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Unter dem Deckmantel faktenbasierter Information Traubenkernextrakt – viel Schmu um Heilversprechen

Ein Sonnenstrahl scheint durch eine Weintrauben-Rispe
Weintrauben: Den Kernen der Früchte werden viele Wirkungen für die Gesundheit zugeschrieben. © Bru-nO / Pixabay

Wer im Netz nach „Traubenkernextrakt“ sucht, stößt auf zahlreiche Webauftritte, die vermeintlich kritisch und anhand von Studien über die Wirkungen dieses Nahrungsergänzungsmittels aufklären. Diese Informationen kommen samt Produkttests und Links zum Kauf von Pulver und Pillen daher. Wissenschaftlich bewiesen sind die angepriesenen HeilversprechenHeilversprechen Bei einem Heilversprechen handelt es sich um die Zusage Heil zu bringen. Das Heil ist die Vorstellung eines gesunden Zustandes. Besonders in Krisenphasen – ob global betrachtet oder auf ganz individueller Ebene wie schweren Schicksalsschlägen – erhalten diese Heilversprechen Konjunktur. Ganz im Widerspruch zum modernen Leben, werden Heilversprechen oft auf Basis eines mythologischen Hintergrundes gegeben und geglaubt. Um als Anwender einer therapeutischen Methode, als Vertreiber eines medizinischen Produktes oder als Anbieter eines Heilverfahrens keine irreführenden Formulierungen zu tätigen, gibt es definierte Vorgaben, die durch das Heilmittelwerbegesetz geregelt sind. in Bezug auf Traubenkernextrakt für den Menschen dabei aber nicht. MedWatch-Autorin Angela Bechthold hat sich die Anbieter einmal näher angesehen.

Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims) zu Lebensmitteln ist in der Europäischen Union streng geregelt. Auch NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben. zählen hier mit rein. Derartige Werbung ist nur erlaubt, wenn eine Ursache-Wirkungs-Beziehung beim Menschen sicher nachgewiesen und die Aussage von der Europäischen Kommission zugelassen ist. Krankheitsbezogene Werbung wie „Hilft gegen Bluthochdruck“ ist für Lebensmittel grundsätzlich verboten. Deshalb machen die meisten Hersteller auf und zu ihren Produkten nur Angaben zu Inhaltsstoffen, aber keine Gesundheitsversprechen.

Tun sie es doch, können sie dafür abgemahnt werden, wie ein aktuelles Beispiel zeigt: Im Oktober 2021 hat die Verbraucherzentrale NRW den Hersteller von „Cerebro Vital“ abgemahnt. Das Unternehmen dieses Heidelbeer-Traubenkernextrakts warb unter anderem damit, dass sein Produkt neurodegenerative Erkrankungen vorbeugen und lindern könne. Das muss er jetzt unterlassen. Das bedeutet aber nicht, dass keine vielversprechenden Aussagen zu vorbeugenden oder gar heilenden Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln – einschließlich Traubenkernextrakt – kursieren. Im Gegenteil.

Heilsversprechen: Antioxidative Inhaltsstoffe im Traubenkernextrakt wecken Hoffnungen

Traubenkernextrakt wird im Netz mit vielen Heilversprechen angepriesen: Gegen Entzündungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Augenleiden, Hautalterung und vieles andere mehr soll er helfen.

Bruni D. behandelt ihr Asthma erfolgreich mit der Einnahme von Traubenkernextrakt. Das berichtet sie gegenüber MedWatch. Während sie früher fast ganzjährig Kortison nehmen musste, sei sie jetzt nur noch zu Beginn des Sommers, wenn bestimmte Gräser blühen, auf kleine Dosen des Entzündungshemmers angewiesen. Stattdessen gibt sie jetzt 30 Euro pro Monat für das Nahrungsergänzungsmittel aus.

Der Extrakt aus Kernen von Trauben ist bekannt für seine antioxidativen Eigenschaften. Grund dafür sind sogenannte „oligomere Pro(antho)cyanidine“ (OPC), die zu den Polyphenolen gehören.
Diese sekundären Pflanzenstoffe wirken als Farb-, Duft- und Aromastoffe in Pflanzen, und sie tragen zum gesundheitlichen Wert von Gemüse, Obst, Kartoffeln, Hülsenfrüchten, Nüssen und Getreide in der Ernährung des Menschen bei.

