Pseudomedizinische Angebote werden nicht am Standard evidenzbasierter Medizin gemessen. Dennoch hält der Staat seine schützende Hand über sie – auch wegen wirtschaftlicher Interessen. Welche Schlüsselrolle bei alternativmedizinischen Angeboten Tausenden Hausarztpraxen zukommt, zeigt eine aktuelle Studie.
Nichts im deutschen Arzneimittelrecht ist reformbedürftiger als die Abteilung 4 des Bundesinstituts für ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. und MedizinprodukteMedizinprodukte Medizinprodukte sind z.B. Implantate, Katheder, Infusionen, Herzschrittmacher und Co. Sie definieren sich durch eine vom jeweiligen Hersteller bestimmte medizinische Zweckbestimmung für die Anwendung beim Menschen. Anders als bei Arzneimitteln entfaltet sich ihre Hauptwirkung auf physikalische Weise. Verschiedenste Vorgaben regeln das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten. Dadurch soll für die Sicherheit und Eignung der Medizinprodukte gesorgt werden. Es geht hierbei zudem um den Schutz von Patienten, Anwendern und Dritter. (BfArMBfArM Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist zuständig für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) sowie für die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten. Es regelt sowohl das legale Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln und ihren Ausgangsstoffen als auch deren Herstellung, Anbau und Handel. Das BfArM agiert ebenso dafür Forschung und regulierende Tätigkeiten miteinander zu vernetzen.). Sie entscheidet über die Zulassung „besonderer Therapierichtungen“. Auf den ersten Blick klingt das unschuldig. Schließlich sind staatlich überwachte Zulassungsverfahren essenziell für unsere Gesundheitsversorgung. Nachweislich wirksame Medizin muss von allem abgegrenzt werden, was einen solchen Nachweis schuldig bleibt.
Die BfArM-Abteilung 4 misst diesem Grundkonsens allerdings wenig Bedeutung bei, sondern beruft sich auf einen „Wissenschaftspluralismus auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie“. Hinter diesem Euphemismus verbirgt sich nichts anderes als ein Doppelstandard. Konventionelle Arzneimittel müssen ihre pharmazeutische Wirksamkeit in einem unabhängigen, kostspieligen und jahrelangen Prüf- und Zulassungsprozess beweisen. „Besondere Therapierichtungen“ – also homöopathische, anthroposophische und pflanzenheilkundliche Arzneimittel – genießen dagegen einen rechtlichen Sonderstatus. Für sie reicht ein Binnenkonsens. Ihre Hersteller brauchen nur anhand von homöopathischer Literatur, Beobachtungsberichten oder persönlicher Wahrnehmung behaupten, ihre Produkte hätten eine Wirkung. Eine externe Prüfung nach wissenschaftlich belegten Methoden fordern die Fachleute für „besondere Therapierichtungen“ der Bundesbehörde nicht ein. Das würde schließlich das komplette Aus von Homöopathika auf dem Arzneimittelmarkt bedeuten, da kein einziges Präparat mehr zugelassen werden könnte. Derzeit umfasst die BfArM-Datenbank 35.325 Homöopathika.
Ein Doppelstandard bringt Vorteile – für manche
Alternativmedizinische Angebote erhält man nicht nur in Hausarztpraxen. Von diesem Binnenkonsens, klinische Wirksamkeitsnachweise bei ausgewählten Produkten als überflüssig zu erachten, profitieren neben Herstellern „besonderer“ Arzneimittel vor allem deutsche Apotheken. Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erzielten sie mit dem Verkauf von 115 Millionen Packungen homöopathischer, anthroposophischer und pflanzlicher Mittel einen Umsatz von mehr als 1,2 Milliarden Euro allein im Jahr 2020. Zuzahlen muss dagegen ihre Kundschaft, und zwar auch diejenigen, die ausschließlich evidenzbasierte Arzneimittel zu sich nehmen. Denn gesetzliche KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). beteiligen alle Versicherten an diesen Kosten von jährlich 20 Millionen Euro, da sie homöopathische Behandlungen aus Marketinggründen als zusätzliche Satzungsleistungen erstatten dürfen. Jeder homöopathisch behandelte Mensch verursacht Mehrkosten von durchschnittlich 900 Euro pro Jahr.
