In Elternratgebern einiger Städte wie Limburg oder Bad Nauheim finden sich äußerst fragwürdige Informationen: So sei es für Kinder besser, Krankheiten wie Röteln durchzumachen. Nach Anfrage von MedWatch wurden die Aussagen teils verteidigt, teils wurden Seiten aus dem Ratgeber entfernt.
„Gesund groß werden“ ist das Kapitel im Elternbegleitbuch überschrieben. Es geht auch um Impfungen: „Generell besteht in Deutschland keine Pflicht zu impfenImpfen Eine Impfung hilft, vor schwer verlaufenden Infektionskrankheiten zu schützen. Durch abgeschwächte Erreger, durch Bruchteile von Erregern oder seit Neuestem mit mRNA-Stücken von Erregern wird bei einer aktiven Schutzimpfung das Immunsystem über die gezeigten Antigene spezifisch aktiviert. Dem Körper wird durch eine Impfung vorgegaukelt mit einem echten Erreger infiziert zu sein. Dadurch wird die gesamte Immunsystem-Kaskade in Gang gesetzt, inklusive der Bildung spezifischer Gedächtniszellen. Ist der Organismus später dem tatsächlichen Erreger ausgesetzt, kann er schnell, effizient und spezifisch reagieren ohne schwere Komplikationen zu entwickeln. Eine generelle Impfpflicht gibt es in hierzulande nicht. Die Ausnahme bildet die Masernimpfung: Seit 2020 muss bei Eintritt in eine Kindertagesstätte oder Schule ein Masern-Impfnachweis erbracht werden. Die STIKO gibt für Deutschland Impfempfehlungen heraus, an denen sich orientiert werden kann.“, heißt es – angesichts der seit Anfang des Monats geltenden Masernimpfpflicht etwas veraltet. Jeder könne sich selbst entscheiden, ob er sich oder sein Kind impfen lässt, sagt das Elternbegleitbuch. Es gibt Argumente fürs Impfen – so schützten Impfungen vor dem Risiko, durch Krankheiten wie Diphtherie oder Polio geschädigt zu werden oder zu sterben. Bei einer guten Durchimpfung der Bevölkerung könnten Krankheiten stark eingedämmt oder ausgerottet werden, schwere Komplikationen durchs Impfen seien selten. Und: „Impfungen sind für den Staat billiger als die Folgeschäden.“
Vermeintliche Argumente gegen das Impfen kommen direkt im Anschluss. „Eine durchgemachte Kinderkrankheit bietet im Gegensatz zur ImpfungImpfung Eine Impfung hilft, vor schwer verlaufenden Infektionskrankheiten zu schützen. Durch abgeschwächte Erreger, durch Bruchteile von Erregern oder seit Neuestem mit mRNA-Stücken von Erregern wird bei einer aktiven Schutzimpfung das Immunsystem über die gezeigten Antigene spezifisch aktiviert. Dem Körper wird durch eine Impfung vorgegaukelt mit einem echten Erreger infiziert zu sein. Dadurch wird die gesamte Immunsystem-Kaskade in Gang gesetzt, inklusive der Bildung spezifischer Gedächtniszellen. Ist der Organismus später dem tatsächlichen Erreger ausgesetzt, kann er schnell, effizient und spezifisch reagieren ohne schwere Komplikationen zu entwickeln. Eine generelle Impfpflicht gibt es in hierzulande nicht. Die Ausnahme bildet die Masernimpfung: Seit 2020 muss bei Eintritt in eine Kindertagesstätte oder Schule ein Masern-Impfnachweis erbracht werden. Die STIKO gibt für Deutschland Impfempfehlungen heraus, an denen sich orientiert werden kann. meist einen lebenslangen Schutz (zum Beispiel Röteln)“, heißt es etwa – und der Zeitpunkt für Impfungen sei „willkürlich und hat nichts mit der natürlichen Entwicklung des Kindes zu tun“. Impfungen seien besonders für Säuglinge „oft eine Strapaze“, Zusätze in den Impfstoffen seien „nicht unumstritten“ und die Reinheit der Impfstoffe könne „problematisch“ sein. Dabei ist dies wissenschaftlich gesehen falsch. „Achtung“, heißt es danach: Es handele sich nicht um eine Impfempfehlung. Diesbezügliche Überlegungen seien zu individuell und könnten nur im persönlichen Arztgespräch ausreichend berücksichtigt werden.
