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Heilpraktiker-Prozess in Krefeld Masja W. setzte 3-BP ab – diese Entscheidung hat vermutlich ihr Leben gerettet

Gerichtssaal von innen, hölzerne Wandvertäfelung, blauer Teppich. An zwei langen Pulten stehen Richter:innen und Anwält:innen.
© Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

Am Dienstag setzte das Landgericht Krefeld den Prozess gegen den HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. Klaus R. fort – er muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Drei Patienten, denen er das experimentelle Mittel 3-BP3-BP 3-Brompyruvat (3-BP) ist das Bromderivat der Brenztraubensäure. Chemisch betrachtet ist es der Milchsäure sehr ähnlich und verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 3-Brompyruvat bindet an Cysteinreste und führt als sogenanntes Alkylans Alkylgruppen in die DNA ein. Es ist zudem in der Lage die Blut-Hirn-Schranke zu überschreiten. Für 3-Brompyruvat wird aktuell ein onkologischer Wirkmechanismus postuliert. Zellversuche deuten auf eine zytostatische Wirkweise, auf die Hemmung des Wachstums von Zellen, hin. Um einen Tumor mit dieser Substanz zu behandeln, muss 3-BP lokal verabreicht, also direkt in die Wucherung geleitet werden, um eine gezielte Wirkung zu erreichen. Es besitzt ein sehr enges Wirkspektrum, und kann schon bei leichten Überdosierungen zum Tode führen. Es existieren bisher keine klinischen Studien zu 3-Brompyruvat. Als Krebsmedikament ist es nicht hinreichend erforscht und somit in Deutschland als solches nicht zugelassen. Manche Heilpraktiker verweisen jedoch auf die effektive Krebstherapie mit 3-Bromopyruvat. Die führte bereits zu mehreren Todesfällen. gegeben hatte, starben. Eine weitere Patientin litt an schweren Nebenwirkungen, überlebte aber. Das Gericht lud sie sowie weitere Zeugen und Sachverständige.

Zunächst vernahmen die Richter Joachim W.: Seit über 20 Jahren arbeitet er als Heilpraktiker, Klaus R. habe er von 2010 bis 2014 in seiner Praxis ausgebildet. R. hatte damals bereits die Prüfung beim Gesundheitsamt bestanden, war also zugelassener Heilpraktiker. Ihm fehlten jedoch praktische Erfahrungen, vor allem den Umgang mit Patienten sollte Klaus R. in der Praxis von W. lernen. Die ersten drei Jahre habe Klaus R. bei ihm ohne Bezahlung hospitiert, schildert W. Das sei so üblich, sagt er: „Der Heilpraktiker bekommt kein Gehalt, er bekommt ja das Wissen.“ Viele erfahrene Kollegen ließen einen solchen Einblick nicht zu. 2014 habe Klaus R. dann auf eigene Rechnung Patienten behandelt.

Joachim W. war sehr zufrieden mit seinem Kollegen: „Für die Patienten hat er alles gegeben.“ Seine Praxis sei auf klassische Naturheilverfahren spezialisiert, Klaus R. habe dann zusätzlich die Bioresonanztherapie angeboten und das Spektrum erweitert. Vor Gericht versucht W., das Verfahren zu erklären: Über Schwingungen könne man erkennen, wie es einem Patienten geht. Durch bestimmte Frequenzen sei es dann möglich, dass die Patienten wieder mehr Energie bekämen. Er selbst kenne sich damit jedoch nicht so gut aus, Klaus R. sei der Experte für diese physikalisch-technischen Dinge gewesen.

In der weiteren Befragung durch die Verteidigung betont Joachim W. mehrfach, wie anspruchsvoll Ausbildung und Beruf des Heilpraktikers seien. „Wenn der Patient selber bezahlt, dann muss der Heilpraktiker auch liefern“, sagt er. „Eine Praxis kann nur laufen, wenn man gute Arbeit anbietet.“ Im Unterschied zum Arzt könnten sich Heilpraktiker mehr Zeit für die Patienten nehmen.

