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Protestbewegung „Widerstand2020“ Wenn Ärzte Unsinn behaupten und Kammern dennoch wegschauen

Person mit langen blonden Haaren von hinten. Auf ihrer Jeansjacke klebt ein DINA4-Zettel mit dem Spruch in Großbuchstaben: "Freiheit ist nicht alles, aber ohne Freiheit ist alles nichts!!!"
Bundesweit protestieren derzeit Menschen gegen Einschränkungen zur Eindämmung von Covid-19. © Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

Unter CoronaCorona Mit Corona bezeichnet die Allgemeinbevölkerung zumeist SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2). Es ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung.-Leugnern und Quarantäne-Verweigerern sind auch immer wieder Ärzte. Selbst wenn diese teils sehr problematische und unwissenschaftliche Ansichten vertreten, greifen Ärztekammern kaum ein.

„Die Freiheit steht über allem“, „Moral vor Politik“ oder „Gesundheit muss lukrativer sein als Krankheit“: Mit scheinbar markigen, aber inhaltsleeren Sprüchen wirbt derzeit die Bewegung „Widerstand2020“ um Unterstützer. Sie richtet sich unter anderem gegen die Einschränkungen, mit denen der Staat Covid-19Covid-19 COVID-19 ist ein Akronym für die englische Bezeichnung Coronavirus Disease 2019, was so viel wie Corona-Virus-Krankheit 2019 heißt. Sie wird von dem neuen Beta-Coronavirus SARS-CoV-2 und seinen Varianten ausgelöst. Eine Erkrankung mit COVID-19 äußert sich zumeist – ca. vier bis sechs Tage nach Infektion – relativ unspezifisch durch Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Fieber sowie Störungen des Geruchs- und/oder Geschmackssinns. Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche oder auch Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall können hinzukommen. Die Symptome können je nach Virusvariante variieren. Auch schwere Verläufe mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod sind möglich. eindämmen will – und versammelt dabei Verschwörungstheoretiker und Extremisten bis hin zum rechten Rand. Die Protestbewegung bezeichnet sich dabei sogar als Partei und behauptete zwischenzeitlich auf ihrer Homepage, es gebe mehr als 100.000 Mitglieder. Parteienrechtler wie Sophie Schönberger von der Uni Düsseldorf sehen das aber anders. „Um eine Partei zu sein, braucht man ein Mindestmaß an politischem Programm“, sagte sie dem ZDF – das gebe es aber noch nicht.

Gegründet wurde „Widerstand2020“ von dem HNO-Arzt Bodo Schiffmann, einem Rechtsanwalt und einer weiteren Gründerin, die zwischenzeitlich wieder abgesprungen ist. Schiffmann, der eigentlich eine Schwindelambulanz betreibt, sieht Covid-19 als nicht gefährlicher als die Grippe an, obwohl gegen das Virus SARS-CoV-2SARS-CoV-2 SARS-CoV-2 – severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2 – ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung. weder ein größerer Teil der Bevölkerung immun ist noch ein Impfstoff existiert – oder er vergleicht aktuelle Gesetze mit den Ermächtigungsgesetzen der Nazis. Dutzende seiner Videos haben auf Youtube jeweils mehrere hunderttausend Aufrufe.

Vor einer Woche sprach Schiffmann in einem Livestream zur Stuttgarter „Querdenken“-Demo mit einem Moderator: Letzterer sagte, er habe das Gefühl, dass ARD und ZDF „beten, dass die zweite Welle kommt“ – offenbar da die Sender seiner Vorstellung nach eine Agenda verfolgen. Er könne sich „vorstellen, dass sie das hinkriegen mit irgendeinem Pseudovirus“. Schiffmann widersprach nicht, sondern sagte, dass es immer wieder Erkrankungswellen gebe, „die bisher niemand interessiert haben“. Natürlich sei es schlimm, wenn Menschen sterben – aber „das größte Problem ist einfach immer dieses Draufhalten mit der Kamera“, sagte er. Hierdurch entstünde die Gefahr, dass aufgrund von Panik das GesundheitssystemGesundheitssystem Das deutsche Gesundheitssystem ist ein duales Krankenversicherungssystem bestehend aus der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) und der PKV (private Krankenversicherungen). Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, eine Krankenversicherung haben. Wichtig ist zudem das Prinzip der Selbstverwaltung und der Sachleistung. D.h. Krankenkassen erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Es existiert eine gemeinsame Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger. Wichtigstes Organ hierbei auf Bundesebene ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). zusammenbreche.

