Die Unabhängige Patientenberatung (UPDUPD UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland – ist eine gemeinnützige Einrichtung und arbeitet im gesetzlichen Auftrag. Sie soll Patientinnen und Patienten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen unabhängig, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei beraten. Jedoch: Zu wenig Beratungen, unzureichend geschulte Mitarbeiter, unkorrekte Informationen auf der UPD-Internetseite, der Verdacht von Zweckentfremdung von Geldern steht im Raum. Eine Reform soll für Veränderung sorgen.) ist nicht so unabhängig, wie es der Name verspricht. Deshalb sollen Finanzierung und organisatorische Zuordnung verändert werden – so steht es im Koalitionsvertrag. Ein Stiftungsmodell findet derzeit viele Anhänger.
Die Reform der UPD steht auf der parlamentarischen Agenda für die aktuelle Legislaturperiode – ohne Zweifel: „Die UPD überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur“, verspricht der aktuelle Koalitionsvertrag. Spätestens im Januar 2024 müsse eine neu aufgestellte UPD für Patienten arbeitsfähig sein, sagte unlängst auch der Patientenbeauftragte der neuen Bundesregierung, Stefan Schwartze, im Interview mit Medwatch: „Wir benötigen zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren, das Rahmen, Rechtsform und Aufgaben regelt“.
Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMGBMG BMG ist die Abkürzung für das Bundesministerium für Gesundheit. Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum.) prüft nach eigenen Angaben die Möglichkeiten für eine strukturelle Neuausrichtung der UPD, die den Vorgaben des Koalitionsvertrages Rechnung trägt. Ein Platz auf der behördlichen Prioritätenliste ist der Patientenberatungsstelle also sicher.
Das Problem ist: diesen Platz hat die UPD bei weitem nicht exklusiv. Neben dem Dauergezerre um eine ImpfpflichtImpfpflicht Eine Impfpflicht ist die rechtliche Verpflichtung, sich mit einem Impfstoff gegen eine Virus-Erkrankung impfen zu lassen. Im Rahmen einer Pandemiebekämpfung kann es zu solch einer gesetzlichen Anordnung kommen; medizinisch ist jedoch immer die freiwillige Impfung einer breiten Bevölkerung anzustreben. Seit 2020 besteht in Deutschland eine gesetzliche Impflicht gegen Masern für Kinder und Betreuungspersonen in Kindertagesstätten und Schulen. Von 1874 bis 1975/1976 gab es in Deutschland – unter Otto von Bismarck – eine Impfpflicht gegen Pocken; die bisher einzige allgemeine Impflicht. 1959 wurde vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass solch eine Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sofern diese zur Abwehr schwerer Erkrankungen dient. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann grundsätzlich eine Impfpflicht für eine bestimmbare Personengruppe festlegt werden. Diese Verpflichtung muss verhältnismäßig sein. Das ist der Fall, wenn kein anderes milderes Mittel mehr zur Verfügung steht. muss Bundesgesundheitsminister Karl LauterbachKarl Lauterbach Karl Wilhelm Lauterbach, Mediziner, Epidemiologe, Gesundheitsökonom und Politiker (SPD). Seit 2005 ist Karl Lauterbach Mitglied des Deutschen Bundestages und seit dem 8. Dezember 2021 Bundesminister für Gesundheit (Stand 2022). in diesen Tagen die Finanzierung der Gesetzlichen KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). sichern, wie MedWatch berichtete:
Der dazu notwendige Entwurf für ein überarbeitetes Krankenkassen-Finanzierungsgesetz wurde bereits mehrfach verschoben.
Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) werden Menschen kostenlos zu Fragen rund um die Gesundheit beraten und informiert. Dabei kann es um die Rechte als Patient gehen, aber auch um medizinische Probleme, Behandlungsfehler, Krankengeld oder andere rechtliche Fragen. Eine Beratung ist über die Internetseite der Institution, eine App, per Telefon und in einigen Beratungsstellen vor Ort möglich. Die UPD wird von den Gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Eine Angebot zur Beratung auf Türkisch und Russisch wird zusätzlich von privaten Krankenkassen bezahlt.
