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Nahrungsergänzungsmittel Was hinter den Fett-weg-Pillen »Sheko⁺ Fett Burner« steckt

Verpackung des Sheko+ Fett Burners; rosa Schachtel, sehr dominant die Buchstaben 'Fb'
Die Werbeaussagen für Sheko+ Fett Burner sind wahrscheinlich nicht zulässig. Foto: Martin Rücker / MedWatch © Allmedica Arzneimittel GmbH

Rossmann und dm haben sie prominent im Geschäft: die vermeintliche Abnehmhilfe „Sheko+ Fett Burner“. Expert:innen bezweifeln, dass die Werbeaussagen für das Produkt zulässig sind – und auch das Firmengeflecht hinter dem Produkt wirft Fragen auf.

Zwei Kapseln zum Frühstück, eine zum Mittagessen. Wenn die „Fettpölsterchen am Bauch einfach nicht verschwinden“ wollen, helfe der „Sheko+ Fett Burner“ mit seinem Guarana-Extrakt. So lautet das verlockende Werbeversprechen des Nahrungsergänzungsmittels,1https://sheko.com/products/7333260001438 das es seit einigen Monaten auch in die Onlineshops und Regale der Drogeriemarktketten Rossmann und dm geschafft hat. Die auffällig rosa-rot gestalteten Packungen fallen dort schnell ins Auge.

Wie die Kapseln wirken sollen, ist gleich vorne auf der Packung erklärt. „Guarana unterstützt die Fettverbrennung“. Belege dafür liefert der Hersteller nicht – und Expert:innen bezweifeln, dass die Werbeaussagen legal sind, wie MedWatch recherchiert hat.

„Nicht wissenschaftlich bestätigt“

Die vermutete Wirkung von Guarana

Die Marken-Website von Sheko+ präsentiert einen langen Text über Guarana.2https://www.sheko.com/de/guide/abnehmen/guarana Ein Extrakt, der aus den stark koffeinhaltigen Samen einer vor allem in Brasilien angebauten Kletterpflanze (Paullinia cupana) gewonnen wird. Besondere Mühe, die angebliche Wirkung zu belegen, gibt man sich nicht: Eine einzige Mini-Studie zu Koffein ist in diesem Text erwähnt. Veröffentlicht vor zwölf Jahren und von geringer wissenschaftlicher Aussagekraft: Fünf koreanische Studierende hatten Koffein-Kapseln vor dem Sport eingenommen, fünf nicht. Später wurden die Gruppen getauscht – am Ende stellte das Autorenteam einen Effekt von Koffein auf die Fettverbrennung fest. Guaranaextrakt wurde überhaupt nicht eingesetzt.

Zwei weitere „Quellen“ zu Guarana benennt die Seite auch: Einen Text der deutschsprachigen „Gesundheitsplattform“ krankenkassenzentrale.de,3https://www.krankenkassenzentrale.de/produkt/guarana die von einer „Zentrale für Well-Being (ZFWB)“ mit Sitz in Zypern herausgegeben wird. Selbst dort heißt es allerdings, Abnehm- und Fettverbrennungseffekte von Guarana seien „nicht wissenschaftlich bestätigt“. Und einen Artikel aus der Pharmazeutischen Zeitung von 1997,4https://www.pharmazeutische-zeitung.de/inhalt-01-1998/pharm1-01-1998/ der ebenfalls keine Belege für die versprochene Wirkung nennt.

Die Studien zu Guarana bleiben unklar

Diese sind auch anderen Studien nicht zu entnehmen. Zwar zeigten klinische Studien, dass Kombinationen aus Nährstoffkomplexen oder anderen pflanzlichen Zutaten mit Guarana die Gewichtsreduktion beeinflussen können. Ein Tierversuch zeigte Auswirkungen von Koffein aus Guarana auf den Stoffwechsel.5vgl. https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT01929694, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/11319627/ und https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0261561405001366 Der Hersteller des auch im „Sheko+ Fett Burner“ eingesetzten Citrusfrucht- und Guaranaextrakts „Sinetrol“6https://fytexia.com/sinetrol-bodycomposition/ verweist zudem auf vier klinische Studien,7https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32130058/, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/23554029/, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/18617377/, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26037199/ die nahelegen, dass sein Produkt Übergewichtige beim Abnehmen unterstützen kann.