Arzt spricht von „Laborpandemie“

„So schlecht wissenschaftlich gearbeitet wurde definitiv noch nie“, behauptete Schiffmann. Er sprach von einer „Laborpandemie“: Etwa in den USA würden die Fallzahlen steigen, weil „wahnsinnig viel“ getestet werde und es falsch-positive Ergebnisse gebe. ImpfgegnerImpfgegner Eine Impfgegnerin oder ein Impfgegner ist eine Person, die Impfungen ablehnt, oder sie zumindest verzögert wahrnimmt, trotz guter Verfügbarkeit eines Impfangebotes. Diese Haltung beruht wohl auf einem mangelnden Bewusstsein gegenüber dem Gefahrenpotential einer Infektionskrankheit wie Masern, Polio und Co., da diese Krankheiten samt ihren negativen Folgen aktuell aufgrund jahrelanger konsequenter Impfungen in der Bevölkerung nicht mehr wahrnehmbar sind. Weitere Gründe sind sowohl mangelnde Information sowie eine mangelnde Informationsbereitschaft als auch bewusst falsch gesetzte Fehlinformationen über Impfungen und mögliche Impfreaktionen. So lauten oft aufgeführte Argumente: »Impfungen helfen nicht, da auch Geimpfte erkranken.«, »Impfungen sind schädlich und können Krankheiten wie Autismus auslösen.« sowie »Es ist besser, der Körper setzt sich auf natürliche Weise mit dem Erreger auseinander.« All diese Argumente sind falsch. Im extremsten Fall leugnen Impfgegner*innen sogar das Viren Krankheiten auslösen oder gar die Existenz von Viren an sich. sei er nicht, gegen viele Krankheiten sei er geimpft – nicht jedoch gegen die MasernMasern Masern sind eine meldepflichtige Erkrankung, die durch Masern-Viren (Morbilliviren) verursacht wird. Die Krankheit ist für alle Altersgruppen über Tröpfcheninfektion und Aerosole hoch ansteckend. Früher war sie hauptsächlich als Kinderkrankheit verbreitet, mittlerweile stecken sich vor allem ungeimpfte Jugendliche und Erwachsene an. Auf Grund eines erhöhten Risikos für Komplikationen sind Masern hier oft mit schwereren Komplikationen verbunden. Masernviren schwächen die körpereigene Abwehr über Monate, manchmal sogar Jahre. Es kann zu weiteren Infektionen wie Mittelohr-, Lungenentzündung oder Magen-Darm-Infekten kommen. Sehr selten führen Masern zu einer Hirnentzündung, die tödlich sein kann. Bei Schwangeren kann eine Infektion mit dem RNA-Virus ein Früh- oder Fehlgeburt nach sich ziehen.Seit 2020 besteht eine Masern-Nachweispflicht für den Besuch einer Kindertagesstätte, einer Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung. Diese gilt für alle Kinder über einem Jahr sowie für dort Beschäftigte, die nach 1970 geboren wurden. Gegen Masernviren gibt es ausschließlich Medikamente, die die Beschwerden mildern, jedoch keine Behandlung an sich.Wer einmal eine Masernerkrankung durchgemacht hat, ist lebenslang immun. In Deutschland vorhandene Impfstoffe sind Kombi-Präparate, meist MMR (Masern-Mumps-Röteln) oder MMRV (MMR + Windpocken/Varizellen).Nach ein bis zwei Wochen Inkubationszeit, tauchen erste Symptome wie Fieber, Husten Schnupfen und Halsschmerzen, Kopfschmerzen und Flecken an der Wangeninnenseite auf. Das Fieber sinkt und es entwickelt sich ein Hautauschlag, welcher im Gesicht beginnt und sich anschließend auf den gesamten Körper ausbreitet. Die einzelnen Flecke werden größer und ‚fließen‘ ineinander. Das Fieber steigt wieder an. Bereits einige Tage vor dem typischen Hautauschlag kann man das Virus übertragen. Da der Ausschlag der Masern leicht mit dem von Röteln oder Scharlach verwechselt werden kann, erfolgt eine genaue Abklärung über einen Rachenabstrich, eine Urinprobe oder einen Bluttest., die er noch nicht gehabt habe. Schiffmanns Argumentation: Man könne ja entscheiden, ob man einen Kranken vielleicht lieber nicht besucht. „Das wird man dann tun, denn man ist ja vernünftig.“

