<

Cannabidiol in Nahrungsmitteln „Die Überwachungsbehörden der Bundesländer laufen hinterher“

Plattform eines Onlineshops, Produktauswahl CBD-Öl, Papierverpackung und Fläschchen des Öls
© Screenshot www.dm.de; Produktbild CBD-Öl Limucan

In Gegenwart anderer Menschen fühlte er sich oft unwohl und körperlich angespannt, heißt es in einem Beitrag eines Nutzers, der sich „Peter“ nennt: Um das zu ändern, kaufte er sich ein so genanntes CBDCBD CBD (Cannabidiol) ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Cannabinoide und wird aus den Blüten und Blättern der Hanfpflanze gewonnen. Im Gegensatz zu THC (Tetrahydrocannabinol) ist CBD nicht psychoaktiv und erzeugt keinen Rausch. Es wird als Arzneimittel für die Behandlung von Epilepsien bei Kindern eingesetzt. Unter anderem wird es auch als Nahrungsergänzungsmittel eingesetzt, z.B. zur Beruhigung oder Schlafunterstützung. Wegen seiner entkrampfenden Eigenschaften kommt es zur Behandlung von Krämpfen bei Multipler Sklerose zum Einsatz.-Öl, träufelte sich ein bis drei Tropfen am Tag unter die Zunge und fühlte sich bereits nach 15 bis 30 Minuten besser – mit anderen Worten: entspannter. „Es war ein Unterschied wie Tag und Nacht“, berichtet der junge Mann unter dem Pseudonym Peter500 auf der Internetseite eines bekannten Drogeriemarktes: „Ich kann jedem, der unter sozialen Ängsten leidet, nur raten, auch einmal CBD auszuprobieren.“ Andere Konsumenten bewerten das Öl nicht weniger euphorisch.

CBD ist die Abkürzung für CannabidiolCannabidiol Cannabidiol (CBD) ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Cannabinoide und wird aus den Blüten und Blättern der Hanfpflanze gewonnen. Im Gegensatz zu THC (Tetrahydrocannabinol) ist CBD nicht psychoaktiv und erzeugt keinen Rausch. Es wird als Arzneimittel für die Behandlung von Epilepsien bei Kindern eingesetzt. Unter anderem wird es auch als Nahrungsergänzungsmittel eingesetzt, z.B. zur Beruhigung oder Schlafunterstützung. Wegen seiner entkrampfenden Eigenschaften kommt es zur Behandlung von Krämpfen bei Multipler Sklerose zum Einsatz., einer Substanz der weiblichen Hanfpflanze CannabisCannabis Cannabis gehört zu den weltweit am weitesten verbreiteten Suchtmitteln. Es wird hauptsächlich rauchend konsumiert und aus der Cannabispflanze gewonnen, die zur Gattung der Hanfgewächse gehört. Die Pflanze besitzt fast hundert verschiedene Cannabinoide, von denen einige psychoaktiv – rauscherzeugend – wirken. Das bekannteste Cannabinoid ist THC. Cannabis birgt die Gefahr der Abhängigkeit und kann nach regelmäßigem Konsum sogar Psychosen verursachen. Auf Grund einer therapeutischen Wirkung (z.B. gegen Übelkeit bei einer Chemotherapie) ist 2017 ist das Gesetz "Cannabis als Medizin" in Kraft getreten. Es regelt in Einzelfällen den Einsatz von Cannabis als Arzneimitteln bei schwerwiegenden Erkrankungen. sativa L. Kaufen lässt sie sich nicht nur in Form von Ölen und Tabletten, sondern auch als Kaugummi, Schokolade und Gummibären. Selbst der Konzern Coca Cola denke bereits über Rezepturen mit der Hanfsubstanz nach, berichtet das Handelsblatt . Mit anderen Worten: Das Geschäft mit CBD boomt. Bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPDUPD UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland – ist eine gemeinnützige Einrichtung und arbeitet im gesetzlichen Auftrag. Sie soll Patientinnen und Patienten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen unabhängig, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei beraten. Jedoch: Zu wenig Beratungen, unzureichend geschulte Mitarbeiter, unkorrekte Informationen auf der UPD-Internetseite, der Verdacht von Zweckentfremdung von Geldern steht im Raum. Eine Reform soll für Veränderung sorgen.) erkundigen sich zudem immer mehr Menschen nach der Wirkung von CBD und erhoffen sich von der Substanz teils „spektakuläre Wirkungen“, berichtet Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der UPD.