OPC stecken nicht nur in Traubenkernen, sondern auch in Beeren, Äpfeln, Tee und Erdnüssen. Zweifelsfrei ist es gut für die Gesundheit, hauptsächlich pflanzliche Lebensmittel und damit verschiedenste sekundäre Pflanzenstoffe und Nährstoffe in Kombination zu essen. Doch einzelne Stoffe aus Pflanzen zu extrahieren und isoliert als gesundheitsförderndes Mittel einzunehmen, dafür gibt es keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise.

Stand der Forschung zu Traubenkernextrakt: Datenlage unzureichend

Der unabhängige Onlineservice von Cochrane Österreich medizin transparent fasste im Jahr 2016 den Stand der Forschung zusammen. Das Fazit: Die Qualität vorliegender Studien war zu schlecht und die Ergebnisse zu widersprüchlich, um beurteilen zu können, ob Traubenkernextrakt eine gesundheitsfördernde Wirkung beim Menschen hat.

Auch die seitdem veröffentlichten Studien erlauben keine andere Schlussfolgerung. „Für Traubenkernextrakt sind in Laboruntersuchungen vielfach antioxidative Wirkungen gezeigt worden. Auch in Tierexperimenten konnten derartige Wirkungen gezeigt werden. Diese Ergebnisse sind aber nicht auf den Menschen übertragbar“, sagt Volker Böhm, der an der Universität Jena die Arbeitsgruppe Bioaktive Pflanzenstoffe leitet. „Interventionsstudien mit Traubenkernextrakt beim Menschen sind bisher widersprüchlich und zeigen keine eindeutige positive Wirkung.“

Demzufolge ist von der Europäischen Behörde für LebensmittelsicherheitLebensmittelsicherheit Lebensmittelsicherheit ist ein komplexer Bereich. Es wird zwischen sog. horizontalen und vertikalen Bestimmungen unterschieden. Ersteres bedient Bestimmungen für die Lebensmittelkennzeichnung, für Zusatzstoffe in Lebensmitteln sowie für Rückstände in Lebensmitteln. Vertikale Bestimmungen beziehen sich auf Nahrungsergänzungsmittel, Milch, Eier, Fisch, Fruchtsäfte und vieles mehr. Auch für kosmetische Produkte wie z.B. Zahncreme, Shampoo, Nagellack sowie Bedarfsgegenstände (Spielzeug, Geschirr, Schuhe, Textilien, Modeschmuck…) gilt das Lebensmittelrecht. Zusatzstoffe und neuartige Lebensmittel müssen zugelassen sein, schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Kennzeichnungen müssen erkennbar machen, ob zum Beispiel Allergene enthalten sind. (EFSAEFSA Die EFSA ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie wurde 2002 mit Sitz in Parma eingerichtet, um die Lebensmittelsicherheit in der EU zu verbessern und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Zu ihren Aufgaben gehört die wissenschaftliche Beratung zu bestehenden und aufkommenden Risiken in der Lebensmittelkette durch wissenschaftliche Gremien und Ausschüsse. Der Großteil ihrer Arbeit erfolgt auf Ersuchen durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten, manche der wissenschaftlichen Arbeiten werden auf eigene Initiative durchgeführt. Die EFSA kooperiert mit dem BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung – und wird über den EU-Haushalt finanziert. Die Bewertung von lebensmittelbedingten Risiken erfolgt unabhängig von politischen Entscheidungsfindungen.) auch noch keiner der beantragten Health Claims, etwa zu Bluthochdruck, Durchblutungsstörungen oder Hautschutz,1https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/2239 positiv bewertet worden.

Aber was ist mit Asthma? Wieso geht es Bruni D. dank Traubenkernextrakt so viel besser?

