Nicht nur durch den Film „ElternschuleElternschule Eine Elternschule ist ein zumeist städtisch organisierter Begegnungsort für werdende und junge Eltern. Auch nennt sich ein sehr umstrittener Film von Jörg Adolph und Ralf Bücheler so. Mit einem gezielten Verhaltenstraining für Kinder und Eltern, welches sich auf die Germanische Neue Medizin bezieht, sollen z.B. Schlafstörungen bei Kindern behandelt werden können. Hierzu gehört es unter anderem auch, das Kind allein und stundenlang schreien zu lassen, wie es bereits in Erziehungsratgebern aus der NS-Zeit praktiziert wurde.“ ist die Kinder- und Jugendklinik in Gelsenkirchen in der Kritik: Namhafte Kinderärzte haben erhebliche Einwände gegen fragwürdige Behandlungen in dem Krankenhaus. Dieses versucht teils mit Unterlassungsaufforderungen, Kritiker zum Schweigen zu bringen: So die Großmutter eines Kindes, das in Gelsenkirchen in Behandlung war.
Manuela H. ist eine resolute Frau. „Dann werden von mir aus auch die Handschellen klicken – ich zahle kein Geld an diese Klinik“, sagt sie. Das Krankenhaus hatte sie aufgefordert, zahlreiche Äußerungen zu unterlassen, mit denen die Großmutter die Behandlung ihres an Neurodermitis erkrankten Enkels beschrieben hatte, und Geld an die Klinik zu zahlen. In zwei oft geteilten Facebook-Posts – auf den Seiten des Teams Wallraff und auf der Seite des Sat1-Frühstücksfernsehens – schrieb H. etwa, die Klinik habe ihrer Tochter das Stillen verboten.
Oder: Ihre Tochter habe das sechs Monate alte Kind allein im Gitterbett zurücklassen müssen – sie habe es aus Angst vor angedrohten Konsequenzen getan. Als sie später wiederkam, habe sie ihr Kind mit furchtbar blutenden Kratzverletzungen am Schädel vorgefunden, eine Wundversorgung hätten die Krankenpflegerinnen abgelehnt. Anderen Kindern sei es ähnlich ergangen. Die auch schon zuvor stark umstrittene Klinik – die Kinder mit Neurodermitis, Allergien oder Schlaf- oder Essstörungen behandelt – kam vor zwei Jahren durch den Dokumentarfilm „Elternschule“ erneut in die Kritik: Kinderärzte stellten Strafanzeige, der Deutsche Kinderschutzbund warnte. „Die Behandlung erfolgte stets der Situation angemessen“, erklärte die Staatsanwaltschaft hingegen: Wie etwa auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellte sie Ermittlungen ein, wie MedWatch berichtete.
Klinik schickte Anwaltsschreiben
Im August 2017 – anderthalb Wochen nach ihren Äußerungen – erhielt H. ein Abmahnschreiben von der Klinik: Ihre Facebook-Beiträge hätten unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und unberechtigte Boykottaufrufe enthalten. Später unterschrieb Manuela H. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sie strich aber einen Passus, nachdem sie eine Spende von mindestens 600 Euro an einen Förderverein der Klinik hätte zahlen müssen.
Ende 2018 wandte sie sich außerdem an den Deutschen Kinderschutzbund, der ihre Mitteilung an das GesundheitsministeriumGesundheitsministerium Das Gesundheitsministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. in Düsseldorf weiterleitete. Ihre Tochter sei von den Ärzten „psychisch fertiggemacht und für schuldig an der Erkrankung ihres Sohnes“ erklärt worden, schrieb die Großmutter. Dies sah das Krankenhaus als Verletzung der Unterlassungserklärung: Es mahnte sie erneut ab und forderte von ihr eine Vertragsstrafe von 3000 Euro – sowie Anwaltskosten.
Nach Argumentation der Klinik handele es sich bei den Äußerungen von H. nur um „Hörensagen“ – diese entsprächen nicht der Wahrheit. So habe es sich bei der Aussage gegen das Stillen des Kindes nur um eine Empfehlung gehandelt, nicht aber um ein Verbot. Ein vorsätzliches Hervorrufen von Stress habe es nicht gegeben. Insgesamt wollte die Klinik zahlreiche Aussagen der Großmutter verbieten lassen und mehrere tausend Euro von ihr erhalten.
