Schon bei seinem Kinostart im vergangenen Jahr sorgte der Film „ElternschuleElternschule Eine Elternschule ist ein zumeist städtisch organisierter Begegnungsort für werdende und junge Eltern. Auch nennt sich ein sehr umstrittener Film von Jörg Adolph und Ralf Bücheler so. Mit einem gezielten Verhaltenstraining für Kinder und Eltern, welches sich auf die Germanische Neue Medizin bezieht, sollen z.B. Schlafstörungen bei Kindern behandelt werden können. Hierzu gehört es unter anderem auch, das Kind allein und stundenlang schreien zu lassen, wie es bereits in Erziehungsratgebern aus der NS-Zeit praktiziert wurde.“ für heftige Debatten – nun strahlt die ARD ihn am heutigen Mittwochabend aus, und stößt teils auf erhebliche Kritik. In ihrer Dokumentation zeigen die Regisseure Jörg Adolph und Ralf Bücheler, wie Kinder mit Neurodermitis oder chronischen psychosomatischen Erkrankungen in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen behandelt werden. „Für jeden, der selbst Kinder hat, ein Muss“, zitierten sie im Trailer eine Rezension in der „Süddeutschen Zeitung“ – auch andere Medien berichteten sehr positiv über dem Film, er wurde für den Deutschen Filmpreis nominiert. Viele Kinder- und Jugendpsychiater zeigten sich hingegen entsetzt, einige erstatteten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Mehr als 22.000 Menschen unterschrieben eine Petition, mit der dazu aufgerufen wurde, den Film nicht mehr vorzuführen.
Als „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ entwickelte der Arzt Ernst August Stemmann vor einigen Jahrzehnten eine Therapierichtung – die der Hamburger Kinderarzt und Dermatologe Peter Höger im Jahr 2005 im „Spiegel“ als „okkulte Medizin“ bezeichnete. Das Verfahren Stemmanns beruht unter anderem darauf, dass Krankheiten wie Neurodermitis durch Stress ausgelöst werden – ausgelöst durch Traumata. Spezielle Diäten sowie ein Trennungstraining sollten helfen. „Die Notwendigkeit der Trennung wird den Eltern eingehämmert, bis sie weinend zusammenbrechen“, kritisierte Höger damals.
Zwei Kollegen Stemmanns – der ärztliche Leiter der Abteilung für pädiatrische Psychosomatik Kurt-André LionKurt-André Lion Dr. med. Kurt-Andre Lion, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, war Leiter der im September 2020 geschlossenen Abteilung »Pädiatrische Psychosomatik, Allergologie und Pneumologie« (APPAP) der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen (KKG). sowie der Psychologe Dietmar Langer – erklärten gegenüber der „taz“, sie hätten nach Ausscheiden Stemmanns 2008 den Ansatz zu einer leitliniengerechten Behandlung komplexer psychosomatischer Krankheitsbilder weiterentwickelt. Sie sprechen inzwischen von einer „multimodalen drei-Phasen-TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist.“, die verschiedene Module enthalte – doch inhaltlich gibt es weiterhin erhebliche Überschneidungen. Eine MedWatch vorliegende Vorlage eines Arztbriefes enthält auch unter Oberarzt Lion Auswahlmöglichkeiten wie „Neurodermitis bei Trennungsangst“ oder „Asthma bronchiale bei Revierangst“.
Heilungsquote von „85 bis 87 Prozent“?
Behandelt werden Säuglinge, Kleinkinder und auch ältere Kinder auch mit Allergien, chronischen Infektionen, Schlaf- oder Essstörungen, bei denen die Probleme so gravierend sind, dass ein stationärer Aufenthalt nach Ansicht der Ärzte nötig ist: Teils schreien die Kinder über mehrere Stunden pro Tag, oder sie schlafen oder essen kaum. Die gesetzlichen KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). erstatten im Regelfall die Kosten. Als Therapie enthält das derzeitige Konzept ein Schlafverhaltenstraining, ein Essverhaltenstraining und ein Bindungs- und Trennungstraining. „Die Therapie stellt eine Intensivbehandlung dar, in der viele aufeinander abgestimmte medizinische und therapeutische Module die Effekte erzeugen, die letztlich zu der erwünschten Heilung beziehungsweise Stabilisierung des Kindes führen“, erklärte die Klinik auf ihrer Homepage (derzeit kommt bei Aufruf der Seite eine Fehlermeldung, sie könne nicht gefunden werden).