Volker Böhm sind keine Studien zu Traubenkernextrakt bei Menschen mit Asthma bekannt. Es gibt zwar die erwähnten Studien mit Hinweisen darauf, dass Traubenkernextrakt antioxidativ2https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33712024/ und entzündungshemmend3https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32921322/ wirkt – das sind für chronische Atemwegserkrankungen relevante Eigenschaften. Aussagekräftige Studien mit Menschen, bei denen Asthma mit Traubenkernextrakt gelindert wurde, fehlen aber. Was bleibt sind Einzelfallberichte und eine Plausibilität, aber keine Beweise im Sinne der evidenzbasierten Medizin. Und damit verbieten sich gesundheitsbezogene Aussagen und Heilversprechen in Bezug auf die Anwendung von Traubenkernextrakt. Eigentlich.

Heilversprechen im Netz zu Traubenkernextrakt: Wissenschaftlicher Schein statt Sein

Unter der Domain MedUni.com scheint ein Team aus Autor:innen redaktionelle Inhalte zu Nahrungsinhaltsstoffen zu veröffentlichen. Bis vor Kurzem waren dort auch noch Heilversprechen zu einem Traubenkernextrakt – OPC zu finden.

Seine Mission beschreibt MedUni.com folgendermaßen: „Medizinische Themen können komplex und verwirrend sein. Mit unseren unkomplizierten und klaren Texten möchten wir diese Verwirrung durchbrechen und jeder Person die Möglichkeit geben, sich seriös und faktenbasiert zu informieren.“ Die schlicht in Klinikfarben Grün-Weiß gehaltene Seite, die namentlich genannten und abgebildeten Autor:innen sowie Literaturangaben unterstützen solche Botschaften.

Typische Werbung für Traubenkernextrakt-Mittel.
© Screenshot www.meduni.com / 10.03.22

Die Autor:innen seien Expert:innen auf ihrem Gebiet und dazu angewiesen, ausschließlich mit Primärquellen zu arbeiten. Der Autor der Beiträge zu OPC, Lukas Berger, wird als „professioneller Autor für Ernährung und Gesundheit“ und Vortragsredner vorgestellt. Veröffentlichungen unter seinem Namen sind außerhalb von MedUni.com allerdings nicht zu finden. Auch ist nach wissenschaftlichen Kriterien eine Auswahl einzelner Primärquellen kein Qualitätsmerkmal. Erst recht nicht, wenn es sich um in vitro– oder Tierstudien handelt, die allein nicht als Basis für die Ableitung von gesundheitsbezogenen Aussagen und Empfehlungen taugen.

MedUni.com nannte in seinen Texten zu OPC „mögliche positive Auswirkungen“. Sie reichten von „wirkt gegen verschiedene Hauterkrankungen“ über „kann möglicherweise KrebsKrebs Statt eine spezifische Krankheit zu benennen, handelt es sich bei Krebs um einen Sammelbegriff für verschiedene Krankheiten. Ihnen allen gemeinsam ist jedoch das unkontrollierte Wachstum von Körperzellen, aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Zellwachstum und Zelltod. Die Folge daraus ist – außer bei Blutkrebsarten – eine Geschwulst ohne organspezifische Funktion. Dringt diese in das umliegende gesunde Gewebe ein, spricht man von bösartigen Tumoren; ausschließlich bösartigen Tumore werden als Krebs bezeichnet. Krebs kann zudem metastasieren, d.h. er breitet sich im Körper aus, indem die Krebszellen über Blut- und Lymphbahnen wandern und infolgedessen in anderen Organen Tochtergeschwülste bilden. vorbeugend wirken“ bis hin zu „wird empfohlen zur Behandlung von Bluthochdruck“. Um diese Wirkungen zu erzielen, sei eine Dosis erforderlich, die über Lebensmittel nicht zu erreichen sei.

Diese Informationen fanden sich auf einer Seite mit Warentests und Empfehlungen zum Kauf verlinkter Produkte: „Um Ihnen zu helfen, das für Sie richtige Produkt zu finden […]“, schrieb MedUni.com. Der im Impressum genannte verantwortliche Seitenbetreiber ist FULL DOTSERV LLC in den USA. Mit Firmensitzen im Ausland können sich Seitenbetreiber leicht den hiesigen Behörden entziehen. Eine vertretungsberechtigte oder inhaltlich verantwortliche Person steht nicht im Impressum; das wäre nach deutschem Recht Pflicht.

