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Trotz Kritik der Gesundheitspolitiker FDP-Fraktion stimmt für Erhalt des Heilpraktikerberufs

Eingang eines Gebäudes. Fünf sehr hohe Säulen nebeneinander. Über den mittleren dreien Hängt ein großes Banner mit der Aufschrift: "Heilpraktikerkongress" Verschiedenen Personen laufen und stehen davor.
© Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

Noch Ende vergangenen Jahres hatten die Gesundheitspolitiker der FDP-Bundestagsfraktion gefordert, den Heilpraktiker-Beruf abzuschaffen. „Die Krux ist, dass der Anschein erweckt wird, HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. seien heilkundig – in Wahrheit sind sie nur darauf getestet, dass sie nicht gefährlich sind“, erklärte die FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr damals. „Dies ist ein Widerspruch zwischen staatlich gesetztem Schein und der Realität“, hieß es in einem Positionspapier, das von der FDP-Bundestagsgruppe Gesundheit verabschiedet wurde.

In ihrer Fraktion sind sie jetzt jedoch mit ihrer Position gescheitert, wie zuerst das Ärzteblatt berichtete. „Die FDP ist die Partei der Freiheit“, heißt es in einem neuen Papier, dem die FDP-Bundestagsabgeordneten in der vergangenen Woche zugestimmt haben. „Wir verteidigen das Recht des Einzelnen, selbstbestimmt leben zu können.“ Ein freies Miteinander zwischen den Menschen fördere Vielfalt, die alle bereichert. „Deshalb treten wir ein für Toleranz, für freie Entscheidungen, für die Emanzipation des Einzelnen und für die Vielfalt in der Gesellschaft. Wir verteidigen Minderheiten und Querdenker gegen Bevormundung und Anpassungsdruck einer herrschenden Meinung.“

Aus für FDP-Vorstoß zu Heilpraktiker-Abschaffung

Die liberale Bürgergesellschaft lebe durch den mündigen Bürger, von seinem Verantwortungsbewusstsein und seinem Respekt vor den Wünschen, Hoffnungen und Lebensweisen anderer. Zur Freiheit des Einzelnen gehört auch das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper, erklärt die Bundestagsfraktion. „Patientensouveränität und damit die freie Arzt- und Therapeutenwahl sind Grundsätze unserer gesundheitspolitischen Überzeugungen“, heißt es in dem Papier. „Dies bedeutet für uns aber auch, dass wir das Recht verteidigen, wenn Menschen auf Behandlungen aus eigener Entscheidung verzichten oder alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen möchten, deren Wirksamkeit nach den bisher bekannten naturwissenschaftlichen Methoden nicht belegt sind. Der Begriff des Heilens hat viele Dimensionen und entscheidet sich letztlich am Erleben und Empfinden des Einzelnen.“

Viele Menschen schätzen die Behandlung durch Heilpraktiker, erklären die Liberalen – darunter auch viele, die „nach schulmedizinischen Methoden als ‚austherapiert‘ gelten“. Menschen „entscheiden sich bewusst und verantworten ihre Entscheidungen selbst“, heißt es in dem Papier. „Die FDP lehnt daher eine Engführung des Begriffs des Heilens auf bestimmte Therapieformen und -ergebnisse ab. Entschieden treten wir daher gerade in diesem sensiblen Bereich von Körper und Gesundheit für Respekt und Akzeptanz für Empfindungen und Erleben anderer ein.“

Prüfung stelle Kenntnisse sicher

Wo die Meinungen der liberalen unter anderem auseinandergehen: Heilpraktiker müssen keinerlei Ausbildung machen, sondern eine so genannte Gefahrenabwehrprüfung ablegen. Anders als die Gesundheitspolitiker in der FDP-Bundestagsfraktion hat die Mehrheit der liberalen Abgeordneten hiermit keine Probleme. Auch wenn der Qualifizierungsweg offen sei, „da sich die mannigfaltigen Krankheits- und Behandlungsphilosophien nur unter Preisgabe weltanschaulicher Freiheit innerhalb einer Ausbildung integrieren lassen“, stelle die seit circa einem Jahr bundeseinheitlich geregelte Heilpraktikerüberprüfung sicher, dass Heilpraktiker über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Daher würde von ihrer Tätigkeit „bei ordnungsgemäßer Ausübung von Heilkunde“ keine Gefahr für die Gesundheit ihrer Patienten ausgehen, heißt es in dem Papier.