Das in dieser Form nur in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen angebotene Konzept sei sehr erfolgreich, behauptet sie: Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ behauptete Langer, die Heilungsquoten lägen bei „85 bis 87 Prozent“. Doch die erwähnten Evaluations-Studien sind entweder nicht publiziert – oder so klein, dass ihre Ergebnisse nicht valide sind.
Fortschritte, Rückschläge – und Heilung
„Die Zuschauer erleben Fortschritte, Rückschläge – und Heilung“, heißt es in der Filmankündigung der ARD. Der Text erwähnt „heftige Kontroversen“, die der Film ausgelöst habe: Allein auf Grund des Trailers seien die Filmemacher beschimpft, die Klinik und der Klinikleiter angegriffen worden, es sei zu einem „Shitstorm“ gekommen. Die Meinungen würden auseinandergehen, schreibt der Sender – und erwähnt die erhebliche, wissenschaftlich fundierte Kritik nicht.
So etwa von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie: Die im Film gezeigten Behandlungsmethoden seien „weder wissenschaftlich evaluiert noch vertretbar“, sondern als klinisch und ethisch bedenklich zu werten. Wesentlich sei die Stärkung der Beziehung zwischen Eltern und Kind, wie auch die Kompetenzen des Kindes. „Dies wird aber über motivationale Strategien, insbesondere eine positive und fördernde Eltern-Kind-Interaktion erreicht und nicht durch Trennung, Zwang und Bestrafung“, heißt es in der Stellungnahme. Andere Gesellschaften, auf die die Klinik verweist, stellen sich teils hinter das Gelsenkirchener Konzept. Aufgrund der Filmaufnahmen könne „nicht abschließend beurteilt werden, ob das gesamte Vorgehen dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand und den gültigen Leitlinien entspricht“, schreibt die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie – die gezeigten Ausschnitte widersprächen jedoch nicht den aktuellen Leitlinien.
Die ARD verteidigt das Gelsenkirchener Behandlungskonzept gegen alle Kritik. „Wird in Gelsenkirchen die Eltern-Kind-Bindung systematisch gebrochen?“, heißt es auf einer Seite mit häufig gestellten Fragen. „Das Gegenteil ist der Fall“, schreibt der Sender: Das Bindungsverhalten werde durch stetig wiederkehrende, therapeutisch begleitete Interventionen verbessert, behauptet die ARD. „Werden Kinder in der Klinik seelisch gebrochen?“, heißt eine weitere Frage – „selbstverständlich nicht“, ist die Antwort. Ziel der Therapie sei eine autonome Entwicklung des Kindes „in einer liebevollen, geborgenen Familienatmosphäre“, die durch die Erkrankung zuvor erheblich beeinträchtigt worden sei.
Für viele Zuschauer des Filmes wird dies kaum nachvollziehbar sein: So sieht man etwa, wie eine Krankenschwester mit ihren Armen ein Kleinkind an den Schultern und Beinen fixiert, um ihm die Flasche zu geben, die er teils verweigert. Später bekommt der Junge eine Magensonde gelegt, da er zu stark untergewichtig ist.
„Im Gegensatz zu der akuten Krankheit führt Zuwendung bei der chronischen Krankheit leider zu einer Verstärkung und Fixierung des Leidens“, schrieben Stemmann, Lion, Langer und ein weiterer Psychotherapeut im Jahr 2004, wie der Kinderarzt Herbert Renz-Polster kritisch anmerkt. Er hat sich in mehreren Blogbeiträgen kritisch mit der „Elternschule“ und dem Gelsenkirchener Behandlungsverfahren auseinandergesetzt.
Was ist der öffentlich-rechtliche Auftrag?
„Elternschule“ sei formal hochwertig produziert, gesellschaftlich relevant und inhaltlich überzeugend, erklärt der Fernsehsender SWR, der den Film koproduziert hat. Wird es eine kritische, wissenschaftliche Einordnung der Therapiekonzepte geben? Die Redaktion habe sich für ein „umfassendes einordnendes Informationsangebot im Netz“ entschieden, erklärt ein SWR-Sprecher auf Nachfrage von MedWatch. Doch in einem Abschnitt zum Therapie-Konzept übernahm die ARD lediglich eine Selbstdarstellung der Klinik – oder veröffentlichte ein Interview mit dem Gelsenkirchener Psychologen Langer. Ihm wurden Fragen wie „Worum geht es bei dieser Kritik“ gestellt, ohne die Kritiker selbst zu Wort kommen zu lassen. Auf einer Webseite des SWR führt der Sender Fachverbände auf, „die sich zu dem Film geäußert haben“ auf – ohne jedoch die zu erwähnen, die den Film beziehungsweise das Gelsenkirchener Konzept stark kritisiert haben.
