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Arzneimittel, Patientenschutz GPSP und Medwatch kooperieren

Hand, die mit Daumen und Zeigefinger eine Retardkapsel hält.
GPSP informiert seit 15 Jahren über Nutzen, Risiken und Kosten von Arzneimitteln und Therapieverfahren. © azerbaijan_stockers / Freepik

Seit nun schon 16 Jahren berichtet Gute Pillen, schlechte Pillen (GPSPGPSP Gute Pillen – Schlechte Pillen (GPSP) ist eine Zeitschrift, die sechs Mal im Jahr erscheint, bei welcher sich alles rund um die Themen Gesundheit und Krankheiten dreht. In ihrem Redaktionsteam arbeiten Ärzte, Apotheker, Gesundheitswissenschaftler und andere Naturwissenschaftler sowie Soziologen, die seit vielen Jahren die Entwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt kritisch begleiten. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der verlässlichen, verständlichen und evidenzbasierten Information; erstellt sowohl von Ärzten und Apothekern als auch von Patienten und gesunden Menschen. Die Finanzierung des Portals erfolgt ausschließlich über Leser-Abos und unabhängig von Pharmafirmen sowie ohne Werbung.) über Nutzen, Risiken und Kosten von Arzneimitteln und Therapieverfahren.1https://gutepillen-schlechtepillen.de/wir-ueber-uns/kurze-geschichte-von-gpsp/ Außerdem wird auf Missstände des Pharmamarktes hingewiesen, auf Einflussnahme von Arzneimittelfirmen auf das Verordnungsverhalten von Ärzten und Ärztinnen und auf die unzureichende Kontrolle des Arzneimittelmarktes.  

Seit rund vier Jahren scannt das Team von MedWatch das Netz nach gefährlichen und unseriösen Heilungsversprechen. Denn: In der schieren Masse täglicher Informationen zu Gesundheit, neuen Arzneimitteln und Therapien wird es immer schwerer, verlässliche Inhalte zu erkennen, gesundheitspolitische Entwicklungen zu verstehen oder sich als Patient die richtigen Anregungen und Hilfen zu holen.

VerbraucherschutzVerbraucherschutz Verbraucherschutz ist deutschland- und europaweit ein breit gefächertes Gebiet. So gibt es ein Amt für Verbraucherschutz, ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die EFSA – die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – und eine Health-Claims-Verordnung. In Deutschland existieren 16 Verbraucherzentralen und weitere verbraucherpolitische Organisationen, die in einem gemeinsamen Bundesverband gebündelt sind. Verbraucherschutz beinhält Rechtsvorschriften und Verbraucherrechte die z.B. Bereiche wie Lebensmittelsicherheit, Kaufverträge und Verträge mit Banken und Geldinstituten berücksichtigen.: MedWatch und GPSP kooperieren

Gemeinsam ist beiden Projekten der Wunsch nach mehr PatientenschutzPatientenschutz Der Patientenschutz wird auf verschiedenen Ebenen erwirkt. Wichtig zu wissen ist, dass Patient*innen mit ihren Behandler*innen in ein Vertragsverhältnis treten. Dieser Behandlungsvertrag besagt, dass der Behandler (Ärzt*in, Physiotherapeut*in…) seine Patienten und Patientinnen bestmöglich und nach neuestem wissenschaftlichem Standard behandelt. Dafür existieren in Deutschland Gesetzte und Regelwerke. Darin finden sich bezüglich des Patientenschutzes u.a. Rechte der Patient*innen bei Behandlungs- oder Kunstfehlern, das Recht auf Akteneinsicht, Hinweise zum Datenschutz und Vorgaben zur ärztlichen Schweigepflicht. Es ist zu beachten, dass die Beziehung zwischen einem Behandler und seinen Patient*innen zumeist nicht äquivalent ist. Es existiert ein Gefälle von der behandelnden hin zur behandelten Person. Zudem werden enge Verhältnisse erzeugt, die den Schutz der Patienten gewährleisten müssen.So vertritt z.B. die Deutsche Stiftung Patientenschutz die Interessen schwerstkranker, pflegebedürftiger und sterbender Menschen. Dafür hat sie u.a. ein bundesweites kostenfreies Patientenschutztelefon eingerichtet und engagiert sich für eine selbstbestimmte Sterbebegleitung. Die Schiedsstelle Patientenverfügung bietet zudem jedem kostenfreie Unterstützung bei Konflikten rund um die Patientenverfügung. Auch bietet sie ein Anwaltsberatungsnetz an.Die Patientenvertretung des G-BA möchte die Interessen von Patient*innen in die Politik und den G-BA einbringen und so für eine Verbesserung von Patientensicherheit und patientenorientierter Patientenversorgung sorgen. Dazu gehören u.a. eine patientenorientierte Qualitätssicherung, der gleichberechtigte Zugang für Jedermann, Barrierefreiheit und Inklusion. Auch eine unabhängige Forschung zählt hier mit rein. Der Deutsche Behindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), die deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. sowie die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. haben diesbezüglich im G-BA –Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht. und Souveränität des Einzelnen im GesundheitssystemGesundheitssystem Das deutsche Gesundheitssystem ist ein duales Krankenversicherungssystem bestehend aus der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) und der PKV (private Krankenversicherungen). Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, eine Krankenversicherung haben. Wichtig ist zudem das Prinzip der Selbstverwaltung und der Sachleistung. D.h. Krankenkassen erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Es existiert eine gemeinsame Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger. Wichtigstes Organ hierbei auf Bundesebene ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).. Da auch der ein oder andere Text für die Leser des anderen Magazins interessant sind, haben wir uns zu einer Kooperation entschlossen. Wir möchten so die jeweilige Reichweite unsere Reportagen und Berichte ausweiten. Und unseren Lesern noch mehr hochwertigen Lesestoff bieten. Wir freuen uns sehr!

Herzlicher Gruß, Nicola Kuhrt (medwatch.de) und Jörg Schaber (GPSP)


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