„Er war mit Leib und Seele Therapeut“

Als Klaus R. die Praxis 2014 verlässt, um nach Brüggen-Bracht zu gehen, habe er das bedauert. Über die neue Tätigkeit von Klaus R. wisse er nicht viel, nur dass es in der neuen Praxis um Krebspatienten ging, die er selbst nicht behandelt habe. „Wenn mein Kompetenzbereich überschritten ist, gebe ich den Patienten ab“, sagt er, „zum Beispiel an einen Internisten oder Gynäkologen oder Zahnarzt“. Das sei zum Beispiel bei Infektionskrankheiten der Fall, bei Geschlechtskrankheiten oder bei ernsten kardiologischen Problemen. Oft kämen die Patienten zurück, wenn die akute Erkrankung überstanden sei, oder gingen parallel zum Arzt und zum Heilpraktiker.

Auch die nächste Zeugin ist eine ehemalige Arbeitgeberin von Klaus R.: Kerstin B. ist Physiotherapeutin, Osteopathin und Heilpraktikerin. Bei ihr habe Klaus R. etwas über zwei Jahre lang gearbeitet – und zwar parallel zu seiner Tätigkeit bei Heilpraktiker Joachim W. Auf 450-Euro-Basis sei Klaus R. zu ihr gekommen und habe vor allem die so genannte Hydro-Colon-TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. durchgeführt. Sie erklärt, dass es sich dabei um eine Art Darmspülung handelt, die – so die Theorie in der Alternativmedizin – der Reinigung dient und die Vitalität erhöht. Auch Kerstin B. zeigt sich mit ihrem Mitarbeiter sehr zufrieden. „Er war mit Leib und Seele Therapeut“, sagt sie. Auf Nachfrage der Verteidigung betont Kerstin B., dass Klaus R. sehr sorgfältig gearbeitet habe und empathisch mit den Patienten umgegangen sei.

In ähnlicher Weise äußert sich auch die nächste Zeugin, eine Krankenschwester, die in der Praxisklinik in Brüggen-Bracht kurzzeitig mit Klaus R. zusammenarbeitete. Nachdem es in den vergangenen Verhandlungstagen eher darum ging, dass Klaus R. die nötige Sorgfalt vermissen ließ, zeichnen die ehemaligen Kolleginnen und Kollegen in dieser Woche ein anderes Bild des Heilpraktikers.

Woran ist Joke van der K. gestorben?

Als nächstes erstattet der Toxikologe und Rechtsmediziner Thomas Daldrup sein Gutachten. Als Hauptsachverständiger begleitet er den gesamten Prozess. Am Dienstag ging es um die toxikologische Untersuchung der verstorbenen Niederländerin Joke van der K. Ausführlich berichtet Professor Daldrup über die verschiedenen ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten.-Rückstände im Blut der Patientin. Die Funde ließen sich durch die Medikamentengabe im Krankenhaus erklären, berichtet Daldrup. Auch Cannabisrückstände wurden gefunden, das decke sich allerdings mit der Aussage des Witwers, der berichtet hatte, dass seine Frau Joke seit ihrer Krebserkrankung regelmäßig CannabisCannabis Cannabis gehört zu den weltweit am weitesten verbreiteten Suchtmitteln. Es wird hauptsächlich rauchend konsumiert und aus der Cannabispflanze gewonnen, die zur Gattung der Hanfgewächse gehört. Die Pflanze besitzt fast hundert verschiedene Cannabinoide, von denen einige psychoaktiv – rauscherzeugend – wirken. Das bekannteste Cannabinoid ist THC. Cannabis birgt die Gefahr der Abhängigkeit und kann nach regelmäßigem Konsum sogar Psychosen verursachen. Auf Grund einer therapeutischen Wirkung (z.B. gegen Übelkeit bei einer Chemotherapie) ist 2017 ist das Gesetz "Cannabis als Medizin" in Kraft getreten. Es regelt in Einzelfällen den Einsatz von Cannabis als Arzneimitteln bei schwerwiegenden Erkrankungen.öl genommen hatte. „Sie konnte dann besser schlafen“, erklärte André van L. vor Gericht. Zusammenfassend stellt der Rechtsmediziner dann fest: „Was Arzneimittel angeht, ist nichts Besonderes nachgewiesen worden, insbesondere nichts, was den Zustand oder den Tod erklärt.“ Nach diesen Standard-Analysen habe man speziell nach Abbauprodukten von 3-BP gesucht.