„Die Diskussion über diesen Film kann kein Grund sein, ihn nicht auszustrahlen“, erklärt der Sender. Im Gegenteil bestärke sie ihn darin, die Doku einem noch breiteren Publikum zugänglich zu machen. „Denn gesellschaftlich wichtige Themen zur Debatte zu stellen, entspricht im Kern dem öffentlich-rechtlichen Auftrag“, schreibt der SWR.
Kinder würden als egoistische Strategen vorgeführt
Sie sei „ein bisschen schockiert“ über diese Position der ARD, erklärt die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, Cordula Lasner-Tietze, gegenüber MedWatch. Der Film enthalte „zahlreiche Szenen, in denen Kinder psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind“, hatte der Kinderschutzbund in seiner Stellungnahme erklärt. Eltern würden in der Klinik lernen, dass eine Eltern-Kind-Beziehung eine Kampfbeziehung ist und dass sie möglichst hart zu ihren Kindern sein sollen, hieß es dort.
Einzelne Kinder würden zudem als „egoistische Strategen und Taktiker“ öffentlich vorgeführt. „Im Sinne der Kinder halten wir es für bedenklich“, sagt Lasner-Tietze zur Präsentation des Films in der ARD. Auch der Direktor des Essener Caritasverbandes, Björn Enno Hermans, kritisierte die Ausstrahlung der ARD ohne Begleitprogramm: „So einen Film kann die ARD nicht einfach so ‚raushauen‘“, sagte er.
„Unsere Arbeit ist absolut gewaltfrei“
Die Klinik selbst weist die Vorwürfe generell zurück. „Unsere Arbeit ist absolut gewaltfrei“, erklärt Lion etwa auf der Klinik-Webseite. Das Klinikum begegne der Kritik mit Unverständnis, aber mit „größter Toleranz“ – „wir respektieren das Recht auf freie Meinungsäußerung“, heißt es. Dabei ist die Klinik mit Abmahnungen gegen Kritiker vorgegangen. „Wir sahen und schuldlos mit rufschädigenden Veröffentlichungen konfrontiert“, erklärt eine Pressesprecherin auf Nachfrage von MedWatch. Sie kritisiert, dass die Kritiker teils nicht nach Gelsenkirchen gefahren seien, um sich vor Ort ein Bild zu machen – von Eltern habe es viel Zuspruch gegeben.
Die Sprecherin erklärt, die Klinik würde leitliniengerecht arbeiten, die Therapie sei durch Studien wissenschaftlich abgesichert – und verweist auf die Leitlinien „Nichtorganische Schlafstörungen“ und „Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter“. „Wir haben uns allen noch so absurden Vorwürfen unserer Kritiker gestellt“, sagt die Kliniksprecherin. „Nichts wurde von Experten beanstandet.“
Für Renz-Polster sind die Aussagen nicht nachzuvollziehen: Seiner Ansicht nach sei die Aussage „Hokuspokus“, dass die Therapien den Leitlinien entsprechen. Kinder sollten ein Schlaftraining nur dann erhalten, wenn Psychoedukation und positive Routinen erfolglos sind. Er sei „völlig bei Herrn Renz-Polster“, erklärt Michael Schulte-Markwort, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf, gegenüber MedWatch – allerdings seien Leitlinien Auslegungssache. Auch er kritisiert die Behandlung in Gelsenkirchen deutlich. „Die ist einfach gewalttätig. Es gibt gewaltsame Trennungen, die in dem Film deutlich werden“, sagt Schulte-Markwort. „Wir behandeln auch diese Kinder – aber nie mit dieser Form gewaltsamer Trennungen.“
„So brisant und so wichtig“
Nachdem der Hamburger Arzt den Film sah, wandte er sich an die zuständige Staatsanwaltschaft Essen: Seiner Ansicht nach bestand ein Anfangsverdacht von freiheitsentziehenden Maßnahmen gegenüber Kindern. Rund fünf weitere Anzeigen gingen dort ein, auch von einem Elternteil eines ehemaligen Patienten. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, beendete dies jedoch kurz darauf wieder. „Die Behandlung erfolgte stets der Situation angemessen“, schrieb der ermittelnde Oberstaatsanwalt nach Sichtung des Films „Elternschule“ in dem Einstellungsbescheid, der MedWatch vorliegt. Die Maßnahmen hätten dem Kindeswohl und letztendlich wohl auch dem Wohl der Erziehungsberechtigten gedient. Das Legen der Magensonde sei offenbar mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgt, da ansonsten die Ernährung des Kindes nicht sicherzustellen gewesen wäre.
