In Österreich steht ein Arzt vor Gericht, der ein vermeintliches Wundermittel gegen KrebsKrebs Statt eine spezifische Krankheit zu benennen, handelt es sich bei Krebs um einen Sammelbegriff für verschiedene Krankheiten. Ihnen allen gemeinsam ist jedoch das unkontrollierte Wachstum von Körperzellen, aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Zellwachstum und Zelltod. Die Folge daraus ist – außer bei Blutkrebsarten – eine Geschwulst ohne organspezifische Funktion. Dringt diese in das umliegende gesunde Gewebe ein, spricht man von bösartigen Tumoren; ausschließlich bösartigen Tumore werden als Krebs bezeichnet. Krebs kann zudem metastasieren, d.h. er breitet sich im Körper aus, indem die Krebszellen über Blut- und Lymphbahnen wandern und infolgedessen in anderen Organen Tochtergeschwülste bilden. eingesetzt hat. Es bestand allerdings nur aus Kochsalzlösung. Der Hersteller vertreibt seine Produkte offenbar von Deutschland aus, sein Shop wird nicht geschlossen. Warum greifen die Behörden nicht stärker ein?
Der Einstieg ist harmlos. Eine Website wie eine missratene Photoshop-Montage, auf blauem Grund prangt ein Kasten, hellblau und gelb hinterlegt, darüber ein gezeichneter Wolfskopf. Doch die Aussagen darunter sind verheißungsvoll: „Kraft zum Gesundwerden“, es ist von einem „Water Cluster“ die Rede. Und: „Power to Recover“.
Der Mann, der sich hier an ein Publikum wendet, ist Hans-Jürgen K., unter anderem Zahnarzt. Doch offenbar hat K. ein lukrativeres Geschäftsfeld entdeckt: Das mit der Hoffnung.
Wortreich erzählt er auf der Website von seinem ultimativen Konzept:
Unsere Arbeit bewegt sich an den Grenzen der Gedankenmodelle der Physik. Unsere Vorstellung von ,Raum’ deckt sich nicht mit den Einstein´schen Versionen der Raum-Zeit. Nach dem was wir beobachten konnten, hat „Raum“ mehr als drei Dimensionen. Was wir gewohnt sind ,Zeit’ zu nennen, ist eine Dehnung der Realität der bekannten drei Dimensionen. Da es jedoch mehr Realitäten als die allgemein wahrgenommene gibt, würden wir, wenn wir das System von außen betrachten, unsere Raum-Zeit als ein sich bewegendes Bildebenenhologramm sehen. Unser Wahrnehmungssystem, das größtenteils von unserer Körperlichkeit justiert wird, ist nicht in der Lage, reelles und virtuelles Bild auseinander zu halten.
Dies sei der grobe Rahmen der Arbeit, schreibt K. weiter. Das Ergebnis nennt K. „Powerlight“. Bestellt werden kann das Mittel ganz easy per E-Mail, es gibt „Powerlight“ laut Website gegen Borreliose, Chlamydien, Clostridien, Ebola, Gelbfieber, Herpes, Hepatitis und eigentlich gegen jede Krebserkrankung: vom Analkarzinom und Bronchialkarzinom über Pankreaskarzinome bis Prostatakarzinome. „Powerlight“ sei ein „regulativ wirksames“ NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben., das zu einer „Ausheilung“ führe. Außerdem soll „Powerlight“ bei Risikoschwangerschaften helfen oder gegen Dengue-Fieber. Je nach Schwere der Erkrankung ermittelt K. den Preis. Bei BrustkrebsBrustkrebs In Deutschland ist Brustkrebs die zurzeit häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Das Risiko für ein Mammakarzinom steigt mit zunehmendem Alter. Bei Männern tritt er nur selten auf. Wird er frühzeitig erkannt bestehen sehr gute Heilungschancen durch operative Entfernung, Bestrahlung und Chemotherapie. Risikofaktoren sind auf der einen Seite das Geschlecht, auf der anderen Seite spielen Alter, genetische Veranlagung hormonelle Faktoren oder ein ungesunder Lebensstil eine wichtige Rolle. zahlte eine Patientin beispielsweise für vier Ampullen 1580 Euro, ergaben Ermittlungen des Bundeskriminalamts Österreich.
