Ende 2019 hat das BundesgesundheitsministeriumBundesgesundheitsministerium Das Bundesgesundheitsministerium, oder auch Bundesministerium für Gesundheit, erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. ein Rechtsgutachten ausgeschrieben, das Handlungsbedarf für eine Neuregelung des Heilpraktikerwesens prüfen soll – bis hin zu einer Abschaffung des Berufsstands. Nach Recherchen von MedWatch hat der beauftragte Experte jedoch Interessenskonflikte.
Wie geht es weiter mit dem Berufsstand der HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten.? Nach anhaltender Kritik – da Heilpraktiker auch ohne Ausbildung Menschen behandeln können, oft zu unwissenschaftlichen Verfahren greifen und teils Menschenleben gefährden – hat das Bundesgesundheitsministerium im Herbst ein Rechtsgutachten ausgeschrieben, wie MedWatch und das ARD-Magazin „Panorama“ berichtet haben. Es soll klären, „ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der PatientensicherheitPatientensicherheit Die Patientensicherheit ist ein wichtiger Punkt im Rahmen des Gesundheitswesens und kann als Abwesenheit unerwünschter Ereignisse definiert werden. Damit sind Ereignisse gemeint, die auf der Behandlung an sich beruhen und nicht auf der Erkrankung der Patient*innen. In Deutschland fallen Aufgaben und Maßnahmen der Patientensicherheit in den Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltung der Ärztekammern. 2005 kam es zudem zur Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS) unterstützt durch das BMG. Bezüglich der Patientensicherheit existieren gesetzlich verankerte Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben (z.B. Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, Infektionsschutzgesetz) sowie Verpflichtungen zur Qualitätssicherung (z.B. gemäß SGB V). Mit den Maßnahmen soll Behandlungsfehler vorgebeugt sowie eine Fehlervermeidungskultur gefördert werden. hätte“. Die Folgen können weitgehend sein: „Gibt es alternativ zu einer Regelung die grundsätzliche Möglichkeit, den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen“, heißt es in der Ausschreibung aus dem Haus von Minister Jens SpahnSpahn Spahn, Jens; Bankkaufmann und Politologe, war 2018 bis 2021 Bundesminister für Gesundheit. Seit 2002 ist er Mitglied des Bundestages. etwa.
Wie ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage von MedWatch nun mitteilte, wurde zwischenzeitlich der Jurist Christof Stock beauftragt. Doch nach unserer Recherche hat er Interessenskonflikte, die in Frage stellen, wie unabhängig das Gutachten am Ende wird.
Werbe-Ratgeber für Heilpraktiker
So hat Stock 2007 im Auftrag der „Gesellschaft für Biodynamische Psychologie / Körperpsychotherapie“ einen Ratgeber „Heilpraktiker – Werbung“ geschrieben. In der Gesellschaft sind viele Heilpraktiker vertreten, die eine begrenzte Heilpraktikerzulassung haben – sie dürfen nur Psychotherapie machen. Im Jahr 2014 wurde der Ratgeber unter dem Namen „Psychotherapie nach dem HeilpraktikergesetzHeilpraktikergesetz Das Heilpraktikergesetz (HPG) existiert sei 1939. Dies mit der ursprünglichen Intension, den Berufsstand des Heilpraktikers und der Heilpraktikerin aussterben zu lassen. Es finden sich im Heilpraktikergesetz keine Regelungen zur Ausbildung oder zu einer staatlichen Prüfung. Es wird aktuell lediglich überprüft, ob keine Gefahr vom Behandler ausgeht. Im HPG wird der Begriff Krankheit als jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers definiert, die geheilt oder gelindert werden kann. Dies beinhaltet somit auch unerhebliche oder vorübergehende Störungen und ist weit auslegbar. Damit entspricht der Krankheitsbegriff nicht der Definition von Krankheit des Sozialversicherungsrechts. Eine Krankheit im Rechtssinne ist definiert durch eine erhebliche Abweichung vom idealen Zustand.“ neu herausgegeben. Laut Klappentext bietet er Hilfestellung zu häufig auftretenden Rechtsfragen, „mit denen psychotherapeutisch arbeitende Heilpraktiker in ihrem Berufsalltag konfrontiert“ werden. Insbesondere Vorgaben für Werbung: „Der rechtliche Leitfaden soll dazu anregen, den tatsächlich vorhandenen Handlungsspielraum für Heilpraktiker-Werbung auszuschöpfen und im öffentlichen Auftritt für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.“