Einigen politischen Entscheidungsträgern stößt dieser Doppelstandard durchaus auf. Doch bislang kam keine Mehrheit gegen den rechtlichen Schutzraum für „besondere“ Arzneimittel zustande. Trotz fehlender Wirknachweise und belegter Mehrkosten sind sie gesetzlich fest verankert. Seit 1976 in §25 Absätze 2 und 6 sowie §105 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes (AMG) und seit 1997 im §135 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Solange unsere Gesellschaft keine Wirknachweise für sie einfordert, werden sich weder diese Paragrafen noch BfArM-Abteilung 4 reformieren lassen.
Hausarztpraxen im Mittelpunkt
Wer macht pseudomedizinische Angebote gesellschaftsfähig? Dieser Frage ist ein Forschungsteam um Jutta Hübner, Professorin für Integrative OnkologieOnkologie Die medizinische Fachrichtung der Onkologie beschäftigt sich mit der Entstehung und Entwicklung sowie der Beratung, Diagnose, Therapie und Nachsorge von gut- und bösartigen Tumorerkrankungen. Die Onkologie ist hierzulande der Internistik zugeordnet, operative Methoden fallen in andere Bereiche. am Universitätsklinikum Jena, nachgegangen [Anmerkung der Red.: Jutta Hübner ist im Beirat von MedWatch]. Laut den Onkologen nehmen diejenigen Hausarztpraxen eine Schlüsselrolle ein, die nicht-evidenzbasierte Produkte und Methoden anbieten. Zum einen suggerieren sie der Öffentlichkeit dadurch eine Gleichwertigkeit mit faktenbasierter Medizin. Zum anderen sorgen sie als Lehrpraxen für Medizinstudierende für die nächste Generation von Befürwortern pseudomedizinischem Handelns.
Im Jahr 2019 waren in Deutschland mindestens 4102 Hausarztpraxen von medizinischen Fakultäten als Lehrpraxen akkreditiert. Mehr als die Hälfte von ihnen warb mit einem oder mehreren alternativmedizinischen Angeboten auf ihrer Praxis-Website. Besonders beliebt waren Akupunktur (27,0 Prozent aller Lehrpraxen), Chirotherapie (16,8 Prozent), Naturheilverfahren (14,0 Prozent), hochdosierte Gabe von Vitaminen und Mineralstoffen (10,6 Prozent), HomöopathieHomöopathie Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann postulierte gegen Ende des 18. Jh.s: »Ähnliches heilt Ähnliches«. So leitet sich das Wort Homöopathie von Homoion (für ähnlich) und Pathos (für Leiden) ab. Hahnemann verfolgte die Theorie, dass der Auslöser einer Krankheit oder der Auslöser für bestimmte Symptome auch zu deren Therapie genutzt werden kann. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Chinarinde, mit der früher Malaria behandelt wurde. Die Einnahme dieser löste in einem Selbstversuch Hahnemanns Symptome einer Malaria aus. Damit sah er seine Theorie bestätigt. Die Homöopathie ist heute eine eigenständige Therapieform in der Alternativmedizin. Häufig werden für Globuli und Tinkturen die eingesetzten Substanzen zur Behandlung so stark verdünnt, dass in ihnen kein Wirkstoff mehr vorhanden ist. Für die Wirkung der Verdünnungen (Potenzen) wird ein Gedächtnis des Lösungsmittels, z.B. Wasser, angenommen. Für solch ein Gedächtnis von Wasser oder für eine generelle Wirkweise der Homöopathie über den Effekt eines Placebos hinaus gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Belege; trotz mehr als 200 hochwertiger Studien dazu. (9,7 Prozent), Neuraltherapie und Störfelderbehandlung (7,8 Prozent), Eigenbluttherapie (7,7 Prozent) sowie Blutegeltherapie, Schröpfen und Aderlass (4,2 Prozent). Nur wenige Hausarztpraxen bezeichneten diese Angebote als Pseudoverfahren, die mit evidenzbasierter Medizin nicht vereinbar beziehungsweise in ihrer Wirksamkeit unbewiesen oder widerlegt sind. Ob sie sich kritisch mit ihren Angeboten auseinandersetzen? Spannende Einsichten könnte es liefern, in der eigenen Hausarztpraxis alternativmedizinische Angebote zu erfragen.