Kontaktanfragen zu MedUni.com und dem Heilversprechen von OPC blieben erfolglos

Die E-Mails, über die MedWatch mit MedUni.com Kontakt aufnehmen will, kommen mit dem Hinweis „User unknown“ zurück. Keine der auf den Seiten von MedUni.com genannten E-Mail-Adressen existiert. Apropos nicht existieren: Die genannte Firma – nach Angaben auf ihrer Homepage ein Unternehmen für Onlinemarketing – ist bei Google Maps nicht an der genannten Adresse eingetragen. Auf eine MedWatch-Anfrage an FULL DOTSERV LLC kam keine Antwort.

Eine Reaktion hat unsere Anfrage nach dem Heilversprechen im Zusammenhang mit Traubenkernextrakt möglicherweise trotzdem ausgelöst: Die Inhalte zu OPC sind auf MedUni.com neuerdings nicht mehr abrufbar.


Recherche auf weiteren Portalen zu Traubenkernextrakt und OPC

So oder ganz ähnlich fallen die Rechercheergebnisse zu weiteren Portalen aus, die von vermeintlich seriösen und verantwortungsvollen Anbietern stammen und Heilversprechen zu Traubenkernextrakt machen:

„Wir forschen intensiv nach den neuesten Studien, in denen sich die Naturheilmittel unter strengen Tests bewähren mussten. Und wo sich ein angepriesenes Mittel nachweislich als Mummenschanz und Quacksalberei entpuppt hat, lassen wir Sie das ebenfalls wissen.“ Es klingt zwar vorbildlich, was das OPC-Traubenkernextrakt-Portal verspricht.

Doch auch hier fehlt wissenschaftliche Expertise: Nicht nur, dass es den abgebildeten Autor Herbert Havera gar nicht gibt. Sein Foto stammt aus einer Foto-Datenbank.4https://depositphotos.com/de/photos/cuaderno-del-profesor.html?qview=77409242 Auch mangelt es an aussagekräftigen wissenschaftlichen Studien, die die dort beschriebenen Wirkungen und Nutzen von OPC – von „Gegen Haarausfall“ bis „Gegen Alzheimer“ – belegen könnten.

Im Impressum fehlen ebenfalls Kontaktmöglichkeiten zum Seitenbetreiber „IMR Media“ mit Sitz in Neuseeland, der im Impressum Dutzender weiterer Websites mit „Gesundheitsinformationen“ zu finden ist.

Laut Google Maps ist kein entsprechendes Unternehmen an der angegebenen Adresse ansässig. MedWatch hat die Geschäftsführerin eines über das OPC-Traubenkernextrakt-Portal verlinkten Onlineshops zu den gesundheitsbezogenen Aussagen zu OPC und zu IMR Media befragt, aber keine Antwort erhalten.

Klingt seriös, ist es aber nicht: „Berufsverbund für gesundheitlichen VerbraucherschutzVerbraucherschutz Verbraucherschutz ist deutschland- und europaweit ein breit gefächertes Gebiet. So gibt es ein Amt für Verbraucherschutz, ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die EFSA – die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – und eine Health-Claims-Verordnung. In Deutschland existieren 16 Verbraucherzentralen und weitere verbraucherpolitische Organisationen, die in einem gemeinsamen Bundesverband gebündelt sind. Verbraucherschutz beinhält Rechtsvorschriften und Verbraucherrechte die z.B. Bereiche wie Lebensmittelsicherheit, Kaufverträge und Verträge mit Banken und Geldinstituten berücksichtigen. & Vorsorge (BGVV)“

