<

Interview zum Heilpraktiker-Gutachten “Berufsfreiheit nicht grenzenlos überdehnen”

Liegendes offenes Braunglas, mit weißen Kügelchen davor.
© ElliRakete / Pixabay

Ende 2019 hat das BundesgesundheitsministeriumBundesgesundheitsministerium Das Bundesgesundheitsministerium, oder auch Bundesministerium für Gesundheit, erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. (BMGBMG BMG ist die Abkürzung für das Bundesministerium für Gesundheit. Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum.) ein Rechtsgutachten zur Neuregelung des Heilpraktikerberufs in Auftrag gegeben. Nun ist das Gutachten erschienen. Konkrete rechtliche oder praktische Konsequenzen gab es noch nicht. Wir haben den Medizinrechtler Alexander Ehlers um seine Einschätzung gebeten.

Anlass für das Gutachten war ein dramatischer Fall, über den MedWatch 2019 ausführlich berichtet hat: In Brüggen-Bracht in NRW starben zwei Krebspatientinnen und ein Krebspatient unmittelbar nach der Behandlung durch einen HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten.. Klaus R. hatte ihnen Infusionen mit der nicht erprobten Chemikalie 3-Bromopyruvat3-Bromopyruvat 3-Brompyruvat (3-BP) ist das Bromderivat der Brenztraubensäure. Chemisch betrachtet ist es der Milchsäure sehr ähnlich und verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 3-Brompyruvat bindet an Cysteinreste und führt als sogenanntes Alkylans Alkylgruppen in die DNA ein. Es ist zudem in der Lage die Blut-Hirn-Schranke zu überschreiten. Für 3-Brompyruvat wird aktuell ein onkologischer Wirkmechanismus postuliert. Zellversuche deuten auf eine zytostatische Wirkweise, auf die Hemmung des Wachstums von Zellen, hin. Um einen Tumor mit dieser Substanz zu behandeln, muss 3-BP lokal verabreicht, also direkt in die Wucherung geleitet werden, um eine gezielte Wirkung zu erreichen. Es besitzt ein sehr enges Wirkspektrum, und kann schon bei leichten Überdosierungen zum Tode führen. Es existieren bisher keine klinischen Studien zu 3-Brompyruvat. Als Krebsmedikament ist es nicht hinreichend erforscht und somit in Deutschland als solches nicht zugelassen. Manche Heilpraktiker verweisen jedoch auf die effektive Krebstherapie mit 3-Bromopyruvat. Die führte bereits zu mehreren Todesfällen. verabreicht.

Für die einen handelt es sich um einen tragischen Einzelfall. Für andere dagegen macht der Fall exemplarisch deutlich, welche Probleme mit dem Beruf des Heilpraktikers verbunden sind.

Den Auftrag, das Rechtsgutachten zu erstellen, erhielt Christof Stock, Rechtsanwalt und Professor für Verwaltungswissenschaften an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in Aachen. Er sollte beschreiben, was der Gesetzgeber tun kann, um den Beruf des Heilpraktikers neu zu regeln. Die Abgabe und Veröffentlichung des Gutachtens wurde immer wieder verschoben – seit einiger Zeit jedoch ist das 308-Seiten starke Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht auf der Webseite des Ministeriums abrufbar. Konkrete rechtliche oder praktische Konsequenzen gab es noch nicht. Das Ministerium will zunächst mit allen Beteiligten, einen „umfangreichen Diskussionsprozess“ starten.


MedWatch: Herr Ehlers, das Gutachten hat bereits vor seiner Veröffentlichung für große Aufregung gesorgt. Vor allem bei vielen Heilpraktikern gab es die große Sorge, dass der Beruf eventuell abgeschafft werden könnte. Grund dafür war eine Frage in der Ausschreibung. Dort hieß es: „Gibt es (…) die grundsätzliche Möglichkeit, den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen?“ Die sehr ausführliche Antwort des Gutachtens lässt sich in einem Wort zusammenfassen, und das lautet „nein“. War die Sorge also völlig unbegründet?

Alexander Ehlers: Der Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit ein generelles Verbot nicht möglich ist. Das ist auch richtig so, einfach verbieten kann man den Heilpraktikerberuf nicht. Allerdings bedarf es schon einer Abwägung der zugrunde liegenden Interessen: einmal ist das natürlich Artikel 12 Grundgesetz, also die Berufsfreiheit. Auf der anderen Seite zählt aber auch, dass andere Rechtsgüter nicht geschädigt werden, so zum Beispiel die körperliche Unversehrtheit der Patientinnen und Patienten. Gerade deswegen darf man Artikel 12 auch nicht grenzenlos überdehnen.