Erarbeitet wurden die Infos von den Städten Bad Nauheim und Limburg, unter anderem vom Projekt „Elternbegleitung von Anfang an“. Die hessische Landesregierung hat es vor knapp zehn Jahren mit rund 100.000 Euro unterstützt: Das Projekt „leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Maßnahmen zu entwickeln, die systematisch und konsequent an den Lebensbedingungen der Familien ausgerichtet sind“, erklärte der frühere Landessozialminister Stefan Grüttner im Jahr 2013.
Wie bewertet das Ministerium die Aussagen nun? „Es ist richtig, dass eine Person, die eine MasernMasern Masern sind eine meldepflichtige Erkrankung, die durch Masern-Viren (Morbilliviren) verursacht wird. Die Krankheit ist für alle Altersgruppen über Tröpfcheninfektion und Aerosole hoch ansteckend. Früher war sie hauptsächlich als Kinderkrankheit verbreitet, mittlerweile stecken sich vor allem ungeimpfte Jugendliche und Erwachsene an. Auf Grund eines erhöhten Risikos für Komplikationen sind Masern hier oft mit schwereren Komplikationen verbunden. Masernviren schwächen die körpereigene Abwehr über Monate, manchmal sogar Jahre. Es kann zu weiteren Infektionen wie Mittelohr-, Lungenentzündung oder Magen-Darm-Infekten kommen. Sehr selten führen Masern zu einer Hirnentzündung, die tödlich sein kann. Bei Schwangeren kann eine Infektion mit dem RNA-Virus ein Früh- oder Fehlgeburt nach sich ziehen.Seit 2020 besteht eine Masern-Nachweispflicht für den Besuch einer Kindertagesstätte, einer Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung. Diese gilt für alle Kinder über einem Jahr sowie für dort Beschäftigte, die nach 1970 geboren wurden. Gegen Masernviren gibt es ausschließlich Medikamente, die die Beschwerden mildern, jedoch keine Behandlung an sich.Wer einmal eine Masernerkrankung durchgemacht hat, ist lebenslang immun. In Deutschland vorhandene Impfstoffe sind Kombi-Präparate, meist MMR (Masern-Mumps-Röteln) oder MMRV (MMR + Windpocken/Varizellen).Nach ein bis zwei Wochen Inkubationszeit, tauchen erste Symptome wie Fieber, Husten Schnupfen und Halsschmerzen, Kopfschmerzen und Flecken an der Wangeninnenseite auf. Das Fieber sinkt und es entwickelt sich ein Hautauschlag, welcher im Gesicht beginnt und sich anschließend auf den gesamten Körper ausbreitet. Die einzelnen Flecke werden größer und ‚fließen‘ ineinander. Das Fieber steigt wieder an. Bereits einige Tage vor dem typischen Hautauschlag kann man das Virus übertragen. Da der Ausschlag der Masern leicht mit dem von Röteln oder Scharlach verwechselt werden kann, erfolgt eine genaue Abklärung über einen Rachenabstrich, eine Urinprobe oder einen Bluttest.- oder Rötelnkrankheit durchgemacht hat, in der Regel lebenslang gegen die Erkrankung geschützt ist“, erklärt eine Sprecherin – wie auch geimpfte Personen. Impfungen seien „wirksame vorbeugende Maßnahmen“ – insbesondere jüngere Kinder könnten bei Impfungen Stress empfinden, doch halte dieser „üblicherweise nur kurzzeitig an“ – und er könne verringert werden.
