Achtung! Sie können einfach viele Kilos abnehmen – und das ganz ohne Diät und ohne Bewegung! Gleichzeitig können Sie Ihre Blutgefäße reinigen und den eigenen Stoffwechsel um sagenhafte 300 Prozent beschleunigen!
Die neuste Entwicklung von Professor Adrian Meyer macht es möglich, das Präparat sei ein „Durchbruch“, hieß es auf einer Website, die für sein Schlankheitsmittel warb. Diese Versprechen seien „von unabhängigen, empirischen Tests sowie chemischen und klinischen Untersuchungen bewiesen“.
Klingt zu schön, um wahr zu sein? Stimmt. Nicht nur, dass es den erwähnten Professor Adrian Meyer nicht gibt. Auch zu den wichtigsten Inhaltsstoffen des angeblich schlankmachenden Wunders – die Garcinia Cambogia Frucht und die im Harfenstrauch vorkommenden chemische Verbindung Forskolin – gibt es wenig belastbare Studien. Schnell stößt man in Literaturdatenbanken jedoch über hiermit verbundene Lebererkrankungen, die teils eine Transplantation nötig machen.
Das Produkt ist daher als FakeFake Der englische Begriff Fake bezeichnet u.a. unwahre Informationen, Imitate und Fälschungen sowie Dinge, die vortäuschen echt zu sein, es jedoch nicht sind. Im Bereich der Nachrichten und Fakten spricht man von sog. Fake-News und Fake-Facts. Solche werden gezielt eingesetzt, um (falsche) öffentliche Meinungen zu bilden oder gar Wahlen zu beeinflussen. anzusehen. Wer darauf hineinfällt und es bestellt, zahlt aber tatsächlich 69 Euro im Monat.
Vor gut einem Jahr berichteten wir zum ersten Mal über das angebliche Diätwunder aus dem Netz. Es gibt sogar Internetseiten, die hiervor warnen – doch offenbar nur, um für eigene Fake-Produkte zu werben. Wir haben recherchiert, ob eine Behörde oder Institution in Deutschland diese unlautere Werbung zeitnah aus dem Netz nehmen oder die Betreiber aufspüren und zur Verantwortung ziehen kann.
Verbraucherschützer schicken Unterlassung auf die Komoren
Unsere Nachfragen brachten uns vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten bis hin zur Bezirksregierung Düsseldorf – doch keiner sah sich als zuständig an, denn die dubiosen Geschäftemacher hinter den Schlankpillen sitzen im Ausland, versteckt hinter undurchsichtigen Adressen. Betrieben wurde etwa die Website, auf der das Garcinia Cambogia-Wunder von Professor Meyer beworben wurde, laut Domainauskunft durch eine Firma aus Polen. Als Adresse war allerdings eine Straße in Nicosia auf Zypern angegeben, die im Impressum angegebene Website wiederum führte zu einer polnischen Internettauschbörse. Auch der Shop hatte keine deutsche Adresse, dieser lief über den Anbieter bestpromocenter.com – und ist in den USA registriert.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBZ) hat versucht, etwas gegen das unlautere Angebot zu tun und schickte am 13. April 2018 eine erste Unterlassungsaufforderung an den hinter dem vermeintlichen Schlankheitsmittel stehenden Shop: Sein Sitz lag angeblich auf einer der vielen Inseln der Komoren im Indischen Ozean.
Per Einschreiben erklärt der VZBZ dem Unternehmen, dass es gegen mehrere Artikel der Health-Claims-Verordnung verstoßen habe, wonach gesundheitsbezogene Aussagen über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme nicht zulässig sind. Gleiches gilt für die in der Werbung gemachte Aussage, ein Krankheitsrisiko könne reduziert werden. Zudem beziehe sich die Firma mit ihrer Werbung nicht auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise. „Die Werbung stellt auch eine Irreführung dar, indem der falsche Eindruck erweckt wird, durch die Einnahme des Präparats könnte man in jedem Fall Gewicht abnehmen“, argumentiert die Verbraucherzentrale.
Sie fordert die Firma wird auf, die Unterlassung zu unterschreiben und die irreführende Werbung unverzüglich einzustellen. Hierdurch soll sich der Shop-Betreiber auch zu einer Geldbuße für den Fall verpflichten, dass er weiter mit den falschen Aussagen Werbung macht. Wenn der Shop-Betreiber die Unterlassungserklärung unterzeichnet hätte, hätte er sich verpflichtet, mit den genannten Aussagen nicht mehr zu werben. Falls er hiergegen verstoßen würde, müsste er eine Vertragsstrafe in Höhe von 12.000 Euro zahlen.
Unlauterer Handel mit Diät-Pillen: Mahnung ins Nirgendwo
Doch es kam keine Antwort aus dem Indischen Ozean. Die Post konnte später auch nicht mehr klären, wo das Einschreiben verblieben war und ob es überhaupt zugestellt wurde. Also schickten die Verbraucherschützer – sicher ist sicher – die Abmahnung erneut, wieder per Einschreiben. Auch dieses Mal womöglich wieder keine Zustellung. Ende 2018 hat sich die VZBV daher entschieden, den Fall einzustellen, da auch eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte.
