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Behördenchef zu Heilpraktikern „Patientenschutz spielt überhaupt keine Rolle“

Mann mit Brille und Bart sitzend und mit seinen Händen gestikulierend.
Patrick Larscheid © Hinnerk Feldwisch-Drentrup / MedWatch

Wie kann es sein, dass viele HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. fragwürdige Therapien anwenden – und Gesundheitsämter nicht eingreifen? Zusammen mit Kollegen des ARD-Magazins „PanoramaPanorama Panorama (Fernsehformat) ist ein 30-minütiges politisches Fernsehmagazin, welches in einem Drei-Wochen-Turnus regelmäßig ausgestrahlt und vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) produziert wird.“ haben wir mit Patrick Larscheid gesprochen: Der Leiter des Gesundheitsamts Reinickendorf in Berlin beschäftigt sich selbst regelmäßig mit dem Thema.

Frage: Die Staatsanwaltschaft wirft einer Heilpraktikerin aus Ihrem Bezirk vor, bei einer Krampfaderbehandlung auf fahrlässige Weise starke Schädigungen am Bein einer Patientin verursacht zu haben – nur mit mehreren Operationen konnte es gerettet werden. Die Heilpraktikerin ist der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt, sie bestreitet die Vorwürfe und darf weiterarbeiten. Haben Sie keine Handhabe?

Patrick Larscheid: Es ist leider nicht so einfach: Die Gesundheitsämter haben in der Tat relativ wenig Eingriffsmöglichkeiten. Ich habe keine Möglichkeit, die Qualität der Behandlung zu beurteilen. Ich darf eine Praxis nicht deshalb zumachen, weil ich der Ansicht bin, dass diese Verfahren alle unsinnig sind oder Patienten gefährdet sind. Bei uns geht es mehr um Fragen der Infektionsverhütung, der Infektionshygiene. In der Tat war es so, dass diese Praxis für eine gewisse Zeit keine invasiven Maßnahmen durchführen durfte, weil es Verstöße gegen hygienische Grundregeln gab. Danach muss im Regelfall ein Weiterbetrieb erfolgen. Selbst wenn uns das, was dort inhaltlich gemacht wird, große Bedenken bereitet. Wir haben allergrößte Schwierigkeiten, überhaupt das Wort „medizinisch“ in den Mund zu nehmen, weil Vieles mit Medizin nur am Rande zu tun hat.

Frage: Welche Möglichkeiten haben Sie denn überhaupt?

Larscheid: Einem Heilpraktiker die Erlaubnis zu entziehen, ist fast nicht möglich und juristisch mit hohen Hürden verbunden: Im Regelfall heißt es auch, seine Existenz zu bedrohen. Dadurch wird man schadensersatzpflichtig und muss sehr gut beweisen können, was passiert ist. Es ist häufig viel erfolgversprechender, wenn die geschädigten Patientinnen und Patienten selbst tätig werden. Wir finden diesen Zustand äußerst beklagenswert, sehen auch den Gesetzgeber ganz klar in der Pflicht. Es gibt keinen anderen Bereich, wo Patienten derart gefährdet werden dürfen wie beim Besuch einer Heilpraktiker-Einrichtung.

Frage: Aber muss es nicht eine Rolle spielen, welche Behandlungsmethoden angewandt werden?

Larscheid: Die Frage, ob riskante Methoden angewandt werden oder nicht, spielt in Deutschland überhaupt keine Rolle. Es gibt ein eigenartiges Regelungsvakuum: Heilpraktiker werden einfach auf die Menschheit losgelassen, ohne dass sie eine Ausbildung haben müssen. Die Realität ist, dass Heilpraktiker fast alles dürfen. Und dass es Tätigkeiten gibt, die wesentlich ungefährlicher sind – zum Beispiel das Verkaufen von Würstchen – die viel stärker reguliert sind. Da guckt der Staat aus mehreren Seiten sehr genau drauf, was die Wurstverkäufer tun. Wenn es aber darum geht, dass ich Patienten gefährde, dass ich Heilsversprechen mache, zieht sich der Staat aus seiner Verantwortung zurück, hält die Augen zu und nimmt gar nicht wahr, was tatsächlich draußen passiert. Der Patient kann sich leider auf fast gar nichts verlassen.

Frage: Aber Behörden müssen doch im Blick haben, was in Praxen passiert?