Wie schon die Gutachter aus den Niederlanden erklärt auch Thomas Daldrup, dass es sehr schwierig sei, 3-BP nachzuweisen, da der Körper das Mittel schnell abbaue. Über das Stoffwechselprodukt Bromid und einen weiteren indirekten Weg sei es aber dennoch möglich, die Mindestmenge 3-BP im Blut und damit die Dosis zu berechnen. Für die Patientin Joke van der K. kommt Thomas Daldrup auf mindestens 380 Milligramm 3-BP. Der Angeklagte rechnet ebenfalls, erhält aber einen anderen Wert.
Alle Verfahrensbeteiligten versammeln sich daraufhin vor der Richterbank, um Werte und Formeln zu besprechen. Im weiteren Verlauf der Verhandlung zieht sich das Gericht mehrfach zurück, um Rechnungen nachzuvollziehen. Am Ende des Tages herrscht Einigkeit über Werte und Dosierung, über die Gültigkeit des Rechenwegs soll allerdings erneut gesprochen werden.

Masja W. setzt auf 3-BP – und bricht Behandlung rechtzeitig ab

Nach der Mittagspause wird Masja W. vernommen. Die 44-jährige Designerin aus Rotterdam war im Sommer 2016 ebenfalls bei Klaus R. in Behandlung. In den Niederlanden hatte sie eine Brustkrebsdiagnose bekommen. Die Ärzte schlugen eine ChemotherapieChemotherapie Die Chemotherapie ist, neben OP und Strahlentherapie, eine der zentralen Behandlungsmöglichkeiten bei Krebs. Sie umfasst die zyklische Behandlung mit chemischen Substanzen – Zytostatika – in Form von Infusionen, Spritzen oder Tabletten. Die zumeist systemisch wirkenden Medikamente richten sich auch gegen gesunde Zellen, was die typischen Nebenwirkungen wie Haarausfall, Blutarmut, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Infektionen im Mund erklärt. mit anschließender OperationOperation Im medizinischen Kontext bezeichnet eine Operation (OP) ein chirurgisches Verfahren mit speziellen Instrumenten an einen Organismus. Hierbei wird Gewebe geschnitten oder geschlossen mit dem Ziel Erkrankungen, Verletzungen oder Deformitäten zu behandeln. Der Übergang bezüglich der Definition von einem medizinischen Eingriff hin zu einer Operation ist fließend. und Bestrahlung vor. „Ich habe mich dagegen entschieden“, sagt Masja W. „Ich wollte zuerst wissen, was KrebsKrebs Statt eine spezifische Krankheit zu benennen, handelt es sich bei Krebs um einen Sammelbegriff für verschiedene Krankheiten. Ihnen allen gemeinsam ist jedoch das unkontrollierte Wachstum von Körperzellen, aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Zellwachstum und Zelltod. Die Folge daraus ist – außer bei Blutkrebsarten – eine Geschwulst ohne organspezifische Funktion. Dringt diese in das umliegende gesunde Gewebe ein, spricht man von bösartigen Tumoren; ausschließlich bösartigen Tumore werden als Krebs bezeichnet. Krebs kann zudem metastasieren, d.h. er breitet sich im Körper aus, indem die Krebszellen über Blut- und Lymphbahnen wandern und infolgedessen in anderen Organen Tochtergeschwülste bilden. ist.“

Eine Chemotherapie sei für sie dasselbe wie Napalm. Bei ihrer Zeugen-Aussage wirkt Masja W. noch immer sehr überzeugt von dieser Sichtweise, obwohl sie mittlerweile sowohl Operation als auch Chemotherapie hinter sich gebracht hat.

Nach ihrer Diagnose 2016 recherchiert sie im Internet, sie will verstehen, „wodurch Krebs wächst, was ihn verursacht.“ Im Netz stößt sie auf die Praxis von Klaus R. und vereinbart dort einen ersten Termin. Der Heilpraktiker und das Therapie-Konzept erscheinen ihr vertrauenswürdig. „Ich habe das so verstanden, dass Pflanzen verwendet wurden, aber ich weiß auch, dass Pflanzen nicht per se unproblematisch sind“, sagt Masja W. und erwähnt Digitalis, eine Heil- und Giftpflanze. „Hört sich 3-BP pflanzlich an“, fragt daraufhin der Vorsitzende Richter Johannes Hochgürtel. „Nein, aber Vitamin-C hört sich auch nicht pflanzlich an“, antwortet die Zeugin.
Masja W. berichtet, dass sie immer gerne die Kontrolle über alles hat – und genauso gestaltet sie auch ihre Vernehmung. Mehrfach blockt sie Zwischenfragen des Richters oder der Anwälte ab. Mal ist die „Frage unwichtig“, mal möchte sie zunächst ihren Gedankengang zu Ende bringen. Richter Hochgürtel lässt ihr diese Freiheiten, kommt am Ende aber regelmäßig auf seine Ausgangsfrage zurück.