Das Buch sei vom „Lokalen Bündnis für Familie“, und dem Familienzentrum „Müze“ erstellt worden, erklärt eine Sprecherin der Stadt. Die Koordinierungsstelle des lokalen Bündnisses ist bei der Stadt angesiedelt. „Müze“ verbreitet auch sonst fragwürdige Informationen – etwa in Vorträgen einer Heilpraktikerin zur HomöopathieHomöopathie Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann postulierte gegen Ende des 18. Jh.s: »Ähnliches heilt Ähnliches«. So leitet sich das Wort Homöopathie von Homoion (für ähnlich) und Pathos (für Leiden) ab. Hahnemann verfolgte die Theorie, dass der Auslöser einer Krankheit oder der Auslöser für bestimmte Symptome auch zu deren Therapie genutzt werden kann. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Chinarinde, mit der früher Malaria behandelt wurde. Die Einnahme dieser löste in einem Selbstversuch Hahnemanns Symptome einer Malaria aus. Damit sah er seine Theorie bestätigt. Die Homöopathie ist heute eine eigenständige Therapieform in der Alternativmedizin. Häufig werden für Globuli und Tinkturen die eingesetzten Substanzen zur Behandlung so stark verdünnt, dass in ihnen kein Wirkstoff mehr vorhanden ist. Für die Wirkung der Verdünnungen (Potenzen) wird ein Gedächtnis des Lösungsmittels, z.B. Wasser, angenommen. Für solch ein Gedächtnis von Wasser oder für eine generelle Wirkweise der Homöopathie über den Effekt eines Placebos hinaus gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Belege; trotz mehr als 200 hochwertiger Studien dazu.: Diese referiert laut Vortragsankündigungen, wie GlobuliGlobuli Globuli (Plural für „Kügelchen“) sind eine in der Homöopathie verwendete Darreichungsform. Auch in der Bach-Blütentherapie oder bei Schüßler-Salzen finden sie Anwendung. Die Kügelchen werden in verschiedenen Potenzen angeboten, d.h. in verschiedenen Verdünnungen der eigentlichen Substanz. Die Verdünnungen sind jedoch so hoch, dass die Stoffe in den Globuli nicht mehr vorhanden sind. Die Theorie des Potenzierens basiert darauf, dass das Wasser, in dem die Stoffe verdünnt wurden, ein Gedächtnis für die Substanz hat und auf Grund dessen wirkt. Die weißen bis gelben Zuckerkügelchen bestehen aus Rohrzucker (Saccharose). Mit der HPLC (einer sehr sensitiven chromatographischen Analysemethode) können in der Regel keine weiteren Zusatzstoffe nachgewiesen werden. Bis heute gibt es keine Belege für eine Wirksamkeit über die eines Placebos hinaus. bei Insektenstichen, Tierbissen sowie Kreislauf- und Schocksituationen eingesetzt werden können. „Sie erhalten konkrete Anweisungen, was zu tun ist, welche Globuli sie brauchen und ein Skript, das Sie im Bedarfsfall informiert.“ Die „harmonisierende Wirkung der Homöopathie“ soll Kindern mit Depressionen oder Lernproblemen helfen.