Männliche Person von hinten. Auf seinem weißen T-shirt steht mit schwarzem Stift und in Großbuchstaben geschrieben: "Wir sind das Volk"
Auch Personen mit rechtsnationalen Überzeugungen nehmen an den Demos teil.
© Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

Ärzten – wie Schiffmann – wird aufgrund ihres Berufs von der Bevölkerung vergleichsweise viel Vertrauen geschenkt. Wenn sie ihrer Vorbildfunktion nicht enstprechen, kann ein besonders großer Schaden entstehen. Schiffmann hielt auf der Stuttgarter Demo Abstandsregeln nicht ein und schüttelte vielen Personen die Hände, Konsequenzen hat es nicht. „Ein Einschreiten ist nicht möglich“, erklärt eine Pressesprecherin der Stadt Stuttgart, die auch für die Polizei spricht. Denn: Ein Abstandsverstoß sei in Baden-Württemberg nicht bußgeldbewehrt. Auch hätten keine Anzeigen vorgelegen.

Aufgabe der Ärztekammern ist es eigentlich auch, Patienten zu schützen und das generelle Ansehen der Ärzteschaft zu wahren – doch gleichzeitig sind sie eine Interessensvertretung des Berufsstands. Die für Schiffmann zuständige Bezirksärztekammer Nordbaden erklärte auf Nachfrage von MedWatch, „dass das BerufsrechtBerufsrecht Das Berufsrecht regelt durch Rechtsvorschriften den Zugang und die Ausübung eines selbstständig ausgeübten Berufes. Die (Muster-)Berufsordnung-Ärzte enthält die berufsrechtlichen und ethischen Grundlagen des ärztlichen Berufs. Auf diese Muster-Berufsordnung stützen sich die Regelungen der jeweiligen Ärztekammern. Die Berufsordnung regelt z.B. die Pflichten eines Arztes oder einer Ärztin gegenüber seinen und ihren Patienten. Des Weiteren sieht sie Bestimmungen zur Schweigepflicht, Aufklärung und Dokumentation vor. Auch finden sich darin Regelungen zur Haftpflichtversicherung, Werbung, Dokumentation etc. Ärztekammern sorgen für die Einhaltung der Berufspflichten und überprüfen Beschwerden über Ärzte und deren Verstöße gegen das Berufsrecht. dem PatientenschutzPatientenschutz Der Patientenschutz wird auf verschiedenen Ebenen erwirkt. Wichtig zu wissen ist, dass Patient*innen mit ihren Behandler*innen in ein Vertragsverhältnis treten. Dieser Behandlungsvertrag besagt, dass der Behandler (Ärzt*in, Physiotherapeut*in…) seine Patienten und Patientinnen bestmöglich und nach neuestem wissenschaftlichem Standard behandelt. Dafür existieren in Deutschland Gesetzte und Regelwerke. Darin finden sich bezüglich des Patientenschutzes u.a. Rechte der Patient*innen bei Behandlungs- oder Kunstfehlern, das Recht auf Akteneinsicht, Hinweise zum Datenschutz und Vorgaben zur ärztlichen Schweigepflicht. Es ist zu beachten, dass die Beziehung zwischen einem Behandler und seinen Patient*innen zumeist nicht äquivalent ist. Es existiert ein Gefälle von der behandelnden hin zur behandelten Person. Zudem werden enge Verhältnisse erzeugt, die den Schutz der Patienten gewährleisten müssen.So vertritt z.B. die Deutsche Stiftung Patientenschutz die Interessen schwerstkranker, pflegebedürftiger und sterbender Menschen. Dafür hat sie u.a. ein