Was sie jedenfalls nicht belegen, ist die Aussage „Guarana unterstützt die Fettverbrennung“. In den Studien bleibt unklar, worauf gemessene Effekte zurückgehen und ob das eine Besonderheit des Extraktes ist oder ob Kaffeetrinken und Grapefruit essen nicht dasselbe bewirken. Auf der Sheko+-Website heißt es: „Dass sich mit Guarana auch Dein Abnehmprogramm unterstützen lässt, liegt nicht zuletzt daran, dass Du aktiver bist und Dich mehr bewegst – ganz einfach, weil Du munterer bist und Dich fitter fühlst.“ Wer wacher ist, bewegt sich eben mehr. Lässt sich der ganze Zauber des Nahrungsergänzungsmittels auf diese simple Formel bringen?

Ist die Werbung für Sheko+ auch ohne Zulassung erlaubt?

Offenbar sieht auch der Anbieter selbst noch Forschungsbedarf. „Die Wirkungsweise von Guarana im Hinblick auf Abnehmen und Fettverbrennung wird aktuell in zahlreichen Studien wissenschaftlich untersucht“, heißt es an anderer Stelle bei Sheko+. Das gleichwohl genutzte Werbeversprechen „Guarana unterstützt die Fettverbrennung“ lässt Zweifel jedoch nicht zu. Expert:innen halten das für unzulässig.

Auf der Packung irritiert bereits ein Hinweis in einer Fußnote zu diesem Versprechen: „Das Zulassungsverfahren für diese gesundheitsbezogene Aussage ist noch nicht abgeschlossen.“ Das liest sich wie ein Widerspruch zu geltendem europäischem Recht. Denn die zum VerbraucherschutzVerbraucherschutz Verbraucherschutz ist deutschland- und europaweit ein breit gefächertes Gebiet. So gibt es ein Amt für Verbraucherschutz, ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die EFSA – die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – und eine Health-Claims-Verordnung. In Deutschland existieren 16 Verbraucherzentralen und weitere verbraucherpolitische Organisationen, die in einem gemeinsamen Bundesverband gebündelt sind. Verbraucherschutz beinhält Rechtsvorschriften und Verbraucherrechte die z.B. Bereiche wie Lebensmittelsicherheit, Kaufverträge und Verträge mit Banken und Geldinstituten berücksichtigen. erlassene Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln („Health-Claims-VerordnungHealth-Claims-Verordnung Die Health-Claims-Verordnung ist eine europaweit einheitliche Regelung zu Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. So dürfen z.B. Informationen zu Lebensmitteln oder auf Lebensmittelverpackungen wie »fettarm« und »zuckerfrei« nicht falsch oder irreführend sein und müssen zugleich von Verbrauchern verstanden werden. Alle Angaben dazu müssen sich auf wissenschaftliche Daten stützen. Auch müssen demnach auf Lebensmittelverpackungen ausgewiesene Substanzen im Endprodukt in ausreichender Menge vorhanden sein und in einer Form vorliegen, die der menschliche Körper verwerten kann. Wird im Gegenteil dazu mit der Reduzierung oder dem Verzicht auf gewisse Substanzen (z.B. Fett oder Zucker) geworben, dürfen diese tatsächlich nicht vorhanden bzw. müssen sie in ausreichend reduzierter Menge vorliegen. Zudem ist es nach der Health-Claims-Verordnung verboten, auf Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,5% gesundheitsbezogene Angaben zu machen. Die Verordnung dient dem Verbraucherschutz und gilt seit 2007 als unmittelbar anwendbares Recht.“) soll ja gerade dafür sorgen, dass Hersteller nur wissenschaftlich geprüfte und zugelassene Werbeversprechen nutzen dürfen (siehe blauer Kasten).


Die europäische Health-Claims-Verordnung

Mit der 2007 in Kraft getretenen Verordnung über gesundheitsbezogene Werbeaussagen hat die EU einen Paradigmenwechsel bei der Bewerbung von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln vollzogen. Bis dahin war jede Aussage erlaubt, die nicht explizit verboten wurde. Seither gilt: Gesundheitsbezogene Werbung ist verboten, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt, heißt: nach wissenschaftlicher Prüfung zugelassen, wurde.