Robert-Koch-Institut dementiert
Verteilt wird das Elternbegleitbuch mit den fragwürdigen Informationen zu Impfungen von den sogenannten Limburg-Paten. Dies sind laut der Stadt „engagierte, ehrenamtlich tätige Menschen mit Wissen über das Thema Familie, Kinder und Betreuung“ – sie würden Eltern neugeborener Kinder „persönlich zum Nachwuchs gratulieren“ und ihnen das Elternbegleitbuch überreichen. Die Paten seien in speziellen Kursen geschult, erklärt die Sprecherin. Die Informationen aus dem Buch stammten von der Ständigen ImpfkommissionImpfkommission Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut berät und empfiehlt mit Hilfe eines unabhängigen Expert*innengremiums welche Impfungen wann sinnvoll sind. Ihre Empfehlungen haben weitreichende Konsequenzen. Aus diesem Grund folgt die STIKO der systematischen Methodik der Evidenzbasierten Medizin (EbM) und bewertet das Nutzen-Risiko-Verhältnis jeder Impfung. Sie gibt Impfkalender heraus und informiert über Impfabstände. Die STIKO beantwortet in ihrem Internet-Auftritt Fragen von Bürgern und Ärzten rund um das Thema »Impfen« und möchte so eine breite Öffentlichkeit umfangreich informieren. Eingerichtet wurde sie bereits im Jahre 1972, seit 2001 ist die STIKO zudem gesetzlich über das Infektionsschutzgesetz verankert. Seit 2007 entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen, ob eine Impfung zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen wird. Seit Ende 2015 existiert zudem eine Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut, welche den Einsatz von Impfstoffen in der Tiermedizin bewertet., die zum Robert-Koch-Institut (RKIRKI Das RKI – Robert-Koch-Institut – ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Seine Kernaufgaben sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von Infektionskrankheiten. Das RKI wirkt bei der Entwicklung von Normen und Standards mit. Es informiert und berät die Fachöffentlichkeit, sowie die breite Öffentlichkeit.) gehört. Limburg habe kein eigenes Gesundheitsamt und daher nicht die nötige Expertise. „Die Informationen des RKI erscheinen uns eine gute Quelle zu sein“, sagt sie. Ziel sei es, auf das Thema aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren.
Kommen die „Argumente“ zum Impfen tatsächlich von der Bundesbehörde? „Diese Sätze können nicht vom RKI stammen“, erklärt deren Sprecherin gegenüber MedWatch. Und tatsächlich finden sich auf der Behördenhomepage viele Aussagen, die den „Argumenten gegen das Impfen“ widersprechen. Auch sogenannte Kinderkrankheiten könnten dramatisch verlaufen, heißt es dort – Röteln würden bei Schwangeren teils schwere Fehlbildungen des Ungeborenen verursachen, eine zweimalige Impfung schütze „zu fast 100 Prozent“. Die Annahme, dass Säuglinge Impfungen schlechter vertrügen als ältere Kinder, sei „nicht belegt“ – und es gebe keine Hinweise, dass Mehrfachimpfstoffe die Immunabwehr überlasten.
„Aussagen sind keine Argumente“
Es handele sich um einen klaren Fall von „False Balance“, sagt Philipp Schmid, der an der Uni Erfurt zur Aufklärung über Impfungen forscht. Unterschiedliche Positionen zu wissenschaftlichen Fragestellungen sollten vielmehr anhand der tatsächlichen Evidenzlage gewichtet und präsentiert werden. Außerdem: „Aussagen sind keine Argumente“, sagt Schmid. „Eine Aussage muss bewiesen werden, um als Argument zu gelten“ – sonst handele es sich um eine bloße Behauptung. Bei den Aussagen der Kommunen sei dies der Fall. „Eine informierte Entscheidung wird nicht ermöglicht“, sagt er.
Wenn die „Argumente“ nicht vom RKI kommen – woher dann? Auf erneute Nachfrage behauptet eine Sprecherin der Stadt Limburg, es sei alles zu lange her. „Im Einzelnen können wir nach den Jahren nicht mehr nachvollziehen, woher die Informationen im Wortlaut kamen“, sagt sie. Und: „Die Argumente gegen das Impfen halten wir heute für problematisch.“
Da die Informationen als Ringbuch zusammengefasst sind, werden die Seiten der noch verbleibenden rund 400 Exemplare der Gesamtauflage von 1500 nun händisch entfernt: Die Stadt werde „im Buch ab sofort die Contra-Argumente rausnehmen, bis eine überarbeitete Version des Buches verfügbar ist“.