Doch ist die Substanz tatsächlich so ein Wundermittel? Gibt es problematische Nebenwirkungen – und ist der Kauf solcher CBD-haltiger NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben. überhaupt legal? Tatsache ist: Die Überwachungsbehörden der Länder können nicht alle Produkte überprüfen, die sich derzeit auf dem Markt befinden, und die Rechtslage ist kompliziert.

CBD ist als ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. verschreibungspflichtig

Tatsächlich bestätigt eine umfassende Übersichtsarbeit der Weltgesundheitsorganisation (WHO ) aus dem Jahr 2018, dass CBD zahlreiche therapeutische Eigenschaften hat, die etwa bei der Behandlung von Epilepsie, Schwindel, Schlafstörungen und Angstzuständen helfen könnten. „Denn CBD wirkt über verschiedene Rezeptoren oder andere biologische Mechanismen im menschlichen Körper und kann damit unseren Stoffwechsel sowie unser Immunsystem beeinflussen“, erklärt der PharmakologePharmakologe Eine Pharmakologin und ein Pharmakologe sind Expert*innen auf dem Gebiet der Pharmakologie. Ihr Arbeitsgebiet ist die Erforschung von Wirkungen und Wechselwirkungen eines Stoffes auf einen Organismus. Dies ist besonders bei der Neuentwicklung von Medikamenten wichtig. Ein Pharmakologe untersucht die biochemischen und physiologischen Effekte, also die Aufnahme, die Verteilung, den biochemischen Um-und Abbau im Körper sowie die Ausscheidung des Mittels. Die Pharmakologin prüft erwünschte und unerwünschte Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Stoffen und berücksichtigt hierbei genetische Faktoren. Auch Planung, Durchführung und Auswertung von Arzneimittelstudien gehören zum Aufgabengebiet. Zudem diagnostiziert und behandelt ein Pharmakologe Vergiftungen und führt toxikologische Beratungen durch. Gerd GlaeskeGerd Glaeske Gerd Glaeske (1945 bis 2022) war Pharmakologe, Gesundheitswissenschaftler und u.a. jahrelanger Mitarbeiter für Bittere Pillen. Einer breiten Öffentlichkeit wurde er durch Funk, Fernsehen und diverse Printmedien bekannt. 23 Jahre lange hatte er die Professur für Arzneimittelanwendungsforschung am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen inne und war zudem Mitglied des MedWatch-Beirates. von der Universität Bremen, der auch Mitglied des Beirats von MedWatch ist. In den USA hat die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDAFDA FDA ist die US-amerikanische Arzneimittelbehörde U.S. Food and Drug Administration. Zu ihren Aufgabengebieten gehören u.a. die Zulassung, Kontrolle und Überwachung von Arzneimitteln, Impfungen und Medizinprodukten in den USA. Das deutsche Äquivalent ist die EMA, die europäische Arzneimittel-Agentur.  das CBD-haltige Arzneimittel Epidiolex des Herstellers GW Pharmaceutical 2017 zur Behandlung von Kindern mit Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndrom zugelassen, zwei schweren Formen von Epilepsie. Auch Pharmafirmen wie Zynerba Pharmaceuticals oder Echo Pharmaceuticals  versuchen derzeit, Medikamente mit CBD zu entwickeln. Denn anders als das ebenfalls im Hanf vorkommende Tetrahydrocannabinol (THC) macht CBD laut Angaben der WHO weder „high“ noch abhängig.

Das hört sich vielversprechend an. Dennoch darf man nicht vergessen, dass sich die CBD-Forschung bislang noch am Anfang befindet. So ergab eine Studie des Londoner King’s College  von 2018, dass Menschen mit Schizophrenie, die zusätzlich zu ihrer Standardmedikation 1.000 Milligramm CBD einnahmen, weniger Halluzinationen und Verfolgungsgedanken hatten als die Vergleichsgruppe, die nur ein Scheinmedikament erhielt. Eine Untersuchung der US-amerikanischen Yale University, bei der Patientinnen und Patienten mit Schizophrenie eine etwas niedrigere Dosis von 600 Milligramm pro Tag erhielten, konnte hingegen keine Verbesserung der Symptome feststellen.