Älterer Mann mit Anzug und Krawatte.
Alexander Ehlers ist Fachanwalt für Medizinrecht und Arzt.
© Elvira Peter (CC BY-SA 4.0CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de)

MedWatch: Was heißt das konkret?

Ehlers: Wenn die Ausübung eines Berufes zu einer Gefährdung führen kann, dann bedarf es eben einer Kontrolle dieses Berufs. Das machen wir ja in anderen Berufen auch, beispielsweise beim Friseur oder im Handwerk, wo man eben einen Meisterbrief braucht, wenn man selbstständig arbeiten will. Und diese Tätigkeiten haben ein viel geringeres Gefahrenpotenzial als die Heilkunde. Insofern liegen der Abwägung andere Maßstäbe zugrunde. Natürlich ist die Abschaffung sozusagen „Ultima Ratio“. Wenn man mildere Mittel hat, dann muss man die milderen Mittel wählen.

MedWatch: Wie könnten denn solche milderen Mittel aussehen?

Ehlers: Eine Möglichkeit wäre, den Beruf auslaufen zu lassen. Das heißt, diejenigen, die im Beruf sind, haben eine Bestandsgarantie und werden aufqualifiziert. Zugleich werden keine neuen Heilpraktiker mehr ausgebildet. So hat man es in den 1950er Jahren bei den Dentisten gemacht. Diesen Beruf gibt es heute nicht mehr.

MedWatch: Dentisten haben damals – ähnlich wie Zahnärzte – Patienten behandelt, obwohl sie kein Studium absolviert hatten. Heute ist das nicht mehr möglich. Wäre eine ähnliche Regelung auch für den Heilpraktikerberuf denkbar?

Ehlers: Diese Diskussion hatten wir in der Vergangenheit immer wieder. Es gab mehrere Anläufe, den Beruf des Heilpraktikers entweder abzuschaffen oder aufzuwerten. Im Gutachten ist das alles beschrieben. Dazu muss man dann auch sagen, dass sich die Ärzteschaft immer gegen einen zweiten akademischen Heilberuf ausgesprochen hat. Verfassungsrechtlich hätte man das sehr wohl machen können.

MedWatch: Blicken wir einmal ganz kurz in die Geschichte, um zu verstehen, wie diese Situation entstanden ist: Auf der einen Seite gibt es im GesundheitssystemGesundheitssystem Das deutsche Gesundheitssystem ist ein duales Krankenversicherungssystem bestehend aus der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) und der PKV (private Krankenversicherungen). Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, eine Krankenversicherung haben. Wichtig ist zudem das Prinzip der Selbstverwaltung und der Sachleistung. D.h. Krankenkassen erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Es existiert eine gemeinsame Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger. Wichtigstes Organ hierbei auf Bundesebene ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). eine Vielzahl von Berufen, bei denen die Ausbildung sehr genau staatlich geregelt ist: Ärztinnen und Ärzte natürlich, aber auch Pflegekräfte oder Rettungssanitäter. Auf der anderen Seite gibt es den Heilpraktiker, der keine staatlich regulierte Ausbildung absolvieren muss, aber dennoch sehr weitreichende Befugnisse hat. Wie ist es dazu gekommen?

Ehlers: Das HeilpraktikergesetzHeilpraktikergesetz Das Heilpraktikergesetz (HPG) existiert sei 1939. Dies mit der ursprünglichen Intension, den Berufsstand des Heilpraktikers und der Heilpraktikerin aussterben zu lassen. Es finden sich im Heilpraktikergesetz keine Regelungen zur Ausbildung oder zu einer staatlichen Prüfung. Es wird aktuell lediglich überprüft, ob keine Gefahr vom Behandler ausgeht. Im HPG wird der Begriff Krankheit als jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers definiert, die geheilt oder gelindert werden kann. Dies beinhaltet somit auch unerhebliche oder vorübergehende Störungen und ist weit auslegbar. Damit entspricht der Krankheitsbegriff nicht der Definition von Krankheit des Sozialversicherungsrechts. Eine Krankheit im Rechtssinne ist definiert durch eine erhebliche Abweichung vom idealen Zustand. stammt aus dem Jahr 1939, es handelt sich also um sogenanntes vorkonstitutionelles Recht. Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ging es darum, welche Gesetze aus dem Deutschen Reich in den gesetzlichen Kanon der Bundesrepublik eingehen. Und da hat man es – salopp gesagt – verschlafen, das Thema adäquat zu regeln. Man hat das Heilpraktikergesetz mit übernommen, es wurde Bestandteil der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Und trotz aller Diskussionen hat sich daran bis heute nicht viel geändert.