Die Europäische Kommission und ihre Lebensmittelbehörde (EFSAEFSA Die EFSA ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie wurde 2002 mit Sitz in Parma eingerichtet, um die Lebensmittelsicherheit in der EU zu verbessern und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Zu ihren Aufgaben gehört die wissenschaftliche Beratung zu bestehenden und aufkommenden Risiken in der Lebensmittelkette durch wissenschaftliche Gremien und Ausschüsse. Der Großteil ihrer Arbeit erfolgt auf Ersuchen durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten, manche der wissenschaftlichen Arbeiten werden auf eigene Initiative durchgeführt. Die EFSA kooperiert mit dem BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung – und wird über den EU-Haushalt finanziert. Die Bewertung von lebensmittelbedingten Risiken erfolgt unabhängig von politischen Entscheidungsfindungen.) waren mit der Health-Claims-Verordnung anfangs heillos überfordert. Statt der erwarteten überschaubaren Zahl von Zulassungsanträgen für gesundheitsbezogene Werbeaussagen sahen sie sich 2008 mit 44.000 Anträgen konfrontiert. Und das, obwohl lange Zeit gängige Werbeaussagen wegen der offenkundig geringen Aussicht auf wissenschaftliche Bestätigung gar nicht erst beantragt wurden. Die meisten Anträge verwarfen die Behörden rasch, andere fassten sie zu Hauptangaben zusammen. Letztlich genehmigte die Europäische Kommission vor allem Aussagen über Vitamine und Mineralstoffe. Seit 2011 stehen die zugelassenen „Health Claims“ auf einer Liste. Diese Liste umfasst derzeit rund 250 Einträge, die wiederum etwa 500 ursprünglichen Anträgen entsprechen. Demgegenüber lehnten die Behörden etwa 1.600 gesundheitsbezogene Werbeaussagen als wissenschaftlich nicht abgesichert ab.

Die mehr als 2.000 für pflanzliche Stoffe, sogenannte Botanicals, beantragten Werbeaussagen überforderten die EFSA auch fachlich.8https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/01_HealthClaims/lm_healthClaims_node.html 1.500 sind bis heute noch nicht wissenschaftlich bewertet, das gesamte Prüfverfahren wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Für die anderen rund 500 liegt zwar eine fachliche Einschätzung der EFSA vor, doch die Europäische Kommission hat noch nicht über eine Zulassung entschieden. Schwierigkeiten verursacht, dass pflanzliche Substanzen auch in Heilmitteln enthalten sein können, für die wiederum andere rechtliche Anforderungen gelten. Ein und derselbe Stoff würden also unterschiedlich bewertet werden. Ein Problem, für das es noch keine Lösung gibt. Weshalb die Kommission die Prüfung der Botanical-Claims vor mehr als zehn Jahren aussetzte.9https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/01_HealthClaims/01_FAQs_Gemeinschaftsliste_13_3/FAQs_Gemeinschaftsliste_13_3_node.html


Werbung nicht zugelassen, oder doch?

Dass die Werbung für den „Sheko+ Fett Burner“ Stand heute nicht zugelassen ist, steht also bereits auf der Packung. Ganz so einfach ist die Sache trotzdem nicht. Denn falls rechtzeitig bis 2008 beantragt, dürfen Werbeaussagen über pflanzliche Zutaten, deren Prüfung derzeit ausgesetzt ist, unter Umständen auch ohne Zulassung weiter genutzt werden. Auf diese „Sondersituation“ verweist beim „Sheko+ Fett Burner“ auch Rossmann, ohne sich klar zur Zulässigkeit zu positionieren. Der Lieferant habe „die uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit des Produktes versichert“. dm-Geschäftsführer Sebastian BayerBayer Bayer ist ein Chemie- und Pharmakonzern mit Sitz in Leverkusen. Bei den meisten Produkten, die das Unternehmen produziert, handelt es sich um Medikamente; hauptsächlich für Menschen, aber auch für Tiere. Zudem vertreibt es Nahrungsergänzungsmittel, Fußpflege-Produkte und Sonnencremes. Für die Landwirtschaft entwickelt Bayer Saatgut und Pflanzenschutzmittel. Wegen des Unkrautvernichters Roundup steht der Konzern immer wieder vor Gericht. wird auf Anfrage deutlicher: „Bei der aufgeführten Angabe zu Guarana handelt es sich um einen bei der EU-Kommission zur Bewertung vorgelegten Botanical-Claim, der bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens nach den geltenden Übergangsvorschriften der EU Health-Claims-Verordnung zulässigerweise verwendet werden darf.“