K. stellt die Flüssigkeit offenbar höchstpersönlich her. Warum die Fachwelt von diesem Wunder bislang nichts erfahren hat, ist schnell erklärt: „Da sich bestimmte Cluster auch militärisch nutzen lassen, haben wir unsere Verfahren top ‚secret‘ behandelt“, erklärt K. auf einer seiner Powerlight-Seiten.
Natürlich seien alle Produkte nebenwirkungsfrei. Kein Wunder, denn tatsächlich befindet sich in den Ampullen nichts anderes als: Kochsalzlösung. Auch das haben Ermittlungen des österreichischen Bundeskriminalamts ergeben. Aber von vorn.
Strafanzeige in Vorarlberg
Aufgeflogen ist der Online-Handel mit dem vermeintlichen Wundermittel eigentlich schon im Mai 2016. Die Tochter eines „Powerlight“-Kunden in Österreich hatte Strafanzeige wegen Betrugs gestellt, gegen den Arzt und Homöopathen Gernot Z. aus Vorarlberg. Der hatte ihrem Vater „Powerlight“ gegen dessen Krebserkrankung verkauft. Der Vater war kurz darauf verstorben. Nicht wegen des Mittels – das ihm aber offenbar nicht geholfen hat
Auf seiner Website schrieb Gernot Z.:
Endlich scheint in der Karzinomtherapie ein Durchbruch gelungen zu sein, der ohne ChemotherapieChemotherapie Die Chemotherapie ist, neben OP und Strahlentherapie, eine der zentralen Behandlungsmöglichkeiten bei Krebs. Sie umfasst die zyklische Behandlung mit chemischen Substanzen – Zytostatika – in Form von Infusionen, Spritzen oder Tabletten. Die zumeist systemisch wirkenden Medikamente richten sich auch gegen gesunde Zellen, was die typischen Nebenwirkungen wie Haarausfall, Blutarmut, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Infektionen im Mund erklärt. und Bestrahlung zu guten Ergebnissen führt. Alle von mir begleiteten – vor allem auch sogenannte ‚austherapierte Fälle‘ – zeigen einen so guten Verlauf, wie man ihn nicht erwarten konnte. Die von Dr. K. in Dubai entwickelten Medikamente werden jetzt demnächst auch in Apotheken in Österreich angeboten.
Z. will an programmiertes Wasser geglaubt haben
„Das ist wirklich schamlos, so etwas“, sagt Rudolf P. Er betreibt seit vielen Jahren eine Apotheke im österreichischen Vorarlberg und möchte anonym bleiben. Der Pharmazeut kann es rückblickend kaum fassen, dass er auf die Versprechen des Arztes Z. hereingefallen ist. 1000 Euro hat er ihm für einen Satz Ampullen gezahlt, mit dem er dann seine Frau, schwer krebskrank, behandelte. Zuvor war er mit ihr bereits in eine Spezialklinik in die USA geflogen, ohne Erfolg. Der seltene Tumor an ihren Blutgefäßen wuchs einfach weiter. Eine Kundin aus der Apotheke hatte ihm in seiner verzweifelten Situation von „Powerlight“ berichtet. „Es gibt da ein tolles Mittel“, habe sie ihm gesagt. „Einen Mist gibt es“, schimpft P. heute. Seine Frau starb einen qualvollen Tod.
Vor Gericht bestritt Gernot Z., wissentlich kranken Menschen unwirksames Wasser verkauft zu haben. Er habe keine Betrugsabsicht gehabt, sagt sein Anwalt auf Nachfrage. Er war vom Erfolg überzeugt, glaubte an die heilende Wirkung des „programmierten Wassers“. Schließlich hat er auch eine eigene Niederlassung von „Powerlight“ gegründet, K. habe dies sehr begrüßt.
Im Mai 2017 erhebt die Staatsanwaltschaft Feldkirch Anklage gegen den Arzt. Er soll zwischen August 2015 und August 2016 die Not und das Leid von 39 schwerkranken Menschen und ihren Familien ausgenutzt und sie um 62.135,70 Euro betrogen haben. Das Feldkircher Landesgericht befindet den Arzt im April 2018 für schuldig. Der 69-jährige Mediziner wird wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt.