MedWatch: Die Ärzte wollen keine Aufwertung, Heilpraktiker und viele Patienten keine Abschaffung. Und damit sind wir bei einem zentralen Punkt: Bei vielen Menschen sind Heilpraktiker sehr beliebt, auch das aktuelle Gutachten betont die „Wahlmöglichkeit der Patientinnen“. Gibt es hier tatsächlich einen Bedarf, eine Lücke, die das Gesundheitssystem nicht abdeckt?

Ehlers: Da legen sie den Finger in eine Wunde. Ich denke, dass die Ärzteschaft eine herausragende Leistung erbringt, gerade jetzt in der PandemiePandemie Pandemie bezeichnet eine globale Epidemie, eine zeitlich begrenzte und zugleich weltweit stattfindende Infektionskrankheit. Fehlende Grundimmunitäten gegen, z.B. neu mutierte, Bakterien- oder Virenstämme erhöhen Infektions- und Todesraten. Während einer Pandemie mit schweren Krankheitsverläufen sind Überlastungen von Gesundheitsversorgungsstrukturen und des öffentlichen Lebens schnell erreicht. Bekannte Beispiele für durch Viren hervorgerufene Pandemien sind HIV (seit den 80er Jahren), das Influenza-A-Virus (H1N1) von 2009 sowie Corona (seit 2019). Der weltweite Handel, eine globale Mobilität sowie immer weniger Rückzugsorte für andere Lebewesen begünstigen nicht nur die Entstehung von Infektionskrankheiten, sondern auch deren Ausbreitung. Die WHO kontrolliert in einem ständigen Prozess das Auftreten und die Verbreitung von Infektionskrankheiten, die potentiell epidemisch oder pandemisch werden könnten.. Ärzte in Deutschland sind hervorragend ausgebildet, aber sie unterliegen natürlich auch bestimmten Systemzwängen. Die sprechende Medizin kommt oft zu kurz, manchmal fehlt eine gewisse Empathie. Und diese Lücke füllen dann die Heilpraktiker. Jetzt kann man daraus schließen, dass wir den Heilpraktiker brauchen. Man kann aber auch sagen: Wir brauchen Reformen in unserem Gesundheitssystem, zum Beispiel eine Stärkung der sprechenden Medizin. Und da sind ja bereits Schritte eingeleitet.

MedWatch: Eine ganz entscheidende Frage, die überhaupt erst zu diesem Gutachten geführt hat, ist die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Wie äußert sich der Gutachter zu diesem Thema?

Ehlers: Mich hat es ein bisschen irritiert, dass bei einem Gutachten im Auftrag des Ministeriums teilweise persönliche Überzeugungen und Hypothesen des Gutachters eingestreut werden. Wenn ich Ihnen im Interview meine Meinung sage, ist das etwas anderes, ein Gutachten sollte jedoch möglichst neutral und objektiv erstellt werden. Und gerade bei den Hypothesen mangelt es eben an der objektiven Grundlage und insbesondere an konkreten Belegen. So wird auf Seite 237/ 238 behauptet, dass es aufgrund fehlender Untersuchungen aus Sicht des Gutachters „nicht einmal Indizien für (…) schwere Gefahren“ gebe. Das ist schon eine starke Behauptung, die einfach nicht richtig ist.

MedWatch: Richtig ist allerdings, dass es zu diesem Thema kaum Daten gibt.

Behandlungsfehler durch Heilpraktiker werden nicht systematisch erfasst – ganz anders als im ärztlichen Bereich. Und nur die schwersten Fälle landen vor Gericht.