Larscheid: Es ist bewusst so, dass sich niemand mit den Inhalten beschäftigen will. Das heißt: Was ein Heilpraktiker tut, ist mehr oder weniger seine Sache. Was er für Versprechungen macht, welche Art von Pseudomedizin er anbietet, ist seine Sache. Es wird keine Qualität kontrolliert. PatientenschutzPatientenschutz Der Patientenschutz wird auf verschiedenen Ebenen erwirkt. Wichtig zu wissen ist, dass Patient*innen mit ihren Behandler*innen in ein Vertragsverhältnis treten. Dieser Behandlungsvertrag besagt, dass der Behandler (Ärzt*in, Physiotherapeut*in…) seine Patienten und Patientinnen bestmöglich und nach neuestem wissenschaftlichem Standard behandelt. Dafür existieren in Deutschland Gesetzte und Regelwerke. Darin finden sich bezüglich des Patientenschutzes u.a. Rechte der Patient*innen bei Behandlungs- oder Kunstfehlern, das Recht auf Akteneinsicht, Hinweise zum Datenschutz und Vorgaben zur ärztlichen Schweigepflicht. Es ist zu beachten, dass die Beziehung zwischen einem Behandler und seinen Patient*innen zumeist nicht äquivalent ist. Es existiert ein Gefälle von der behandelnden hin zur behandelten Person. Zudem werden enge Verhältnisse erzeugt, die den Schutz der Patienten gewährleisten müssen.So vertritt z.B. die Deutsche Stiftung Patientenschutz die Interessen schwerstkranker, pflegebedürftiger und sterbender Menschen. Dafür hat sie u.a. ein bundesweites kostenfreies Patientenschutztelefon eingerichtet und engagiert sich für eine selbstbestimmte Sterbebegleitung. Die Schiedsstelle Patientenverfügung bietet zudem jedem kostenfreie Unterstützung bei Konflikten rund um die Patientenverfügung. Auch bietet sie ein Anwaltsberatungsnetz an.Die Patientenvertretung des G-BA möchte die Interessen von Patient*innen in die Politik und den G-BA einbringen und so für eine Verbesserung von Patientensicherheit und patientenorientierter Patientenversorgung sorgen. Dazu gehören u.a. eine patientenorientierte Qualitätssicherung, der gleichberechtigte Zugang für Jedermann, Barrierefreiheit und Inklusion. Auch eine unabhängige Forschung zählt hier mit rein. Der Deutsche Behindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), die deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. sowie die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. haben diesbezüglich im G-BA –Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht. spielt überhaupt keine Rolle. Sonst würden wir die Systemfrage stellen: Denn was soll das für eine Art von Heilung sein, die dort stattfindet, die es nicht auch im Krankenhaus oder einer Arztpraxis gibt. ,Alternativmedizin‘ ist ein schönes Wort, aber es ist völlig ohne Inhalt. ,Alternativmedizin‘ existiert gar nicht. Es gibt keine alternative Physik, es gibt keine alternative Biologie. Es gibt Medizin oder keine Medizin. Heilpraktiker suchen sich andere Methoden, erfinden Methoden. Das ganze Spektrum Pseudomedizin mit nachgewiesenermaßen unwirksamen Methoden wird den Patienten angeboten.

Frage: Gibt es denn gar keine Grenzen?

Larscheid: Da gibt es nichts, was man verbieten kann, weil der Gesetzgeber sich ja nicht hinstellt und sagt: Diese und jene Dinge schreibe ich vor, diese und jene Dinge müsst ihr beherrschen. Wenn er es täte, würde er in ein großes Problem reingeraten, er würde sagen: Auf der einen Seite verlange ich keine Ausbildung, auf der anderen Seite sollst du irgendetwas können. Heilpraktiker sind eigentlich etwas, was keiner so richtig definieren kann. Praktisch erleben wir häufig, dass Heilpraktiker sich einfach daneben stellen, während Krankheiten von allein verschwinden – sie wenden aber irgendein wirkungsloses Verfahren an und sagen hinterher: ,Siehst du, es hat geholfen‘. Das ist etwa so sinnlos, als wenn ich einen anfahrenden Zug anschiebe und hinterher sage: Guck mal, der Zug ist angefahren.

Frage: Aber gibt es nicht auch viele Ärzte, die gefährlichen Quatsch anbieten?

