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Patienten­beauftragter Stefan Schwartze „Beweismaß bei Behandlungs­fehlern dringend absenken“

Mann mit Brille und Anzug, mit verschränkten Armen, vor einer Glasscheibe auf welcher der Bundesadler klebt.
Welche Pläne für UPD, BZgA oder den Umgang mit Fake News? Stefan Schwartze. © Pressefoto stefan-schwartze.de

Stefan Schwartze ist der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Viel von ihm gehört oder gelesen hat man bisher nicht. Was sind die aktuellen Pläne, etwa im Umgang mit Behandlungsfehlern? Zur Zukunft von UPDUPD UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland – ist eine gemeinnützige Einrichtung und arbeitet im gesetzlichen Auftrag. Sie soll Patientinnen und Patienten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen unabhängig, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei beraten. Jedoch: Zu wenig Beratungen, unzureichend geschulte Mitarbeiter, unkorrekte Informationen auf der UPD-Internetseite, der Verdacht von Zweckentfremdung von Geldern steht im Raum. Eine Reform soll für Veränderung sorgen. oder BZgABZgA Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), hat – wie der Name schon sagt – die gesundheitliche Aufklärung in Deutschland als Ziel und Aufgabe. Die BZgA nimmt dies auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wahr. Zu ihren Aufgabengebieten gehört die Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung. Sie koordiniert und verstärkt z.B. die gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet, wie Sexualaufklärung und Familienplanung, Aufklärung zum Thema Organ- und Gewebespende sowie Aufklärung über Blut- und Plasmaspende. Sie leistet auch Beiträge zur Entwicklung und Umsetzung auf nationaler Ebene, wie Prävention von Infektionskrankheiten und Sucht sowie die Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit. ? Wann kommt das Institut für Public Health? Wir haben nachgefragt.

Wofür braucht es einen Patientenbeauftragten?

MedWatch: Herr Schwartze, ganz kurz: Was ist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung?

Stefan Schwartze: Ich vertrete die Interessen der Patientinnen und Patienten in Deutschland und bringe mich dafür ein, dass sie besser wahrgenommen werden und dass man sie auch vernünftig in allen Fragen, die die gesundheitliche Versorgung betreffen mit einbezieht und mitdenkt.

MedWatch: Und warum ausgerechnet Sie, Herr Schwartze?

Eine Schachtel Duogynon
Als es noch nicht die heute üblichen Schwangerschaftstests gab, wurde Frauen, bei denen die Regelblutung ausgeblieben war, das Hormonpräparat DuogynonDuogynon Duogynon® wurde in Deutschland zwischen 1950 bis 1981 als hormonaler Schwangerschaftstest und zur Behandlung von Störungen der Regelblutung eingesetzt. Es handelte sich um ein Gestagen-Östrogen-Kombinationspräparat. Die Dragée-Form enthielt Norethisteronacetat und Ethinylestradiol, die Injektionslösung Progesteron und Estradiolbenzoat. Später trug Duogynon® den Namen Cumorit®, in Großbritannien Primodos®. Es wird ein Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon® und der Entstehung von Fehlbildungen bei Kindern vermutet. Duogynon® wurde auch als Abtreibungsmittel missbraucht. verschrieben. Waren sie nicht schwanger, setzte die Blutung wenige Tage nach der Einnahme ein.
© Screenshot https://muvs.org/de

Schwartze: Na, ich habe mich zwölf Jahre lang – acht Jahre davon als zuständiger Sprecher meiner Fraktion – im Petitionsausschuss um Bürgerfragen gekümmert. Der größte Arbeitsbereich dort sind seit jeher Fragen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen. Und mit der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger, jetzt auf Patientinnen und Patienten fokussiert, gehe ich an diese Aufgabe heran, um ihre Interessen hörbar zu machen und sie innerhalb der Bundesregierung und nach außen gut zu vertreten.


Der Petitionsausschuss beschäftigte sich mehrfach mit den Folgen von Duogynon. Das Hormonpräparat wurde in den 1960er-Jahren als Schwangerschaftstest genutzt. Es steht seitdem in Verdacht, Fehlbildungen ausgelöst zu haben. Das BundesgesundheitsministeriumBundesgesundheitsministerium Das Bundesgesundheitsministerium, oder auch Bundesministerium für Gesundheit, erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. soll nun nochmals die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Sachen Duogynon überprüfen.