bundesweites kostenfreies Patientenschutztelefon eingerichtet und engagiert sich für eine selbstbestimmte Sterbebegleitung. Die Schiedsstelle Patientenverfügung bietet zudem jedem kostenfreie Unterstützung bei Konflikten rund um die Patientenverfügung. Auch bietet sie ein Anwaltsberatungsnetz an.Die Patientenvertretung des G-BA möchte die Interessen von Patient*innen in die Politik und den G-BA einbringen und so für eine Verbesserung von Patientensicherheit und patientenorientierter Patientenversorgung sorgen. Dazu gehören u.a. eine patientenorientierte Qualitätssicherung, der gleichberechtigte Zugang für Jedermann, Barrierefreiheit und Inklusion. Auch eine unabhängige Forschung zählt hier mit rein. Der Deutsche Behindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), die deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. sowie die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. haben diesbezüglich im G-BA –Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht. dient und rechtlich keine Handhabe bietet, Ärztinnen und Ärzte außerhalb eines konkreten Behandlungsverhältnisses in ihren Grundrechten einzuschränken“.

Kammer sieht sich nicht verantwortlich

Patientenschutz ja – aber keine Handhabe? Die Argumentation der Kammer ist, dass sie eben nur bei konkreten Behandlungen einzelner Patienten einschreiten könne – nicht aber etwa bei allgemeinen Aussagen in der Öffentlichkeit. „Selbst der Grundsatz der Kollegialität schützt nicht primär den Kollegen, sondern den Patienten, der nicht verunsichert werden soll“, erklärt ein Sprecher der Ärztekammer Baden-Württemberg. Ärzte dürfen „die Grenzen der Meinungsfreiheit und der Wissenschaftsfreiheit ebenso ausschöpfen, wie jeder andere Bürger dieses Landes auch“ – Einschränkungen ergäben sich nur etwa aus dem Heilmittelwerberecht.

Im baden-württembergischen Heilberufe-Kammergesetz ist unter Paragraph 55 geregelt:

Berufsrechtswidrig sind Handlungen, welche gegen die Pflichten verstoßen, die einem Mitglied der einzelnen Kammer zur Wahrung des Ansehens seines Berufs obliegen. Politische, religiöse und wissenschaftliche Ansichten und Handlungen oder die Stellungnahme zu wirtschaftlichen Berufsangelegenheiten können niemals den Gegenstand eines Berufsgerichtsverfahrens darstellen.

Und die dortige Berufsordnung sagt:

Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.

„Nicht konkret berufsbezogene Handlungen müssen von vorneherein außer Betracht bleiben“, erklärt der Kammersprecher. So sei „unkollegiales Verhalten“ nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 „nur dann relevant, wenn es der Patient ‚mitbekommt‘, also den Patientenschutz tangiert“.1https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/02/rk20000214_1bvr039095.html Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum ärztlichen Werbeverbot „zeigen, dass der Patientenbezug ein sehr intensiver sein muss, um berufsrechtliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit oder der Berufsfreiheit zu legitimieren“, sagt der Sprecher.