Larscheid: Ärzte einer Fachrichtung müssen am Ende einen Ausbildungskatalog erfüllt haben und sie müssen eine bestimmte Zahl von Behandlungen unter Aufsicht nachweisen. Sie müssen belegen, dass sie jahrelang Kenntnisse erworben haben, und sie dürfen anfangs nur unter Aufsicht von anderen weitergebildeten Kolleginnen und Kollegen am Patienten bestimmte Dinge tun. Wir sehen natürlich, dass es auch schlechte Ärzte gibt und wir arbeiten daran, dass sie für ihre Fehler bestraft werden beziehungsweise unterbinden wir ihr Handeln. Da haben wir ein ganz großes Instrumentarium, und wir stellen uns unseren eigenen Fehlern kritisch. Diese Art von Selbstkritik ist mir noch nie begegnet im Bereich der Heilpraktiker: Ich kenne keine Foren, in denen die Heilpraktiker öffentlich machen, wo sie Behandlungsfehler gemacht haben, ich kenne keine Schlichtungsstellen für Behandlungsfehler von Heilpraktikern. All die Instrumente, die in der Ärzteschaft selbstverständlich sind, weil die Patienten einen Anspruch darauf haben und es auch einfordern sollen.

Frage: Es gibt ja auch Regeln für Heilpraktiker – sie dürfen keine Geburtshilfe betreiben, seit Neuestem brauchen sie zur Herstellung rezeptpflichtiger ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. eine Erlaubnis.

Larscheid: Heilpraktiker können im Grunde genommen jede Versprechung machen, sie können fast jedes Verfahren anwenden. Es wird niemanden geben in Deutschland, der sagt: Wir überprüfen mal die Qualität, wir überprüfen mal, ob diese Dinge überhaupt wirksam sind. Das existiert alles nicht, und deshalb kann sich eine ganze Menge dort abspielen.

Frage: Was kontrollieren Sie denn bei Heilpraktikern?

Larscheid: Überwiegend Fragen wie die Hygiene – nicht aber, ob Patienten an sich gefährdet werden. Dieser Teil des Patientenschutz, der in der Medizin selbstverständlich ist und in Gesetzen sowie im BerufsrechtBerufsrecht Das Berufsrecht regelt durch Rechtsvorschriften den Zugang und die Ausübung eines selbstständig ausgeübten Berufes. Die (Muster-)Berufsordnung-Ärzte enthält die berufsrechtlichen und ethischen Grundlagen des ärztlichen Berufs. Auf diese Muster-Berufsordnung stützen sich die Regelungen der jeweiligen Ärztekammern. Die Berufsordnung regelt z.B. die Pflichten eines Arztes oder einer Ärztin gegenüber seinen und ihren Patienten. Des Weiteren sieht sie Bestimmungen zur Schweigepflicht, Aufklärung und Dokumentation vor. Auch finden sich darin Regelungen zur Haftpflichtversicherung, Werbung, Dokumentation etc. Ärztekammern sorgen für die Einhaltung der Berufspflichten und überprüfen Beschwerden über Ärzte und deren Verstöße gegen das Berufsrecht. der Ärzte verankert ist, wird vollkommen ausgeblendet.

Frage: Wie sollen Patienten sich verhalten?

Larscheid: Der Patient ist in keiner Weise geschützt. Er ist immer das schwächste Glied in dieser ganzen Kette – er muss, denke ich, schon geschützt werden, mitunter auch vor sich selbst. Der Patient geht als Leidender irgendwohin und braucht Hilfe, es gibt ein völlig schiefes Machtverhältnis: Da ist der, der mir Heilung verspricht, und ich selbst als Patient muss in meiner Schwäche im Grunde genommen ganz viel Vertrauen haben. Für dieses Vertrauen habe ich aber gar keinen Grund, weil es keine Schutzmechanismen für mich gibt: Wenn ich zu einem Heilpraktiker gehe, muss ich einfach hoffen, dass Dinge so laufen, dass sie mir nicht schaden. Wenn ich in eine Arztpraxis gehe, wenn ich in ein Krankenhaus gehe, dann weiß ich: Da gibt es bestimmte Schutzmechanismen. Es wird mir nicht passieren, dass jemand ohne jede Ausbildung zum Beispiel einen operativen Eingriff an mir vornimmt. Das wäre unfassbar. Im Bereich der Heilpraktiker ist all das möglich – es ist sogar gar nicht gewünscht, dass da irgendetwas kontrolliert wird. Man wüsste ja auch gar nicht, wo man anfangen soll, weil es gar keine geregelte Form der Ausbildung gibt. Das ist unfassbar: Der Schutz, den die Patientinnen und Patienten haben, bezieht sich letztlich nur darauf, dass sie hinterher die Möglichkeit haben, für erlittene Schäden vielleicht zivilrechtlich Ansprüche geltend zu machen, wenn sie die Verfahren überlebt haben sollten. Bitter ist, dass es manchmal die Hinterbliebenen sind, die sich um diese Frage kümmern müssen.