H. gab nicht klein bei und argumentierte vor dem Landgericht Berlin etwa, ihrer Tochter seien Konsequenzen angedroht worden: „Wenn die TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. nicht genau so erfolgt, wie vom Personal gewünscht, kann das Kind nicht gesund werden“, habe die Klinik argumentiert.
Wollten die Ärzte „das Kind mit Gewalt wegnehmen“
Die Klage der Klinik „ist ganz überwiegend unbegründet“, urteilten die Richter. „Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus“, schreiben sie in ihrem nun vorliegenden Urteil. Das einzige: H. darf nicht mehr sagen, es sei angedeutet worden, man würde der Tochter „das Kind mit Gewalt wegnehmen“ – dies beinhalte eine üble Nachrede. Aus Sicht des Gerichts hat H. die Aussage nicht ausreichend belegt: Es hätte „einer konkreten Aufklärung des Sachverhaltes“ durch die Großmutter bedurft.
Dass ihre Tochter „psychisch fertiggemacht“ worden sei, werten die Richter hingegen als zulässige Meinungsäußerung: Die Aussage lasse sich nicht mit objektiven Beweismitteln überprüfen, sondern stelle eine subjektive Wertung dar. Die Klinik hatte die Aussage als Schmähkritik angesehen – doch hierfür müsste die Diffamierung im Vordergrund stehen. Bei der Äußerung stehe jedoch die Sachkritik im Vordergrund, urteilten die Richter. „Die Beklagte will mit der Schilderung dessen, was ihre Tochter subjektiv aus ihrer Wahrnehmung heraus erlebt hat, auf einen aus ihrer Sicht gegebenen Missstand aufmerksam machen.“ Die Tatsachen, auf denen die Aussage beruhe, seien „im Kern wahr“.
„Unstreitig sah die Therapie die Trennung von Mutter und Kind vor“, schreiben die Richter in ihrem Urteil außerdem. „Die Behauptung, dass sie ihr Kind alleine im Raum zurücklassen musste, ist daher wahr.“ Um den „Zwang“ zu belegen, reichte den Richtern, dass laut den Ärzten der Behandlungserfolg gefährdet sei. „Die Konsequenz muss jetzt doch nicht eine Prügelstrafe sein“, sagte der Vorsitzende Richter bei der mündlichen Verhandlung im Februar.
„Aus grauenvoller Angst heraus“
Auch in Bezug auf die aufgekratzte Kopfhaut sehen die Richter keinen Grund für einen Unterlassungsanspruch. Das Kind hätte zu dem Zeitpunkt als seine Mutter es vorfand, schreiend auf einer blutverschmierten Decke gelegen. „Das Blut stammte von Kratzwunden, die es sich selbst am Kopf zugefügt hatte.“ Auch die Tatsachenbehauptung, dass keine Wundversorgung stattfand, weil das Klinikpersonal dies als nicht notwendig erachtet, sei als wahr anzusehen.
Dass dem Kind unter anderem ein Schnuller weggenommen wurde, „damit es auch wirklich in richtigen Stress gerät“, sei von der Klinik nicht ausreichend bestritten worden. „Zum Konzept der Klägerin gehört unstreitig, die Stresssituation herbeizuführen, die als Auslöser der Neurodermitis vermutet werden“, heißt es um Urteil. Die Klinik hätte daher erklären müssen, aus welchen anderen Gründen dem Kind der Schnuller, „der für einen sechsmonatigen Säugling gerade in einer ungewohnten Umgebung eine Möglichkeit zur Selbstberuhigung darstellen kann“, weggenommen wurde. Dass das Kind „aus grauenvoller Angst heraus“ sich „die Kopfhaut heruntergekratzt“ habe, sehen die Richter gleichfalls als zulässige Äußerung an: Aus dem Schreien des Säuglings habe die Großmutter auf die Angst geschlossen, insgesamt handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung.