Mit den Landtagswahlen in mehreren Bundesländern wächst außerdem der Druck auf das BMG, die Reform der Krankenhausfinanzierung anzugehen. In Nordrhein-Westfalen wurde unlängst ein neuer Krankenhausplan verabschiedet, der einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung von stationären Krankenhausleistungen einleiten soll. Den aktuellen Entwurf seines Hauses für ein überarbeitetes Triage-Gesetz kassierte der Minister nach wenigen Tagen unlängst wieder. Es soll sicherstellen, dass Behinderte nicht benachteiligt werden, wenn die medizinische Versorgung rationiert werden muss.
Gesetzgebungsverfahren „so zeitnah wie möglich“
Es sei geplant, ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform der UPD „so zeitnah wie möglich“ in diesem Jahr abzuschließen, um einen nahtlosen Übergang der Patientenberatung ab 2024 sicherzustellen, beharrt ein Behördensprecher auf Anfrage.
Immerhin zeichnet sich ein klarer Favorit für eine mögliche Rechtsform ab: Bei den Regierungsfraktionen erfreut sich vor allem ein Stiftungsmodell großer Beliebtheit. Grünen-Fraktionsexpertin Maria Klein-Schmeink hält eine Reform der UPD nach eigenen Worten für mehr als überfällig. Sie schlägt als neuen Träger eine Stiftung vor. Eine Anbindung der UPD an einen vom Parlament gewählten Patientenbeauftragten – wie ihn unter anderem DAK-Chef Andreas Storm in die Diskussion geworfen1https://www.dak.de/dak/bundesthemen/staerkung-der-patientenbeauftragten-2427594.html#/ hatte – lehnt sie dagegen ab.
Koalition für Stiftungsmodell
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Bärbel Bas, plädiert ebenfalls für eine Finanzierung aus Steuermitteln und die Einrichtung einer Stiftung. Und auch die FDP lässt Sympathien für eine Stiftungslösung durchblicken. Das GesundheitsministeriumGesundheitsministerium Das Gesundheitsministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. sitze bereits an der Erarbeitung eines Vorschlags, betonen die Liberalen. Sobald dieser Vorschlag vorliege, werde man sich konstruktiv an der Ausarbeitung beteiligen.
Erneut angeschoben hatte die Debatte über eine angemessene Struktur für die UPD zu Anfang des Jahres der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Viele Patienten haben es immer noch schwer, sich im komplexen GesundheitssystemGesundheitssystem Das deutsche Gesundheitssystem ist ein duales Krankenversicherungssystem bestehend aus der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) und der PKV (private Krankenversicherungen). Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, eine Krankenversicherung haben. Wichtig ist zudem das Prinzip der Selbstverwaltung und der Sachleistung. D.h. Krankenkassen erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Es existiert eine gemeinsame Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger. Wichtigstes Organ hierbei auf Bundesebene ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). zurechtzufinden und ihre Rechte durchzusetzen“, kritisierte vzbv-Vorständin Jutta Gurkmann.
Nach ihrer Auffassung ist die UPD zu schlecht aufgestellt, um daran etwas zu ändern. Zusammen mit mehreren Sozialverbänden veröffentlichte der vzbv einen Vorschlag zur Reform. Nur wenn die Neuaufstellung der UPD gelänge, sagt Gurkmann, könnten Beratungslücken zulasten der Patient:innen vermieden werden.
Patientenanwälte thematisieren seit Jahren die mangelnde Sichtbarkeit der UPD, die nach ihrem Selbstverständnis eine bundesweit zugängliche Anlaufstelle für Gesundheitsfragen sein sollte. „Ich kann mich eigentlich nicht an Fälle erinnern, in denen die UPD jemals eine Rolle spielte“, sagt etwa der Patientenanwalt Sven Wilhelmy vom Anwaltsbüro Quirmbach & Partner in Montabaur: Wenn seine Klienten nach ärztlichen Behandlungsfehlern Informationen zur adäquaten TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. ihrer Krankheit suchten, dann rate er ihnen eher, sich an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder die Landes-Ärztekammern mit ihren Schlichtungsstellen zu wenden.
Das Wissensgefälle zwischen Ärzten und ihren Patienten nehme eher zu als ab, beklagen Patientenschützer. Dieses Ungleichgewicht verhindere Waffengleichheit vor Gericht, wenn es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen geht, aber auch einen partnerschaftlichen Umgang, wenn Therapien geplant und Behandlungsschritte beschlossen werden. Der GKV-Spitzenverband hatte in der Vergangenheit mehrfach beanstandet, dass die UPD-Beratungskontakte unter den angepeilten Zielwerten blieben.
