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Laut EU-Lebensmittelrecht handelt es sich bei Lebensmitteln um pflanzliche oder tierische Stoffe und Produkte, die für die menschliche Ernährung geeignet sind. Lebensmittel dienen der Ernährung, befriedigen das Grundbedürfnis der Sättigung, als auch dem Genuss. Das Lebensmittelrecht regelt zudem die Lebensmittelhygiene, den Verkauf sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Lebensmittel lassen sich in Nahrungsmittel, Genussmittel, Lebensmittelzusatzstoffe sowie Nahrungsergänzungsmittel einteilen. Im Gegensatz dazu gehören z.B. Arznei- und Betäubungsmittel, Futtermittel sowie Tabak und Tabakerzeugnisse nicht dazu. In Lebensmitteln können sich Aromastoffe, Geschmacksstoffe und Lebensmittelzusatzstoffe befinden.