Wieder einmal zeigt sich, dass sich mit den derzeit geltenden Regelungen der unlautere Handel mit Gesundheitspräparaten wie auch mit Arzneimitteln im Netz kaum eindämmen lässt. Das Bundeskriminalamt rät Verbrauchern schon lange, ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. nur vor Ort zu kaufen – oder bei zertifizierten Online-ApothekenOnline-Apotheken Eine Online-Apotheke betreibt einen Apotheken-Versandhandel im Internet. Sie unterliegt den gleichen Gesetzen wie Vor-Ort-Apotheken. Die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente sind vorgegeben und festgesetzt. Bei rezeptfreien Arzneimitteln dürfen die Preise variieren. In Deutschland dürfen nur zugelassene Präsenzapotheken einen Online-Versandhandel betreiben. Eine vertrauenswürdige Online-Apotheke zeigt ein europaweit einheitliches Sicherheitslogo, direkt verlinkt mit dem Versandregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Es handelt sich hierbei um ein Icon mit grünen Streifen, überlagert von einem weißen Kreuz, zusätzlich versehen mit der Flagge des Ursprungslandes der Online-Apotheke. In der jeweiligen Landessprache ist darauf zu lesen: »Zur Überprüfung der Legalität dieser Website hier klicken«.. Deren Seite erkennt man an einem EU-weit geltenden Sicherheitslogo. Und ob dieses echt ist, lässt sich durch einfaches Anklicken überprüfen. Mehr Informationen bieten die Webseiten des Bundeskriminalamts und des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information.
Auf der im März durch die Verbraucherzentrale geprüften Webseite ist die abgemahnte Werbung inzwischen nicht mehr abrufbar, dort findet sich nur noch Werbung in polnischer Sprache. Die deutsche Version ist in ähnlicher Form einfach weitergezogen, auf eine andere Seite mit neuem Namen.
Leider ist das Vehikel für solcherart “Werbung” – wie so oft – die Spekulation auf völliges Unwissen über Physiologie und Medizin. Genau wie das “Ankurbeln des Immunsystems” recht fatal wäre, würde es wie angepriesen funktionieren (man frage einmal Autoimmunerkrankte, die wegen ihres “aktiven Immunsystems” dauerhaft Immunsuppressiva nehmen müssen) wäre dies auch eine “Beschleunigung des Stoffwechsels um 300 Prozent”, was wohl schnell zu einem Notfalleinsatz führen würde. Es ist bedauerlich, dass ein solch offensichtlicher Unsinn Leute zum Kauf von “Gesundheitsprodukten” verleiten kann.
Ceterum censeo: Mehr Gesundheitswissen im Schulunterricht!
“Wir freuen uns über kritische Kommentare”
Habt ihr denn Garcinia Cambogia überhaupt mal selbst getestet?
Über mehrere Wochen? Ansonsten könnte man überhaupt nicht mitreden.
Was ein Shopbetreiber sagt oder eine Verbraucherzentrale prüft, ist für mich völlig bedeutungslos. Die Substanz mit einer LebertransplantationLebertransplantation Bei einer Lebertransplantation wird das geschädigte Organ eines leberkranken Patienten mit Hilfe eines chirurgischen Eingriffs durch eine Spender-Leber (oder durch Teile davon) ersetzt. Eine Lebertransplantation ist zumeist bei akutem oder chronischem Leberversagen – verursacht durch Leberzirrhose und Leberkrebs oder durch angeborene Fehlbildungen und Stoffwechselstörungen – angezeigt. Die Spenderleber kann von einem Verstorbenen stammen und vollständig verpflanzt werden. Bei einer Split-Leber wird das gesunde Organ vorher geteilt und in zwei Empfänger-Patienten eingepflanzt. Auf Grund der Regenerationsfähigkeit des Organs können auch lebende Angehörige einen Teil ihrer Leber spenden. in Verbindung zu bringen, Entschuldigung- ist absolut lächerlich.
Hallo Herr Schroth,
wir haben uns sehr intensiv mit diesem und ähnlichen Produkten beschäftigt, wie Sie auch in dem ersten Artikel, den wir zum Thema recherchiert haben, nachlesen können.
https://medwatch.de/2018/02/23/diaet-humbug-im-netz-mit-der-kraft-des-doppel-fakes/
Wir zitieren zudem auch wissenschaftliche Studien, in denen die LebertransplantationLebertransplantation Bei einer Lebertransplantation wird das geschädigte Organ eines leberkranken Patienten mit Hilfe eines chirurgischen Eingriffs durch eine Spender-Leber (oder durch Teile davon) ersetzt. Eine Lebertransplantation ist zumeist bei akutem oder chronischem Leberversagen – verursacht durch Leberzirrhose und Leberkrebs oder durch angeborene Fehlbildungen und Stoffwechselstörungen – angezeigt. Die Spenderleber kann von einem Verstorbenen stammen und vollständig verpflanzt werden. Bei einer Split-Leber wird das gesunde Organ vorher geteilt und in zwei Empfänger-Patienten eingepflanzt. Auf Grund der Regenerationsfähigkeit des Organs können auch lebende Angehörige einen Teil ihrer Leber spenden. genannt wird. Beste Grüße, Nicola Kuhrt für das MedWatch-Team