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Update: COVID-19-Grundimmunität NKG2C-Rezeptor schützt nicht vor COVID-19

Corona-Viren in der Großaufnahme.
© Felipeesquivel20 / Wikimedia (CC BY-SA 4.0)

Die Labor-Praxisklinik Dr. Kübler propagiert auf ihrer Webseite die genetische Untersuchung des NKG2C-Rezeptors: Bei Rezeptorträgern gebe es angeblich eine ausreichende Grundimmunität gegen COVID-19Covid-19 COVID-19 ist ein Akronym für die englische Bezeichnung Coronavirus Disease 2019, was so viel wie Corona-Virus-Krankheit 2019 heißt. Sie wird von dem neuen Beta-Coronavirus SARS-CoV-2 und seinen Varianten ausgelöst. Eine Erkrankung mit COVID-19 äußert sich zumeist – ca. vier bis sechs Tage nach Infektion – relativ unspezifisch durch Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Fieber sowie Störungen des Geruchs- und/oder Geschmackssinns. Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche oder auch Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall können hinzukommen. Die Symptome können je nach Virusvariante variieren. Auch schwere Verläufe mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod sind möglich., eine ImpfungImpfung Eine Impfung hilft, vor schwer verlaufenden Infektionskrankheiten zu schützen. Durch abgeschwächte Erreger, durch Bruchteile von Erregern oder seit Neuestem mit mRNA-Stücken von Erregern wird bei einer aktiven Schutzimpfung das Immunsystem über die gezeigten Antigene spezifisch aktiviert. Dem Körper wird durch eine Impfung vorgegaukelt mit einem echten Erreger infiziert zu sein. Dadurch wird die gesamte Immunsystem-Kaskade in Gang gesetzt, inklusive der Bildung spezifischer Gedächtniszellen. Ist der Organismus später dem tatsächlichen Erreger ausgesetzt, kann er schnell, effizient und spezifisch reagieren ohne schwere Komplikationen zu entwickeln. Eine generelle Impfpflicht gibt es in hierzulande nicht. Die Ausnahme bildet die Masernimpfung: Seit 2020 muss bei Eintritt in eine Kindertagesstätte oder Schule ein Masern-Impfnachweis erbracht werden. Die STIKO gibt für Deutschland Impfempfehlungen heraus, an denen sich orientiert werden kann. müsse dann vermieden werden. Trügerisch, wie MedWatch berichtete. Ein Update.

Der NKG2C-RezeptorNKG2C-Rezeptor Der NKG2C-Rezeptor befindet sich unter anderem auf den NK-Zellen des Immunsystems. NK-Zellen gehören zu den weißen Blutkörperchen, reagieren auf unbekannte Strukturen (z.B. von Viren und Bakterien) und spielen bei der schnellen Immunabwehr in den Atemwegen eine wichtige Rolle. Aktiviert werden sie durch verschiedene Rezeptoren auf ihrer Oberfläche. Der NKG2C-Rezeptor ist nur einer davon. Wiener Wissenschaftler:innen zeigten, dass Menschen denen der NKG2C-Rezeptor fehlt, schwere Verläufe von COVID-19 entwickeln. Ein Umkehrschluss daraus abzuleiten, wie manche Labore es tun, um Profit daraus zu schlagen, ist jedoch falsch und irreführend., der laut der Labor-Praxisklinik Dr. Kübler eine Grundimmunität schaffen soll, befindet sich unter anderem auf Natürlichen Killerzellen unseres Immunsystems. Diese gehören zu den Weißen Blutkörperchen und spielen bei der schnellen Abwehr von Krankheitserregern in den Atemwegen eine wichtige Rolle. Der NKG2C-Rezeptor ist einer der Rezeptoren, der Natürliche Killerzellen aktiviert. Aber: Ein einzelner Rezeptor macht noch keine Grundimmunität.

Angaben auf der Webseite der Labor-Praxisklinik Dr. Kübler über eine angeblich vorhandene Grundimmunität gegenüber COVID-19 bei Nachweis des NKG2C-Rezeptors, beziehen sich unter anderem auf eine Studie der MedUni Wien. Aussagen daraus werden durch die Labor-Praxisklinik jedoch vereinfacht verwendet. Denn: Obgleich die Wiener Wissenschaftler:innen zeigten, dass „vor allem Menschen mit teilweise oder gänzlichem Fehlen des NKG2C-Rezeptors schwere Verläufe von COVID-19 entwickeln“ ist ein Umkehrschluss daraus falsch.

Ergebnisse der Studie belegen: Eine deutliche Mehrheit (75 von 79 Probanden) der auf Intensivstationen behandelten Studienteilnehmenden verfügte über das dem NKG2C-Rezeptor zugrundeliegende Gen KLRC2 – gänzlich (homozygot) oder zumindest teilweise (heterozygot). Erstautor Hannes Vietzen berichtet MedWatch: „Der KLRC2 Status ist […] nur ein Risikofaktor der die Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung beeinflusst, aber keinesfalls eine absolute Aussage über den Krankheitsverlauf erlaubt.“

