Bereits seit zwei Wochen ist Checker Evi nun online und wir könnten stolzer kaum sein. Denn mit dem Chatbot hat MedWatch ein von der WPK gefördertes Projekt erfolgreich umgesetzt.
Ihr wollt mehr über Checker Evi erfahren? Mit diesem Text haben wir Medien und Entscheider über Checker Evi informiert:
Künstliche Intelligenz hilft beim Melden irreführender Werbeversprechen
Der Markt für NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben. boomt. Im Internet herrscht ein Wildwuchs gesundheitsbezogener Werbung. Vieles davon ist unzulässig. Ein vom WPK-Innovationsfonds Wissenschaftsjournalismus gefördertes Projekt kann Verbraucher:innen nun dabei helfen, die zuständigen Behörden auf verbotene Werbeversprechen aufmerksam zu machen – mithilfe Künstlicher Intelligenz.
Der von einem fünfköpfigen Expert:innenteam aus den Disziplinen Wissenschaftsjournalismus, Ernährungswissenschaften, Computerlinguistik und Rechtswissenschaften entwickelte Chatbot trägt den Namen Checker Evi. Evi steht für Evidenz, das heißt fundierte Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien. Diese fehlen häufig, wenn Hersteller oder Influencer:innen in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel das Blaue vom Himmel versprechen. „Checker Evi baut für Verbraucher:innen eine niedrigschwellige Brücke über die Abgründe irreführender Gesundheitsinformationen“, sagt Dr. Sigrid März, Leiterin des innovativen Projekts.
Was kann Checker Evi?
Der Chatbot stellt den Nutzenden Fragen und findet so heraus, ob es sich bei dem fraglichen Produkt tatsächlich um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt und die Werbung hierfür irreführend ist. Die Künstliche Intelligenz ist in der Lage, typische Fallkonstellationen für unerlaubtes Marketing zu erkennen. Sie gleicht Werbeaussagen mit den von der Europäischen Union zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen, den Health Claims, ab. Ergibt sich im „Gespräch“ mit Checker Evi der Verdacht einer Irreführung, bereitet der Chatbot eine E-Mail an die für das Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde vor. Die Nachricht können die Nutzenden dann selbst abschicken.
In Zukunft sollen noch weitere Produktkategorien wie ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten., MedizinprodukteMedizinprodukte Medizinprodukte sind z.B. Implantate, Katheder, Infusionen, Herzschrittmacher und Co. Sie definieren sich durch eine vom jeweiligen Hersteller bestimmte medizinische Zweckbestimmung für die Anwendung beim Menschen. Anders als bei Arzneimitteln entfaltet sich ihre Hauptwirkung auf physikalische Weise. Verschiedenste Vorgaben regeln das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten. Dadurch soll für die Sicherheit und Eignung der Medizinprodukte gesorgt werden. Es geht hierbei zudem um den Schutz von Patienten, Anwendern und Dritter. oder Kosmetika hinzukommen. Darüber hinaus ist geplant, dass Checker Evi auch über Landesgrenzen hinweg weiterhilft. Einige der verantwortlichen Hersteller haben ihren Sitz außerhalb Deutschlands.
Warum es ein Werkzeug braucht, um irreführende Werbung zu melden
Hersteller können Nahrungsergänzungsmittel leicht auf den Markt bringen. Anders als bei Arzneimitteln gibt es kein Zulassungsverfahren, in dem ihre Wirkung überprüft wird. Die Produktpalette ist riesig, von Vitaminkapseln über Detoxpülverchen bis hin zu Melatoningummis. Viele Unternehmen versuchen, aus dem Trend zur Selbstoptimierung und -behandlung Kapital zu schlagen. „Sie schreiben ihren Produkten gesundheitsfördernde Wirkungen zu, für die es keine wissenschaftlichen Belege gibt“, sagt Dr. März. Verbraucherschützer:innen kritisieren dieses Geschäftsgebaren seit Jahren. Das Portal Klartext Nahrungsergänzung der Verbraucherzentralen spricht von einem „Geschäft mit der Gesundheit“.
Ein weiteres Problem: Den meisten Verbraucher:innen sind die Stellen, wo sie unseriöse Heilsversprechen melden können, nicht bekannt. Allein in Deutschland gibt es knapp 400 zuständige Behörden. Da Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel gelten, fallen sie unter die amtliche Lebensmittelaufsicht – die je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist. In diesem Behördendschungel finden Verbraucher:innen nun mit Checker Evi die zuständige Stelle.
Hier geht es zu Checker Evi – teste und checke!