder Klettenpulver im Essen fehlen.“ Zudem seien einige Nährstoffe aus ihrer Sicht „zu hoch dosiert“, sagt Clausen. Sie halte es deshalb „nicht zwangsläufig für ein sicheres Lebensmittel“.
Tatsächlich sind einige Vitamine und Mineralien, darunter Folsäure und Zink, höher dosiert als vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlen. Auch Phosphor ist mit 130 Milligramm je Tagesportion enthalten – das BfR rät gänzlich von einem Zusatz ab. Zur Begründung gibt die Behörde an, dass die Referenzwerte für die Aufnahme des in Nahrungsmitteln weit verbreiteten Phosphors bzw. Phosphats im Mittel bereits überschritten würden. Eine zu hohe Aufnahme wiederum steht im – nicht abschließend geklärten – Verdacht, mit kardiovaskulären Risiken verbunden zu sein. Hersteller Athletic Greens verweist auf Anfrage darauf, dass es „keine europaweiten gesetzlichen Höchstmengenvorgaben für Vitamine und Mineralstoffe“ gibt. Die Mengen seien so gewählt, dass „sinnvolle Effekte erzielt werden“.
AG1 für Schwangere ungeeignet
In der Zutatenliste finden sich auch umstrittene Zutaten, etwa Extrakt von Ashwagandha-Wurzeln. Die als Schlafbeere bekannte Pflanze hat eine lange Tradition im indischen Ayurveda. BfRBfR Das BfR, das Bundesinstitut für Risikobewertung, ist eine Bundesbehörde die dem BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zugeordnet ist. Sie soll unabhängig von wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Interessen z.B. die Sicherheit von Lebensmitteln, Chemikalien, Bioziden, Pflanzenschutzmitteln, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Kosmetika und Tabakerzeugnisse bewerten. Auch die Bewertung gentechnisch veränderter Organismen in Lebens- und Futtermitteln, Pflanzen und Tieren zählt hier dazu. Die wissenschaftsbasierte Risikobewertung geschieht als Grundlage für den gesundheitlichen Verbraucherschutz innerhalb und außerhalb von Deutschland. und Weltgesundheitsorganisation allerdings weisen auf eine möglicherweise „abortive” Wirkung hin.3https://www.bfr.bund.de/cm/350/risikobewertung-von-pflanzen-und-pflanzlichen-zubereitungen.pdf, 4https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/42052/9789241547055_eng.pdf Schwangere und stillende Frauen sollten Ashwagandha-Extrakt deshalb meiden. Ein AG1-Etikett, das Athletic Greens zum Zeitpunkt Anfang Juni 2023 auf seiner Internetseite athleticgreens.com/de veröffentlicht hatte, bittet Schwangere und Stillende lediglich, vor der Einnahme mit einem Arzt zu sprechen. Der Antwort auf eine MedWatch-Anfrage fügt das Unternehmen ein neues Etikett bei, das einen deutlichen Warnhinweis enthält: „Nicht geeignet für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, schwangere oder stillende Frauen.“ Auf den Produkten sei dieses Etikett bereits seit mehreren Monaten im Einsatz. Ebenfalls seit einigen Monaten steht die Formulierung auch an anderer Stelle der Internetseite, im kleingeschriebenen Fuß der Homepage.
Ungeachtet dessen hält auch Martin Smollich, Professor für Pharmakonutrition am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, die Zusammensetzung für „Quatsch“. Menschen ohne spezifischen Nährstoffmangel hätten keinen Benefit. Gesundheitliche Vorteile sind seiner Einschätzung nach nicht belegt, dafür ein mögliches Risiko für Wechselwirkungen mit anderen Produkten.
„Grundsätzlich besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, derartige Nahrungsergänzungen als Basis-Supplementation zu konsumieren“, teilt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) mit. Wissenschaftliche Studien haben keine Evidenz erbracht, dass der anlasslose Konsum von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem gesundheitlichen Nutzen verbunden ist. Die DGE empfiehlt allenfalls eine gezielte Ergänzung mit einzelnen Nährstoffen – für Risikogruppen oder Menschen, bei denen ein konkreter Mangel nachgewiesen ist. Aber eben kein Multi-Präparat „für jeden“, wie es AG1 sein soll.