Frage: Geht es wirklich so oft um lebensbedrohliche Erkrankungen bei Heilpraktikern – und nicht vielmehr ums Zuhören und harmlose Placebo-Therapien?

Larscheid: Wenn echte Krankheiten auf unechte Therapien stoßen, geht das Problem ja schon los. Wenn ich Heilungen verschleppe, wenn ich Diagnostik verschleppe, dann ist diese Harmlosigkeit der wirkungslosen Methoden nicht mehr gegeben, dann sind Patientinnen und Patienten konkret gefährdet. Wir sehen das sehr viel passiert im Bereich invasiver Maßnahmen. Mit invasiv meinen wir, dass Heilpraktiker tatsächlich in den Körper eingreifen. Die sogenannte biologische KrampfaderverödungKrampfaderverödung Krampfaderverödung (Sklerosierung; Sklerotherapie) ist die gewollte und örtlich begrenzte Schädigung einer Venenwand mit Hilfe eines flüssigen (v.a. bei kleineren Adern) oder aufgeschäumten (für größere Verödungen) Verödungsmittels. Diese Methode wird zur Behandlung von Krampfadern angewandt. Beide Behandlungen erfolgen mit dem lokalen Betäubungsmittel Polidocanol. Durch die Behandlung (in mehreren Sitzungen) kommt es zu einer Entzündungsreaktion, die die Vene später vernarben lässt. Nach dem Umbau zu einem bindegewebigen Strang kann kein Blut mehr hindurchfließen. Komplikationen können Allergien auf das Verödungsmittel, akute Venenthrombosen, Ödeme, Infektionen im Verödungsgebiet, eine arterielle Verschlusskrankheit sowie die Entwicklung von bräunlichen Flecken im Verlauf der ehemaligen Vene sein. ist riskant, ist gefährlich. Wir sehen, dass im Bereich der sogenannten Eigenblut-TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. eine ganze Menge passiert. Dort wird Blut behandelt in einer Art und Weise, dass wir uns fragen: Wie geht denn das eigentlich gut – oder geht es gut? Und wenn es nicht gut geht, bekommt das eigentlich einer mit?

Frage: Was erleben Sie noch?

Larscheid: Wir sehen auch, dass ganz viel mit Kindern gemacht wird, was uns maßlos aufregt. Kinderärztinnen und Kinderärzte sind leider auch nicht frei davon, selbst seriöse und gut ausgebildete Mediziner bieten ja HomöopathieHomöopathie Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann postulierte gegen Ende des 18. Jh.s: »Ähnliches heilt Ähnliches«. So leitet sich das Wort Homöopathie von Homoion (für ähnlich) und Pathos (für Leiden) ab. Hahnemann verfolgte die Theorie, dass der Auslöser einer Krankheit oder der Auslöser für bestimmte Symptome auch zu deren Therapie genutzt werden kann. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Chinarinde, mit der früher Malaria behandelt wurde. Die Einnahme dieser löste in einem Selbstversuch Hahnemanns Symptome einer Malaria aus. Damit sah er seine Theorie bestätigt. Die Homöopathie ist heute eine eigenständige Therapieform in der Alternativmedizin. Häufig werden für Globuli und Tinkturen die eingesetzten Substanzen zur Behandlung so stark verdünnt, dass in ihnen kein Wirkstoff mehr vorhanden ist. Für die Wirkung der Verdünnungen (Potenzen) wird ein Gedächtnis des Lösungsmittels, z.B. Wasser, angenommen. Für solch ein Gedächtnis von Wasser oder für eine generelle Wirkweise der Homöopathie über den Effekt eines Placebos hinaus gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Belege; trotz mehr als 200 hochwertiger Studien dazu. an. Ganz häufig sind die Eltern verunsichert: Sie haben verständlicherweise große Angst um die Gesundheit ihrer Kinder. In der Medizin fühlen sie sich teils nicht gut aufgehoben, dann gehen sie zu Heilpraktikern – und die Grenzen werden ein bisschen schwammig. Was ist noch reine Krankheitsbehandlung, was ist Pädagogik? Wenn Kinder zum Beispiel homöopathisch behandelt werden, werden die Kinder auch erzogen, dass jedes Wehwehchen mit etwas bekämpft werden muss, was großer Blödsinn ist.

