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Nach MedWatch-Recherche Homöopathie-Werbung vor Gericht

Oberfläche der Online-Apotheke Sanicare, mit dem Produkt MEDITONSIN Tropfen 35 g Packung
Versandapotheken wie Sanicare werben mit fragwürdigen Aussagen für homöopathische Mittel – teils müssen sie sich nun vor Gericht verantworten. © Screenshot www.sanicare.de

„Natürlich“ oder „zuverlässig“: Wie auch HomöopathieHomöopathie Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann postulierte gegen Ende des 18. Jh.s: »Ähnliches heilt Ähnliches«. So leitet sich das Wort Homöopathie von Homoion (für ähnlich) und Pathos (für Leiden) ab. Hahnemann verfolgte die Theorie, dass der Auslöser einer Krankheit oder der Auslöser für bestimmte Symptome auch zu deren Therapie genutzt werden kann. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Chinarinde, mit der früher Malaria behandelt wurde. Die Einnahme dieser löste in einem Selbstversuch Hahnemanns Symptome einer Malaria aus. Damit sah er seine Theorie bestätigt. Die Homöopathie ist heute eine eigenständige Therapieform in der Alternativmedizin. Häufig werden für Globuli und Tinkturen die eingesetzten Substanzen zur Behandlung so stark verdünnt, dass in ihnen kein Wirkstoff mehr vorhanden ist. Für die Wirkung der Verdünnungen (Potenzen) wird ein Gedächtnis des Lösungsmittels, z.B. Wasser, angenommen. Für solch ein Gedächtnis von Wasser oder für eine generelle Wirkweise der Homöopathie über den Effekt eines Placebos hinaus gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Belege; trotz mehr als 200 hochwertiger Studien dazu.-Hersteller werben VersandapothekenVersandapotheken Eine Versandapotheke betreibt einen Online-Versandhandel im Internet. Sie unterliegt den gleichen Gesetzen wie Vor-Ort-Apotheken. Die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente sind vorgegeben und festgesetzt. Bei rezeptfreien Arzneimitteln dürfen die Preise variieren. In Deutschland dürfen nur zugelassene Präsenzapotheken einen Online-Versandhandel betreiben. Eine vertrauenswürdige Versandapotheke zeigt ein europaweit einheitliches Sicherheitslogo, direkt verlinkt mit dem Versandregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Es handelt sich hierbei um ein Icon mit grünen Streifen, überlagert von einem weißen Kreuz, zusätzlich versehen mit der Flagge des Ursprungslandes der Online-Apotheke. In der jeweiligen Landessprache ist darauf zu lesen: »Zur Überprüfung der Legalität dieser Website hier klicken«. Eine Versandapotheke aus dem europäischen Ausland darf Medikamente nach Deutschland liefern, wenn in ihrem Ursprungsland ähnlich strenge Auflagen für den Betrieb von Online-Apotheken gelten. Hierzu zählen zurzeit die Niederlande, Schweden (nur für verschreibungspflichtige Medikamente) und Tschechien (nur für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente). Ohne ein Rezept dürfen rezeptpflichtige Mittel online nicht vertrieben werden. Eine Versandapotheke muss zudem eine Beratung in deutscher Sprache anbieten sowie Fachkräfte mit pharmazeutisch-medizinischem Fachwissen beschäftigen. mit vielversprechenden Begriffen. Doch trotz Sondergesetzen gibt es auch hier Grenzen: In Folge einer MedWatch-Recherche musste ein Versandapotheken-Leiter mehrere tausend Euro zahlen, weitere Untersuchungen laufen.