CoronaCorona Mit Corona bezeichnet die Allgemeinbevölkerung zumeist SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2). Es ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung. steigert Beratungsaufkommen der UPD
„In den Jahren 2020 und 2021 haben wir trotz der coronabedingten Schließung unserer regionalen Beratungsbüros ein stark gesteigertes Beratungsaufkommen verzeichnet“, dagegen verteidigt Thorben Krumwiede – UPD-Geschäftsführer – die eigene Arbeit:
Im Jahr 2020 habe diese insgesamt fast 173.000 Beratungen durchgeführt, vor allem zum Thema Corona: Die PandemiePandemie Pandemie bezeichnet eine globale Epidemie, eine zeitlich begrenzte und zugleich weltweit stattfindende Infektionskrankheit. Fehlende Grundimmunitäten gegen, z.B. neu mutierte, Bakterien- oder Virenstämme erhöhen Infektions- und Todesraten. Während einer Pandemie mit schweren Krankheitsverläufen sind Überlastungen von Gesundheitsversorgungsstrukturen und des öffentlichen Lebens schnell erreicht. Bekannte Beispiele für durch Viren hervorgerufene Pandemien sind HIV (seit den 80er Jahren), das Influenza-A-Virus (H1N1) von 2009 sowie Corona (seit 2019). Der weltweite Handel, eine globale Mobilität sowie immer weniger Rückzugsorte für andere Lebewesen begünstigen nicht nur die Entstehung von Infektionskrankheiten, sondern auch deren Ausbreitung. Die WHO kontrolliert in einem ständigen Prozess das Auftreten und die Verbreitung von Infektionskrankheiten, die potentiell epidemisch oder pandemisch werden könnten. habe viele verunsicherte Ratsuchende mit ihren Fragen rund um medizinische, rechtliche und auch psychosoziale Aspekte der Pandemie zu einer Beratung geführt. Zu den Hochphasen der Pandemie hätten unter anderem das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und anderer Behörden und Organisationen auf die UPD verwiesen.
Das Interesse galt demnach vor allem Fragen zum Krankengeld und anderen Krankenkassenthemen, Patientenrechten, Pflegethemen, Behandlungsfehlern, der Suche nach Leistungserbringern oder psychosozialen Themen und medizinische Beratungen.
Die Krankenkassen, deren Mitglieder die Arbeit der UPD mit ihren rund 100 Mitarbeitern im Wesentlichen finanzieren, betrachten es als ihr gutes Recht, auf die UPD Einfluss zu nehmen: „Falls die UPD auch weiterhin zumindest anteilig aus GKV-Beiträgen finanziert werden sollte, muss die GKV das Recht haben, die Verwendung dieser Mittel zu prüfen und die UPD mit weiterzuentwickeln“, betont der GKV Spitzenverband.
Verbraucherzentralen machen eigenen Vorschlag zur Patientenberatung
Ist die UPD wirklich unabhängig?
Was Kritiker an der UPD seit Jahren vor allem stört, ist der Verdacht, dass diese nicht so unabhängig und staatsfern arbeiten kann, wie es ihr Name verspricht. Diesen Eindruck verstärkt die etwas unglückliche und als intransparent bemängelte Trägerstruktur, die jetzt überarbeitet werden soll: Seit 2015 obliegt das Management der UPD einem privaten Unternehmen, dem Duisburger Sanvartis-Konzern.
Dieser verdient sein Geld unter anderem mit gesundheitsbezogenen Dienstleistungen, dem Management von Telemedizinangeboten, Kommunikationsberatung und dem Versorgungs- und Projektmanagement für medizinische Einrichtungen. Kunden sind Krankenhäuser, ärztliche Leistungserbringer, Krankenversicherungen, Apotheken, Pharmazeutische und Medizintechnik-Unternehmen. Auf seiner Website bewirbt Sanvartis unter anderem seine „langjährige Erfahrung im Bereich von 360° Vertriebslösungen und Telesales-Projekten.“
Wie kann die UPD unabhängig werden?
Um sie wirklich unabhängig zu machen, möchten auch die Verbraucherzentralen die UPD in eine Stiftung überführen. Bereits im Jahr 2021 hatten sieben Verbraucher- und Patientenorganisationen ein Rechtsgutachten und eine gemeinsame Erklärung vorgelegt und ein Stiftungsmodell angemahnt.
