Hier finden Flüchtlinge wichtige Hinweise zur Krankenversicherung sowie weitere Gesundheits-Informationen, die Ihnen helfen, wenn Sie in Deutschland ankommen. Die Situation ist sehr dynamisch, wir aktualisieren so schnell es geht. Hier ein paar Basis-Infos (Stand 04.03. 2022):
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Einreise / medizinische Versorgung für Flüchtlinge
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten einen vorübergehenden Schutz in der EU für ein Jahr, der verlängerbar ist auf bis zu drei Jahre. Auch Menschen aus Drittstaaten, die in der Ukraine mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus gelebt haben, brauchen kein Asylverfahren zu durchlaufen.
Die europäischen Innenministerinnen und Innenminister haben am 3. März 2022 zudem entschieden, dass Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten, innerhalb des jeweiligen EU-Landes Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen erhalten. So ist auch der Zugang zu einer Krankenversicherung für Flüchtlinge geregelt. Unbegleiteten Kindern und Jugendlichen wird staatlicher Schutz und das Recht, Schulen und Bildungseinrichtungen zu besuchen, gewährt.
Vor Ort
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland wenden Sie sich am Besten zuerst beim zuständigen Ankunftszentrum / Kontaktstelle der jeweiligen Stadt (Adressen weiter unten).
In den Zentren können Sie sich bei Bedarf medizinisch beraten / untersuchen und sich impfenImpfen Eine Impfung hilft, vor schwer verlaufenden Infektionskrankheiten zu schützen. Durch abgeschwächte Erreger, durch Bruchteile von Erregern oder seit Neuestem mit mRNA-Stücken von Erregern wird bei einer aktiven Schutzimpfung das Immunsystem über die gezeigten Antigene spezifisch aktiviert. Dem Körper wird durch eine Impfung vorgegaukelt mit einem echten Erreger infiziert zu sein. Dadurch wird die gesamte Immunsystem-Kaskade in Gang gesetzt, inklusive der Bildung spezifischer Gedächtniszellen. Ist der Organismus später dem tatsächlichen Erreger ausgesetzt, kann er schnell, effizient und spezifisch reagieren ohne schwere Komplikationen zu entwickeln. Eine generelle Impfpflicht gibt es in hierzulande nicht. Die Ausnahme bildet die Masernimpfung: Seit 2020 muss bei Eintritt in eine Kindertagesstätte oder Schule ein Masern-Impfnachweis erbracht werden. Die STIKO gibt für Deutschland Impfempfehlungen heraus, an denen sich orientiert werden kann. lassen (Informationen zur CoronaCorona Mit Corona bezeichnet die Allgemeinbevölkerung zumeist SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2). Es ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung.-ImpfungImpfung Eine Impfung hilft, vor schwer verlaufenden Infektionskrankheiten zu schützen. Durch abgeschwächte Erreger, durch Bruchteile von Erregern oder seit Neuestem mit mRNA-Stücken von Erregern wird bei einer aktiven Schutzimpfung das Immunsystem über die gezeigten Antigene spezifisch aktiviert. Dem Körper wird durch eine Impfung vorgegaukelt mit einem echten Erreger infiziert zu sein. Dadurch wird die gesamte Immunsystem-Kaskade in Gang gesetzt, inklusive der Bildung spezifischer Gedächtniszellen. Ist der Organismus später dem tatsächlichen Erreger ausgesetzt, kann er schnell, effizient und spezifisch reagieren ohne schwere Komplikationen zu entwickeln. Eine generelle Impfpflicht gibt es in hierzulande nicht. Die Ausnahme bildet die Masernimpfung: Seit 2020 muss bei Eintritt in eine Kindertagesstätte oder Schule ein Masern-Impfnachweis erbracht werden. Die STIKO gibt für Deutschland Impfempfehlungen heraus, an denen sich orientiert werden kann. folgen).
Bis zum Abschluss Ihrer Registrierung werden Sie für einige Tage übergangsweise untergebracht. Hier werden Sie auch gefragt, ob Sie krank sind oder besondere Unterstützung benötigen, etwa, weil Sie schwanger sind oder eine chronische Erkrankung haben und spezielle Medikamente benötigen wie etwa Insulin bei Diabetes. Dazu braucht es in Deutschland eine Krankenversicherung.
Wie kommen Sie als Flüchtling an eine Krankenversicherung?
Das GesundheitssystemGesundheitssystem Das deutsche Gesundheitssystem ist ein duales Krankenversicherungssystem bestehend aus der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) und der PKV (private Krankenversicherungen). Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, eine Krankenversicherung haben. Wichtig ist zudem das Prinzip der Selbstverwaltung und der Sachleistung. D.h. Krankenkassen erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Es existiert eine gemeinsame Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger. Wichtigstes Organ hierbei auf Bundesebene ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). in Deutschland ist etwas anders aufgebaut als das in der Ukraine. Jeder Mensch in Deutschland, auch Flüchtlinge, müssen eine Krankenversicherung haben. Wer krank ist, zum Arzt oder ins Krankenhaus muss, der braucht eine Krankenversicherung. Dann sind die meisten Behandlungen und auch Medikament kostenfrei.
Als Geflüchteter aus der Ukraine können Sie je nachdem, in welcher Stadt / welchem Bundesland Sie sind, in den Ankunftszentren / Kontaktstellen nach der Krankenversicherung fragen. Flüchtlinge haben grundsätzlich Zugang zur allgemeinen medizinischen Versorgung in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus. Noch gibt es leider keine einheitliche Regelungen.