Ehlers: Ich glaube, dass die Kontrolle durch das Recht hier nicht wirklich funktioniert, weil selbst ein Patient, der durch einen Heilpraktiker geschädigt wurde, sehr oft nicht dagegen vorgeht, weil er Angst hat, dass man ihm dann vielleicht im Verfahren sagt: “Wie konnten Sie überhaupt glauben, dass so etwas zum Ziel führt?” Es gibt Urteilsbegründung bei Betrugsverfahren gegen Heilpraktiker, wo die Gerichte gesagt haben: Hier kann der Patient gar nicht getäuscht worden sein, weil die Methode so offensichtlich sinnlos ist, dass die Täuschung per se entfällt. Dennoch haben die Patienten dem Heilpraktiker vertraut.

Medwatch: Das heißt, hier müsste man erst einmal Daten erheben. Welche Schlüsse zieht das Gutachten denn aus dieser Situation?

Ehlers: Das Gutachten geht jetzt einfach davon aus, dass die Alternativ-Heilkunde bislang kaum untersucht wurde, dass es kaum Daten zu den Schadensfällen gibt, und von daher seien weitreichende Maßnahmen nicht notwendig. Und da muss ich sagen, das ist für meine Begriffe zu kurz gesprungen. Ich hätte mir schon gewünscht, dass sich der Gutachter intensiver mit den Gefahrenpotenzialen des Berufs auseinandersetzt. Ich sehe hier nämlich sehr wohl ein erhebliches Schadenspotenzial durch die nicht kontrollierte und regulierte Ausbildung und Tätigkeit der Heilpraktiker.

MedWatch: Das Gutachen unterscheidet zwischen der AlternativheilkundeAlternativheilkunde Alternativheilkunde, auch Komplementärmedizin genannt, bezeichnet Methoden, die sich von der sogenannten Schulmedizin abgrenzen. Der Begriff »Komplementärmedizin« wird gerne anstelle des Wortes Alternativmedizin benutzt, da es keine Alternative im Sinne einer Ablehnung der Schulmedizin sein soll, wobei dies oft so propagiert wird. Ganzheitsmedizin, Integrative Medizin, Naturheilkunde, traditionelle Medizin sind ebenso verwandte Begriffe. Unter Alternativheilkunde versteht man ergänzende Methoden wie z.B. Akkupunktur, Kneippmedizin und Homöopathie. Die klassische Schulmedizin ist evidenzbasiert, d.h. durch eng geregelte wissenschaftliche Methoden (u.a. klinische Studien mit einer großen Anzahl von Probanden und vor allem Kontrollgruppen) erwiesen. Für Komplementäre Konzepte fehlen oft solche Nachweise. Hier wird sich auf Fallberichte und historisch gewachsene Erfahrungen gestützt. und der Schulmedizin. Für erstere seien die Heilpraktiker zuständig, für letztere die Ärzte. Macht diese Aufteilung Sinn?

Ehlers: Das ist ein Schmarrn. Diese Grenze gibt es so nicht. Unter Medizin verstehe ich jede Behandlung, die wissenschaftlich fundiert ist. Dazu gehören auch Teilbereiche der Naturheilmedizin. Wir wissen von einigen Verfahren, dass sie wissenschaftlich geprüft und wirksam sind. Diese Verfahren werden selbstverständlich von Ärzten und von Heilpraktikern angewandt. Ich muss nicht wissen, wie etwas funktioniert, aber ich muss wissenschaftlich beweisen, dass es funktioniert. Die Aussage „wer heilt, hat recht“ führt da in die Irre, denn sie missachtet zum Beispiel den Placebo-Effekt.

MedWatch: Wie geht es denn jetzt weiter? Der Gutachter spricht von einer „Kompetenzlösung“. Durch eine höhere Qualifikation der Heilpraktiker entstünde ein stärkerer Gesundheitsschutz.

Ehlers: Wenn Sie mich fragen: Ich hätte gesagt, wir schaffen einen zweiten Heilberuf neben den Ärzten. Und diesen Beruf müssen wir dann staatlich regulieren. Das heißt, wir brauchen einen Ausbildungskanon, der staatlich vorgegeben ist, wir brauchen Staatsexamina, also Prüfungen des Fachwissens, das in der Ausbildung gelehrt wird. Und wir brauchen eine staatlich geregelte Fort- und Weiterbildung.