Frage: Wie kam es zu dieser Entwicklung?

Larscheid: Wir haben eine ganz merkwürdige Sonderregelung mit dem Heilpraktiker-Gesetz, weil wir behaupten, dass es neben der Medizin noch etwas Zweites geben müsste. Das ist etwas, das sich keinem Menschen, der etwas nachdenkt, erschließt. Es ermöglicht dem Heilpraktiker irgendwie alles und irgendwie nichts. Es definiert nichts. Und solange ich mich weigere, die Inhalte zu definieren, was denn diese Heilpraktiker eigentlich genau dürfen sollen und was ihnen verboten ist, ist es ja in sich widersprüchlich. Die sauberste Lösung wäre zu sagen: Wir schaffen diesen Berufsstand ab, und zwar dann in einer Art und Weise, dass es auch keine Alternative dazu gibt, die weiter Patienten gefährdet. Es ist ein Beruf, für den es gar keine Berechtigung gibt. Heilen können andere Berufe – zumindest dort, wo sie es können. Dort, wo sie es nicht können, können es auch Heilpraktiker nicht. Es würde ein bisschen mehr Sicherheit im Land geben, wenn wir den Heilpraktiker-Beruf nicht hätten.

Frage: Was stört sie besonders?

Larscheid: Zum einen ist es die wahnsinnige Kompetenzüberschreitung, wo überhaupt keine Kompetenz erkennbar ist, in Form der Anwendung von zum Teil völlig erfundenen Methoden und Verfahren, die Patienten-gefährdend sind. Das zweite ist, dass besonders empfindliche Patientengruppen auch schon Opfer von Heilpraktikern werden. Dies sind für mich Kinder, chronisch Kranke, lebensgefährlich Erkrankte, auch psychisch Kranke, die sich einfach nicht wehren können gegen das, was ihnen an Heilsversprechen angeboten wird. Das ist skandalös, und wir haben keine Handhabe, diese Patienten zu schützen.

Frage: Der Berufsstand Heilpraktiker wird ja schon lange kritisiert – warum passiert nichts?

Larscheid: Wir müssen den Kampf aufnehmen, den Kampf gegen starke Lobbygruppen, die quer durch das politische Spektrum ihren Einfluss geltend machen. Die Durchdringung der gesamten Politik ist so groß, und die Lobbygruppen auf Seiten der Heilpraktiker sind so einflussreich, dass sofort der Shitstorm losgeht, wenn ein Politiker einen Vorstoß wagt, über dieses Thema laut nachzudenken. Wir erleben das im Moment im Bereich der Homöopathie: Kritiker werden schlichtweg von der entsprechenden Lobby fertiggemacht. Man braucht eine Menge Energie und auch eine Menge Selbstbewusstsein und Durchhaltevermögen, wenn man dieses schwierige Thema politisch angehen will.

Frage: Sie sehen keine Handhabe?

Larscheid: Es gibt aktuell keine Partei, in der Sie eine Mehrheit finden würden für die Abschaffung des Heilpraktikerberufs. Politik handelt oft nach dem Prinzip ,Wo tue ich mir selbst am wenigsten weh‘: Sie haben es vor Kurzem erlebt, wie Gesundheitsminister Jens SpahnSpahn Spahn, Jens; Bankkaufmann und Politologe, war 2018 bis 2021 Bundesminister für Gesundheit. Seit 2002 ist er Mitglied des Bundestages. in wenigen Sätzen gesagt hat: „Ach, die Homöopathie bleibt in der Kostenerstattung der gesetzlichen KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). drin – der Patient will es ja so“. Gegen Widerstände zu kämpfen ist schwieriger. Die Lobby ist gut vernetzt und würde sofort bereit sein, jeden, der einen Vorstoß wagt, die Heilpraktiker abzuschaffen, an den Pranger zu stellen. Das funktioniert gut, und das funktioniert in Zeiten funktionierender sozialer Medien noch besser.

Frage: Wie kommt es, dass so viele Menschen zu Heilpraktikern gehen?