Sind Corona-Regeln zu beachten?
Für Einreisende aus der Ukraine gibt es aktuell die Möglichkeit, direkt an der deutschen Grenze freiwillig einen Corona-Test machen. Die Ukraine ist von den deutschen Behörden nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Es gibt also keine Quarantäne oder Anmeldepflicht für Ukrainer*innen, die nach Deutschland einreisen.
Was ist ein Ankunftsnachweis?
Im Zuge Ihrer Registrierung in einem Ankunftszentrum wird für Sie ein sogenannter Ankunftsnachweis erstellt. Er dient als Nachweis Ihrer Identität und ist die Voraussetzung dafür, dass Sie als Geflüchteter einen Asylantrag stellen können und Zugang zu sozialen Leistungen, wie eine Krankenversicherung, erhalten. Wenn Ihr Asylantrag in einem anderen Bundesland bearbeitet wird, erhalten Sie statt des Ankunftsnachweises eine Anlaufbescheinigung.
WICHTIG:
Wenn Sie konkrete Fragen haben: Wir werden unterstützt durch Menschen, die ukrainisch und russisch sprechen, wir alle möchten Ihnen gern weiterhelfen: Schreiben Sie an kontakt@medwatch.de oder rufen Sie an (siehe Impressum).
Ankunftszentren / Kontaktstellen (tbc)
Berlin:
Erstanlaufstelle Oranienburger Straße 285 in Berlin-Reinickendorf:
https://www.berlin.de/laf/ankommen/
Hamburg:
Bargkoppelweg 66a, 22145 Hamburg-Rahlstedt
https://www.hamburg.de/fluechtlinge/4374140/zentrale-erstaufnahme/
Schleswig-Holstein:
Hauptankunftszentrum Neumünster
Ankunftszentrum und Erstaufnahmeeinrichtung
Landesunterkunft für Flüchtlinge
Haart 148, 24539 Neumünster
Info zu 4 Landesunterkünften für Schleswig-Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LAZUF/UeberUns/Standorte/standorte_node.html
Infos (Russisch):
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/InneresSicherheit/InformationenFluechtlinge/Sprachen/_documents/Russisch/Willkommen_russisch_Fachinhalt.html
Mecklenburg-Vorpommern
https://www.malteser-werke.de/migration-mv.html
Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung: Nostorfer Str. 1,
19258 Nostorf-Horst, Telefon: 0385 – 588 565 70
Rostock
MW Malteser Werke, Wilhelm-Külz-Platz 1, 18055 Rostock
Telefon: 0381 – 670 768 16
Schwerin
MW Malteser Werke, Stern Buchholz 16
19061 Schwerin
Telefon: 0385 – 588 566 20
Telefon: 0911 943-48811
Bremen:
https://www.service.bremen.de/dienststelle/dl-zentrale-aufnahmestelle-fuer-asylbewerber-und-fluechtlinge-im-lande-bremen-zast-122966
Lindenstraße 110
28755 Bremen
Niedersachsen:
https://www.nds-fluerat.org/52256/aktuelles/ukraine-aktuelle-informationen/
Nordrhein-Westphalen:
Düsseldorf
https://www.fluechtlinge-willkommen-in-duesseldorf.de/ukraineukrajina/information-wohnsrecht-informacija-pro-pravo-na-prozhivannja/
Hessen:
https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine
Sachsen-Anhalt
https://www.halberstadt.de/de/bundesamt_fuer_migration_und_fluechtlinge_auszenstelle_leben.html
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle, Friedrich-List-Str. 3, 38820 Halberstadt
Tel.: +49 911 94317955
zast@lvwa.sachsen-anhalt.de
Sachsen:
Erstaufnahmestelle Sachsen,
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Landesverband Sachsen, Jan Steglich, +49 341 49627-062 und MW Malteser Werke gemeinnützige GmbH, Chris Jansen, +49 371 44961-13
Brandenburg:
Erstaufnahmeeinrichtung Wünsdorf, Deutsches Rotes Kreuz, Hauptallee 116, 15806 Zossen OT Wünsdorf, +49 33702 – 211 4839 (Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr), info.wuensdorf@drk-fluechtlingshilfe-brb.de
und
Torgauer Straße 89 M, 03253 Doberlug-Kirchhain, info@drk-fluechtlingshilfe-brb.de, Poststraße 72, Eisenhüttenstadt, info@drk-fluechtlingshilfe-brb.de oder Am Halbleiterwerk 1, Frankfurt (Oder),
info@drk-fluechtlingshilfe-brb.de
Saarland
Schlesierallee 17, Oderring 16, Pommernstraße 1, 66822 Lebach, https://www.saarland.de/lava/DE/home/Abteilungen/Abteilung2.html
Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt9/ref94/
Binger Straße 28 72488
Sigmaringen
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt1/ref152/seiten/lea-sigmaringen/
Müllheimer Straße 7
79115 Freiburg
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt1/ref152/
Georg-Elser-Straße 2
73479 Ellwangen
https://www.ellwangen.de/buerger/leben-gesellschaft/ehrenamt-freizeit/landeserstaufnahmeeinrichtung-ellwangen-lea/aktuelles
Bayern
Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Oberbayern (AE) und Regierungsaufnahmestelle (RASt), Hofmannstraße 51, 81379 München, +49 89 2176-0
https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/unterstuetzung-fuer-ukrainerinnen
Ihr MedWatch-Team.
Redaktion: Nicole Hagen