Wie steht es um das deutsche GesundheitssystemGesundheitssystem Das deutsche Gesundheitssystem ist ein duales Krankenversicherungssystem bestehend aus der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) und der PKV (private Krankenversicherungen). Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, eine Krankenversicherung haben. Wichtig ist zudem das Prinzip der Selbstverwaltung und der Sachleistung. D.h. Krankenkassen erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Es existiert eine gemeinsame Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger. Wichtigstes Organ hierbei auf Bundesebene ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).?

MedWatch: Das deutsche Gesundheitssystem gilt entweder als eines der „besten der Welt“ oder als „Großbaustelle“. Die Probleme sind vielbeschrieben: Zu viele Krankenhäuser, Gerätemedizin, zu wenig Unterstützung durch die Politik für die Pflege…. Was sagen Sie: Wo sind da die Knackstellen? Wo gibt es Probleme?

Schwartze: Es kommt natürlich immer wieder zu Problemen mit einzelnen Akteuren des Gesundheitswesens: Werden die Leistungen von der Krankenkasse übernommen? Warum werden sie nicht übernommen? Bekomme ich die richtige und bestmögliche Behandlung? Wo kann ich mich über meine Rechte und Pflichten als Patientin oder Patient informieren? Da habe ich in den letzten Jahren bereits vielschichtige Erfahrungen von Bürgerinnen und Bürgern geschildert  bekommen.

Eine andere Frage ist aber auch: Wie finden sich Patientinnen und Patienten in diesem Gesundheitssystem eigentlich zurecht? Beratung und Information bietet da die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), zu der sich die Bundesregierung vorgenommen hat, diese umzustrukturieren und auf eine verlässliche Basis zu stellen. Die Grundlagen rühren noch aus Entscheidungen der letzten Wahlperiode, der alten Bundesregierung und jetzt wollen wir, im Sinne des neuen Koalitionsvertrages, dass diese Patientenberatung unabhängig, staatsfern und dauerhaft unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen überführt wird.


Hierzu lesenswert: MedWatch-Artikel zur Unabhängigkeit der UPD.

Wie weiter mit der UPD, auch in Bezug auf Behandlungsfehler?
Wie unabhängig darf sie sein? Oder: Wie weiter mit der UPD?
© Pexels / Pixabay

Was soll zukünftig gegen Behandlungsfehler getan werden?

MedWatch: Was hat es mit dem Härtefallfonds auf sich?

Schwartze: Wir wollen die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken. Was mache ich beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler? Wer hilft mir in dieser Situation? Wie kann ich den Behandlungsfehler beweisen? Ich bin der Meinung, dass das Beweismaß für die Kausalität zwischen Fehler und Schaden dringend abgesenkt werden sollte. Für die Übergangsphase, bis zur Klärung der Zuständigkeiten oder der Entscheidung des Gerichts, benötigen Betroffene schnelle und unbürokratische Hilfe. Hier ist die Zielsetzung, einen Härtefallfonds für besonders Betroffene zu schaffen. Wer wird in diesen Kreis einbezogen? Wer benötigt diese Hilfe nicht? Wie soll der Fonds finanziert werden. Das sind sehr schwierige Fragen, mit denen wir uns in dieser Legislatur noch ausführlich zu beschäftigen haben werden. Das ist aber auch nur ein Beispiel von vielen. Ich könnte jetzt noch weitermachen.

MedWatch: Dazu soll es ein nationales Register zur anonymen Erfassung von besonders schwerwiegenden Fehlern im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen geben.

Never EventsNever Events Never Events bezeichnen schwerwiegende und besonders schwerwiegende Ereignisse bei denen Patient*innen zu Schaden kommen. Es geht um Ereignisse, die hätten gut vermieden werden können. Patienten- und Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen zählen zu solchen Never Events. Sie sind besonders selten, zeigen jedoch wo Risiken im Versorgungsmanagement bestehen und wie diese behoben werden können. Aus diesem Grund existieren in einigen Ländern bereits freiwillige Meldesysteme für Never Events. – Ereignisse, die nicht passieren dürfen

Schwartze: Für die sogenannten „Never Events“, genau.

