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Alle zeigen Impfpflicht

Eine Impfpflicht ist die rechtliche Verpflichtung, sich mit einem Impfstoff gegen eine Virus-Erkrankung impfen zu lassen. Im Rahmen einer Pandemiebekämpfung kann es zu solch einer gesetzlichen Anordnung kommen; medizinisch ist jedoch immer die freiwillige Impfung einer breiten Bevölkerung anzustreben. Seit 2020 besteht in Deutschland eine gesetzliche Impflicht gegen Masern für Kinder und Betreuungspersonen in Kindertagesstätten und Schulen. Von 1874 bis 1975/1976 gab es in Deutschland – unter Otto von Bismarck – eine Impfpflicht gegen Pocken; die bisher einzige allgemeine Impflicht. 1959 wurde vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass solch eine Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sofern diese zur Abwehr schwerer Erkrankungen dient. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann grundsätzlich eine Impfpflicht für eine bestimmbare Personengruppe festlegt werden. Diese Verpflichtung muss verhältnismäßig sein. Das ist der Fall, wenn kein anderes milderes Mittel mehr zur Verfügung steht.