Die UPD selbst hatte sich im Vorjahr mit einem eigenen Konzept in die Debatte eingemischt und Vorschläge für eine radikale Reform vorgelegt. „Modell 2023“ nennt es sich – und verspricht, was heute schon selbstverständlich sein sollte: Die Beratung müsse stärker an den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet werden. „Wir schlagen unter anderem eine stärkere Orientierung der Beratungsarbeit an qualitativen Kriterien, eine noch stärkere Vernetzung mit bestehenden Beratungs- und Informationsangeboten im Gesundheitswesen, einen Ausbau unserer Rückmeldefunktion und unserer Beratungskanäle vor“, heißt es darin.
Zur Finanzierung präferiert das UPD-Management eine Non-Profit-Trägerschaft (Stiftung oder eine gemeinnützige GmbH (gGmbH)). Wichtig sei „die Verstetigung des Beratungsangebots statt begrenzter Förderperioden mit wiederholten, disruptiven Neuausschreibungen“. Neue Formen der Beratung, Video-Telefonie, Live-Chats oder auch Webinare und Online-Infoveranstaltungen – gekoppelt mit Social-Media-Accounts – sollen einen zeitgemäßeren Zugang ermöglichen und das verstaubte Image abschütteln helfen. Gleichzeitig möchten die Patientenberater niedrigschwelliger und stärker vor Ort auftreten.
UPD will regelmäßig im Bundestag informieren
Die UPD-Manger wollen auch andere Organisationen oder Institutionen stärker in die Pflicht nehmen: In möglichst allen Kontexten, in denen Beratungsbedarf entstehen kann, müsse auf das Angebot der UPD verpflichtend hingewiesen werden, fordern sie in ihrem Konzept – auf ablehnenden Leistungsbescheiden von Krankenkassen ebenso wie „entlang von Behandlungspfaden“, also beispielsweise auf Aufnahme-, Anamnese- und Aufklärungsbögen von Ärzten und Krankenhäusern. Auch eine Einbindung in die geplante elektronische Patientenakte sei sinnvoll, „wenn zum Beispiel Ratsuchende aus der App der elektronischen Patientenakte heraus direkt per Videocall mit einem Berater der UPD sprechen könnten“.
Und schließlich möchte die UPD künftig auch Vorschläge für Verbesserungen in der gesundheitlichen Versorgung machen und diese mit Politik, Patientenorganisationen und Medien diskutieren. Durch die Erkenntnisse aus der Beratung könne man schließlich zu einer besseren und patientenorientierteren Gesundheitsversorgung beitragen, sagt Krumwiede. Er könne sich auch einen regelmäßigen Jour fixe im Bundestag vorstellen.
Neben der Einrichtung einer Stiftung zur langfristigen Absicherung der Finanzierung könnte sich der Bundesrechnungshof, der die Wirksamkeit der UPD vor zwei Jahren öffentlich in Frage gestellt hatte, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Trägereinrichtungen vorstellen. Dann wäre es aber wieder nichts mit der Unabhängigkeit der UPD von Regierungsbehörden.
Mehr Patientenvertreter in den UPD-Leitungsgremien
Die Sozialverbände wünschen sich in den UPD-Leitungsgremien eine ausreichende Präsenz von anderen Patienten- und Verbraucherberatungen. Eine der Kernaufgaben solle künftig darin bestehen, ein stärker dezentrales Beratungsangebot aufzubauen. Außerdem müsse die UPD an ihrer Bekanntheit arbeiten und sich stärker als bisher wissenschaftlich begleiten lassen: Wie ein Seismograph müsse die UPD „Problemlagen der Patienten im Gesundheitswesen“ aufspüren und kenntlich machen.
Für Kritik sorgt seit Jahren außerdem das Ausschreibungsmodell, mit dem die Trägerschaft der UPD alle sechs Jahre an einen Betreiber neu vergeben werden muss. Diese Praxis erschwere den Wissenstransfer und befördere die Personalfluktuation, bemängeln die Gesetzlichen Krankenkassen.
„Neuausschreibungen führen regelmäßig zu Problemen“, sagt eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Das würden die Erfahrungen seit 2011 zeigen. „Strukturen müssen ab- und aufgebaut werden, was Ressourcen kostet. Auch die Akzeptanz neuer Anbieter muss immer wieder neu geschaffen werden“.
Redaktion: Claudia Liebram, Nicola Kuhrt, Nicole Hagen
- 1https://www.dak.de/dak/bundesthemen/staerkung-der-patientenbeauftragten-2427594.html#/