Nach der Infusion leidet Masja W. an schweren Nebenwirkungen

Schließlich geht es um die entscheidenden Tage Ende Juli 2016, an denen das Unheil seinen Lauf nahm. Am Dienstag, den 26. Juli, habe sie in der Praxis in Brüggen-Bracht eine Infusion mit 3-BP bekommen. Das Mittel stammte bereits aus der neuen Lieferung, um die es im Laufe des Prozesses mehrfach ging. Die Wirkung sei heftig gewesen, sagt sie: „Ich fühlte mich wirklich sehr krank, als ich nach Hause fuhr.“ Am folgenden Tag – dem 27. Juli – bekamen die drei anderen Patienten in der Praxis die Infusion, die mutmaßlich zum Tode führte. Masja W. war an diesem Tag nicht in Brüggen-Bracht, sie hatte ihre Dosis mit nach Hause bekommen, sie wollte die Infusion dort selbst anrühren. „Ich hatte an diesem Tag Geburtstag“, erzählt sie, „deshalb habe ich das Mittel erst am Abend genommen“.

Weil die Nebenwirkungen vom Vortag noch immer stark sind, wählt sie eine geringere Menge. Üblicherweise wird die Infusion auf zwei Flaschen verteilt. In die erste Flasche gibt sie an diesem Tag nur ein Drittel der Substanz 3-BP. „Ein Drittel der Hälfte, also ein Sechstel insgesamt“, erklärt sie. Als sie die zweite Flasche anschließt, fühlt sie sich bereits so schlecht, dass sie die Infusion direkt wieder abbricht. „Das lief nur eine Minute“, erzählt sie. Womöglich hat ihr diese Entscheidung das Leben gerettet.
Die Symptome sind so stark, dass sie kaum laufen kann. Ihr Mann muss ihr die Treppe hinaufhelfen. Masja W. weint, sie hat Angst. Irgendwann wiegt sie sich in einen „tiefen, fast komatösen Schlaf“. Auch in den nächsten Tagen geht es Masja W. schlecht. Trotzdem fährt sie wie geplant mit ihrem Mann nach Italien in den Urlaub. Dort hört sie von den Todesfällen in Deutschland. Sie selbst fühlt sich weiterhin unwohl, zu Schwäche und Übelkeit kommen Blutungen: Nasenbluten und Blut im Stuhl.

„Ich bin in Panik geraten“, erzählt Masja W. In Italien geht sie in ein Krankenhaus, um sich untersuchen zu lassen. Dort wird eine Blutarmut festgestellt, zur weiteren Diagnose soll sie in der Klinik bleiben. Die Ärzte stellen aber nichts fest. Masja W. geht es langsam besser, sodass sie schließlich wieder entlassen wird.

„Er sollte nicht weiter als Heilpraktiker arbeiten“

Nachdem Masja W. ausführlich die Tage Ende Juli geschildert hat, fragt Richter Hochgürtel: „Was halten Sie denn von Herrn R. als Heilpraktiker?“ Zum ersten Mal schweigt Masja W. lange, bevor sie antwortet: „Ich glaube, dass er ein Herz aus Gold hat, dass er Menschen wirklich helfen möchte.“ Eine Antwort, mit der wohl niemand gerechnet hat. Es herrscht Ruhe im Gerichtssaal, Klaus R. ist sichtlich bewegt. Dann ergänzt Masja W.: „Ich denke schon, dass er Fehler gemacht hat. Er sollte nicht weiter als Heilpraktiker arbeiten.“ Sie selbst macht dem Heilpraktiker einen konkreten Vorwurf: „Als die Leute am Mittwoch krank wurden, hätte er mich warnen müssen.“

In der Befragung durch Staatsanwältin und Verteidigerin betont Masja W. erneut, dass sie alles ausführlich recherchiert und selbst entschieden habe. Über Risiken und Nebenwirkungen allerdings kann sie nicht viel berichten, bei ihrer Entscheidung habe das keine große Rolle gespielt. Noch während der Behandlung bei Klaus R. und vor den tragischen Ereignissen beschließt Masja W., sich doch einer Operation zu unterziehen.