Auch das Strafgesetzbuch, das Arzneimittelgesetzes und andere Gesetze sowie die Überprüfungen durch die Gesundheitsämter würden Patienten vor Gefährdungen schützen. „Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend und bedürfen allenfalls Anpassungen innerhalb der bestehenden Systematik“, erklären die Liberalen. „Aus unserer Sicht darf das Fehlverhalten Einzelner nicht zum Anlass genommen werden, die Vielfalt an Behandlungsmethoden für die Patienten zu beschneiden.“

Er gehe davon aus, dass die überwiegende Zahl von Menschen in Deutschland den Unterschied zwischen Heilpraktikern und Ärzten kennt, erklärt Pascal Kobler, sozialpolitischer Sprecher der Liberalen auf Nachfrage von MedWatch. „Da wo es gefährlich werden kann, sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen greifen – da wo sie es nicht tun, sollten sie geschärft werden.“ Kobler hat kein generelles Problem damit, dass Heilpraktiker beispielsweise Infusionen legen – nur nicht mit jedem Mittel. Er wünscht sich jedoch eine bessere Vernetzung der Aufsicht auf kommunaler- und Länder-Ebene.

Kritik von den Gesundheitsexperten

Sie habe sich ein anderes Ergebnis gewünscht, erklärt FDP-Gesundheitspolitikerin Helling-Plahr auf Twitter „Demokratische Entscheidung, muss man respektieren“, schreibt sie. „Als Abgeordneter respektiere ich den Mehrheitsbeschluss der Fraktion zu Heilpraktikern, teile diese Auffassung aber nicht“, sagt auch ihr Kollege Andrew Ullmann. Er verteidige das Recht, aus eigener Entscheidung auf eine Behandlung zu verzichten oder nicht-medizinische Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen, sagte der Infektiologie gegenüber MedWatch – jedoch nur, solange keine Gefahr für Leib und Leben bestünde.

Doch um selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können, müssen Bürger gesicherte und belegbare Informationen haben, betont er – sie müssten wissen, worüber sie entscheiden. „Der Begriff des Heilens hat für mich nur eine Dimension: Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit mit objektiv geeigneten Behandlungsmethoden“, sagt Ullmann. „Wenn wir uns außerhalb dieser Definition bewegen, sind wir bei der EsoterikEsoterik Esoterik versteht sich als eine Geheimlehre, deren Wissen ursprünglich nur für einen kleinen Kreis bestimmt war. Hierzu zählen Methoden wie das Kartenlegen, Hellsehen, die Astrologie und Magie. Heute ist die Esoterik ein häufiger Anlaufpunkt für Sinnsuchende oder dient als Hoffnungsschimmer für unheilbar Kranke, mit teils teuren Konsequenzen. angelangt.“ Ein Ziel für ihn sei die Aufwertung der Medizin, die sich dem Patienten und seinen Bedürfnissen zuwendet. „Wir müssen wieder Räume schaffen, wo Menschen, und hier vor allem Patienten, in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt werden. Dann werden sogenannte Alternativen kaum mehr gefragt sein.“

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl LauterbachKarl Lauterbach Karl Wilhelm Lauterbach, Mediziner, Epidemiologe, Gesundheitsökonom und Politiker (SPD). Seit 2005 ist Karl Lauterbach Mitglied des Deutschen Bundestages und seit dem 8. Dezember 2021 Bundesminister für Gesundheit (Stand 2022). sagte kürzlich gegenüber MedWatch, er habe ein sehr kritisches Verhältnis zu Heilpraktikern. „Ich sehe nicht, wo Heilpraktiker die Versorgung der Patienten in Deutschland verbessern oder in irgendeiner Weise ergänzen“, erklärte er. Zusammen mit Bundesgesundheitsminister Jens SpahnSpahn Spahn, Jens; Bankkaufmann und Politologe, war 2018 bis 2021 Bundesminister für Gesundheit. Seit 2002 ist er Mitglied des Bundestages. (CDU) will er als nächsten Schritt erreichen, dass Heilpraktiker rezeptpflichtige ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. nur nach einer behördlichen Genehmigung herstellen dürfen. Spahn sagte Anfang des Monats im Bundestag, dass Heilpraktiker „eine hohe Akzeptanz in verschie­denen Bevölkerungsgruppen“ hätten. Über die aktuellen Pläne hinaus sehe er „keinen weiteren Regelungs­bedarf“.