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In eigener Sache Wie Verbraucher vor gefährlichen Gesundheitsinformationen geschützt werden können

Person von der Seite im Gegenlicht an einem Schreibtisch. Mensch und Dinge auf dem Tisch in Silhouette zu erkennen.
© Hannah Wei / Unsplash

MedWatch will nicht nur gefährliche Einzelfälle recherchieren, bei denen Geschäftemacher Patienten täuschen und an ihrer Hoffnung verdienen – sondern diese auch in einen größeren Zusammenhang stellen. So wollen wir systemische Probleme beim Schutz der Gesundheit von Patienten aufzeigen und aufzeigen, wo der VerbraucherschutzVerbraucherschutz Verbraucherschutz ist deutschland- und europaweit ein breit gefächertes Gebiet. So gibt es ein Amt für Verbraucherschutz, ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die EFSA – die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – und eine Health-Claims-Verordnung. In Deutschland existieren 16 Verbraucherzentralen und weitere verbraucherpolitische Organisationen, die in einem gemeinsamen Bundesverband gebündelt sind. Verbraucherschutz beinhält Rechtsvorschriften und Verbraucherrechte die z.B. Bereiche wie Lebensmittelsicherheit, Kaufverträge und Verträge mit Banken und Geldinstituten berücksichtigen. in Deutschland bislang seiner Aufgabe nicht gerecht wird. Auch die Bertelsmann-Stiftung ist an diesem Thema interessiert – und hat uns beauftragt, eine Übersicht hierzu zu schreiben, die am heutigen Dienstag veröffentlicht wird.

Eine ‚schlechte‘ Gesundheitsinformation informiert inkorrekt, einseitig, verkürzt und unsachlich.

Im Rahmen des Projektes haben wir zwei Workshops durchgeführt, in denen wir mit Experten einerseits eine Definition für schlechte Gesundheitsinformationen sowie ein Kriterienraster entwickelt haben, mit dem das Schadenspotenzial gefährlicher Gesundheitsinformationen bewertet werden kann. Außerdem wurden Handlungsempfehlungen zusammengestellt, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu verbessern.

‚Gefährlich‘ sind Gesundheitsinformationen, wenn sie vermutlich ein Verhalten auslösen werden, das einen erheblichen körperlichen, seelischen oder finanziellen Schaden – für den Einzelnen oder die Gesellschaft – und / oder einen Vertrauensverlust in die wissenschaftsbasierte Medizin hervorruft.

Beteiligte Experten

  • Dr. Martin Becker, Datenwissenschaftler Stanford University, zuvor DMIR Research Group, Universität Würzburg
  • Prof. Dr. Cornelia Betsch, Professorin für Gesundheitskommunikation, Universität Erfurt
  • Guido Bockamp, Jurist
  • Prof. Dr. Jutta Hübner, Professorin für Integrative OnkologieOnkologie Die medizinische Fachrichtung der Onkologie beschäftigt sich mit der Entstehung und Entwicklung sowie der Beratung, Diagnose, Therapie und Nachsorge von gut- und bösartigen Tumorerkrankungen. Die Onkologie ist hierzulande der Internistik zugeordnet, operative Methoden fallen in andere Bereiche., Universitätsklinikum Jena
  • Dr. Dr. Saskia Jünger, Gesundheitswissenschaftlerin am CERES, Universität zu Köln
  • Dr. Klaus Koch, Chefredakteur gesundheitsinformation.de, IQWiGIQWIG Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat als Hauptaufgabe die Evaluierung einer Nutzen-Schaden-Abwägung medizinischer Maßnahmen für Patient*innen. Es wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 gegründet. Das IQWIG ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die das Ziel verfolgt, evidenzbasierte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen. Auch möchte sie einer breiten Öffentlichkeit Gesundheitsinformationen zugänglich zu machen. Dafür informiert es in verständlicher Form u.a. mit Hilfe von Informationsberichten, Kurzantworten und Merkblättern auf seiner Internetseite unabhängig und evidenzbasiert, sowohl für Fachkreise als auch für eine breite interessierte Öffentlichkeit.
  • Dr. Claudia Lampert, Senior Postdoc, Leibniz-Institut für Medienforschung, Hans-Bredow-Institut Hamburg
  • Juliane Leopold, Leiterin tagesschau.de, Medienjournalistin
  • Lena Isabell Löber, Rechtswissenschaftlerin, Institut für Wirtschaftsrecht, Universität Kassel
  • Stefan Palmowski, Geschäftsführer des Interprofessionellen Gesundheitszentrums an der Hochschule für Gesundheit, Bochum; zuvor Project Manager der Bertelsmann Stiftung
  • Prof. Dr. Constanze Rossmann, Professorin für Kommunikationswissenschaft, Universität Erfurt
  • Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Direktor des Wissenschaftlichen Zentrums für Informationstechnik-Gestaltung an der Universität Kassel
  • Kai Helge Vogel, Leiter Gesundheit und Pflege, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
  • Dr. Christian Weymayr, Medizinjournalist, Projektleiter IGeLIgeL IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen – gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung und der Patient muss bei Inanspruchnahme selbst für die Kosten aufkommen. Patient*innen sind nicht verpflichtet, diese ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Leistungen anzunehmen. Oft handelt es sich hierbei um Leistungen, für die keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen oder die noch keiner Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen wurden.-Monitor

Hier lesen Sie ganze Analyse und hier können Sie sich das Kriterienraster herunterladen.

Wir freuen uns über Ihr Feedback: kontakt@medwatch.de