Angaben der Labor-Praxisklinik fachlich nicht nachvollziehbar und verunsichernd

Nach der Veröffentlichung des Beitrags auf MedWatch hatten wir weitere Stellen um Stellungnahme gebeten. Das auf Länderebene zuständige Bayerische Landesamt für Gesundheit und LebensmittelsicherheitLebensmittelsicherheit Lebensmittelsicherheit ist ein komplexer Bereich. Es wird zwischen sog. horizontalen und vertikalen Bestimmungen unterschieden. Ersteres bedient Bestimmungen für die Lebensmittelkennzeichnung, für Zusatzstoffe in Lebensmitteln sowie für Rückstände in Lebensmitteln. Vertikale Bestimmungen beziehen sich auf Nahrungsergänzungsmittel, Milch, Eier, Fisch, Fruchtsäfte und vieles mehr. Auch für kosmetische Produkte wie z.B. Zahncreme, Shampoo, Nagellack sowie Bedarfsgegenstände (Spielzeug, Geschirr, Schuhe, Textilien, Modeschmuck…) gilt das Lebensmittelrecht. Zusatzstoffe und neuartige Lebensmittel müssen zugelassen sein, schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Kennzeichnungen müssen erkennbar machen, ob zum Beispiel Allergene enthalten sind. (LGL) antwortete wie folgt: Die Ausführungen der Labor-Praxisklinik Dr. Kübler zum NKG2C-Rezeptor seien „fachlich nicht nachvollziehbar“. Unter anderem „wirken natürliche Killerzellen im Gegensatz zu den durch Impfungen ausgelösten Immunantworten nicht erregerspezifisch. Des Weiteren könnte ein Nachweis eines Mangels des NKG2C-Rezeptors bestenfalls eine Aussage über Teilaspekte der angeborenen, erregerunspezifischen Immunität liefern“.

Nachgehakt hatte MedWatch auch direkt bei der Bayerischen LandesärztekammerLandesärztekammer Die 17 deutschen Landesärztekammern dienen der Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Für jeden Arzt und jede Ärztin besteht eine Pflichtmitgliedschaft in ihrer oder seiner jeweiligen Ärztekammer. Welche Kammer zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland er oder sie seine ärztliche Tätigkeit ausübt. Die Aufgaben der einzelnen Landesärztekammern sind durch die jeweiligen Kammergesetze des Landes geregelt. Dazu gehören Aufgabenbereiche aus der Berufs- und Gesundheitspolitik, ärztliche Weiter- und Fortbildung und Qualitätssicherung. Die einzelnen Landesärztekammern haben die Bundesärztekammer als Spitzenorganisation.. Diese leitete unsere Anfrage an den Ärztlichen Kreis- und Berufsverband München weiter. Der erste Vorsitzende des Verbandes bezog sich in seiner Antwort direkt auf Aussagen der Webseite der Labor-Praxisklinik Dr. Kübler. Einige der dortigen Aussagen zu den Themen COVID-19, SARS-CoV-2SARS-CoV-2 SARS-CoV-2 – severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2 – ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung.-Impfung bzw. Grundimmunität werden vom Verband als „äußerst kritisch“ gesehen. Die Aussage zu einer „Grundimmunität“ gegen das CoronaCorona Mit Corona bezeichnet die Allgemeinbevölkerung zumeist SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2). Es ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung. Virus stehe „nicht im Einklang mit den derzeitigen medizinischen Kenntnissen.“ Und weiter: „Mit solchen, vermeintlich wissenschaftlichen Ansichten werden nach unserer Meinung Patientinnen und Patienten verunsichert.“

MedWatch hatte bei der Ärztekammer zusätzlich angefragt, ob gegen Ulrich Kübler oder die Labor-Praxisklinik bereits Beschwerden vorliegen. Mit Hinweis auf den Datenschutz lehnte der Münchener Kreisverband die Antwort zur personenspezifischen Anfrage ab.

Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer wird übrigens erst dann tätig, wenn es sich um den Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers handelt, der zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Zudem müsste der beschuldigte Arzt einem Gutachtenverfahren zustimmen.

IvermectinIvermectin Ivermectin, ist ein Medikament gegen Parasiten und findet u.a. als Pferdewurmkur Verwendung. Beim Menschen kann es gegen Fadenwürmer, Krätze, Kopf- und Filzläuse sowie bei Rosazea angewandt werden. Aufgrund von Pressemeldungen welche einen heilenden Effekt gegen Covid-19 versprachen, wurde Ivermectin seit 2020 in mehreren Studien auf solch einen Zusammenhang untersucht. Es zeigte sich, dass antivirale Effekte durch Ivermectin erst ab sehr hohen Dosen auftreten, die mit erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Koma einhergehen. Auf Basis dessen sprechen sich sowohl die europäische Arzneimittelbehörde als auch die US-amerikanische Behörde FDA gegen Ivermectin als Medikament gegen Corona aus. – kein Heilmittel gegen COVID-19

Auch zur medikamentösen Behandlung von COVID-19 äußert sich die Labor-Praxisklinik Dr. Kübler auf ihrer Webseite und kommuniziert gute Ergebnisse zum gesundheitsgefährdenden Ivermectin.

Das Bayerische LGL schreibt hierzu auf unsere Anfrage, dass die auf Küblers Webseite erwähnte Kombination von Ivermectin und Doxcyclin zur Corona-TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. wissenschaftlich nicht valide belegt sei. Die generelle Verwendung des Parasitenmittels werde nicht empfohlen und außerhalb kontrollierter Studien vom Robert Koch Institut, der Europäischen Arzneimittelbehörde und der WHO abgelehnt.

Konkrete Aussagen, ob und wie gegen potenziell gesundheitsgefährdende Informationen der Labor-Praxisklinik Dr. Kübler vorgegangen wird, fehlen bisher. Zum heutigen Zeitpunkt (06.09.2022) sind die Angaben weiterhin auf der Webseite Küblers zu finden.


Redaktion: Henrik Müller, Nicola Kuhrt, Nicole Hagen