MedWatch: Diesen Weg schlägt das Gutachten ja nicht ein. Würde es denn der PatientensicherheitPatientensicherheit Die Patientensicherheit ist ein wichtiger Punkt im Rahmen des Gesundheitswesens und kann als Abwesenheit unerwünschter Ereignisse definiert werden. Damit sind Ereignisse gemeint, die auf der Behandlung an sich beruhen und nicht auf der Erkrankung der Patient*innen. In Deutschland fallen Aufgaben und Maßnahmen der Patientensicherheit in den Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltung der Ärztekammern. 2005 kam es zudem zur Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS) unterstützt durch das BMG. Bezüglich der Patientensicherheit existieren gesetzlich verankerte Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben (z.B. Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, Infektionsschutzgesetz) sowie Verpflichtungen zur Qualitätssicherung (z.B. gemäß SGB V). Mit den Maßnahmen soll Behandlungsfehler vorgebeugt sowie eine Fehlervermeidungskultur gefördert werden. dienen, die Befugnisse weiter einzuschränken? Schon jetzt dürfen Heilpraktiker bestimmte Krankheiten, etwa meldepflichtige Infektionskrankheiten, nicht behandeln.

Ehlers: Da habe ich Zweifel. Reicht das wirklich aus? Denn wenn ich keine vollständigen Kenntnisse habe, zum Beispiel über nötige Diagnostik, kann ich dann eigentlich erkennen, wann ich die Grenze überschreite oder nicht?

MedWatch: Wir werden diese Fragen hier wohl nicht abschließend beantworten können. Aber was geschieht denn jetzt? Das GesundheitsministeriumGesundheitsministerium Das Gesundheitsministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. will einen „Diskussionsprozess“ anstoßen.

Ehlers: Wenn man eine Sache sozusagen zweiter Klasse beerdigen will, gründet man entweder eine Kommission oder vergibt einen Gutachtenauftrag. Jetzt ist die Legislaturperiode vorbei, und dann schaut man, wie es weitergeht.

MedWatch: Das heißt, das Gutachten wird in der Schublade verschwinden – wie so viele Papiere zuvor?

Ehlers: Das hängt von vielen Faktoren ab, vor allem vom Ausgang der Wahlen. Je nachdem, welche Farbenlehre wir dann in der Regierung sehen, wird es mehr oder weniger Druck auf dieses Thema geben. Nehmen wir einmal an, dass der alte Gesundheitsminister auch der neue sein wird, dann könnte ich mir vorstellen, dass das Gutachten nicht in der Schublade verschwindet – und man sich tatsächlich mit diesen Fragen auseinandersetzt. Allerdings muss man der Tatsache ins Auge sehen, dass nach der überstandenen Pandemie und den Problemen im Gesundheitswesen die Frage der Heilpraktiker ganz hinten auf der Agenda steht.

6 comments
  1. Ist es nicht so dass es HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. nur im deutschen Sprachraum gibt?
    Wie werden die angeblichen Bedürfnisse der Menschen in anderen Ländern ohne Heilpraktiker befriedigt?
    Geht es nicht doch ohne Heilpraktiker?

    1. In der Schweiz gibt es ein Studium dafür, in Österreich gibt es ähnliche Regelungen, wie in Deutschland, in den USA und Neuseeland gibt es ebenfalls ähnliche Berufe, die aber viel höherer Maßstäbe für den Zugang beinhalten.

      1. Nein, in Österreich gibt es sowas wie HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. nicht. Da gibt es lediglich Heiler und Ärzte.
        Lediglich in der Schweiz gibt es etwas, was zumindest teilweise die gleiche Bezeichnung hat, inhaltlich aber wesentlich mehr fordert. Auch in USA und Neuseeland gibt es sowas, was wir in Deutschland unter Heilpraktiker kennen, nicht.

        Schade, dass man die Chance nicht genutzt hat endlich im Sinne der PatientensicherheitPatientensicherheit Die Patientensicherheit ist ein wichtiger Punkt im Rahmen des Gesundheitswesens und kann als Abwesenheit unerwünschter Ereignisse definiert werden. Damit sind Ereignisse gemeint, die auf der Behandlung an sich beruhen und nicht auf der Erkrankung der Patient*innen. In Deutschland fallen Aufgaben und Maßnahmen der Patientensicherheit in den Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltung der Ärztekammern. 2005 kam es zudem zur Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS) unterstützt durch das BMG. Bezüglich der Patientensicherheit existieren gesetzlich verankerte Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben (z.B. Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, Infektionsschutzgesetz) sowie Verpflichtungen zur Qualitätssicherung (z.B. gemäß SGB V). Mit den Maßnahmen soll Behandlungsfehler vorgebeugt sowie eine Fehlervermeidungskultur gefördert werden. zu handeln. So wir wohl alles nur wieder zerredet, ohne dass es nennenswerte Fortschritte gibt.