Lehrpraxen im Widerspruch
Zukunftsweisend ist der Blick auf die Ausbildung von Medizinstudierenden. Mit der im Oktober 2025 in Kraft tretenden Änderung der Approbationsordnung für ärztliches Personal wertet das BundesgesundheitsministeriumBundesgesundheitsministerium Das Bundesgesundheitsministerium, oder auch Bundesministerium für Gesundheit, erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum. das Fachgebiet der Allgemeinmedizin auf. Ziel der Initiative ist es, der seit Jahren rückläufigen Anzahl an Hausarztpraxen vor allem im ländlichen Raum entgegenzuwirken. Durch ein nunmehr achtwöchiges Blockpraktikum im Grundstudium, eine spätere einmonatige Tätigkeit in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung sowie regelmäßige Hospitationen in Hausarztpraxen soll das Interesse Studierender an einer hausärztlichen Niederlassung gesteigert werden. Betroffen von der Änderung sind bereits alle Medizinstudierende ab Wintersemester 2020/21. Sie werden ihr Praktisches Jahr nach neuer Approbationsordnung absolvieren und damit mehr Zeit auch in jenen Lehrpraxen verbringen, die pseudomedizinische Angebote anbieten.
Streng genommen agieren diese Lehrpraxen im Widerspruch zu §1 der Approbationsordnung, zu den Ausbildungsstandards für Medizinstudierende als auch zu den Empfehlungen der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung. Denn alle diese Richtlinien fordern von Hausarztpraxen, sich am Grundsatz der evidenzbasierten Medizin zu orientieren, wenn sie sich als Lehrpraxen qualifizieren wollen. Im Umkehrschluss müssten eindeutig pseudomedizinische Angebote wie Homöopathie, Eigenbluttherapie oder Störfelderbehandlung also zu einer Disqualifikation als Lehrpraxis führen. Doch bisher dulden auch medizinische Fakultäten den Doppelstandard. Sie können sich auf einer langen Liste einreihen.
Redaktion: Nicola Kuhrt, Martin Rücker, Nicole Hagen.
Sehr geehrter Herr Müller,
in Ihrem Artikel führen Sie aus, dass konventionelle und andere ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. unterschiedlichen Richtlinien unterliegen. Damit kritisieren Sie zu geringe wissenschaftliche Evidenz für Arzneimittel “besonderer Therapierichtungen”. Im folgenden Absatz zu den Hausarztpraxen führen Sie lediglich “die” Onkologen (Oder nur diese der Universität Jena?) an, welche nicht-evidenzbasierte Methoden kritisieren, und verweisen damit vermutlich auf weiter unten gelistete “alternative” Heilmethoden, die durch Hausarztpraxen angeboten werden. Sie führen lediglich Ihre Kritik an den Arzneimitteln aus und übertragen diese suggestiv auf andere “alternative” Heilmethoden. Ist diese oberflächliche Abhandlung nicht selbst unwissenschaftlich?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für Ihren Kommentar und Einwand (der mich zum Nachdenken angeregt hat … Danke für eine weitere Perspektive)!
Nein, die Abhandlung finde ich nicht unwissenschaftlich.
Zum einen können sich nicht alle Wissenschaftler/innen aus Zeit- und Interessensgründen mit allen Themen befassen. Es ist nebensächlich, ob Onkologen, Chirurgen oder Botaniker die Hausarztpraxen systematisch unter die Lupe genommen haben. Ihre Analyse zählt.
Zum anderen befasst sich der Artikel mit allen pseudomedizinischen Angeboten, also sowohl Produkten als auch Methoden (siehe Textstellen oben). Denn in Hausarztpraxen kommen im Rahmen “besonderer Therapieformen” ja eben die Produkte zur Anwendung, die von den Experten für “besondere Therapierichtungen” der BfArMBfArM Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist zuständig für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) sowie für die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten. Es regelt sowohl das legale Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln und ihren Ausgangsstoffen als auch deren Herstellung, Anbau und Handel. Das BfArM agiert ebenso dafür Forschung und regulierende Tätigkeiten miteinander zu vernetzen.-Abteilung 4 zugelassen werden.
Tatsächlich lassen sich in einem zweiseitigen Artikel aber nicht alle Schattierungen einer Thematik beleuchten. Welche Aspekte würden Sie besonders gern hier bei uns vorfinden und nachlesen?
Mit besten Grüßen!
Meiin normaler praktischer Menschenverstand reicht mir um offensichtlich rein finanzielle Bewegründe für den Verkauf von allem möglichen im Gesundheitsbereich zu erkennen. Mit der Kritik …nicht wissenschaftlich….. wird die Beschreibung von offensichtlichem Blödsinn relativiert.