Person in Nahaufnahme, nur sein Shirt ist zu sehen auf dem der Spruch: "Gibt Gates keine Chance" steht. Die Wahl der Schrift und der Farben erinnert an die Überschriften der Bild-Zeitung.
© Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

Mahnung bei „Trunkenheit am Steuer“

Dabei wird andernorts der Handlungsspielraum deutlich weiter ausgelegt. Dass Ärzte nur in Bezug auf die Berufsausübung oder Patientenkontakte berufsrechtlich belangt werden können, ist ohnehin falsch: Wenn Strafgerichte Ärzte wegen anderer Delikte verurteilen, prüfen Kammern anschließend, ob es zusätzlicher Strafen aufgrund des Berufsrecht bedürfe. Bei der Ärztekammer Nordrhein handele es sich bei knapp jedem zweiten dieser Fällen um „Trunkenheit am Steuer“, hieß es 2011 in einem Beitrag im „Ärzteblatt“.2https://www.aerzteblatt.de/archiv/81252/Berufsrecht-Wenn-Aerzte-ihre-Pflicht-verletzen „In solchen Fällen gibt es regelhaft eine Mahnung“, erklärte ein Kammerjustiziar – auch wenn die Autofahrt rein privat gewesen sei. „Ein Arzt sollte sich grundsätzlich beruflich und außerberuflich so verhalten, wie es dem Ansehen und dem Vertrauen entspricht, das die Ärzteschaft in der Öffentlichkeit genießt“, erklärte er.

Auch in anderen Fällen greifen Ärztekammern teils ein. Als die Ärztin Cornelia Bajic, die bis vor rund einem Jahr den Zentralverein Homöopathischer Ärzte geleitet hat, vor einigen Wochen auf Facebook eine Empfehlung zur Corona-Prophylaxe mittels homöopathischer Mittel veröffentlicht hat, hatte MedWatch bei der zuständigen Ärztekammer Nordrhein nachgefragt, wie sie die Aussagen bewertet. Diese schaltete ihre Rechtsabteilung ein, da das von Bajic veröffentlichte Schreiben irreführend sei. Doch die Ärztin löschte es wieder: Deshalb „sah unsere Rechtsabteilung keine ausreichende Grundlage für eine Intervention“, erklärt eine Kammersprecherin. „Sollte der Ärztekammer Nordrhein erneut ein Eintrag dieser Art bekannt werden, wird sie berufsaufsichtsrechtlich tätig werden.“

Oft gehen die 17 Ärztekammern in Deutschland aber nicht so klar vor. Die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen wie die Ordnungsbehörden, die Polizei oder Staatsanwaltschaft werden erst eingeschaltet, wenn „Gefahren für Leib und Leben Dritter drohen“, erklärt die Sprecherin der Kammer Nordrhein. Die Ärztekammer in Baden-Württemberg wendet sich erst bei Verdacht auf gefährliche Körperverletzung oder bei Vermögensdelikten an die Staatsanwaltschaft, sagt der dortige Sprecher. Dabei kann auch schon irreführende Werbung – ohne konkrete Gefährdung einzelner Menschen – strafbar sein und mit bis zu einem Jahr Gefängnis sanktioniert werden.

Bircher-Enkel ist nicht erreichbar

In Österreich zeigen Kammern Ärzten zumindest teilweise auch ihre Grenzen auf: Nachdem ein Zahnmediziner in einem Facebook-Video behauptet hatte, ein Energiesymbol könne bei Covid-19 als Schutz oder zur Heilung eingesetzt werden, schritt die Landeszahnärztekammer für Tirol auf Nachfrage von MedWatch ein. Diese lehne „solche Äußerungen entschieden ab und verurteilt sie auch“, erklärte ihr Sprecher. „Demgemäß haben wir es der Österreichischen Zahnärztekammer vorgelegt, die dies disziplinarrechtlich überprüfen wird.“