Viele Studien zu CBD basieren zudem auf Tiermodellen oder Zellkulturen, deren Ergebnisse sich nicht einfach auf den Menschen übertragen lassen. Um zu überprüfen, ob CBD und wenn in welcher Dosierung tatsächlich gegen Ängste, Schlafstörungen und psychische Erkrankungen hilft, braucht es daher weitere klinische Studien am Menschen. Dass Personen wie Peter das Gefühl haben, dass ihnen die Substanz gegen ihre sozialen Ängste hilft, könnte deshalb auch eine subjektiv erlebte Placebowirkung sein, gibt Glaeske zu bedenken.

Ein „eingebildeter Effekt“ wäre natürlich nicht schädlich – und tatsächlich scheint CBD laut WHO-Review relativ gut vertragen zu werden. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Drogen seien jedoch nicht ausgeschlossen. In Deutschland hat sich der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht daher bereits im Jahr 2015 dafür ausgesprochen, CBD der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Denn laut dem Ausschuss  ist die Substanz als Stoff anzusehen, „der bei Anwendung ohne ärztliche Überwachung die Gesundheit des Menschen auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden könnte“. Seit Oktober 2016 steht die Substanz daher ganz offiziell in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Das heißt: Als Arzneimittel gibt es CBD nur auf Rezept.

Verkauf der „neuartigen“ CBD-haltigen Lebensmittel ist illegal

Doch warum dürfen Drogeriemärkte oder Onlineshops  CBD in Form von Ölen und Schokolade verkaufen, ohne dass die Wirkmechanismen der Substanz genau erforscht sind und obwohl sie in Deutschland verschreibungspflichtig ist? Eine Frage, auf die es gleich mehrere Antworten gibt.

Antwort Nummer eins: „Die Verschreibungspflicht“, erklärt Annekathrin Schrödl von der UPD, „bezieht sich nur auf bereits zugelassene Medikamente.“ Der Verkauf CBD-haltiger Medikamente außerhalb der Apotheke ist demnach strafbar. Die Öle, Schokoladentafeln und Kaugummis mit CBD, die derzeit auf dem Markt sind, werden von den Herstellern jedoch meist als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht. Die Entscheidung, ob diese verkehrsfähig sind, treffen die Länder. Sie entscheiden auch, ob ein CBD-Präparat als Lebensmittel oder Medikament einzustufen ist, scheinen mit dieser Aufgabe aber überfordert zu sein.

Antwort Nummer zwei: Grundvoraussetzung, dass ein hanfhaltiges Lebensmittel in Deutschland verkauft werden darf, ist laut Betäubungsmittelgesetz,  dass die verarbeiteten Cannabis-Pflanzen aus dem Anbau eines Landes der Europäischen Union (EU) mit zertifiziertem Saatgut stammen und ihr Gehalt an THC die Grenze von 0,2 Prozent nicht übersteigt. Laut Novel Food-Verordnung der Europäischen Union gelten CBD-haltige Lebensmittel zudem als sogenannte „neuartige Lebensmittel“: Bevor sie für den Verkauf zugelassen werden, muss die Europäische Behörde für LebensmittelsicherheitLebensmittelsicherheit Lebensmittelsicherheit ist ein komplexer Bereich. Es wird zwischen sog. horizontalen und vertikalen Bestimmungen unterschieden. Ersteres bedient Bestimmungen für die Lebensmittelkennzeichnung, für Zusatzstoffe in Lebensmitteln sowie für Rückstände in Lebensmitteln. Vertikale Bestimmungen beziehen sich auf Nahrungsergänzungsmittel, Milch, Eier, Fisch, Fruchtsäfte und vieles mehr. Auch für kosmetische Produkte wie z.B. Zahncreme, Shampoo, Nagellack sowie Bedarfsgegenstände (Spielzeug, Geschirr, Schuhe, Textilien, Modeschmuck…) gilt das Lebensmittelrecht. Zusatzstoffe und neuartige Lebensmittel müssen zugelassen sein, schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Kennzeichnungen müssen erkennbar machen, ob zum Beispiel Allergene enthalten sind. (EFSAEFSA Die EFSA ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie wurde 2002 mit Sitz in Parma eingerichtet, um die Lebensmittelsicherheit in der EU zu verbessern und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Zu ihren Aufgaben gehört die wissenschaftliche Beratung zu bestehenden und aufkommenden Risiken in der Lebensmittelkette durch wissenschaftliche Gremien und Ausschüsse. Der Großteil ihrer Arbeit erfolgt auf Ersuchen durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten, manche der wissenschaftlichen Arbeiten werden auf eigene Initiative durchgeführt. Die EFSA kooperiert mit dem BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung – und wird über den EU-Haushalt finanziert. Die Bewertung von lebensmittelbedingten Risiken erfolgt unabhängig von politischen Entscheidungsfindungen.) sie auf ihre Sicherheit überprüfen. Als „neuartig“ definiert die Verordnung alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in „nennenswertem Umfang“ in der EU für den „menschlichen Verzehr“ verwendet wurden. Ausgenommen von dieser Regel sind Lebensmittel, die aus Hanf gewonnen werden und daher natürlicherweise CBD enthalten, und bereits vor dem Stichtag des 15. Mai 1997 häufig in Ländern der EU verkauft und konsumiert wurden. Dazu zählen etwa Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl sowie fettfreies Hanfsamenprotein