„Die ganzen Nährstoffe und all die ganze Kacke“
Geht es nach dem Hersteller, sollen Kund:innen das Pulver jeden Morgen mit Flüssigkeit anrühren und trinken.5https://drinkag1.com/faq/de?store=eu Dann trage AG1 – so das Etikett – „zu einem normalen Energiestoffwechsel“, „zur normalen hormonellen Funktion“, „zu einer normalen Funktion des Immunsystems“, „zu einer normalen kognitiven Funktion“ und „zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels“ bei. Damit nutzt Athletic Greens gesundheitsbezogene Werbeaussagen („Health Claims“), die zwar für einzelne Zutaten des Produkts EU-weit zugelassen sind. In der verwendeten Form jedoch hält der Health-Claim-Experte Alfred Hagen Meyer, Herausgeber juristischer Kommentare zum Lebensmittelrecht, die Werbeaussagen für „eindeutig unzulässig“. Auf MedWatch-Anfrage sagt er: „Health Claims dürfen sich nur auf einzelne Stoffe beziehen, aber keine Aussagen für die Wirkung des Endprodukts treffen.“
Offenbar werden die Aussagen manches Mal etwas freihändig gemacht. „Ich bin der festen Überzeugung, aber nur ich persönlich, ich muss es auch juristisch richtig ausdrücken“, begann „Baywatch“-Podcaster Lundt einen ganz besonderen Tipp: „Nur ich bin persönlich der Überzeugung […]: Wenn man verkatert ist, nach’m Kater vom Saufen, ne, da fehlen einem ja die ganzen Nährstoffe und all die ganze Kacke, ne […]. Ich trink da am Morgen gleich zwei Gläser, und dann fühle ich mich immer tipptopp.“
„Der Autor sagt ausdrücklich, dass es sich um seine persönliche Erfahrung handelt“, erklärt Athletic Greens zu dieser Stelle. Aus Sicht des Juristen Meyer macht das allerdings keinen Unterschied. Die Empfehlung als Anti-Kater-Mittel im Werbeblock des Podcasts sei eine weitere verbotene Gesundheitswerbung. Für Verbraucherschützerin Clausen stellt die Passage zudem eine „Anleitung zur Überdosierung“ dar: Schließlich spreche Lundt davon, gleich zwei Gläser zu trinken – während es auf dem Etikett noch heißt, dass die ausgewiesene tägliche Verzehrmenge „nicht überschritten werden“ dürfe. Athletic Greens sieht seine Werbeaussagen im Einklang mit geltendem Recht.
Echte Nahrungsmittel?
Clausen kritisiert auch, dass es in den Episoden von „Baywatch“ und „Apokalypse & Filterkaffee“ in Bezug auf die Zutaten heißt, „alles“ sei „aus echten Nahrungsmitteln“. Die Ökotrophologin meint: „Das ist definitiv falsch, da ist jede Menge synthetisches Zeug drin.“ Vom Trennmittel Siliciumdioxid bis hin zu Methylcobalamin, einer „bio-identischen” Form von Vitamin B12. Athletic Greens bestätigt, dass keineswegs „alle“ Zutaten „aus echten Nahrungsmitteln“ stammen. Ein Problem mit den Podcast-Aussagen sieht eine Sprecherin nicht. „Der verständige Verbraucher versteht diese Hinweise nach unserer Überzeugung so, dass die Inhaltsstoffe, die unmittelbar mit einem echten Lebensmittel assoziiert werden können, aus echten Lebensmitteln stammen“, teilt sie mit.
Falsche Anzeige?
So bleibt manches sonderbar an der Werbung für das Produkt. Wie bei jenem (positiv ausfallenden) Produkttest, der seit 2020 auf der Internetseite der Burda-Zeitschrift „FIT FOR FUN“ steht. Bis zu einer Anfrage von MedWatch war er dort noch dezent als „Anzeige“ gekennzeichnet, obwohl doch eine Redakteurin das Nahrungsergänzungsmittel geprüft haben will. „Nach zwei Wochen Athletic Greens fühle ich mich tatsächlich fitter, stärker und motivierter“, schreibt sie. Was nun: eine vom Hersteller unabhängige Bewertung oder nicht?