Einfach überprüfen lässt sich dies nicht. Auf einer von der EFSA veröffentlichten Liste der noch nicht geprüften Botanical-Claims tauchen Aussagen zu Guarana und Gewichtskontrolle sowie Fettstoffwechsel auf. Die konkrete Aussage „Guarana unterstützt die Fettverbrennung“ findet sich hier nicht. Weder Europäische Kommission noch EFSA sahen sich auf Anfrage imstande zu beantworten, ob ein Antrag für das konkrete Guarana-Versprechen vorliegt oder die Werbeaussage unter dem Thema Gewichtskontrolle und Fettstoffwechsel zu subsummieren ist.

Kennzeichnungsexperte: „Wegen Täuschung unzulässig“

Doch selbst wenn ein Antrag gestellt ist, der die Sheko+-Werbung umfasst, würde dies keineswegs automatisch bedeuten, dass diese somit erlaubt ist. Einen solchen Freifahrtschein gibt es nicht, denn eines dürfen die Aussagen auf keinen Fall sein: irreführend. Nach Einschätzung von Alfred Hagen Meyer – der Lebensmittelrechtler ist Honorarprofessor an der Technischen Universität München und einer der führenden Experten für Lebensmittelkennzeichnung – sind sowohl Claim als auch der Produktname „Fett Burner“ wegen Täuschung unzulässig. Denn solange die Zulassung fehlt, sei das Unternehmen in der Pflicht nachzuweisen, ob seine Aussage stimmt. Was es mit seinen Angaben jedoch nicht mache.

Dass der Nachweis nicht einfach zu führen wäre, zeigt eine Entscheidung aus dem Jahr 2012. Da verwehrte die Europäische Kommission der Werbeaussage, dass eine Kombination aus Guarana und Grüntee die Fettverbrennung unterstütze, die Zulassung.10https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:050:0011:0016:EN:PDF Die EFSA hatte die Behauptung zuvor als wissenschaftlich nicht unterfüttert eingestuft.11https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2012.3000 Meyer verweist darauf, dass zugelassene Health Claims zudem stets relativierend formuliert seien – also bestenfalls „trägt zu einem normalen Fettstoffwechsel bei“ –, aber keinesfalls erfolgversprechend. Der Jurist geht davon aus, dass Produktname und Werbung des „Fett Burners“ schon deshalb nicht genehmigt werden würden.

Auch Angela Clausen stuft die Werbung für den „Sheko+ Fett Burner“ als „irreführend“ ein, denn: „Die Studienlage gibt das nicht her.“ Die Expertin für NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben. bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagt deshalb: „Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass das zulässig ist.“

Wer ist eigentlich der Hersteller von Sheko+?

Drei verschiedene Gesellschaften in Bielefeld, Frankfurt und Hamburg

Spannend zu erfahren wäre es da, was der Hersteller des „Fett Burners“ dazu sagt. Doch es ist nicht ganz einfach herauszufinden, wer der Hersteller überhaupt ist.

Im Rossmann-Onlineshop ist die Dr. Kleine Pharma GmbH in Bielefeld als verantwortliches Unternehmen ausgewiesen.12https://www.rossmann.de/de/gesundheit-sheko-fett-burner/p/4036581536092 Bei dm hingegen die Districon GmbH in Frankfurt. Das Produktfoto auf der dm-Seite wiederum weist die Allmedica ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. GmbH in Hamburg aus.13https://www.dm.de/sheko-fett-burner-kapseln-40-st-p4036581536092.html#dm_bv_container Diese betreibt auch das Internetangebot der Marke Sheko+.14https://www.sheko.com/de/impressum/ Auf einer Packung, gekauft in einer Berliner dm-Filiale, steht wiederum die Dr. Kleine Pharma GmbH.