  2. Laut Statista gehen nur ca 15 % regelmäßig zum HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten., die anderen haben dies nur ausprobiert – was immer das heißt. Der Zulauf ist also letztlich nicht so groß.
    Was aber wesentlich ist, ist die Aufklärung. Das klar unterschieden wird, was tatsächlich hilft (pflanzliche Mittel in einem bestimmten Rahmen z.B.), was ergänzt (z.B. Entspannungstechniken) und was unter EsoterikEsoterik Esoterik versteht sich als eine Geheimlehre, deren Wissen ursprünglich nur für einen kleinen Kreis bestimmt war. Hierzu zählen Methoden wie das Kartenlegen, Hellsehen, die Astrologie und Magie. Heute ist die Esoterik ein häufiger Anlaufpunkt für Sinnsuchende oder dient als Hoffnungsschimmer für unheilbar Kranke, mit teils teuren Konsequenzen./Placebo (HomöopathieHomöopathie Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann postulierte gegen Ende des 18. Jh.s: »Ähnliches heilt Ähnliches«. So leitet sich das Wort Homöopathie von Homoion (für ähnlich) und Pathos (für Leiden) ab. Hahnemann verfolgte die Theorie, dass der Auslöser einer Krankheit oder der Auslöser für bestimmte Symptome auch zu deren Therapie genutzt werden kann. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Chinarinde, mit der früher Malaria behandelt wurde. Die Einnahme dieser löste in einem Selbstversuch Hahnemanns Symptome einer Malaria aus. Damit sah er seine Theorie bestätigt. Die Homöopathie ist heute eine eigenständige Therapieform in der Alternativmedizin. Häufig werden für Globuli und Tinkturen die eingesetzten Substanzen zur Behandlung so stark verdünnt, dass in ihnen kein Wirkstoff mehr vorhanden ist. Für die Wirkung der Verdünnungen (Potenzen) wird ein Gedächtnis des Lösungsmittels, z.B. Wasser, angenommen. Für solch ein Gedächtnis von Wasser oder für eine generelle Wirkweise der Homöopathie über den Effekt eines Placebos hinaus gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Belege; trotz mehr als 200 hochwertiger Studien dazu., Geistheiler o.ä.) fällt.

  3. Ungeachtet der Tatsache, dass auch Ärzte sich gelegentlich als Schamane profiliert ist der Beruf des Heilpraktikers nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich. Wenn man ihn nicht abschaffen kann, sollte man wenigstens eine Honorierung als Kassenleistung gesetzlich unterbinden. Es ist kein Geheimnis dass einzelne politische Parteien mit positiven Einstellungen zu vegetarischer Ernährung und HomöopathieHomöopathie Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann postulierte gegen Ende des 18. Jh.s: »Ähnliches heilt Ähnliches«. So leitet sich das Wort Homöopathie von Homoion (für ähnlich) und Pathos (für Leiden) ab. Hahnemann verfolgte die Theorie, dass der Auslöser einer Krankheit oder der Auslöser für bestimmte Symptome auch zu deren Therapie genutzt werden kann. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Chinarinde, mit der früher Malaria behandelt wurde. Die Einnahme dieser löste in einem Selbstversuch Hahnemanns Symptome einer Malaria aus. Damit sah er seine Theorie bestätigt. Die Homöopathie ist heute eine eigenständige Therapieform in der Alternativmedizin. Häufig werden für Globuli und Tinkturen die eingesetzten Substanzen zur Behandlung so stark verdünnt, dass in ihnen kein Wirkstoff mehr vorhanden ist. Für die Wirkung der Verdünnungen (Potenzen) wird ein Gedächtnis des Lösungsmittels, z.B. Wasser, angenommen. Für solch ein Gedächtnis von Wasser oder für eine generelle Wirkweise der Homöopathie über den Effekt eines Placebos hinaus gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Belege; trotz mehr als 200 hochwertiger Studien dazu., bei einer allgemeinen Wissenschaftsfeindlichkeit um Stimmen werben. Daß es hierbei um eine peinliche Annäherung an “den größten Führer aller Zeiten” handelt wird schnell übersehen