Z. hat Rechtsmittel eingelegt. Hersteller K. habe ihn doch nur benutzt. Der Oberste Gerichtshof Österreichs in Wien hat das Urteil aus Feldkirch im Sommer 2019 aufgehoben und einen neuen Prozess am Landesgericht Feldkirch angeordnet. Nach Ansicht der Wiener Richter sei durch die Kollegen aus Feldkirch nicht ausreichend begründet worden, warum sie von einer Betrugsabsicht des Arztes ausgingen. Zudem sei nicht klar geworden, dass Z. tatsächlich den Vorsatz gehabt habe, gewerbsmäßig immer wieder zu betrügen. Zurück am Landesgericht Feldkirch sprach auch ein anderer Richter Z. des schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig – wieder legte Z. Revision ein. Diesmal aber nicht gegen den Schuldspruch an sich, sondern nur gegen das Strafmaß. Dies liegt bei sechs Monaten Haft. Eine Entscheidung steht noch aus.
Und Hans-Jürgen K.?
Der Mann, der sich „Powerlight“ ausgedacht hat, bietet weiterhin sein vermeintliches Wunder feil.
Auf einer weiteren seiner zahlreichen Internetseiten erfährt der Leser mehr über ihn. Demnach war er lange Zeit Soldat bei der Bundeswehr, hat Medizin, Zahnmedizin und Politische Wissenschaften studiert. Er sei in Kliniken und eigener Praxis tätig gewesen. „Später Chef einer medizinischen Forschungsgesellschaft für Grundlagenforschung. In St. Petersburg Beginn der Entwicklung einer neuen Medikamentengeneration. In den letzten Jahren vorwiegend in der Forschung. Afrika, arabischer Raum und nun zurück in die Heimat.“ Er veröffentlicht Gedichte über den Wolf, denn für ihn haben „naturwissenschaftliche Forschung und Poesie gemeinsame Grundlagen“.
„Powerlight“ auf dem Pferdehof
Dass 2016 sein Geschäftspartner in Österreich aufgeflogen ist, schiebt K. zur Seite. „Ich bin ja nicht der Einzige, der Kranken unsere Produkte gibt. Insgesamt werden so ca. 2000 Patienten die Ampullen eingenommen haben. Ich wurde in Deutschland von der Polizei zum Fall Z. befragt“, erklärt er auf Nachfrage. Z. habe aber tatsächlich „unbeschriebenes Wasser“ verkauft. Lange bevor Z. angeklagt wurde, habe er alle Kontakte zu ihm abgebrochen.
K. ist weiterhin von seinem Wundermittel überzeugt. Auf einer weiteren Website, die über „Powerlight“ informieren soll, beschreibt er die Entwicklung verschiedener Äther. Dies ist eigentlich eine hypothetische Substanz, die Ende des 17. Jahrhunderts als Medium für die Ausbreitung von Licht galt.
Äther hat auf alle Spannungspotentiale im Körper sofortigen Einfluss, den wir mit unterschiedlichen bioelektronischen Messeinrichtungen nachweisen können. Auch in Wasser eingestrahlter Äther, durch Probanden zu sich genommen, zeigt diese Effekte. Da es uns nicht um die theoretische Diskussion, sondern um Entwicklung eines jetzt vorliegenden Konzepts ging, haben wir keinen akademischen Austausch gesucht.
Man stelle Lehrstühlen unterschiedliche „Cluster“ zur Verfügung, bitte aber darum, Powerlight „aus der wissenschaftlichen Diskussion herauszuhalten“. Aus ähnlichen Gründen seien auch keine Patente angemeldet worden. Alle „Cluster“ seien „biologisch hochwirksam und im Normalfall in der ungeöffneten Ampulle nicht zerstörbar“.
Er verkaufe seine Mittel nicht in Deutschland, schreibt er noch. Dennoch finden sich auf einer früheren Powerlight-Website mehrere Erfahrungsberichte von Patienten, die angeblich dank „Powerlight“ wieder gesund wurden. Darunter auch Patienten aus Deutschland.