Zur Masern-ImpfpflichtImpfpflicht Eine Impfpflicht ist die rechtliche Verpflichtung, sich mit einem Impfstoff gegen eine Virus-Erkrankung impfen zu lassen. Im Rahmen einer Pandemiebekämpfung kann es zu solch einer gesetzlichen Anordnung kommen; medizinisch ist jedoch immer die freiwillige Impfung einer breiten Bevölkerung anzustreben. Seit 2020 besteht in Deutschland eine gesetzliche Impflicht gegen Masern für Kinder und Betreuungspersonen in Kindertagesstätten und Schulen. Von 1874 bis 1975/1976 gab es in Deutschland – unter Otto von Bismarck – eine Impfpflicht gegen Pocken; die bisher einzige allgemeine Impflicht. 1959 wurde vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass solch eine Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sofern diese zur Abwehr schwerer Erkrankungen dient. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann grundsätzlich eine Impfpflicht für eine bestimmbare Personengruppe festlegt werden. Diese Verpflichtung muss verhältnismäßig sein. Das ist der Fall, wenn kein anderes milderes Mittel mehr zur Verfügung steht. würden außerdem Informationen eingefügt. „Bei der Überarbeitung werden wir uns am Robert-Koch-Institut und der Ständigen Impfkommission orientieren“, erklärt die Sprecherin.
Es sei keine Impfempfehlung ausgesprochen worden
Limburg habe bei dem Elternbegleitbuch mit der Stadt Bad Nauheim zusammengearbeitet, die dieses gleichfalls vertrieb. „Ob die Stadt Bad Nauheim das Buch und die Informationen darin noch an andere Städte weitergegeben hat, ist uns nicht bekannt“, erklärt die Sprecherin. Eine Sprecherin aus Bad Nauheim lässt die Frage offen, welche weiteren Kommunen die Informationen genutzt haben. Die Stadt nahm das Dokument nach der Anfrage von MedWatch von der Homepage des Projekts „Elternbegleitung von Anfang an“. Die Informationen würden an die neue Gesetzeslage angepasst, „um Eltern aktuelle Informationen an die Hand zu geben“.
Von den Inhalten distanziert die Sprecherin sich allerdings nicht: Es handele sich „nicht um unsere Meinung, sondern um eine Sammlung von Pro- und Contra-Argumenten“, sagt sie. „Da die für eine Impfentscheidung maßgeblichen Überlegungen zu individuell sind, wurde damit keine Impfempfehlung ausgesprochen.“
Experte sieht schädlichen Einfluss
Bei den Eltern könnten die „Argumente“ jedoch einen bleibenden Eindruck hinterlassen haben. „Das Präsentieren von Falschinformationen ohne Korrektur kann nachweislich zu geringerer Impfakzeptanz in der Bevölkerung führen“, sagt Gesundheitswissenschaftler Philipp Schmid. „Eine Warnung, die sich von den angeführten ‚Argumenten‘ gegen das Impfen distanziert, diese aber nicht korrigiert, wird wenig am schädlichen Einfluss solcher Aussagen ändern.“
Generell arbeiteten Kommunen mit stark beschränkten Ressourcen, sagt Schmid. Dennoch dürfe der Umgang mit Falschinformationen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. „Eine stärkere Vernetzung der Gesundheitskommunikation der Verantwortlichen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene mit akademischen wissenschaftlichen Forschungsteams ist notwendig.“
Impfinformationen??? Nein!
Vorsätzliche Verunsicherung und Desinformation durch die altbekannten “Argumente” der “eigenverantwortlichen Impfentscheidung”. So etwas in Informationen für junge Eltern vorzufinden, entsetzt. Die unfassbaren relativierenden Statements der öffentlichen Stellen dazu zu lesen, noch weit mehr.
Ist alles noch viel schlimmer, als man angesichts täglicher Arbeit an der Desinformationsfront eh schon glaubte?