MedWatch: Das ist auch ein heftiges Wort, aber wird ein neuerliches Register den Menschen helfen, die in Streitfällen lange auf Unterstützung oder Anerkennung warten müssen?

Schwartze: Ein nationales Register, in dem man diese „Never Events“, also Ereignisse, die einfach nicht passieren dürfen, systematisch erfasst, wäre eine großer Beitrag zur PatientensicherheitPatientensicherheit Die Patientensicherheit ist ein wichtiger Punkt im Rahmen des Gesundheitswesens und kann als Abwesenheit unerwünschter Ereignisse definiert werden. Damit sind Ereignisse gemeint, die auf der Behandlung an sich beruhen und nicht auf der Erkrankung der Patient*innen. In Deutschland fallen Aufgaben und Maßnahmen der Patientensicherheit in den Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltung der Ärztekammern. 2005 kam es zudem zur Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS) unterstützt durch das BMG. Bezüglich der Patientensicherheit existieren gesetzlich verankerte Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben (z.B. Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, Infektionsschutzgesetz) sowie Verpflichtungen zur Qualitätssicherung (z.B. gemäß SGB V). Mit den Maßnahmen soll Behandlungsfehler vorgebeugt sowie eine Fehlervermeidungskultur gefördert werden.. Also wenn spitz formuliert das falsche Körperteil operiert wurde, etwa statt dem rechten Knie das linke oder wenn gar die Patienten vertauscht wurden und jemand operiert wird, der gar nichts am Blinddarm hat: das sind Fälle, die man tatsächlich erfassen und aus denen man lernen muss. Aber auch hier braucht es für eine transparente Definition von Registerfällen noch einige fachliche Klärungen. Es ist aber wichtig, dass diese Fehler verpflichtend und anonym gemeldet werden. Nur so kann man wirklich nachvollziehen, wo die Fehler im System sind und wie wir die gesamten Abläufe grundsätzlich sicherer gestalten und verbessern können, damit solche Behandlungsfehler zukünftig nicht mehr passieren und ihre folgenden persönlichen Schicksale verhindert werden.

Register für Behandlungsfehler

Es wird auch darüber diskutiert, ob man ein generelles Register für jeden Behandlungsfehler braucht. Ich habe dazu einige Vorbehalte. Die Folge wäre nämlich ein Riesenkomplex, den man dann aufbaut. Ich glaube, ein solches „Never Event“-Register ließe sich dagegen viel schneller umsetzen und daraus zeitnah Lehren für die Verbesserung der Patientensicherheit ziehen.

MedWatch: Wenn statt des linken Knies das rechte operiert wurde, ist der Fehler offensichtlich. Aber da gibt es doch ganz viele Probleme und Hemmnisse im System, was für den einzelnen Patienten ebenfalls schlimme Folgen haben kann. Wie wollen Sie Grenzen ziehen?

Schwartze: Wir knüpfen direkt an der Empfehlung der WHO an, die Patientensicherheit 2021 zum prioritären Gesundheitsziel erklärt und die Mitgliedsstaaten auffordert hat, überall solche verpflichtenden Meldesysteme einzuführen. Ich glaube, an diesen Empfehlungen sollte man sich auch ganz klar orientieren. Ich muss das Rad nicht komplett neu erfinden, es sollte ja auch anknüpfen an die Erfahrungen und Erkenntnisse anderer Länder. Hier sind wir aber noch am Anfang eines langen Diskussionsprozesses.

Wie soll die UPD umstrukturiert werden?

Verlässliche Strukturen für weniger Behandlungsfehler

MedWatch: Sie wollen in Ihrer Amtszeit die Patientensicherheit stärken, klar. Konkrete Aussagen über das „Wie“ haben Sie bisher eher vermieden. Vielleicht jetzt: Was planen Sie für die Zukunft der unabhängigen Patientenberatung?

Schwartze: Eines der aktuell drängendste Probleme ist es die Unabhängige Patientenberatung in neue verlässliche Strukturen zu überführen, weil wir da wirklich zeitlichen Druck haben.