Der Schweizer Arzt Andres Bircher sieht Covid-19 als weitgehend unproblematisch an.
© Screenshot https://qs24.tv/naturmedizin/

In der Schweiz verlief ein Verfahren jedoch im Sande: Der Arzt Andres Bircher, Enkel des gleichnamigen Müsli-Erfinders, hatte behauptet, warme Bäder töteten das Virus und „lebendige Pflanzennahrung“ sei ein guter Schutz. „Wir erachten die Ratschläge von Herrn Bircher als schädlich“, erklärte Christoph Thalmann, Präsident der Glarner Ärztegesellschaft, gegenüber MedWatch. „Sie gefährden die Gesundheit der Betroffenen, indem sie die Covid-19-Erkrankung verharmlosen.“ Doch Bircher wird nicht belangt – er sei mittlerweile pensioniert und aus der Ärztegesellschaft ausgetreten. „Ich konnte ihn leider nie telefonisch erreichen“, sagt Thalmann.


  • 1
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/02/rk20000214_1bvr039095.html
  • 2
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/81252/Berufsrecht-Wenn-Aerzte-ihre-Pflicht-verletzen
11 comments
  1. Was die Bezirksärztekammer Nordbaden für eine Haltung nahelegt, läuft auf die Negierung jeglichen Berufsrechts hinaus. So, wie sie die Interventionsschwelle interpretiert, braucht es keine Kammer, diese Schwelle führt auch ohne sie zum Tätigwerden der Ordnungs- oder Justizbehörden. Was diese Kammer äußert, nennt man gemeinhin Selbstdelegitimierung.

    Dabei sollte auch nicht übersehen werden, dass der Selbstorganisation und der Selbstverwaltung der Ärzteschaft, deren Verkörperung die Kammern sind, vom Gesetzgeber sehr viel Vertrauen entgegengebracht wird. Selbstverständlich wird von den Kammern ein Aufsichtshandeln unterhalb der justiziablen Schwelle erwartet. Dafür gibt es die Berufsordnungen (die sicherlich teils angesichts neuer Entwicklungen revisionsbedürftig sein könnten). Wäre ein solches Verhalten wie in Nordbaden Usus, müsste und sollte das den Gesetzgeber veranlassen, über die Sinnhaftigkeit des Modell der ärztlichen Selbstverwaltung generell nachzudenken.

  2. Vielen Dank für den Artikel!
    Irritiert bin ich nur über die Bildunterschrift: ‘Auch Personen mit rechtsnationalen Überzeugungen nehmen an den Demos teil.’, als Untertitel zu einem Foto, das eine Person, die den Schriftzug ‘wir sind das Volk’ auf dem T-Shirt trägt. Dieser Schriftzug war Teil der Montagsdemonstrationen, die die Wende in der DDR eingeleitet haben. Das hat nichts mit Rechtsradikal zu tun, und macht mich an dieser Stelle schon traurig!

  3. Danke für den klaren Text. Und ich teile mein neu erkanntes Wissen ;). Nachdem ich mich seit einigen Wochen mit Freundinnen und Kolleg:innen herumstreite angesichts deren Aussagen, dass ihr Bruder, Cousine oder ein Freund einer Freundin ja Arzt/Ärztin sei und die wissen ja schließlich, dass CoronaCorona Mit Corona bezeichnet die Allgemeinbevölkerung zumeist SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2). Es ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung. nur eine kleine Grippe sei habe ich jetzt ein gutes Argument gefunden was tatsächlich hilfreich ist. Ich erinnere die Leute also an ihre eigene Qualifikation. Z.B. sagte ich meiner Cheffin, dass sie ja eine sehr gute Gesellschaftsrechtlerin sei aber sich ja im Vergaberecht nicht auskenne. Und eine kluge Juristin weiß ja, wie eine gute Ärztin auch um ihre Grenzen. Und yeah, auf diese Weise habe ich schon einige Menschen gekriegt (Buchhändlerin hat keine Ahnung von Mode. Chemielehrer weiß nix über Musik etc.).