Der Beitrag sei „ohne Beeinflussung durch den entsprechenden Produkthersteller von einer Redakteurin und Ernährungsexpertin“ verfasst worden, teilt die FIT FOR FUN-Redaktion auf Anfrage von MedWatch mit. Wie es zu der Kennzeichnung des Textes gekommen sei, lasse sich aufgrund von personellen Veränderungen „nicht mehr detailliert aufklären“. Weil „der Gesamteindruck des Resultats unter Umständen irreführend für die Nutzer*innen sein kann“, habe man den Text nun überarbeitet. Er ist jetzt nicht mehr als „Anzeige“ gekennzeichnet und enthält dafür einen Nahrungsergänzungsmittel-kritischen Hinweis: „Brauchen wir eine tägliche Nahrungsergänzung? Nein, denn eine ausgewogene und gesunde Ernährung versorgt uns bereits mit allen wichtigen Nährstoffen.“6https://www.fitforfun.de/gesunde-ernaehrung/athletic-greens-ausprobiert-wie-wirkt-das-superfood-greens-pulver-433158.html Athletic Greens jedoch stellt die Kooperation ein wenig anders dar. Die Redakteurin habe das Produkt getestet und den Artikel geschrieben. Und dann: „Der Text wurde mit AG abgestimmt, wobei die persönlichen Einschätzungen der Redakteurin zum Produkt nicht verändert wurden.“
Toni Kroos im Widerspruch zur Anti-Doping-Agentur
Gern hätten wir erfahren, was Kroos, Heufer-Umlauf, Lundt und Beisenherz zu all den Kritikpunkten sagen. Warum bewerben sie ein Produkt mit vermeintlich persönlichen Erzählungen, deren gleiches Muster offenbar allen Podcastern vom Hersteller nahegelegt wurde? Entspricht es der Wahrheit, dass Heufer-Umlauf, Lundt und Felix Kroos AG1 selbst seit langer Zeit konsumieren? Über die Managements der Akteure oder über das Studio Bummens, das die Podcasts produziert, hatte MedWatch um Stellungnahmen gebeten. Und von keinem eine Antwort erhalten.
Dabei wäre im Fall des 106-fachen Nationalspielers Toni Kroos interessant gewesen, weshalb ausgerechnet er sein Werbe-Zubrot mit einer Empfehlung verdient, die den dringlichen Appellen der Anti-Doping-Agenturen zuwiderläuft.
Denn die halten wenig von Nahrungsergänzungsmitteln. Einerseits, weil sie immer wieder mit Dopingsubstanzen verunreinigt sind. Wurde AG1 daraufhin geprüft? Athletic Greens verweist auf die in den USA anerkannte „Certified for Sport“-Zertifizierung der Non-Profit-Organisation NSF. Zudem soll AG1 bald die Zertifizierung der „Kölner Liste“ durchlaufen, die in Deutschland als Referenz für geprüfte Produkte gilt.
Doch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) bewertet Nahrungsergänzungsmittel auch grundsätzlich überaus kritisch. Ihr gelten sie „als ein Einstieg“ in das Doping. „Nach dem Motto ‚Für jedes Problem gibt es ein Mittel‘ fördern sie die sogenannte Dopingmentalität. Auch deshalb warnt die NADA eindringlich vor der unreflektierten Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln.“
Was „unreflektiert“ heißt, macht die NADA in ihrer Broschüre deutlich. Es sei „fatal, wenn Sportler*innen früh lernen, dass sie sich etwas von außen zuführen müssen, um gut zu sein“. Nur „wenn wirklich Mangelerscheinungen vorliegen“, sei die Ergänzung eine Option – und dann „sollten nur ärztlich verordnete ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. genommen werden“.
AG1 verfolgt da ein ganz anderes Konzept.
Nahrungsergänzungsmittel als Routine?
Doch vielleicht tut dies ja auch Toni Kroos. Eine Passage seines Werbeblocks für AG1 jedenfalls ist bemerkenswert. „Wir brauchen Routinen, alle Menschen brauchen das, da kann ich mich so‘n bisschen dran festhalten und es gibt mir einfach ein gutes Gefühl, bevor ich dann wirklich richtig in den Tag starte“, sagt Bruder Felix, um zu drängen: „Und deswegen kann ich das sehr, sehr empfehlen, auch dir, Toni.“
Der Toni also, so muss man es aus dem Dialog der Geschwister verstehen, gehört bislang gar nicht zu den regelmäßigen Konsumenten von AG1.
Und auch diese Frage bleibt leider offen: warum eigentlich nicht?
Redaktion: Sigrid März, Julia Sausmikat, Nicole Hagen
- 1https://drinkag1.com/about-us/de?store=eu
- 2https://drinkag1.com/faq/de?store=eu#was-unterscheidet-ag-1-von-anderen-supplements—id–Zxsx_WhUSUGB9fCXddhgLw
- 3https://www.bfr.bund.de/cm/350/risikobewertung-von-pflanzen-und-pflanzlichen-zubereitungen.pdf
- 4https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/42052/9789241547055_eng.pdf
- 5https://drinkag1.com/faq/de?store=eu
- 6https://www.fitforfun.de/gesunde-ernaehrung/athletic-greens-ausprobiert-wie-wirkt-das-superfood-greens-pulver-433158.html