Dass es für den Verkauf von mit CBD-angereicherten Lebensmitteln eine Genehmigung der EFSA braucht, scheinen die Hersteller und Verkäufer allerdings zu ignorieren. Denn ein Antrag auf Zulassung wurde nach Angaben des Bundesamtes für VerbraucherschutzVerbraucherschutz Verbraucherschutz ist deutschland- und europaweit ein breit gefächertes Gebiet. So gibt es ein Amt für Verbraucherschutz, ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die EFSA – die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – und eine Health-Claims-Verordnung. In Deutschland existieren 16 Verbraucherzentralen und weitere verbraucherpolitische Organisationen, die in einem gemeinsamen Bundesverband gebündelt sind. Verbraucherschutz beinhält Rechtsvorschriften und Verbraucherrechte die z.B. Bereiche wie Lebensmittelsicherheit, Kaufverträge und Verträge mit Banken und Geldinstituten berücksichtigen. und Lebensmittelsicherheit (BVL) bislang von keinem einzigen Hersteller gestellt. Laut BVL sind CBD-haltige Lebensmittel in Deutschland daher nicht verkehrsfähig.

„In einigen Fällen wurden die Produkte vom Markt genommen“

Eine Einschätzung, die eigentlich auch die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder teilen. So hat etwa das Verbraucherschutzministerium des Landes Schleswig-Holstein bereits „die für Lebensmittelüberwachung zuständigen kommunalen Behörden darüber informiert, dass CBD-haltige Produkte nicht verkehrsfähig sind und diese aufgefordert, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen“, berichtet Pressesprecher Oliver Breuer auf Nachfrage.

Auch in Sachsen-Anhalt wurden einzelne Lebensmittel mit CBD überprüft. „In einigen Fällen wurden die Produkte vom Markt genommen, da die zuständigen Behörden die Proben als Arzneimittel einstuften“, berichtet der zuständige Pressesprecher Andreas Pinkert gegenüber MedWatch. In anderen Fällen liefen derzeit noch Verfahren. Um welche Produkte genau es sich handelt, konnte Pinkert nicht sagen. In München, den Landkreisen Ebersberg und Dachau sowie in Baden-Württemberg  hat die Polizei außerdem 17 Geschäfte durchsucht, die CBD-Produkte verkauften. Die Betreiber müssen sich jetzt vor Gericht verantworten. Andernorts ist die Substanz nicht unter besonderer Beobachtung: In der Region Aachen ist das Thema etwa nicht „akut“, teilt Pressesprecher Detlef Funken mit. Derzeit seien keine Verkaufsaktivitäten und auch keine Verbraucherbeschwerden zu derartigen Produkten bekannt – Kontrollen fanden daher noch nicht statt.

Lebensmittelüberwachung funktioniert nicht ausreichend

Und genau hier liegt das Problem: Die Überwachungsbehörden können nicht jedes Produkt prüfen, das sich derzeit auf dem Markt befindet. Die Untersuchungen erfolgen „stichprobenartig“ und „risikoorientiert“. Damit die Lebensmittelbehörden ein Produkt überprüfen, muss also der Verdacht bestehen, dass es die Gesundheit der Konsumenten akut gefährdet. Liegt dieser Verdacht nicht vor, entscheidet offenbar der Zufall. In den Ländern ist außerdem nicht eine zentrale Behörde für die Lebensmittelüberwachung verantwortlich, sondern es gibt in nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten eine für diese Aufgabe zuständige Institution.