Sachkritik im Fokus
Gleichfalls bei Äußerungen von Manuela H., in der Klinik würden „Grundrechte von Kindern nicht nur beschnitten, sondern auf das boshafteste mit den Füßen getreten“, Schutzbefohlene nicht als solche behandelt und Mütter „psychisch fertiggemacht“. Kritik dürfte auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen, argumentieren die Richter. „Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen“, schreiben sie in ihrem Urteil. Es stehe nicht das Unternehmen im Fokus, sondern die Sachkritik: Dieser müsse sich die Klinik stellen.
Mit der an den Kinderschutzbund gerichteten Mitteilung und ihrer Bitte, aktiv zu werden, „verfolgt die Beklagte keine eigenen Interessen“, schreibt das Gericht im Urteil außerdem. „Sie ist vielmehr allein geleitet von der Sorge um soziale Belange der Allgemeinheit, in dem sie aus ihrer Sicht bestehende Missstände in der Klinik der Klägerin aufdecken und vermeiden will, dass es anderen jungen Müttern dort so ergeht, wie es ihrer Tochter mit ihrem Enkelsohn ergangen ist.“
„Lediglich Psychoterror und noch mehr Leid“
Auch der Schlusssatz des inzwischen gelöschten Facebook-Beitrags von Manuela H. sei zulässig: „Hilfe bekommen sie dort nicht, sondern lediglich Psychoterror und noch mehr Leid!“, lautete dieser – es geht um die in die Klinik aufgenommenen Kinder. Der Satz stelle das Fazit der zuvor geäußerten Sachkritik dar, die im Vordergrund stehe. Gleichzeitig bestünde „ein ganz erhebliches öffentliches Informationsinteresse“, urteilen die Richter: „Denn es geht um den Umgang mit Säuglingen in einer Kinderklinik, die in ganz besonderem Maße des Schutzes bedürfen, da sie selbst noch nicht in der Lage sind, sich verständlich zu machen.“ Auch sei zu berücksichtigen, dass die Beklagte nicht aus eigennützigen Zwecken handelte, sondern um auf die Erlebnisse ihrer Tochter aufmerksam zu machen und Untersuchungen anzustoßen. Die auf wahren Tatsachen beruhende Kritik habe die Klinik daher hinzunehmen, „auch wenn sie wie hier scharf formuliert ist“.
Obwohl nach Ansicht der Richter die Aussage, man würde das Kind mit Gewalt wegnehmen, unzulässig war, steht der Klinik keine Vertragsstrafe zu. Denn das Krankenhaus hatte der Großmutter nicht ausreichend bestätigt, dass sie mit der Unterlassungserklärung einverstanden ist, bei der diese den Passus zur Spende an den Förderverein durchgestrichen hatte. „Es ist schlicht kein Unterlassungsvertrag zustande gekommen“, erklärte der Vorsitzende Richter bei der mündlichen Verhandlung.
„Gefängnis ist vom Tisch“, erklärte Manuela H. nach der öffentlichen Verhandlung gegenüber MedWatch. Aber auch dieses Opfer hätte sie erbracht. Doch stattdessen erhielt sie fast vollumfänglich Recht. Das Urteil habe ihr „eine ganz große Angst“ genommen: Für sie habe es gezeigt, dass es – wider Erwarten anderer Betroffener – doch einen Schutz der Äußerungen von Meinungen und wahrheitsgemäßen Erzählungen in unserer Gesellschaft gebe.
Unter Leitung von Prof. Dr. Ernst August Stemmann hat sich an der Kinderklinik Gelsenkirchen (KKG) ab 1980 eine sektenartige „Psychosomatik“-Abteilung etabliert, die seit 2008 von dem Allergologen Dr. Kurt-André LionKurt-André Lion Dr. med. Kurt-Andre Lion, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, war Leiter der im September 2020 geschlossenen Abteilung »Pädiatrische Psychosomatik, Allergologie und Pneumologie« (APPAP) der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen (KKG). und dem Verhaltenstherapeuten Dietmar Langer geleitet wird. Letztere haben das „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ (GBV) zur TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. von Neurodermitis, Asthma und Allergien um die Behandlung von Verhaltensstörungen erweitert und in „Multimodale-3-Phasen-Therapie“ umbenannt. Ihr früherer Chef, Prof. Stemmann, Anhänger der irrsinnigen „Germanischen Neuen Medizin“ des inzwischen verstorbenen Krebsscharlatans Ryke Geerd Hamer, wird von ihnen nicht mehr zitiert.