Auf der Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie im Jahr 2019 hielt Stock außerdem einen Vortrag zu Psychotherapien von Heilpraktikern mit dieser „sektoralen“ Erlaubnis – „Bestandsaufnahme und Perspektiven“, war er überschrieben. Die „Rechtsbeziehung zum Staat“ sei „eher unbeliebt“, heißt es auf seinen Vortragsfolien. „Für eine Neuregelung fehlt es an der Lobby“, behauptet Stock. Und er gab den Zuhörern eine positive Nachricht mit: „Das Ende der sektoralen Heilpraktiker-Erlaubnis droht nicht!“
Stock reagierte auf die Anfragen von MedWatch bislang nicht – und ließ die Frage offen, welche Interessenskonflikte er hat. Im Vergabeverfahren sei von den Bietern im Rahmen einer abzugebenden Eigenerklärung zu erklären, dass kein Interessenskonflikt besteht, erklärt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.
Stock war „wirtschaftlichster Anbieter“
Dabei bezieht er sich auf Paragraph 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – das aber etwa regelt, dass Auftragnehmer nicht an dem Vergabeverfahren beteiligt sein dürfen, über das sie den Auftrag erhalten haben. „Einen solchen Konflikt erkennen wir im vorliegenden Fall nicht“, erklärt der Sprecher.
Stock sei „als wirtschaftlichster Anbieter“ ausgewählt, sagt er. Der Jurist soll innerhalb von sechs Monaten sein Gutachten vorlegen.
Weiter will der Ministeriumssprecher hierzu nichts sagen. „Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich darüber hinaus, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Anfragenlage, keine weiteren Details zum Rechtsgutachten mitteilen kann.“
“Wirtschaftlichster Anbieter” ist eine vergaberechtliche Nullaussage. Dazu müssten die Kriterrien offengelegt werden, die neben dem Preis für die Ermittlung des “wirtschaftlichsten Angebots” herangezogen wurden und wie sie gewichtet sind. Der Preis ist vergaberechtlich für die Ermittlung des “wirtschaftlichsten Angebots” nur EIN Faktor (der sogar schon bei der Ausschreibung mit dem Anteil seiner Gewichtung bei der Wertung der Angebote angegeben werden sollte). Vllt fragt ihr, liebe MedWatcher, noch einmal nach, mit welchen wie gewichteten Kriterien das “wirtschaftlichste Angebot” ermittelt wurde.
Übrigens wäre es am wirtschaftlichsten gewesen, diese Fragen vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beantworten zu lassen. Man muss sie nur ausreichend konkret stellen.
Und ein Eingriff in die Berufsfreiheit ist das sicher nicht, auch wenn damit immer scheinargumentiert wird. Die Berufsfreiheit ist einfachgesetzlich einschränkbar, wenn es begründet werden kann. Und das ist einfach: Ein Ärztevorbehalt ist genauso rechtlich durchsetzbar wie der Rechtsberatungsvorbehalt bei Anwälten. Dort schützt der Gesetzgeber das Anwaltsprivileg mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz, um (laut Gesetzesbegründung) die Bevölkerung vor Vermögensschäaden durch Amateur-Rechtsberatung (darunter versteht man auch Leute, die z.B. Wirtschaftsjura studiert haben) zu schützen. Genauso einen Schutz kann man durch den Ärztevorbehalt auch sicherstellen – aber die Vermögensinteressen der Bevölkerung scheinen dem Gesetzgeber offenbar wichtiger zu sein als die gesundheitlichen.