Im Bundesland Hessen sind beispielsweise 26 Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Überprüfung zuständig und im Bundesland Berlin hat nahezu jeder der zwölf Bezirke ein eigenes Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt. Gesundheitswissenschaftler Glaeske sieht in dieser föderalen Struktur ein Verbraucherschutz-Problem. Denn dadurch, dass jeder einzelne Landkreis beziehungsweise jeder einzelne Bezirk seine eigenen Prioritäten setze, gäbe es kein einheitliches Vorgehen. „Allein die Tatsache, dass CBD-haltige Nahrungsergänzungsmittel weiterhin so zahlreich angeboten werden, zeigt, dass die Lebensmittelüberwachung nicht ausreichend funktioniert“, kritisiert Glaeske.

Dass die Kontrolle CBD-haltiger Lebensmitteln bei den Behörden nicht auf Platz eins der Prioritätenliste steht, liegt vermutlich auch daran, dass bislang keine Fälle bekannt sind, in denen ihr Konsum die Gesundheit eines Menschen akut gefährdet hätte.

Solange die CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmittel nicht den Richtwert von 0,2 Prozent THC überschreiten und sie nicht mit anderen Arzneien kombiniert werden, ist ihre Einnahme für gesunde Menschen vermutlich nicht schädlich, bestätigt Glaeske. In Sachen CBD geht es ihm jedoch um die rechtliche Einordnung von Wirkstoffen – und die werde hier in vielen Fällen nicht eingehalten. Jörg Förster vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz verweist deshalb darauf, dass in erster Linie die Lebensmittelunternehmen für die „Sicherheit und Rechtskonformität ihrer Produkte“ verantwortlich seien.

„Unsere Fachabteilung hat vorsorglich den Verkauf gestoppt“

Die Unternehmen scheinen die Gesetzeslage jedoch anders zu interpretieren. Die Drogerie-Kette „dm“ hat den Verkauf eines CBD-Öls zwar kurzfristig eingestellt, im Online-Shop lassen sich CBD-Produkte jedoch derzeit bestellen. Der Geschäftsführer Sebastian BayerBayer Bayer ist ein Chemie- und Pharmakonzern mit Sitz in Leverkusen. Bei den meisten Produkten, die das Unternehmen produziert, handelt es sich um Medikamente; hauptsächlich für Menschen, aber auch für Tiere. Zudem vertreibt es Nahrungsergänzungsmittel, Fußpflege-Produkte und Sonnencremes. Für die Landwirtschaft entwickelt Bayer Saatgut und Pflanzenschutzmittel. Wegen des Unkrautvernichters Roundup steht der Konzern immer wieder vor Gericht. sagt hierzu lediglich: „Wir hatten uns dazu entschieden, vorsorglich die CBD-Öle aus dem Verkauf zu nehmen.“ Nach erfolgter Überprüfung habe sich der Konzern dazu entschlossen, Produkte mit fünf Prozent CBD-Öl  wieder anzubieten. Auf die Nachfrage, was genau bei der Überprüfung untersucht wurde, gab es keine Antwort.

Der Supermarkt Veganz bietet CBD in Form von Schokolade an. Wie kann dies sein, wo doch keine Novel-Food-Zulassung vorliegt? „Unsere Fachabteilung hat nun vorsorglich den Verkauf des Produktes gestoppt“, heißt es auf Nachfrage von MedWatch zunächst. Zusammen mit dem Hersteller kam das Unternehmen später allerdings zu der Einschätzung, dass die CBD-Schokolade „keine lebensmittelrechtlichen Vorgaben“ verletze. Denn das CBD-Öl, dass sich im Produkt befindet, stammt laut Angaben des Herstellers überwiegend aus Hanfsamenöl mit einen THC Gehalt unter 0,2 Prozent – und dieses sei nach derzeitiger Einschätzung der EFSA legal. Das Produkt wird bei Veganz nun also wieder verkauft.

Die Betreiber von Nordicoil.de sind ebenfalls der Ansicht, dass die von ihnen vertriebenen Produkte nicht unter die Novel-Food Verordnung fallen. Der europäische Verband European Industrial Hemp Association (EIHA), der auch sie vertritt, geht bereits auf dem Rechtsweg gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor. In einem anwaltlichen Schreiben an das BVL versucht die Organisation unter anderem zu belegen, dass CBD schon vor dem Stichtag des 15. Mai 1997 verzehrt wurde. Außerdem wirft sie dem BVL in Sachen CBD eine sachlich und rechtlich undifferenzierte Darstellung vor und verweist darauf, dass es sich beim „Novel Food“-Katalog lediglich um eine „unverbindliche Orientierungshilfe“ handle.