  4. Ich erwarte eine sinnvolle Neuregelung der Gesetze. Ohne uns bricht die psychotherapeutische Versorgung zusammen!
    Ich bin seit langen Jahren als HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. für Psychotherapie erfolgreich in Norddeutschland tätig, ich wurde über 7 Jahre fundiert, in tiefenpsychologischen, körperorientierten und traumatherapeutischen Verfahren ausgebildet und bilde mich ständig weiter. In meinem Netzwerk kenne ich nur sehr gut ausgebildete, engagierte und verantwortungsvolle Kolleginnen und Kollegen. Gerade die Traumatherapie unterscheidet sich fundamental von klassischen Ansätze und ergänzt somit die traditionellen Verfahren. Die traumtherapeutische Methodik, etwa in Somatic Experiencing, ist wissenschaftlich belegt.
    Täglich bekomme ich Anfragen von Menschen, in schweren psychischen Krisen, die keine kassenzugelassene Psychotherapie erhalten können, bzw. bis zu 1,5 Jahre und mehr Wartezeit haben. Das sind zum Beispiel Menschen, deren beste Freundin ermordet wurde oder die schweren Missbrauch erlebt haben. Diese hochbelasteten Menschen landen dann in der klinischen Versorgung oder sind auf sich gestellt und werden vielleicht sogar berufsunfähig. Es kommen wöchentlich Anfragen von Menschen mit schweren Traumata, die keinen kassenzugelassenen Traumatherapeuten finden können, weil es kaum welche gibt. Ich muss eine Menge Aufklärungsarbeit leisten, weil Menschen nicht verstehen, dass es keine Hilfe von oben gibt. Gut, wenn es da eigene Ressourcen gibt, um selber eine TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. zu finanzieren, darüber verfügt nur nicht jeder. So sieht die Realität in Deutschland aus!
    Die psychotherapeutischen Heilpraktiker sind nicht einfach nur ein „empathisches Beiwerk“ mit „PlaceboeffektPlaceboeffekt Der Placeboeffekt bezeichnet die therapeutische Wirkung eines Medikamentes oder einer Behandlung ohne eigentlichen Wirkstoff bzw. Wirkmechanismus. Die therapeutische Wirkung eines Placebos (Scheinmedikament oder Schein-Behandlung) ist bedingt durch die äußeren Umstände, den Kontext. Hierzu zählen primär die Verabreichung eines Mittels, die Behandlung mit einer Methode und z.B. auch die Interaktion mit medizinischem Personal. Die Wirkung beruht auf dem inneren Glauben des Patienten, dass sie eintreten wird. Aus diesem Grund sind Placebo-Kontroll-Gruppen bei klinischen Studien äußerst wichtig. Hierbei wird ausgeschlossen, ob die Wirkung am Inhaltsstoff des Medikamentes oder auf dem Glauben an seine Wirkung beruht. Früher ging man davon aus, dass der Placeboeffekt nur eintritt, wenn der Patient oder die Patientin davon überzeugt ist, ein wirksames Medikament zu erhalten. Heute weiß man, dass er selbst mit dem Wissen ein Scheinprodukt zu erhalten eintreten kann.“, sondern leisten einen fundamentalen Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgung. Das muss mal gesagt werden, denn wir bekommen dafür keinerlei offizielle Anerkennung, sondern werden fast vollständig mit diesen unverantwortlichen Einzelfällen identifiziert. Verschiedene Interessengruppen diskreditieren unseren Berufszweig, mit Unterstützung der Sensations-Medien, die sich auf jeden Skandal stürzen und die Fakten verdrehen. Es sollte bemerkt werden, es gibt es auch unter Ärzten unverantwortliche Menschen. Jeder einzelne Bericht erzeugt mir Bauchschmerzen für unseren Berufsstand und Mitgefühl für die Opfer von diesen Quacksalbern.
    Dennoch finde ich den Zugang zum Beruf Heilpraktiker zu einfach und kann manche Kritik auch teilen. Warum nicht ein Bachelorstudium mit 6 Semestern plus verbindliche Fachausbildung daraus machen? Es gibt sehr hohe europäische Richtlinien für Psychotherapie, die könnten verbindlich für HPs werden, statt freiwillig.

    Ich wünsche mir ein neues Gutachten, das die gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leistungen der Heilpraktiker einschätzt!