Die Blätter des tropischen Baums KratomKratom Kratom sind die Blätter des ursprünglich in Malaysia beheimateten Kratombaums. Der Kratombaum ist ein Vertreter der Pflanzenfamilie Rubiaceae, welcher z.B. auch der Kaffeestrauch und der hiesige Waldmeister angehören. Kratom wird in Form von getrockneten Blättern, Pulvern und Kapseln als Rausch- und Betäubungsmittel eingesetzt. Synonyme sind Herbal Speed oder Herbal Speedball. Die postulierte Wirkung gegen Schmerzen, Entzündungen oder Depressionen durch Nahrungsergänzungsmittel ist nicht belegt. Die pflanzlichen Inhaltsstoffe von Kratom variierten offenbar stark bzgl. ihrer Konzentration, so dass die Wirkung unkontrollierbar ist. Zum Abhängigkeitsrisiko gesellen sich unerwünschte Nebenwirkungen wie Atemnot, Leberschäden und Halluzinationen bis hin zu Todesfällen, Entzugserscheinungen folgen einer Abstinenz. In Deutschland untersteht Kratom nicht dem Betäubungsmittelgesetz und auch anderweitig gibt es keine wirkliche rechtliche Einschätzung (Stand August 2022). (MitragynaMitragyna Mitragyna ist eine Gattung in der Pflanzenfamilie der Rubiaceae. Bekanntester Vertreter ist – neben dem Kaffeestrauch und dem hiesigen Waldmeister – der Kratombaum (Mitragyna speciosa). Das Laub des Kratombaums wird in Form von getrockneten Blättern, Pulvern und Kapseln als Rausch- und Betäubungsmittel eingesetzt. Ausschließlich Mitragyna speciosa enthält die berauschenden Alkaloide. Die postulierte Wirkung gegen Schmerzen, Entzündungen oder Depressionen durch Nahrungsergänzungsmittel ist nicht belegt. Die pflanzlichen Inhaltsstoffe von Mitragyna variierten offenbar stark bzgl. ihrer Konzentration, so dass die Wirkung unkontrollierbar ist. Zum Abhängigkeitsrisiko gesellen sich unerwünschte Nebenwirkungen wie Atemnot, Leberschäden und Halluzinationen bis hin zu Todesfällen, Entzugserscheinungen folgen einer Abstinenz. In Deutschland untersteht Mitragyna nicht dem Betäubungsmittelgesetz und auch anderweitig gibt es keine wirkliche rechtliche Einschätzung (Stand August 2022). speciosa) scheinen ein wahres Wundermittel zu sein. Sie wirken ähnlich wie OpioideOpioide Opioide ist ein Sammelbegriff für verschreibungspflichtige Arzneistoffe, mit morphinartigen Eigenschaften. Sie interagieren mit Opioidrezeptoren, diese befinden sich vor allem im zentralen Nervensystem. Hier unterdrücken sie Schmerzsignale und wirken beruhigend. Sie werden zur Behandlung chronischer Schmerzen und in der Anästhesie angewandt. Sie rufen Nebenwirkungen wie Verstopfung, Übelkeit, Schwindel und Müdigkeit hervor. Bei längerer Einnahme frühen sie zu Abhängigkeiten. Opiate sind psychoaktive Substanzen aus dem Milchsaft des Schlafmohns, Opioide hingegen halbsynthetisch und synthetisch hergestellte Arzneistoffe. Oft werden diese Begriffe, trotz ihres Unterschiedes, synonym verwendet. Bekannte Beispiele für stark wirksame Opioide sind Heroin, Fentanyl und Methadon.: Sie sollen die Stimmung heben, Schmerzen reduzieren, beim Entzug von Opiaten helfen, die Schlafqualität verbessern, die sexuelle Leistungsfähigkeit fördern – und das sind tatsächlich nur einige Eigenschaften, von denen etwa die Betreiber des Online-Shops „Zamnesia“ zu berichten wissen. Kein Wunder also, dass das Unternehmen nicht der einzige Versandhandel im Internet ist, der die Blätter anbietet. Auf Twitter und Facebook hat sich im englischsprachigen Raum sogar schon der Hashtag #IamKratom und #kratomwarrior etabliert – auf Deutsch hieße dies #IchbinKratom und #KratomKrieger. Man merkt, das Produkt hat Fans. Aber ist an all den Versprechungen wirklich etwas dran? Ist Kratom tatsächlich so ein Alleskönner, wie die Anbieter sagen?
Nein, das ist er nicht. Aber von vorn:
Zurückgeführt wird die Wirkung der Blätter in der Regel auf Erfahrungen aus der ostasiatischen Volksmedizin. In Thailand wurde Kratom offenbar traditionell gegen Fieber, Durchfall, Schmerzen oder auch als Aphrodisiakum eingesetzt – dies heißt jedoch nicht, dass es sich tatsächlich um ein wirksames und sicheres Mittel handelt. Zwar gibt es mittlerweile zahlreiche Studien, die sich mit der Wirkung Kratoms beschäftigen. Diese sind jedoch aufgrund ihrer geringen Teilnehmerzahl oft nicht aussagekräftig. Bei einigen handelt es sich auch, um Einzelfallberichte, Laboruntersuchungen oder Studien an Tieren – also Untersuchungen, die sich nicht einfach auf den Menschen übertragen lassen. Die Autoren und Autorinnen einer umfangreichen Metanalyse, die 2019 im Fachblatt Medicines erschien, weisen zwar darauf hin, dass die Inhaltsstoffe der Mitragyna in einzelnen Studien interessante Eigenschaften wie entzündungshemmende oder antidepressive Wirkungen aufwiesen. Diese Effekte müssten allerdings noch weiter untersucht werden. Bislang weißt tatsächlich lediglich ein Versuch an Mäusen darauf hin, dass diese sich nach Kratom-Gabe vermehrt bewegen und es zu hormonellen Veränderungen kommt. Zur TherapieTherapie Therapie bezeichnet eine Heil- oder Krankenbehandlung im weitesten Sinn. Es kann hierbei die Beseitigung einer Krankheitsursache oder die Beseitigung von Symptomen im Mittelpunkt stehen. Ziel einer jeden Therapie ist die Widerherstellung der physischen und psychischen Funktionen eines Patienten durch einen Therapeuten. Soweit dies unter den jeweiligen Bedingungen möglich ist. von Depressionen sei Kratom daher nicht geeignet, betonen die Autorinnen und Autoren der Übersichtsarbeit. Über längere Zeit täglich eingenommen, mache Kratom zudem süchtig. Wann und bei welcher Dosierung die Abhängigkeit auftritt, geht aus der Studie allerdings nicht hervor.