MedWatch: Wie wird die UPD umgebaut?

Schwartze: Wie die Strukturen, insbesondere die Rechtsform konkret aussieht, werden wir dann noch sehen. Ich könnte mir auf jeden Fall ein Stiftungsmodell gut vorstellen, das dann die Aufgaben der UPD übernimmt. Ich glaube, dass sie dadurch hohe Anerkennung genießen, Unabhängigkeit ausstrahlen und zudem auch dauerhaft aufgestellt werden könnte.

Enger Zeitplan für mehr Patientensicherheit

MedWatch: Und wo sehen Sie den zeitlichen Druck?

Schwartze: Wir haben jetzt einen engen Zeitplan vor uns. Am 1. Januar 2024 – das hört sich im ersten Blick weit weg an – muss eine solche Einrichtung die Arbeit übernehmen, muss für die Patientinnen und Patienten und Ratsuchenden ansprechbar sein und personell und qualitativ ordentlich arbeiten können. Wenn wir uns dieses Jahr über die grundsätzlichen Strukturen unterhalten, dann benötigen wir zeitnah auch ein Gesetzgebungsverfahren, das diesen Rahmen, die Rechtsform und die Aufgaben konkret beschreibt und auch die Dauerhaftigkeit wirklich sichert. Dann braucht man, glaube ich aus dem, was ich im Moment überblicken kann, bestimmt das gesamte kommende Jahr, um diese Struktur arbeitsfähig auszugestalten und wirklich mit Leben und gut ausgebildetem Personal zu füllen.

MedWatch: Sie sehen also einen zeitlichen Druck, das jetzt in den Gang zu bringen … ?

Ja, ich bin mit den Akteuren im Gesundheitswesen in intensiven Gesprächen. Wir haben auch aktuell funktionsfähige Strukturen, aus denen man lernen muss. Wir haben einen Beirat bei der jetzigen UPD, der über sehr viel fachliche Kompetenzen verfügt und der mit Sicherheit da auch noch mal wichtige Punkte mitgeben kann. Auch mit Bezug darauf, was die inhaltliche Arbeit angeht, etwa die Gewichtung und Priorisierung zwischen Telefon-, Online- und Vor-Ort-Beratung.

MedWatch: Welche Institute oder Stiftungen, die schon im Gespräch waren, könnten die UPD übernehmen – oder wird es eine komplett neue Stiftung geben?

Schwartze: Das wird sich in diesem Verfahren zeigen. Ich glaube, es spricht auf den ersten Blick einiges für die Gründung einer neuen und passgenauen Stiftung. Aber ich möchte andere Lösungen da auch nicht ausschließen, vor allem gerade wegen der zeitlichen Komponente.

Wozu braucht es ein Institut für Public Health?

MedWatch: Tatsächlich ist ein anderes Institut aktuell Gesprächsthema: Das Institut für Public Health, dessen Start ja auch im Koalitionsvertrag steht. Es ist allerdings immer noch nicht klar, was es denn nun genau sein soll. Und welche Rolle spielen dann etwa das Robert Koch-InstitutRobert Koch-Institut Das Robert-Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Seine Kernaufgaben sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von Infektionskrankheiten. Das Robert-Koch-Institut wirkt bei der Entwicklung von Normen und Standards mit. Es informiert und berät die Fachöffentlichkeit, sowie die breite Öffentlichkeit. oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)?