  4. Es kommt schon deutlich rüber, dass die Autoren Dr. Schiffmann nicht mögen und dass die Ärztekammern ihn nicht in seinem Reden und Tun einschränken können. Aber was ist denn nun mit seinen Aussagen, die er ja auch mit Zahlen uns Fakten belegt? Ich habe gehofft, auf dieser Seite etwas mehr substanzielles dazu zu finden. Zum Beispiel, dass bei geringer Durchseuchung mit zunehmender Testanzahl auch mehr falsch-positive Ergebnisse auftreten ist aus meiner Sicht unbestreitbar. Wie viel das ca. ausmacht, das kann auch jeder mit dem Taschenrechner anhand der offiziellen Zahlen im Rahmen gewisser Schwankungsbreiten nachprüfen.

    1. Ich kenne (als Autor des Textes) Herrn Schiffmann nicht persönlich – es geht ja auch nicht darum, ob man sich mag, aber einige seiner Aussagen und Handlungen sind eben sehr fragwürdig und problematisch. Natürlich gibt es falsch-positive Ergebnisse, aber bei 350.000 Tests pro Woche und einer Rate von 2 Prozent sind dies 700 pro Woche – dies erklärt nur einen kleinen Teil der gemeldeten Fälle, hinzu kommt die erhebliche Dunkelziffer. Und dies nur aufgrund der früheren und aktuellen Kontakteinschränkungen in Deutschland – wie sich die Lage ohne diese auf tragische Weise entwickeln kann, ist etwa in den USA zu beobachten. Schöne Grüße!

      1. Sehr geehrter Herr Feldwisch-Drentrup,

        zunächst vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben für Ihre Antwort – ich habe das mit dem “mögen” etwas polemisch formuliert, weil keine inhaltliche Auseinandersetzung mit Schiffmanns Aussagen erfolgt ist sondern im Subtext der Anschein der Unredlichkeit erzeugt wurde. Ich möchte ihre Rechnung übrigens korrigieren: 2 Prozent von 350000 sind 7000 falsch-positive Testergebnisse pro Woche. Da wir laut RKIRKI Das RKI – Robert-Koch-Institut – ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Seine Kernaufgaben sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von Infektionskrankheiten. Das RKI wirkt bei der Entwicklung von Normen und Standards mit. Es informiert und berät die Fachöffentlichkeit, sowie die breite Öffentlichkeit. Situationsbericht vom 17.7.2020 aber pro Woche nur 2464 Neuinfektionen nach Testergebnissen haben, ist hier irgendwas falsch. Kennen sie die die tatsächliche Spezifität des (RT-)PCR-Tests, der in Deutschland eingesetzt wird, den sie mit 98% unterstellt haben? Falls ja, wäre eine Quellenangabe sehr interessant, denn das RKI schweigt sich dazu aus (ich konnte keine Angabe auf der RKI-Website finden). Soviel steht fest: Bei ca. 450.000 Tests pro Woche (Stand KW 27) und genannten ca. 2500 Neuinfektionen pro Woche kann eine Spezifität von 99,4% des Tests dazu führen, dass alle diese Neuinfektionen auf ein falsch-positives Ergebnis zurückzuführen wären. Wären nun auch noch richtig-positive Ergebnisse mit im untersuchten Kollektiv, so müsste die Spezifität noch höher sein. Dies ist aber nach der aktuellen Erkenntnislage eher unwahrscheinlich. Wie gesagt: Spezifität und Sensitivität sind wichtig genannt zu werden, sowie sinnvolle Annahmen zur Prävalenz, um den positiv prädiktiven Wert (PPV) und negativ prädiktiven Wert (NPV) zu ermitteln. Der PPV liegt ja wohl hoffentlich nicht bei fast Null.