FakeNews im Gesundheitswesen und im Arzneimittelgesetz, so wird man es schon ausdrücken können. Nach Jahren wissenschaftsbasierter Aufklärung über HomöopathieHomöopathie Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann postulierte gegen Ende des 18. Jh.s: »Ähnliches heilt Ähnliches«. So leitet sich das Wort Homöopathie von Homoion (für ähnlich) und Pathos (für Leiden) ab. Hahnemann verfolgte die Theorie, dass der Auslöser einer Krankheit oder der Auslöser für bestimmte Symptome auch zu deren Therapie genutzt werden kann. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Chinarinde, mit der früher Malaria behandelt wurde. Die Einnahme dieser löste in einem Selbstversuch Hahnemanns Symptome einer Malaria aus. Damit sah er seine Theorie bestätigt. Die Homöopathie ist heute eine eigenständige Therapieform in der Alternativmedizin. Häufig werden für Globuli und Tinkturen die eingesetzten Substanzen zur Behandlung so stark verdünnt, dass in ihnen kein Wirkstoff mehr vorhanden ist. Für die Wirkung der Verdünnungen (Potenzen) wird ein Gedächtnis des Lösungsmittels, z.B. Wasser, angenommen. Für solch ein Gedächtnis von Wasser oder für eine generelle Wirkweise der Homöopathie über den Effekt eines Placebos hinaus gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Belege; trotz mehr als 200 hochwertiger Studien dazu. gibt es nur wenig Anzeichen für eine Chance, den politischen Einfluss der vielmillionenstarken und aus vielen Verbänden bestehenden Lobby zu brechen. Wir Kritiker erhoffen uns gleichwohl, dass hier ein objektiver Blick einkehrt, der mehr und mehr Entscheidungsträgern klarmacht, dass sie bislang einen der größten Hoaxes der Medizingeschichte geschützt und damit den vertrauenden Anwender in die Irre gefürt aben.
Diese “20 Mio.” jährlchen Kosten der GKV für Medikamente ist eine sehr zweifelhafte Zahl, die seinerzeit 1999 Herrn SpahnSpahn Spahn, Jens; Bankkaufmann und Politologe, war 2018 bis 2021 Bundesminister für Gesundheit. Seit 2002 ist er Mitglied des Bundestages. dazu diente, sich mit dem “kostet doch fast nix” einer klaren Haltung zu entziehen. Die GKV-Kassen hüten die Zahlen wie den heiligen Gral, aber wenn eine einelne (nicht ganz kleine) schon mal erkennen lässt, bei ihr seien e so um die 10 Mio., dann kann rein logisch nicht der Aufwand bei 104 Kassen, von denen etwa 80 Prozent Homöpathie erstatten, bei 20 Mi0. Euro/Jahre liegen.
Immer übersehen wird, dass es nicht allein um die Kosten für die Medikamante geht. Die JHonorare für die Therapeuten, die aufgrund des Homöopathie-Selektivvertrages der Kassen mit der Marketinggesellschaft des Zentralvereins der homöopathischen Ärzte werden. Hier liegt eine andere Rechtsgrundlage vor, eine auf zwischenvertraglicher Basis. Das hat auch der Gesetzgeber zugelassen, im Interesse vor allem chronischer Erkrankter sollte ein “Pooling” in bestimmten Kassen mehr Effektität und Koordniation in der Behandlung verschafft werden. Ob das für Wunschmedizin wie Homöopatie jemals gedacht war, wage ich zu bezweifeln.Hier wirds noch dicke Bretter zu bohren geben und – da gebe ich dem Autoren völlig recht – bei den Apotheken und ihren Verbänden. Dort wrd nicht wisschafts- nnd evidenzbasiert beraten und sogar gegen das HWG verstoßen, wenn die “Beratung” registrierte ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. mündlich wieder mit Indikationen in Verbindung bringt. § 5 HWG verbietet ausdrücklich die indikationsbezogene Werbung für nur registrierte Homöopatika, der BGH hat festgestellt, dass dies uneingeschränkt für Facj- wie für Laienkreise gelte. Und auch ein Apotheken-Beratungsgespräch ist Werbung, Lt. Gabler-Definion “die Beeinflussung von verhaltensrelevanten Einstellungen mittels spezifischer Kommunikationsmittel”.
Lieber Herr Endruscheit,
danke für Ihre Hinweise!
Tatsächlich ist die Summe von jährlich 20 Millionen Euro, mit denen GKVs ihre Kundschaft beteiligen, die einzige Zahl, die ich dahingehend finden konnte – aus den von Ihnen beschriebenen Gründen.
Falls Sie über zusätzliche Quellen verfügen, wären wir über einen Hinweis sehr dankbar.
Mit besten Grüßen!