Schulte-Markwort kann nicht nachvollziehen, dass der Staatsanwalt die Vorwürfe nicht tiefer geprüft hat. „Meiner Einschätzung nach ist das so brisant und so wichtig, dass man ein eigenes Gutachten hätte in Auftrag geben müssen“, erklärt er.
Auch weitere Behörden haben sich mit den Vorwürfen beschäftigt – so die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Diese bezog sich unter anderem auf die Akten der Staatsanwaltschaft – oder auf eine Konzeptdarstellung durch die Klinik-Geschäftsführung, wie auch ein Gespräch mit Lion. Es habe weder strafrechtlich relevantes Verhalten noch Verstöße gegen das ärztliche BerufsrechtBerufsrecht Das Berufsrecht regelt durch Rechtsvorschriften den Zugang und die Ausübung eines selbstständig ausgeübten Berufes. Die (Muster-)Berufsordnung-Ärzte enthält die berufsrechtlichen und ethischen Grundlagen des ärztlichen Berufs. Auf diese Muster-Berufsordnung stützen sich die Regelungen der jeweiligen Ärztekammern. Die Berufsordnung regelt z.B. die Pflichten eines Arztes oder einer Ärztin gegenüber seinen und ihren Patienten. Des Weiteren sieht sie Bestimmungen zur Schweigepflicht, Aufklärung und Dokumentation vor. Auch finden sich darin Regelungen zur Haftpflichtversicherung, Werbung, Dokumentation etc. Ärztekammern sorgen für die Einhaltung der Berufspflichten und überprüfen Beschwerden über Ärzte und deren Verstöße gegen das Berufsrecht. gegeben, erklärt ein Sprecher gegenüber MedWatch. „Es wurde uns ausdrücklich bestätigt, dass nur behandlungsbedürfte Kinder in der Klinik therapiert werden“, schreibt er. Laut der Darstellung der Klinik entspräche die therapeutische Tätigkeit auf den aktuellen Standards, argumentiert der Sprecher. „Es ist nichts dafür ersichtlich, dass bei der konkreten therapeutischen Arbeit nicht leitliniengerecht vorgegangen wurde, also insbesondere die durch die Leitlinien gesetzten ‚Leitplanken‘ außer Beachtung gelassen worden sind.“
„Alles in Ordnung“
Auch das GesundheitsministeriumGesundheitsministerium Das Gesundheitsministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. Nordrhein-Westfalen wie auch die Bezirksregierung Münster und das Gesundheitsamt Gelsenkirchen – die zusammen die Rechtsaufsicht innehaben – sahen keinen Grund einzuschreiten. Das Ministerium habe aufgrund von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Film „Elternschule“ die zuständige Bezirksregierung angewiesen, eine aufsichtsrechtliche Prüfung vorzunehmen, erklärt ein Sprecher von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann gegenüber MedWatch. Auch eine unangemeldete Ortsbegehung der Klinik durch die Bezirksregierung und das Gesundheitsamt hätten „keine Anhaltspunkte für organisatorische Mängel oder begangene Rechtsverstöße“ ergeben. Die Ärztekammer wie auch die Psychotherapeutenkammer NRW habe keine Berufspflichtsverletzungen festgestellt, sagt er.
„Wir haben nichts feststellen können, alles in Ordnung“, sagt auch der Pressesprecher der Stadt Gelsenkirchen. Das Ganze habe sich „in nichts aufgelöst“. „In der Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik werden nach wie vor Patienten behandelt“, schreibt die Kliniksprecherin.
„Elternschule“ läuft am heutigen Mittwoch um 23:00 Uhr in der ARD.