Bei einer Ultraschalluntersuchung hatte sich herausgestellt, dass der Tumor stark gewachsen war. Auch ihr Ehemann wird kurz vernommen und bestätigt im Wesentlichen die Aussagen seiner Frau. Es ging darum, die Chemotherapie zu vermeiden. „Wir waren nicht so sehr an den Risiken interessiert, sondern mehr an der Behandlung selbst“, sagt Patientin Leentje C.

Pathologin: Die Symptome entsprächen einem Sauerstoffmangel

Zum Abschluss des Verhandlungstages berichtet der Sachverständige Benno Hartung, Rechtsmediziner aus Düsseldorf, über die Obduktion von Joke van der K. Die Tumorerkrankung sei nicht weit fortgeschritten und komme als Todesursache nicht infrage, erklärt er. Auch verschiedene Nebenbefunde wie zum Beispiel eine Schilddrüsenerkrankung können den Tod und die schweren Symptome der Patientin nicht erklären. Die Todesursache liegt im Gehirn, erklärt der Rechtsmediziner. Bei seiner Untersuchung sei er zu demselben Ergebnis gekommen wie die niederländische Pathologin, die am vergangenen Verhandlungstag über die belgische Patientin Leentje C. berichtet hatte . Ausführlich beschreibt Hartung Blutungen, die sich über das ganze Gehirn ausgebreitet haben, wie auch Schwellungen und Quetschungen des Hirns. „Diese schweren hämorrhagischen Infarkte sind die Todesursache“, sagt er.

Auch in der Analyse deckt sich sein Gutachten mit dem der niederländischen Pathologin Bela Kubat: Die Symptome entsprächen einem Sauerstoffmangel. Vereinfacht ausgedrückt, lief bei den Patienten offenbar folgender Mechanismus ab: Um Energie zu gewinnen, verbrennt das Gehirn Glukose und verbraucht dabei Sauerstoff. Wenn eines von beiden fehlt, bricht die Energieversorgung des Gehirns zusammen, es kommt zu den beschriebenen Symptomen. Der Glukoseblocker 3-BP sorgt offenbar für einen Glukosemangel im Gehirn. Doktor Hartung fasst daher zusammen: „Man muss davon ausgehen, dass Frau van der K. an den Folgen der 3-BP-Aufnahme gestorben ist.“

Anschießend berichtet Doktor Hartung noch darüber, was Wissenschaft und Medizin über die Wirkungsweise von 3-BP wissen. Nicht sehr viel, könnte man seine Auswertung zusammenfassen. Auf fünf wissenschaftliche Arbeiten geht Benno Hartung näher ein, bei den meisten handelt es sich um Tierversuche. In einem Fall wurden Ratten mit unterschiedlichen Dosen von 3-BP behandelt. Die amerikanischen Wissenschaftler steigerten die Konzentration des Stoffs auf 30molares 3-BP, Mol ist hier ein Maß für die Teilchenzahl in der Lösung. Geringere Mengen des Wirkstoffs hatten die Ratten gut vertragen, bei den höheren starben alle Tiere innerhalb von 15 Minuten. Bei einer Studie an Hasen zeigten sich ähnliche Ergebnisse.
Vor Gericht geht es darum, ob und welche Rückschlüsse man aus diesen Studien für den Einsatz beim Menschen ziehen kann.

Die Verteidigerin Ursula Bissa legt Wert darauf, dass die Dosen, die ihr Mandat eingesetzt hat, um ein Vielfaches niedriger waren. Das wisse man nicht, wendet Professor Daldrup ein, denn aus dem Tierversuch kenne man nur die Konzentration, mit der Ratten und Hasen behandelt wurden, nicht aber die Menge, die verabreicht wurde. „Wieviel Milliliter haben die Tiere bekommen“, fragt Professor Daldrup. Erst wenn man das wisse, könne man daraus – eventuell – einen Vergleich zu den Dosierungen ziehen, die Klaus R. benutzt hat. Das Thema wird vertagt. Doktor Hartung berichtet anschließend noch über einen Fall aus Frankfurt, bei dem ein junger Patient experimentell mit 3-BP behandelt wurde.

Anders als R. spritzten seine Ärzte ihm 3-BP allerdings direkt in die Nähe des Tumors, und nicht allgemein in den Blutkreislauf. Es kam zunächst zu einer Besserung, dann verstarb er an seinem Tumorleiden. Anwältin Bissa kündigt an, noch weitere Fälle einer alternativen amerikanischen Krebsklinik vorzulegen. Der Prozess wird am 17. Juni fortgesetzt.

Bisherige Berichterstattung von MedWatch über den Prozess