Die EIHA setzt dem Bundesamt in ihrem Brief sogar den 26. April 2019 als Stichtag, bis zu dem es die auf ihrer Internetseite bereitgestellten Informationen zu CBD ändern solle. Das BVL kann die Vorwürfe offenbar nicht nachvollziehen – zumindest wurden die Informationen bislang nicht geändert. Die Pressestelle des BVL bestätigt zwar, dass der „Novel Food“-Katalog „keinen rechtlich bindenden Charakter“ hat. Die Einstufung als neuartiges Lebensmittel sei jedoch das Ergebnis der Abstimmungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, weswegen davon ausgegangen werden könne, dass die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten in den allermeisten Fällen auch nach dieser handeln würden – „schließlich wurde der jeweilige Wortlaut im ‚Novel Food‘-Katalog zwischen ihnen abgestimmt.“

Für Gesundheitswissenschaftler Glaeske ist das eine Farce: Anstatt dass die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln ihre Produkte überprüfen lassen, gingen sie „den einfachen Weg und bieten einfach an“, kritisiert er. „Die Überwachungsbehörden der Bundesländer laufen hinterher.“

Viele der Produkte enthalten zu viel THC

Ähnlich sieht es bei der Bewerbung für die Produkte aus, für deren Kontrolle ebenfalls die Länder zuständig sind. So verkündet der Online-Shop Herbano, dass seine CBD-Öle gegen Krankheiten wie Akne, Diabetes Typ 1, Multiple Sklerose und sogar KrebsKrebs Statt eine spezifische Krankheit zu benennen, handelt es sich bei Krebs um einen Sammelbegriff für verschiedene Krankheiten. Ihnen allen gemeinsam ist jedoch das unkontrollierte Wachstum von Körperzellen, aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Zellwachstum und Zelltod. Die Folge daraus ist – außer bei Blutkrebsarten – eine Geschwulst ohne organspezifische Funktion. Dringt diese in das umliegende gesunde Gewebe ein, spricht man von bösartigen Tumoren; ausschließlich bösartigen Tumore werden als Krebs bezeichnet. Krebs kann zudem metastasieren, d.h. er breitet sich im Körper aus, indem die Krebszellen über Blut- und Lymphbahnen wandern und infolgedessen in anderen Organen Tochtergeschwülste bilden. helfen könnten.

Krankheitsbezogene Werbung für Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel ist in Deutschland jedoch nur erlaubt, wenn sie im Rahmen der sogenannten Health Claims Verordnung zugelassen ist. Derartige Claims werden auf einer Unionsliste veröffentlicht. „Für CBD ist das aktuell jedoch nicht der Fall“, berichtet Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Werbeaussagen, dass die Substanz gegen Diabetes und Krebs helfe, entbehren bislang nicht nur jeglicher wissenschaftlicher Evidenz, sie sind auch verboten. Bei Herbano nachgefragt, warum sie ihre CBD-Produkte dennoch mit solchen Versprechen bewerben, kam bislang keine Antwort.

Viele der im Internet angebotenen Nahrungsergänzungsmitteln werden zudem im Ausland produziert und sind nicht immer so dosiert, wie die Produktbeschreibung angibt. Dies zeigt etwa eine Untersuchung  der University of Pennsylvania aus dem Jahr 2017. Um herauszufinden, wie sicher im Internet verkaufte CBD-Produkte sind, haben die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen 84 CBD-haltige Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel von 31 verschiedenen Unternehmen analysiert. Das Ergebnis: Gut zwei von fünf Produkten war unterdosiert und rund jedes vierte überdosiert. In 18 Fällen wurde sogar eine THC-Dosis gefunden, die eine Vergiftung verursachen könnte.

Auch in Bayern muss sich nun ein Online-Shop-Betreiber vor Gericht verantworten, weil das CBD-Öl, das er verkaufte, mehr THC enthielt, als es das Betäubungsgesetz erlaubt.
Susanne Weg-Remers vom Krebsinformationsdienst (KID) rät Patienten und Patientinnen auf Nachfrage von MedWatch deshalb, die Einnahme CBD-haltiger Präparate immer mit dem behandelnden Arzt oder Ärztin abzusprechen und sie sich als Arzneimittel verschreiben zu lassen. So spare man nicht nur die 30 bis 50 Euro, die manche Produkte kosten, sondern gehe auch sicher, dass das Produkt wirklich die Inhaltsstoffe enthalte, die auf der Verpackung vermerkt sind.