Schwartze: Ich glaube, wir sind da noch sehr am Anfang dieses ganzen Prozesses und der Umsetzung des Auftrages aus dem Koalitionsvertrag. Aktuell ist es noch zu früh, um eine wirklich valide Prognose zu geben, in welche Richtung es gehen wird. Die Bekämpfung der CoronaCorona Mit Corona bezeichnet die Allgemeinbevölkerung zumeist SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2). Es ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung.-PandemiePandemie Pandemie bezeichnet eine globale Epidemie, eine zeitlich begrenzte und zugleich weltweit stattfindende Infektionskrankheit. Fehlende Grundimmunitäten gegen, z.B. neu mutierte, Bakterien- oder Virenstämme erhöhen Infektions- und Todesraten. Während einer Pandemie mit schweren Krankheitsverläufen sind Überlastungen von Gesundheitsversorgungsstrukturen und des öffentlichen Lebens schnell erreicht. Bekannte Beispiele für durch Viren hervorgerufene Pandemien sind HIV (seit den 80er Jahren), das Influenza-A-Virus (H1N1) von 2009 sowie Corona (seit 2019). Der weltweite Handel, eine globale Mobilität sowie immer weniger Rückzugsorte für andere Lebewesen begünstigen nicht nur die Entstehung von Infektionskrankheiten, sondern auch deren Ausbreitung. Die WHO kontrolliert in einem ständigen Prozess das Auftreten und die Verbreitung von Infektionskrankheiten, die potentiell epidemisch oder pandemisch werden könnten. und die Bewältigung der Ukraine-Krise haben im GesundheitsministeriumGesundheitsministerium Das Gesundheitsministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. derzeit zurecht eine hohe Priorität.

MedWatch: Es gab viel Kritik an der BZgA, wobei das in Teilen auch daran lag, dass das BMGBMG BMG ist die Abkürzung für das Bundesministerium für Gesundheit. Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum., was die Kommunikation in Sachen Corona anbelangt, das an sich gezogen hat.

Schwartze: Die BZgA hat in der Vergangenheit in vielen Bereichen gute Arbeit geleistet. Darauf muss man auch bei der Gründung eines Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit aufbauen und daran anknüpfen. Dann wird man sicherlich  auch über eine inhaltliche Neuausrichtung des Bereiches der BZgA reden, in Teilen sicher auch über Neuaufstellungen .

Behandlungsfehler durch FakeFake Der englische Begriff Fake bezeichnet u.a. unwahre Informationen, Imitate und Fälschungen sowie Dinge, die vortäuschen echt zu sein, es jedoch nicht sind. Im Bereich der Nachrichten und Fakten spricht man von sog. Fake-News und Fake-Facts. Solche werden gezielt eingesetzt, um (falsche) öffentliche Meinungen zu bilden oder gar Wahlen zu beeinflussen.-News & Co.?

MedWatch: Welche Pläne haben Sie, um der zunehmenden Gefährdung für Patienten und auch den daraus resultierenden Behandlungsfehlern durch Fake News im Gesundheitsbereich zu begegnen? Die Auswirkungen zeigen sich zum Beispiel auch, wenn Menschen das Pferdewurmmittel Ivercemtin einnehmen oder sich nicht gegen Corona impfenImpfen Eine Impfung hilft, vor schwer verlaufenden Infektionskrankheiten zu schützen. Durch abgeschwächte Erreger, durch Bruchteile von Erregern oder seit Neuestem mit mRNA-Stücken von Erregern wird bei einer aktiven Schutzimpfung das Immunsystem über die gezeigten Antigene spezifisch aktiviert. Dem Körper wird durch eine Impfung vorgegaukelt mit einem echten Erreger infiziert zu sein. Dadurch wird die gesamte Immunsystem-Kaskade in Gang gesetzt, inklusive der Bildung spezifischer Gedächtniszellen. Ist der Organismus später dem tatsächlichen Erreger ausgesetzt, kann er schnell, effizient und spezifisch reagieren ohne schwere Komplikationen zu entwickeln. Eine generelle Impfpflicht gibt es in hierzulande nicht. Die Ausnahme bildet die Masernimpfung: Seit 2020 muss bei Eintritt in eine Kindertagesstätte oder Schule ein Masern-Impfnachweis erbracht werden. Die STIKO gibt für Deutschland Impfempfehlungen heraus, an denen sich orientiert werden kann. lassen möchten, weil sie gelesen haben, dass alles nur eine Erfindung von Bill Gates ist. Wäre das dann auch ein Fall für das Institut für Public Health?

Schwartze: Das Bundesbildungs- und -forschungsministerium fördert im Bereich Fake News zehn Projekte mit insgesamt 15 Millionen. Diese Projekte sind genau dazu unterwegs, um solche Sachen aufzuspüren und Erfahrung zu sammeln, wie man wirksame Gegenmaßnahmen dazu ergreift. Ich glaube, dass das ein guter Ansatz ist.