K.s Firma ist laut Impressum in den Niederlanden ansässig. Die Domainabfrage ergab aber noch eine andere Adresse. Der Ort ist eine mehr oder minder einsame Straße in der niederrheinischen Provinz, nächstgrößerer Ort ist Xanten, rund eine Viertelstunde mit dem Auto entfernt. Dort, wo das Land flach und die Felder weit sind und an abgelegenen Straßen hin und wieder drei Häuser den Wegesrand säumen, liegt ein alter Pferdehof, vereinsamt, in einem Seitenflügel hat eine unbekannte Galerie ihren Sitz. Wird an dieser Adresse „Powerlight“ hergestellt?
Shop offiziell in den Niederlanden ansässig
Das österreichische Bundeskriminalamt, das im April 2016 mit den Ermittlungen begonnen hatte, erklärte auf Anfrage, dass man nicht wisse, ob in Deutschland ermittelt werde. Ein Sprecher geht aber davon aus. „Vermutlich wird es auch in Deutschland zahlreiche Kunden, also Patienten geben, die das Wundermittel ‚Powerlight‘ als ihre letzte Hoffnung sehen und bereit sind, sehr viel Geld dafür zu bezahlen. Leider wird es immer Menschen geben, die mit dem Leid anderer Menschen Geld verdienen.“
Tatsächlich unternehmen die deutschen Behörden lange Zeit erst einmal – nichts.
Da das Unternehmen laut des Impressums ja offiziell in den Niederlanden säße, seien auch die dortigen Kollegen verantwortlich, erklärt das wegen des „Powerlight“-Impressums befragte Bezirksamt in Düsseldorf. Doch laut deren Information ist der „Powerlight“-Shop überhaupt nicht existent: Über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz, die in Deutschland die föderal organisierte Medizinaufsicht koordiniert, wurden die Kollegen in den Niederlanden eingeschaltet. Die Firma von K. müsste bei der Handelskammer eingetragen sein, schreibt die niederländische Behörde – aber einen solchen Eintrag gibt es dort nicht, weshalb man davon ausgehe, dass die Firma überhaupt nicht existiert.
K. kann derweil offenbar unbehelligt weiter sein „Powerlight“ verschicken. Die Staatsanwaltschaft Kleve übernahm zwar im April 2017 die Ermittlungen – knapp ein Jahr später erklärte sie aber, dass der „Powerlight“-Shop „natürlich nicht geschlossen“ sei, denn es gäbe ja keinen Shop. „Vertrieben werden die Powerlight-Produkte jedenfalls offiziell durch eine niederländische Firma mit Sitz in Arnheim, deren Inhaber der Beschuldigte ist. Diese Firma kann von hier aus nicht stillgelegt werden.“ Auflagen gegenüber Herrn K. gäbe es nicht – im Ermittlungsverfahren können ihm solche nicht gemacht werden. Außerdem sei ja „nur Kochsalz“ in den Ampullen gewesen, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft im Gespräch.
„Nur Kochsalz“, vermutlich beiläufig durch den Staatsanwalt ausgesprochen, aber doch ein Hohn für alle Familien, die ihre Hoffnung in das Mittel gesetzt haben und deren Ehepartner, Kinder oder Freunde an Krebs gestorben sind.
Knapp 24 Monate nachdem in Österreich der Arzt Z. aufflog, wird die Staatsanwaltschaft Kleve zum ersten Mal sichtbar aktiv. Im Februar 2018 durchsuchen Polizeibeamte drei Häuser in der niederrheinischen Provinz, die K. gehören oder in denen er sich aufgehalten haben soll. Sie stellen mehrere Proben „Powerlight“ sicher. K. selbst habe „wirres Zeug geredet“, gab einer der Beamten später zu Protokoll. Ergebnis der Hausdurchsuchung: erst einmal keines. Man prüfe, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.
Gesucht: Das Wunder im Mittel
K. selbst scheint durch das Auftauchen der Polizei sichtlich geschockt. In einem offenbar AfD-nahen Blog veröffentlichte er einen inzwischen gelöschten Beitrag. Er sei gerade erst in Amsterdam von Unbekannten entführt worden, einige Tage später habe er fliehen können. K. darf nach der Vernehmung wieder nach Hause gehen. „Powerlight“ kann immer noch bestellt werden.