Werbung für praktisch Wirkstoff-freie Homöopathika ist in vielen Apotheken-Schaufenstern zu finden. Versandapotheken erreichen über das Internet und Social Media jedoch nicht nur einige Passanten, sondern ungleich größere Zielgruppen. Im vergangenen Jahr hat MedWatch aufgezeigt, dass viele Versandapotheken in ihrem Marketing Aussagen verwenden, die Gerichte teils schon in ähnlicher Form untersagt hatten. Aussagen zu einem angeblichen Kopfschmerzmittel wie „Neodolor bekämpft Kopfschmerzen zuverlässig“ oder „Neodolor ist zu 100% natürlich“ hatte etwa das Oberlandesgericht München untersagt, obwohl das Mittel nicht nur registriert ist – sondern eine Zulassung als Homöopathikum hat. Doch auch hier sind keine echten Wirknachweise nötig.

Während die Versandapotheke MedPexMedPex MedPex – Versandapotheke mit Sitz in Ludwigshafen. die Werbung umgestellt hat, nachdem MedWatch nach Belegen für die Aussagen gefragt hatte, sahen mehrere andere Apotheken kein Problem. Bei „Meditonsin“, das als Mittel gegen Erkältung beworben wird,  hieß es etwa auf der Webseite von Sanicare, der Körper erhalte „durch die Wirkstoffe Impulse zur Aktivierung der eigenen Selbstheilungskräfte“. Dabei sind die Ausgangssubstanzen im Verhältnis von 1 zu 100.000 verdünnt – oder noch stärker. In einem Video zum Mittel „Sinusitis Hevert“ hieß es außerdem, dieses wirke „natürlich“ und es habe eine „zuverlässige und sichere Wirkung“.

Wie dürfen Apotheker werben?

Da Angaben von den Herstellern übernommen worden seien, ginge Sanicare „natürlich auch davon aus, dass diese Aussagen zutreffend und rechtlich zulässig sind“, erklärte eine Sprecherin zunächst. Das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg sah es auf Nachfrage deutlich anders: Es erstattete Strafanzeige wegen irreführender Werbung – nach § 3 HeilmittelwerbegesetzHeilmittelwerbegesetz Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt den Wortlaut im Zusammenhang mit Heilversprechen. Es darf nach dem HWG nichts behauptet werden, was nicht stimmt. Wird damit geworben, dass ein Medikament oder eine Therapie wirkt, muss diese Wirksamkeit auch wissenschaftlich belegt sein. Dafür muss der Bewerber selbst wissenschaftliche Studienergebnisse vorlegen. Da kaum eine alternativmedizinische Behandlungsmethode wissenschaftlich belegt ist, dürfen Heilpraktiker keine Heilversprechen abgeben. wird dies mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragte einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Bad Iburg erließ: Es sah Vorsatz als erwiesen an. Die Argumentation: Apotheker müssten aufgrund ihrer naturwissenschaftlichen Ausbildung von der fehlenden Wirksamkeit von Homöopathika wissen – daher sei anderslautende Werbung ein Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung.

Doch der angeklagte Sanicare-Leiter legte Rechtsmittel ein. Statt des Strafbefehls kam es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Laut Gerichtssprecher stimmte der Sanicare-Leiter einer Geldauflage in Höhe von einigen tausend Euro zu, sodass es wegen geringer Schuld eingestellt werden konnte – das Geld ging an ein Osnabrücker Hospiz. Das Gewerbeaufsichtsamt leitete außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sanicare ein, das inzwischen beim Amtsgericht Oldenburg anhängig ist – ein Hauptverhandlungstermin ist für März 2020 angesetzt.

Apotheken unterzeichnen Unterlassungserklärungen

Auch ein Vertreter der Versandapotheke DocMorris sah zunächst keine Probleme mit Werbeaussagen etwa zum Mittel Sinusitis Hevert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband bewertete Aussagen von Sanicare wie auch DocMorris jedoch als rechtswidrig und forderte beide Versandapotheken auf, sie zu unterlassen. Beide willigten ein. Die Aussage zu Meditonsin, der Körper erhalte „durch die Wirkstoffe Impulse zur Aktivierung der eigenen Selbstheilungskräfte – so wird Ihr Heilungsprozess natürlich von innen gefördert und beschleunigt“, will Sanicare nun nicht mehr nutzen. Und DocMorris hat sich verpflichtet, Neodolor nicht mehr mit Aussagen wie „Wirkkomplex aus 5 natürlichen Arzneistoffen 100 % natürlich, ohne bekannte Nebenwirkungen“ zu bewerben.