Was auch immer es mit diesem Durcheinander auf sich hat, eine Recherche im Handelsregister zeigt: Alle drei Gesellschaften gehören zur selben Muttergesellschaft: der WindStar Medical GmbH, die ihren Sitz in dem Büro-Stadtbezirk „Gateway Gardens“ direkt am Frankfurter Flughafen hat. Sie vertreibt Gesundheitsprodukte und freiverkäufliche Arzneimittel, Tochterfirmen (darunter auch „SOS“) verkaufen Pflaster und Vitaminpräparate. „Wir verwandeln Geschäftsideen in tragfähige Businesspläne und helfen innovativen Produktideen ihr volles Potential zu entfalten“, erklärt das Unternehmen seinen Ansatz.15https://www.windstar-medical.com/de/windstar-medical-group/

Großer Bürokomplex der WindStar Medical GmbH, Frankfurt
Muttergesellschaft WindStar Medical GmbH, Frankfurt
© Martin Rücker / MedWatch

Die Muttergesellschaft WindStar Medical GmbH

Zwischen 2016 und 2020 gehörte die WindStar Medical GmbH für einige Zeit mehrheitlich zur ProSiebenSat.1-Gruppe. Offenbar eine lohnende Kooperation: Durch den „erfolgreichen Einsatz von TV-Werbung“ auf den Sendern der Gruppe sei es gelungen, die „Marktposition erheblich“ und die „Markenbekanntheit seiner Produkte signifikant“ zu steigern.16https://www.windstar-medical.com/de/aktuelles/newsdetail/windstar-medical/prosiebensat.1-verkauft-windstar-medical-an-oakley-capital- Den Wert des Unternehmens konnte ProSiebenSat.1 in den vier Jahren auf 280 Millionen Euro mehr als verdoppeln.17https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/lukrative-beteiligung-pro-sieben-sat-1-verkauft-gesundheits-tochter-an-investor-oakley/26297764.html

Dass es im Gesundheitsmarkt um hohe Renditeerwartungen geht, zeigen die aktuellen, weit verzweigten Eigentumsverhältnisse. Eigentümer der WindStar Medical GmbH ist die Holding Walt BidCo GmbH, die im Besitz der Walt HoldCo GmbH ist. Beide Gesellschaften sind ebenfalls am selben Standort am Frankfurter Flughafen ansässig. Die Walt HoldCo wiederum gehört der Walt LuxCo S.a.r.L. in Luxemburg. Eigentümer von letzterer ist der als öffentlichkeitsscheu geltende18https://en.wikipedia.org/wiki/Peter_Dubens Peter Dubens, ein britischer Finanzinvestor mit Wohnsitz auf den Bahamas.19Auszug aus dem luxemburgischen Handelsregister liegt vor; siehe auch http://www.checkcompany.co.uk/director/14790825/MR-PETER-ADAM-DAICHES-DUBENS Mit seiner Oakley Capital Gruppe wolle er WindStar Medical dabei helfen, „seinen Wachstumskurs in Deutschland und den internationalen Märkten zu beschleunigen“, ließ sich Dubens zitieren, als er sich Ende 2020 über die Akquise von „einem der führenden Anbieter von Gesundheitsprodukten in Deutschland“ freute.20https://www.oakleycapital.com/news-insights/oakley-capital-acquires-windstar-medical/

Investition in Dating-Plattformen, Nachhilfekurse – und Gesundheit

Wachstumschancen sucht Dubens auch in Deutschland in den unterschiedlichsten Branchen. Zu den Oakley-Investments gehören der Golf-Ausstatter Vice Golf21https://oakleycapitalinvestments.com/portfolio-items/vice-golf/ und die Nachhilfe-Kette Schülerhilfe,22https://oakleycapitalinvestments.com/portfolio-items/schulerhilfe früher auch das Vergleichsportal Verivox23https://oakleycapitalinvestments.com/portfolio-items/verivox/ und die Online-Datingplattformen der Parship-Elite-Gruppe.24https://oakleycapitalinvestments.com/portfolio-items/parship-elite-group/ Diese hatte Oakley nach nur 16 Monaten wieder abgestoßen – in denen der Investor sein eingesetztes Kapital mehr als verdreifacht hatte.25https://www.finance-magazin.de/deals/ma/finanzinvestor-oakley-verkauft-parship-elite-an-pro-sieben-32685/