Larscheid: Vielleicht geht es uns so gut, dass wir uns ernsthaft mit solchen Fragestellungen auseinandersetzen. Es ist ein alter Hut, dass wir in Ländern mit unterentwickelten Gesundheitssystemen sehen, dass die Menschen ganz andere Sorgen haben. In armen Ländern muss ich mich nicht mit verschworenen ImpfgegnerImpfgegner Eine Impfgegnerin oder ein Impfgegner ist eine Person, die Impfungen ablehnt, oder sie zumindest verzögert wahrnimmt, trotz guter Verfügbarkeit eines Impfangebotes. Diese Haltung beruht wohl auf einem mangelnden Bewusstsein gegenüber dem Gefahrenpotential einer Infektionskrankheit wie Masern, Polio und Co., da diese Krankheiten samt ihren negativen Folgen aktuell aufgrund jahrelanger konsequenter Impfungen in der Bevölkerung nicht mehr wahrnehmbar sind. Weitere Gründe sind sowohl mangelnde Information sowie eine mangelnde Informationsbereitschaft als auch bewusst falsch gesetzte Fehlinformationen über Impfungen und mögliche Impfreaktionen. So lauten oft aufgeführte Argumente: »Impfungen helfen nicht, da auch Geimpfte erkranken.«, »Impfungen sind schädlich und können Krankheiten wie Autismus auslösen.« sowie »Es ist besser, der Körper setzt sich auf natürliche Weise mit dem Erreger auseinander.« All diese Argumente sind falsch. Im extremsten Fall leugnen Impfgegner*innen sogar das Viren Krankheiten auslösen oder gar die Existenz von Viren an sich.-Argumenten auseinandersetzen – da geht es darum, dass Kinder nicht sterben. Wir haben gar keine Sorgen in diese Richtung: Wir leben in einer Gesellschaft, die sich weitestgehend von festen Glaubensvorstellungen verabschiedet hat und in der viele versuchen, spirituelle Bedürfnisse woanders zu befriedigen. Und kommen dann eben auch schnell in den Bereich der EsoterikEsoterik Esoterik versteht sich als eine Geheimlehre, deren Wissen ursprünglich nur für einen kleinen Kreis bestimmt war. Hierzu zählen Methoden wie das Kartenlegen, Hellsehen, die Astrologie und Magie. Heute ist die Esoterik ein häufiger Anlaufpunkt für Sinnsuchende oder dient als Hoffnungsschimmer für unheilbar Kranke, mit teils teuren Konsequenzen. und zu dem, was die Heilpraktiker immer so behaupten.

Frage: Aber sind die Zahlen von Komplikationen bei Heilpraktikern nicht sehr gering?

Larscheid: Niemand weiß es es, Statistiken darüber existieren nirgends. Es existieren ja praktisch keine Institutionen, an die ich mich wenden kann. Das ist für die Patienten, die bei Heilpraktikern geschädigt werden, ein großes Problem. Es gibt keine Heilpraktiker-Kammer, es gibt keine Institutionen wie Kassenärztliche Vereinigungen, es gibt keine Patienten-Anwälte, es gibt keine Patienten-Fürsprecher. Was es aber ganz häufig gibt, ist bei den Betroffenen eine große Scham darüber, wie sie so dumm sein konnten, auf etwas reinzufallen. Es ist eine große Hürde ist, wenn Sie sich auch uns gegenüber öffnen und etwa zugeben müssen: „Eigentlich habe ich von Anfang an gedacht, das kann doch so nicht richtig sein. Aber dann saß ich da, und dann war die auch so nett zu mir. Und dann habe ich gesagt, ich mache es.“ So etwas zuzugeben fällt jedem von uns sehr schwer. In den wenigen Fällen, in denen sich geschädigte Patienten an uns wenden, erleben wir das oft. Ich glaube, dass das Dunkelfeld tatsächlich sehr groß ist.

Frage: Informieren Heilpraktiker Ihrer Erfahrung nach ihre Patienten denn ausreichend – etwa über den Stand der Wissenschaft zu ihren Therapien?

Larscheid: Nein, es ist nicht sichergestellt, dass die Patienten ausreichend aufgeklärt werden. Sie können es ja auch nicht im herkömmlichen Sinne – dann würde für jeden Patienten offenbar werden, dass die Therapie überhaupt keinen Effekt hat. Wir haben leider auch schon erlebt, dass hinsichtlich der Gefährlichkeit schlichtweg gelogen wird. Es werden Studien zitiert, die nicht existieren. Es werden Patientenzahlen zitiert, die überhaupt nicht nachweisbar sind. Es ist hoch unanständig und eine Schweinerei. Ich halte es für eine ganz spannende juristische Frage, ob Verträge, die wie manche der Behandlungsverträge von Heilpraktikern sittenwidrig sind, überhaupt Gültigkeit haben. Ich habe da große Zweifel.