Anderes darf zunächst weiter in der Werbung verwendet werden: Formulierungen wie „ganzheitlicher Wirkansatz“ würden im allgemeinen Sprachgebrauch im Zusammenhang mit homöopathischen Arzneimitteln „regelmäßig und von vielen Wettbewerbern verwendet und darum nicht beanstandet“, erklärte das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg auf Nachfrage von MedWatch.

„Intensive Marketing- und Vertriebsmaßnahmen“

Wirtschaftlich geht es dem Hersteller von „Sinusitis Hevert“ offenbar nicht ganz schlecht – auch aufgrund der Werbung. „Dem Wettbewerb am Markt wird durch intensive Marketing- und Vertriebsmaßnahmen begegnet“, erklärt die Firma im Jahresbericht 2018. Für das vergangene Jahr rechne sie „aufgrund der Umsetzung gezielter Vertriebs- und Marketingmaßnahmen“ mit einer positiven Umsatzentwicklung. „Branchenrisiken ergeben sich aus der Wettbewerbssituation und der Charakteristik der Branche, insbesondere der aktuellen Diskussion zum Stellenwert der Homöopathie als besondere Therapieform.“

Hevert hatte vergangenes Jahr Aufsehen erregt: Die Firma hatte die frühere Homöopathin Natalie Grams aufgefordert, nicht öffentlich zu sagen, Homöopathika wirkten nicht über den PlaceboeffektPlaceboeffekt Der Placeboeffekt bezeichnet die therapeutische Wirkung eines Medikamentes oder einer Behandlung ohne eigentlichen Wirkstoff bzw. Wirkmechanismus. Die therapeutische Wirkung eines Placebos (Scheinmedikament oder Schein-Behandlung) ist bedingt durch die äußeren Umstände, den Kontext. Hierzu zählen primär die Verabreichung eines Mittels, die Behandlung mit einer Methode und z.B. auch die Interaktion mit medizinischem Personal. Die Wirkung beruht auf dem inneren Glauben des Patienten, dass sie eintreten wird. Aus diesem Grund sind Placebo-Kontroll-Gruppen bei klinischen Studien äußerst wichtig. Hierbei wird ausgeschlossen, ob die Wirkung am Inhaltsstoff des Medikamentes oder auf dem Glauben an seine Wirkung beruht. Früher ging man davon aus, dass der Placeboeffekt nur eintritt, wenn der Patient oder die Patientin davon überzeugt ist, ein wirksames Medikament zu erhalten. Heute weiß man, dass er selbst mit dem Wissen ein Scheinprodukt zu erhalten eintreten kann. hinaus. Hevert sehe „nicht tatenlos zu “ , wenn es in Deutschland als „Mutterland der Homöopathie“ zu ähnlichen Vorkommnissen wie in Großbritannien komme, hatte eine Sprecherin von Hevert auf Nachfrage erklärt: Dort ist die Therapierichtung aufgrund der fehlenden Wissenschaftlichkeit zunehmend unter Druck, Kosten werden vom britischen Gesundheitsdienst NHS nicht erstattet. Die von Grams „aufgestellte Behauptung“ stelle eine falsche Tatsachenbehauptung dar, behauptete die Hevert-Sprecherin. „Wir sehen es als unsere Verantwortung, gegen solche Diskreditierungen der Homöopathie entschlossen vorzugehen.“

Keine Klagen gegen Grams und Böhmermann

Doch nachdem unter anderem der Fernsehmoderator Jan Böhmermann hierüber berichtet hatte, merkte Hevert offenbar, dass es keine gute Idee war, missliebige kritische Stimmen zu unterdrücken: Die Firma habe „keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet, weder gegen Frau Grams noch gegen Herrn Böhmermann“, erklärte eine Unternehmenssprecherin gegenüber MedWatch.

„Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen“, heißt es im aktuellen Hevert-Jahresbericht. Im „Bereich Grundlagenforschung“ leiste die Firma „einen wichtigen Beitrag, um Erkenntnisse zu generieren“ und „die Homöopathie und NaturheilkundeNaturheilkunde Die Naturheilkunde verfolgt einen ganzheitlichen Gesundheits-Ansatz. Hierbei wird der Mensch im Ausgangspunkt der Handlungskette als etwas Gesundes betrachtet. Die sog. Schulmedizin stellt im Gegensatz dazu, zunächst die Krankheit in den Mittelpunkt. In der Naturheilkunde geht es um Selbstheilungskräfte, Wiederherstellung eines inneren Gleichgewichtes, sowie um die Vorbeugung von Krankheiten. Nicht die Krankheit, sondern der gesamte Organismus wird therapiert. Die Naturheilkunde kann sowohl von Ärzten als auch von Nichtärzten betrieben werden, sie ist jedoch von der sog. alternativen Medizin, zu der auch die Homöopathie gehört, abzugrenzen. Klassische Verfahren der Naturheilkunde sind zu einem großen Anteil in die Schulmedizin integriert. Hierzu zählen: Bewegungs- und Aromatherapie, Behandlung mit pflanzlichen Wirkstoffen, gesunde Ernährung und Heilfasten.Hinzu gesellen sich die eigenständigen Therapieformen der traditionellen Naturheilverfahren wie TCM (Traditionelle Chinesische Medizin) und die altindische Ayurveda Therapie. wissenschaftlich abzusichern“ – hierfür werde ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigt.

„Erhebliche Chancen“ in China

Über das Marketing beklagt sich auch die Konkurrenz: Deutsche Homöopathie-Union (DHUDHU Die Deutsche Homöopathie-Union (DHU) ist ein großer Hersteller homöopathischer Arzneimittel mit Sitz in Karlsruhe. Das Sortiment beinhält unter anderem Globuli und Schüssler-Salze.), der größte Hersteller – der zum Willmar Schwabe Konzern gehört. „Aufgrund sehr hoher Werbeinvestitionen der Wettbewerber“ werde sich das Marktumfeld „weiterhin schwierig gestalten“, heißt es in dessen Jahresbericht 2018. Dabei baue auch der Konzern „mit großem Marketingeinsatz die wichtigsten Marken auf“, erklärt er im Jahresbericht.

Doch es hilft nicht immer: „Die Umsätze der Schüßler-Salze und bei der Kinderlinie sind im abgelaufenen Jahr zurückgegangen“, erklärt Schwabe. Schon im Vorjahr hatte der Konzern „infolge anhaltender negativer Berichterstattung zu homöopathischen Therapieansätzen“ bei sogenannten Einzelmitteln Umsatzrückgänge gemeldet – bei diesen werde in der Tradition Hahnemanns nicht mehrere Ausgangssubstanzen eingesetzt. Schwabe sieht allerdings in China „erhebliche Chancen für unsere Unternehmensgruppe“.

Das Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz überprüft die Werbung von Hevert bereits seit Monaten. „Wegen prioritärer Parallelverfahren ist ein Abschluss dieser Prüfung derzeit nicht absehbar“, hieß es im November. „Gerne können Sie sich in etwa sechs Monaten noch einmal in der Sache melden“, erklärt eine Sprecherin nun auf Nachfrage von MedWatch.


1 comment
  1. Es wird Zeit, dass die unseriöse Werbung für Homöopathika in den Apotheken gezielt bekämpft wird. In einer Apotheke in Volkach wurde mit einem großflächigem Plakat für ein homöopathisches Medikamt als vorbeugendes Mittel gegen das Clorona-Virus geworben. Auf Nachfrage wurde geantwortet, es sei besser etwas Unwirksames zu tun, als nichts. Das ist zynische Abzocke das in ein falsches Sicherheitsgefühl führt.