Das Problem haben wir, glaube ich, alle erkannt. Ich bin auch erstaunt, was manche Leute bereit sind, sich zu Gemüte zu führen. Aber das hat natürlich erhebliche gesundheitliche Auswirkungen und Gefährdungspotentiale, wenn man auf solche Informationen reinfällt. Dass es dieses Phänomen gibt, ist unbestritten und dass das Bildungs- und Forschungsministerium hier jetzt unterwegs ist und so etwas gezielt mit zehn Projekten angeht, aus denen man dann lernen kann, halte ich für einen wichtigen und richtigen Ansatz. Denn ein Patentrezept gegen Fake News im Internet gibt es leider nicht. Hilfreich und wichtig sind aber zugleich, dass den Menschen qualitätsgesicherte neutrale und verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden und vor allem schnelle und adressatengerechte Aufklärung – als Angebot erhalten.

Bündelung der Ministerien sinnvoller?

MedWatch: VerbraucherschutzVerbraucherschutz Verbraucherschutz ist deutschland- und europaweit ein breit gefächertes Gebiet. So gibt es ein Amt für Verbraucherschutz, ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die EFSA – die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – und eine Health-Claims-Verordnung. In Deutschland existieren 16 Verbraucherzentralen und weitere verbraucherpolitische Organisationen, die in einem gemeinsamen Bundesverband gebündelt sind. Verbraucherschutz beinhält Rechtsvorschriften und Verbraucherrechte die z.B. Bereiche wie Lebensmittelsicherheit, Kaufverträge und Verträge mit Banken und Geldinstituten berücksichtigen. wird derzeit an drei verschiedenen Ministerien betrachtet, dazu kommen Institute wie das BfArMBfArM Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist zuständig für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) sowie für die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten. Es regelt sowohl das legale Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln und ihren Ausgangsstoffen als auch deren Herstellung, Anbau und Handel. Das BfArM agiert ebenso dafür Forschung und regulierende Tätigkeiten miteinander zu vernetzen.. Würde es nicht helfen, hier das Vorgehen zu bündeln, etwa durch Einrichtung einer Taskforce gegen Fake News im Gesundheitsbereich – statt das Forschungsministerium langfristig mit viel Geld aus Projekten Erfahrungen sammeln zu lassen?

Schwartze: Was Sie jetzt ansprechen, ist noch mal ein wichtiger Punkt zwischen Bund und Ländern, der da zu klären ist. Denn, wenn Warnungen vor Fake News nicht ankommen bzw. gar nicht erst gemacht werden, und dann wirkungslose oder sogar gesundheitsschädliche Mittel eingenommen werden, ist das natürlich ein Riesenproblem. Das geht nicht. Ich glaube, da müssen wir aber auch gerade aus dieser ganzen Krise Erfahrungen ziehen. Wir erleben ja, wie schnell manche vermeidlichen Wundermittel propagiert werden, die innerhalb von Tagen plötzlich da sind. Und wir sehen Menschen, die dann darauf zurückgreifen und sich gesundheitlich schädigen. Ich denke, Gesundheitsministerium und Bundeskanzleramt sind hier mit der aktuellen Impfkampagne und dem nationalen Gesundheitsportal sowie ihrem besonderen Fokus auf Kommunikation in den sozialen Netzwerken, auf dem richtigen Weg.

Ich finde, da muss man ganz genau gucken, wo muss man gesetzgeberisch noch mal tätig werden, um solche Probleme auch aufgreifen und schnell handeln zu können. Weil unser ganzes Rechtssystem bis jetzt, das sehen wir in allen Bereichen, auf diese schnellen Geschichten, die im Social Media-Bereich laufen – ob das Fake News sind, Hetze, Hass – an vielen Stellen sehr träge und zu langsam ist, um da schnell reagieren zu können. Es gibt gute Beispiele und Vorbilder. Ich sehe aber ohne Frage auf allen Ebenen noch Verbesserungspotential.

MedWatch: Vielen Dank für das Gespräch. Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen.


Reaktion: Nicole Hagen