Die KKG gehört seit 2002 zur Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH (BKB).
Manuela H. und deren Tochter kann man gar nicht genug für Ihren Mut und ihren Einsatz für andere Familien, denen sie Leid ersparen möchten, danken. Sie haben nicht zuletzt dafür gesorgt, dass der MDK Berlin Brandenburg eine Begutachtung ihres Falls angeordnet hat. Eine angesehene Dermatologin ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass die Neurodermits-Therapie der BKB in Theorie und Praxis leitlinienwidrig ist.
Wesentliche Bestandteile dieser Therapie sind nach wie vor bei Säuglingen und Kleinkindern ein Mutter-Kind-„Trennungstraining“ (s. die „Mäuseburg“ in der Filmdokumentation „ElternschuleElternschule Eine Elternschule ist ein zumeist städtisch organisierter Begegnungsort für werdende und junge Eltern. Auch nennt sich ein sehr umstrittener Film von Jörg Adolph und Ralf Bücheler so. Mit einem gezielten Verhaltenstraining für Kinder und Eltern, welches sich auf die Germanische Neue Medizin bezieht, sollen z.B. Schlafstörungen bei Kindern behandelt werden können. Hierzu gehört es unter anderem auch, das Kind allein und stundenlang schreien zu lassen, wie es bereits in Erziehungsratgebern aus der NS-Zeit praktiziert wurde.“, die keine Schutzburg, sondern ein Ort des Schreckens ist), ein „Stressimpfungstraining“ (auch diese Bezeichnung ist irreführend), eine einjährige radikale Umstellung der Ernährung bei allen Kindern (vermutlich haben nur etwa ein Drittel der Kinder eine Lebensmittelallergie) sowie Vorträge über „liebevoll-konsequente Erziehung“ (auch diese Bezeichnung ist irreführend) und Psychoimmunologie (wohl eher „Psychoneuroimmunomythologie“) für die Mütter.
Ich werfe der BKB Scharlatanerie vor, weil sie z.B. in den letzten Jahren wahrheitswidrig behauptet hat, Neurodermitis, Asthma und Allergien in zumindest 87% der Fälle zu heilen. Eine entsprechende wissenschaftliche Studie hat die BKB jedoch bisher nicht vorgelegt. Die KKG hat PR-Erfolge erzielt, aber keine Heilungen von Allergien in 87% der Fälle. Es sieht danach aus, dass die normdeviante Neurodermitis-Therapie medizinisch gar nicht indiziert und außerdem sehr teuer und teilweise schädlich ist. Solche „Leistungen“ sind nicht abrechnungsfähig. Ich habe daher den Verdacht des schweren Abrechnungsbetrugs durch Mitarbeiter der BKB und der Untreue auf Seiten der KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG).. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Kassen, die mehrheitlich die hohen Kosten des GBVs (ca. 5.000 €) übernehmen, dieses Verfahren jemals gründlich auf dessen Nutzen und Wirtschaftlichkeit hin überprüft haben.
Der von Manuela H. und deren Tochter aufgedeckte Fall ist nur die Spitze des Scheißbergs. Es geht um Größenwahn, Beschiss, Schädigung von Familien und Krankenkassen. Genaueres dazu habe ich in meiner nunmehr 98-seitigen „Chronik des Gelsenkirchener Klinikskandals“ beschrieben. Ich empfehle Interessierten, sich zumindest den Anfang und den Schluss meiner Dokumentation anzusehen: http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de .
Mit freundlichem Gruß
Dr. Wolfgang Klosterhalfen (Düsseldorf)
(Außerplanmäßiger Professor für Medizinische Psychologie der HHU im Unruhestand; von 1991 bis 2003 an der KKG als Diplom-Psychologe tätig, dort gemobbt und Ende 1999 auf der „Basis“ einer unerlaubten Nebenakte zu einer psychiatrischen Untersuchung geschickt)
Toll, dass Manuela H. nicht klein beigegeben hat. Es macht mich so traurig, zu lesen, was ihre Tochter und ihr Enkelkind durchleiden mussten.