Wo Renditechancen im Gesundheitsmarkt winken, stellt die WindStar Medical Group auf ihrer Website dar. Ein Schwerpunkt demnach: „Selbstmedikation“. Man wolle „mit der Lupe auf Trends schauen“, denn: „Bei gesundheitsbewussten Endverbrauchern steigt die private Ausgabenbereitschaft seit einigen Jahren signifikant.“26https://www.windstar-medical.com/de/windstar-medical-group/ Da passen Abnehmprodukte perfekt ins Portfolio.

Es sollte anzunehmen sein, dass es möglich ist, mit WindStar Medical in den Austausch zu kommen, denn im Internet gibt sich das Unternehmen offen: Es betrachte „auch kritische Themen als Geschenk“ und behauptet: „Wir wollen mit Menschen arbeiten, die Fragen stellen.“27https://www.windstar-medical.com/de/windstar-medical-group/

Für Journalist:innen, deren Profession das Fragenstellen ist, gilt das anscheinend nicht: Eine Anfrage zum „Fett Burner“ ließ das Unternehmen unbeantwortet.


Redaktion: Angela Bechthold, Nicole Hagen

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    https://sheko.com/products/7333260001438
  • 2
    https://www.sheko.com/de/guide/abnehmen/guarana
  • 3
    https://www.krankenkassenzentrale.de/produkt/guarana
  • 4
    https://www.pharmazeutische-zeitung.de/inhalt-01-1998/pharm1-01-1998/
  • 5
    vgl. https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT01929694, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/11319627/ und https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0261561405001366
  • 6
    https://fytexia.com/sinetrol-bodycomposition/
  • 7
    https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32130058/, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/23554029/, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/18617377/, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26037199/
  • 8
    https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/01_HealthClaims/lm_healthClaims_node.html
  • 9
    https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/01_HealthClaims/01_FAQs_Gemeinschaftsliste_13_3/FAQs_Gemeinschaftsliste_13_3_node.html
  • 10
    https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:050:0011:0016:EN:PDF
  • 11
    https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2012.3000
  • 12
    https://www.rossmann.de/de/gesundheit-sheko-fett-burner/p/4036581536092
  • 13
    https://www.dm.de/sheko-fett-burner-kapseln-40-st-p4036581536092.html#dm_bv_container
  • 14
    https://www.sheko.com/de/impressum/
  • 15
    https://www.windstar-medical.com/de/windstar-medical-group/
  • 16
    https://www.windstar-medical.com/de/aktuelles/newsdetail/windstar-medical/prosiebensat.1-verkauft-windstar-medical-an-oakley-capital-
  • 17
    https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/lukrative-beteiligung-pro-sieben-sat-1-verkauft-gesundheits-tochter-an-investor-oakley/26297764.html
  • 18
    https://en.wikipedia.org/wiki/Peter_Dubens
  • 19
    Auszug aus dem luxemburgischen Handelsregister liegt vor; siehe auch http://www.checkcompany.co.uk/director/14790825/MR-PETER-ADAM-DAICHES-DUBENS
  • 20
    https://www.oakleycapital.com/news-insights/oakley-capital-acquires-windstar-medical/
  • 21
    https://oakleycapitalinvestments.com/portfolio-items/vice-golf/
  • 22
    https://oakleycapitalinvestments.com/portfolio-items/schulerhilfe
  • 23
    https://oakleycapitalinvestments.com/portfolio-items/verivox/
  • 24
    https://oakleycapitalinvestments.com/portfolio-items/parship-elite-group/
  • 25
    https://www.finance-magazin.de/deals/ma/finanzinvestor-oakley-verkauft-parship-elite-an-pro-sieben-32685/
  • 26
    https://www.windstar-medical.com/de/windstar-medical-group/
  • 27
    https://www.windstar-medical.com/de/windstar-medical-group/