Sorry, ist ein Rant geworden…
Bei den Zuschlagskriterien war der Preis mit 30%, die Qualität mit 40% und die Umsetzbarkeit mit 30% gewichtet – die Qualität sollte also eigentlich höher gewertet werden.. vielleicht hatten alle Angebote ja dasselbe Qualitätsniveau, einer war jedoch günstiger.
Fragt eigentlich mal jemand nach Interessenskonflikten auf der anderen Seite?
Wie viele Tote haben wir in Deutschland oder weltweit durch Arztfehler? Behandlungsfehler? Falsch verschriebene Medikamente? Medikamentennebenwirkungen?
Wenn man das gegenüberstellt, dass wir vielleicht auch einen Fall pro Jahr haben bei dem ein HP involviert ist, so fällt doch sehr schnell auf, dass da etwas nicht stimmen kann.
Ich persönlch kenne die Staatsanwältin die den Fall des Heilpraktikers aus Viersen bearbeitet hat, der im letzten Jahr verurteilt worden ist.
Die Stattsanwaltschaft hat drei Jahre? untersucht. Es wurden Obduktionen vorgenommen, es wurde sich mit dem Wirkstoff beschäftigt und mit der TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. des HP.
Nun, der Stern titelete bereits einige Tage nach der Nachricht, dass es in der Praxis zu Todesfällen gekommen ist mit “Gefährliche HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten.” und das Münsteraner Memorandum, bestehend auus Ärzten hatte auch schon im ersten Nach den schuldigen gefunden, Druck auf die Politik gemacht und die Abschaffung des HPs gefordert.
Nein, HPs sind sicherlich keine Gefahr für die Volksgesundheit. Zum einen arbeiten sie idR nicht in der Akut- und Invasivmedizin (von Injektionen abgesehen, die jedoch auch jede Arzthelferin ausführen kann) und zum anderen ist die Ausbildung meist besser als hier dargestellt. Ich persönlich habe nach meiner HP Ausbildung ein Praktikum in einer allgemeinmedizinischen Ausbildungspraxis des Klinikums Essen gemacht und musste mich vor den angehenden Ärzten nicht verstecken.
Die Prüfung ist anspruchsvoll und hat entsprechende Durchfallquoten.
Ich habe übrigens vorher VWL studiert…da gab es auch keine Anwesenheitspflich. Ob ich in der Vorlesung saß oder mir den Stoff selbst beigebracht hatte interessierte an der Uni niemanden. Warum ist es beim HP wichtig, woher er sein Wissen hat, wenn er es hat?
Kleine Anregung
VG
Hier geht es ja nicht um Interessenskonflikte von Heilpraktikern oder Ärzten, sondern von einem Journalisten. Über Interessenskonflikten bei Ärzten berichten wir regelmäßig:
https://medwatch.de/2018/08/15/trotz-hohem-pharma-sponsoring-aerztekammern-verweigern-nur-selten-fortbildungspunkte-fuer-mediziner-kongresse/
https://medwatch.de/2018/09/11/eingeimpft-im-medwatch-check-wie-fragwuerdige-experten-stimmung-gegen-impfungen-machen/
Der Prozess gegen Klaus R. hat ein erschreckendes Beispiel aufgezeigt, wie manche HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. Patienten schaden – wir haben intensiv drüber berichtet: https://medwatch.de/thema/klaus-r/. Der Artikel im Stern drehte sich insbesondere um andere Fälle, die ähnlich erschreckend sind: https://www.stern.de/gesundheit/heilpraktiker-in-deutschland–so-gefaehrlich-sind-sie—der-grosse-stern-report-7434370.html
Schöne Grüße!
Natürlich meldet Mediwatch Zweifel an – ALLES ANDERE würden sie auch nie akzeptieren da es nicht in ihr Weltbild passt. ^^
Zweifel ist der Freund eines jeden Journalisten – in jede Richtung. Doch Zweifel reicht am Ende nicht – es muss geprüft werden, ob er angemessen ist. Schöne Grüße!