November 2018. Bevor die Betrugsermittlungen gegen K. weitergehen können, muss die Staatsanwaltschaft noch eine drängende Frage klären, wie deren Sprecher erklärt: Ist wirklich nicht mehr als Kochsalzlösung in den Powerlight-Ampullen? Die Untersuchungen der österreichischen Kriminalpolizei hatten genau dies ja ergeben. Bei der Hausdurchsuchung und der anschließenden Befragung in Kleve habe K. aber erklärt, dass er diese Kochsalzlösung auch „energetisch“ beeinflusse. Ob dies stimmt, sollte ein wissenschaftliches Institut in Nordrhein-Westfalen feststellen. „Nur wenn belegt ist, dass es sich bei ‚Powerlight‘ ausschließlich um Kochsalzlösung handelt, besteht ein Verdacht, welcher eine Anklageerhebung wegen Betruges rechtfertigen könnte“, erklärte der Staatsanwalt aus Kleve. Welches Labor beauftragt wurde, will er nicht mitteilen.
Das Institut suchte zehn Monate, bis Ende September 2019, nach dem Wunder in „Powerlight“. Das Ergebnis: Es handelt sich tatsächlich nur um eine Kochsalzlösung.
Derweil ist nicht nur die Illusion verschwunden, sondern auch deren Schöpfer selbst: K. ist laut Staatsanwaltschaft unbekannt verzogen. Ein Zeuge meldete sich vor ein paar Wochen bei der Polizei, er habe K. im September oder Oktober getroffen. Dieser habe ihm 28 Ampullen Powerlight für seinen kranken Vater verkauft und wollte ihn zudem gleich als Vertriebsleiter einspannen. Der Zeuge war allerdings misstrauisch, wollte das Mittel selbst erst einmal untersuchen. Dann hörte er von dem Ermittlungsverfahren aus Österreich. Wo der Beschuldigte derzeit wohnhaft ist oder sich sonst aufhält, wusste der Zeuge nicht zu sagen.
Sie haben sich gedrückt mir offen zu schreiben und sich lieber einer Partisanen-Schreiberei hingegeben. Ich werde diese Angelegenheit nicht auf mir sitzen lassen.. Sie verstoßen gegen die Grundregel der Publizistik “Aufklärung der Leser”. Sie wollen Anlaufstation für Patienten sein – was sie machen ist ohne zu recherchieren, ohne zu kontrollieren und ohne objektiv zu sein der Pharmaindustrie das Wort reden. Ich gebe Ihnen Zeit sich mit mir und vor allem mit den Powerlight-Produkten auseinander zu setzen bevor ich die Sache Anwälten übergebe.
Sehr geehrter Herr Klose,
zu Ihrem Kommentar: Wir haben im Rahmen der Recherche über Monate miteinander korrespondiert, Sie wussten, dass ich berichten werde.
Ich habe Sie mit den Vorwürfen der Staatsanwaltschaften konfrontiert und Ihnen ausreichend Zeit gelassen, diese zu beantworten. Sie sind in dem Artikel mehrfach zitiert.
Zudem habe ich für meine Recherche unter anderem mit dem Bundeskriminalamt Österreich, der österreichischen Kriminalpolizei, dem Obersten Gerichtshof Österreichs in Wien, dem Verteidiger Gernot Z., der Staatsanwaltschaft Feldkirch, der Staatsanwaltschaft Kleve, Betroffenen, Physikern, der in Ihrem Wohngebiet zuständigen Ärztekammer, der BundesärztekammerBundesärztekammer Die Bundesärztekammer (BÄK) vereint die 17 deutschen Ärztekammern unter sich. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen aller Ärzt*innen in Deutschland und vermittelt den Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ärztekammern. Ihr Ziel ist es unter anderem möglichst einheitliche Regeln zur Berufsordnung von Ärzten und Arztinnen herbeizuführen. Sie pflegt Kontakte zur Bundesregierung, zum Bundesrat sowie zu den politischen Parteien., der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz, dem Gesundheitsamt (in dem für Ihren Wohnort zuständigen) und der Bezirksregierung Düsseldorf gesprochen.
Mit freundlichen Grüßen, Nicola Kuhrt