Bei unserer Recherche zu den Heilversprechen rund um Traubenkernextrakt sind wir auf den „Berufsverbund für gesundheitlichen Verbraucherschutz & Vorsorge (BGVV)“ gestoßen. Diesem muss man doch trauen können, oder? Zumal die Autor:innen und die verantwortliche Person Jürgen Kronbach namentlich genannt und porträtiert sind, sogar teilweise mit Verweis auf ihr LinkedIn-Profil. Und noch dazu, wenn der BGVV nach „redaktionellen Richtlinien“ arbeitet, in denen die „Unabhängigkeit bei der Recherche und Analyse wissenschaftlicher Arbeit“ betont wird. Dort steht auch: „Unsere Aufgabe ist es, für Sie die studienbasierteste und unparteiischste Quelle für Ernährungsinformationen zu bieten, die es im deutschsprachigen Raum gibt.“

Trotz dieser übersteigerten Feststellung schildert der BGVV unzureichend belegte gesundheitliche Wirkungen wie „OPC hochdosiert unterstützt das Immunsystem dabei, freie Radikale abzuwehren und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu stärken“. Als Quelle für diese Aussage gibt der Berufsverbund einen populärwissenschaftlichen Artikel zu Resveratol (einem anderen Polyphenol) an. Und trotzdem favorisiert der BGVV das OPC-Produkt eines verlinkten Onlineshops.

All das ist samt fehlender Impressums-Angaben und Firmensitz auf den Marshall Islands schon Grund genug, misstrauisch zu sein. Hinzu kommt, dass – wie schon fast zu erwarten – die Autor:innen des BGVV keine echten Menschen sind.

Ein Beispiel: Autor Gabriel Batista wird auf der BGVV-Website als Oberarzt im Konstanzer Klinikum vorgestellt, laut LinkedIn-Profil ist er Oberarzt beim Klinikum Wilhelmshaven. Tatsächlich ist er bei keiner der beiden Kliniken bekannt. Auch nichts anderes im Netz deutet auf einen unter diesem Namen tätigen Arzt hin.

Eine Anfrage über sein LinkedIn-Profil blieb ohne Reaktion. Ebenso der Versuch, über LinkedIn mit Jürgen Kronbach in Kontakt zu treten. Nachdem MedWatch den genannten Leiter der Expertengruppe, den angeblichen HeilpraktikerHeilpraktiker Heilpraktiker*in ist ein Medizinberuf, der auf dem deutschen Heilpraktikergesetz (HPG) beruht. Es handelt sich um einen sogenannten freien Beruf, dem keine einheitliche Ausbildung zugrunde liegt. Weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung sind dafür erforderlich. Folgende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder sind jedoch ausgeschlossen: Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige übertragbare Krankheiten, die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Verordnung von Betäubungsmitteln. In Österreich ist der Beruf verboten. Bernhard Frenzel, am 24. Januar 2022 noch über dessen eigene Webpräsenz anschreiben konnte, verschwand auch diese nach unserer Anfrage aus dem Netz.

Genau hinsehen bei der „Bayerischen Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit“

Als letztes Beispiel sei noch erwähnt, dass die Websuche nach Traubenkernextrakt auch zu einer Seite führt, die mit „Bayerische Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit“ überschrieben ist. Mit der echten Bayerischen Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit hat diese Seite nichts zu tun. Ein Impressum existiert erst gar nicht.


Indizien für unseriöse Gesundheitsinformationen

Gelten nicht nur für die Heilversprechen im Rahmen von Traubenkernextrakt:

Das für MedUni.com und die weiteren Beispiele Beschriebene ist charakteristisch für die mangelnde Seriosität einer Vielzahl von vermeintlich vertrauenswürdigen Anbietern von Gesundheitsinformationen. Deutliche Indizien für die mangelnde Seriosität sind:

  • Versprechungen und Aussagen, die vermitteln, dass ein Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten verhindern oder heilen kann,
  • die Erweckung des Anscheins, dass die Ernährung mit üblichen Lebensmitteln ungenügend sei,
  • die Verknüpfung vermeintlich redaktioneller Inhalte mit Produkttests und Links zu Onlineshops,
  • fehlende Kontaktmöglichkeiten zu Personen der Redaktion bzw. des Unternehmens,
  • ein Impressum ohne Nennung einer vertretungsberechtigten oder inhaltlich verantwortlichen Person und ohne vollständige Angabe schneller – und tatsächlich erreichbarer – Kontaktmöglichkeiten, also E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Häufig handelt es sich bei den Anbietern unseriöser Gesundheitsinformationen um Briefkastenfirmen im Ausland, die nur auf dem Papier existieren. Das bestätigt Arne Weinberg vom „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentrale NRW gegenüber MedWatch. Die Seitenbetreiber platzierten Drittwerbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen und verdienten Geld mit jedem Klick, der von ihrer Seite zu einem Onlineshop führt. Dafür könnten sie grundsätzlich genauso abgemahnt werden wie der oben erwähnte Hersteller. Es ist allerdings schwierig, Unterlassungsansprüche durchzusetzen, wenn werbende Dritte wegen eines falschen Impressums nicht identifizierbar oder wegen eines Auslandssitzes rechtlich nicht greifbar sind.

Die Einnahme von Traubenkernextrakt: Geldverschwendung, trotz massiver Heilversprechen

Fest steht: Mit Traubenkernextrakt, der Hoffnung hilfesuchender Menschen und dem Heilversprechen auf eine einfache Lösung für gesundheitliche Probleme ist leicht Geld zu machen. Einhundert Gramm Kapseln kosten etwa 15 bis 40 Euro. Die Nahrungsergänzungsmittel sind eine Verwertung der Traubentrester, die als Rest bei der Weingewinnung anfallen.

Diese Weiterverwertung mag aus nachhaltiger Sicht sinnvoll sein. Für die Gesundheit ist sie es nicht: „Aus ernährungsphysiologischer Sicht halte ich derartige Nahrungsergänzungsmittel nicht für sinnvoll oder gar notwendig, da die darin enthaltenen Inhaltsstoffe in einer ausgewogenen Ernährung über viele pflanzliche Lebensmittel aufgenommen werden“, sagt Böhm. Gesundheitliche Risiken durch Traubenkernextrakt sind ihm aber auch nicht bekannt. Dennoch sieht er die Sache kritisch: „Generell sollten hochdosierte Extrakte aus pflanzlichen Materialien nicht über Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen werden, da es teilweise wenige oder gar keine Daten für die Sicherheitsbewertung gibt.“

Sicher und gesundheitsfördernd ist es demgegenüber, abwechslungsreich viel Gemüse, Hülsenfrüchte, Obst und Nüsse zu essen. Diese Lebensmittel liefern neben OPC auch gleich noch viele weitere sekundäre Pflanzenstoffe und Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe.


Redaktion: Nicola Kuhrt, Sigrid März, Nicole Hagen

  • 1
    https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/2239
  • 2
    https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33712024/
  • 3
    https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32921322/
  • 4
    https://depositphotos.com/de/photos/cuaderno-del-profesor.html?qview=77409242
1 comment
  1. FakeFake Der englische Begriff Fake bezeichnet u.a. unwahre Informationen, Imitate und Fälschungen sowie Dinge, die vortäuschen echt zu sein, es jedoch nicht sind. Im Bereich der Nachrichten und Fakten spricht man von sog. Fake-News und Fake-Facts. Solche werden gezielt eingesetzt, um (falsche) öffentliche Meinungen zu bilden oder gar Wahlen zu beeinflussen. wo man hinschaut. Geradezu ein Netz von Fakes. Wie gehabt …
    Das Traubenkernzeugs sattelt – wie so maches andere Präparat – auf dem bekannten Hype auf, dass den sogenannten “freien Radikalen”, den Oxydantien, im Körper durch “Antis” unbedingt der Garaus gemacht werden müsse. Die leider als urban legend in vielen Köpfen verankerte pauschale Bösartigkeit der freien Radikalen ist allerdings ihrerseits ein Fake: sie erfüllen durchaus wichtige Aufgaben, an denen man sie durch übertriebene Zufuhr von Antioxidantien besser nicht hindert.
    Medizinische Hyphes, die zu lange überlebenden Mythen mutieren, sind etwas Fürchterliches …

    https://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/vitamine-zu-viele-antioxidantien-gegen-freie-radikale-bergen-risiken-a-964012.html