        Nochmals vielen Dank, dass sie hier eine offene Diskussion möglich machen! Wenn Sie mir bei Angaben zur Sensitivität und Spezifität der in Deutschland eingesetzten Tests weiterhelfen könnten, wäre das super.

  5. Da sieht man mal, wie leicht sich Falschinformationen verbreiten, selbst, wenn der Autor guten Willens ist.
    Den Rechenfehler (700/7000) hat mein Vorredner korrigiert.
    Weitgehend aus der Luft gegriffen sind allerdings auch die 2% falsch-positive.
    Der instand-Ringversuch wurde von Laien wie Wodarg dahingehend interpretiert, dass die Sensivität 98.6 sei, Wodarg rundet natürlich ab auf 98, passt besser zu seiner Story.
    Tatsächlich sind die 98.6 die durchschnittliche Spezifität je Primer. Bei 2 oder gar 3 Primern kommt man leicht auf 99.99% Spezifität. Bei dreien gibt es eigentlich nur noch FP, wenn jemand im Labor Fehler macht.
    Überdies ist es völlig absurd, basics wie den Umgang mit Testergebnissen anzuzweifeln. Wenn das angebracht wäre, würden reichlich Profis die Protagonisten (hier Testentwickler Drosten) im Review abwatschen. Dafür braucht es keine Schwurbler.

  6. Ein Lichtblick: Hamburger Ärztekammer warnt Ärzte vor Teilnahme an Anti-CoronaCorona Mit Corona bezeichnet die Allgemeinbevölkerung zumeist SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2). Es ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung.-Demo

    https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Kammer-warnt-Aerzte-vor-Teilnahme-an-Anti-Corona-Demo-412015.html

  7. Am Beginn der PandemiePandemie Pandemie bezeichnet eine globale Epidemie, eine zeitlich begrenzte und zugleich weltweit stattfindende Infektionskrankheit. Fehlende Grundimmunitäten gegen, z.B. neu mutierte, Bakterien- oder Virenstämme erhöhen Infektions- und Todesraten. Während einer Pandemie mit schweren Krankheitsverläufen sind Überlastungen von Gesundheitsversorgungsstrukturen und des öffentlichen Lebens schnell erreicht. Bekannte Beispiele für durch Viren hervorgerufene Pandemien sind HIV (seit den 80er Jahren), das Influenza-A-Virus (H1N1) von 2009 sowie Corona (seit 2019). Der weltweite Handel, eine globale Mobilität sowie immer weniger Rückzugsorte für andere Lebewesen begünstigen nicht nur die Entstehung von Infektionskrankheiten, sondern auch deren Ausbreitung. Die WHO kontrolliert in einem ständigen Prozess das Auftreten und die Verbreitung von Infektionskrankheiten, die potentiell epidemisch oder pandemisch werden könnten. wollte man verständlicherweise das GesundheitssystemGesundheitssystem Das deutsche Gesundheitssystem ist ein duales Krankenversicherungssystem bestehend aus der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) und der PKV (private Krankenversicherungen). Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, eine Krankenversicherung haben. Wichtig ist zudem das Prinzip der Selbstverwaltung und der Sachleistung. D.h. Krankenkassen erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Es existiert eine gemeinsame Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger. Wichtigstes Organ hierbei auf Bundesebene ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). entlasten, das ist gottlob gelungen — nun da wir die PCR Tests im Lande verdreifacht haben und damit bei sinkenden Zahlen also mehr falsch positive Ergebnisse sehen, sucht man vergeblich die schwer Kranken und die an CoronaCorona Mit Corona bezeichnet die Allgemeinbevölkerung zumeist SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2). Es ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung. Verstorbenen eben auch vergeblich… ist deshalb alles weiter so zu belassen, ist das noch eine Krise von nationaler Tragweite??
    Wer leugnet Corona , Quatsch, es geht um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, warum dürfen wir als Bürger eines Rechtsstaates nicht endlich in die Eignverantwortung, danke.