Der Konsum von Kratom birgt jedoch noch weitere Risiken: Im Februar 2018 verzeichnete die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDAFDA FDA ist die US-amerikanische Arzneimittelbehörde U.S. Food and Drug Administration. Zu ihren Aufgabengebieten gehören u.a. die Zulassung, Kontrolle und Überwachung von Arzneimitteln, Impfungen und Medizinprodukten in den USA. Das deutsche Äquivalent ist die EMA, die europäische Arzneimittel-Agentur. 44 Todesfälle, die mit der Einnahme der Blätter in Zusammenhang stehen könnten.
In vielen Ländern ist Kratom verboten
Die US-Behörde warnt zudem vor Nebenwirkungen wie Verstopfung, Appetitlosigkeit und Leberschäden, Krampfanfällen, Halluzinationen und Verwirrtheit. Die amerikanische Drogenaufsichtsbehörde „Drug Enforcement Administration“ (DEA) hat Kratom daher bereits 2016 auf die Liste der „drugs and chemicals of concern“ gesetzt – also der ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. und Chemikalien mit bedenklicher Wirkung. Anfangs wollte die Behörde die Blätter sogar verbieten. Dann mehrten sich jedoch die Proteste von Menschen, die Kratom gegen Schmerzen oder zur Substitution von Drogen einnahmen. Und da in den USA an einer verbotenen Substanz nicht weiter geforscht werden darf, nahm die DEA ihr Verbot zurück. Der Konsum der Kratomblätter bleibt in den USA also vorerst legal, wird nun aber strenger überwacht.
In der Schweiz stehen die Blätter seit 2017 auf der Lister der zu kontrollierenden Substanzen – in Australien sogar seit 2004. Auch in Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Schweden gehört Kratom zu den kontrollierten Substanzen. Im Heimatland Thailand wird der Konsum sogar seit 1943 sanktioniert.
Und in Deutschland?
Der Verkauf und Konsum von Kratom als NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben. ist hierzulande teils legal. Die Behörden scheinen sich wenig für die Mitragyna-Blätter zu interessieren. Was vielleicht auch daran liegt, dass der Kratom-Handel in Deutschland noch nicht so stark verbreitet ist. Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel sah 2010, 2013 und zuletzt im Dezember 2016 zumindest kein problematisches Ausmaß des Kratomkonsums und damit auch keine Notwendigkeit, die Mitragyna in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen. Die Geschäftsstelle des Sachverständigenausschusses ist bei der Bundesopiumstelle des BfArMBfArM Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist zuständig für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) sowie für die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten. Es regelt sowohl das legale Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln und ihren Ausgangsstoffen als auch deren Herstellung, Anbau und Handel. Das BfArM agiert ebenso dafür Forschung und regulierende Tätigkeiten miteinander zu vernetzen. eingerichtet und unterliegt der dortigen Aufsicht. Die Frage, warum der Ausschuss Kratom – im Gegensatz zur FDA – als unbedenklich einstuft, konnte beim BfArM niemand beantworten. Denn das Bundesinstitut für Arzneimittel und MedizinprodukteMedizinprodukte Medizinprodukte sind z.B. Implantate, Katheder, Infusionen, Herzschrittmacher und Co. Sie definieren sich durch eine vom jeweiligen Hersteller bestimmte medizinische Zweckbestimmung für die Anwendung beim Menschen. Anders als bei Arzneimitteln entfaltet sich ihre Hauptwirkung auf physikalische Weise. Verschiedenste Vorgaben regeln das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten. Dadurch soll für die Sicherheit und Eignung der Medizinprodukte gesorgt werden. Es geht hierbei zudem um den Schutz von Patienten, Anwendern und Dritter. (BfArM) veröffentliche die Ergebnisse des Ausschusses, nicht aber die Protokolle, erklärt Pressesprecher Maik Pommer. Eine Begründung, warum der Ausschuss die Mitragyna nicht als Betäubungsmittel klassifiziert hat, geht aus den vom BfArM veröffentlichten Dokumenten nicht hervor. Auch die Sachverständigen selbst können über die Inhalte der Beratungen keine Auskunft geben, da die Sitzungen des Ausschusses laut Geschäftsordnung vertraulich zu behandeln sind. Volker Auwärter vom forensisch toxikologischen Labor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg und derzeitiges Mitglied des Sachverständigenausschusses kann auf Nachfrage daher nur seine persönliche Einschätzung mitteilen: Seiner Ansicht nach handelt es sich bei Kratom um „ein mildes berauschendes Mittel mit vergleichsweise geringem Abhängigkeitspotenzial“. Zudem seien in Deutschland bisher kaum Vergiftungsfälle bekannt. Für Auwärter stellt „Kratom zum jetzigen Zeitpunkt daher keine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit dar.“
„Kratom ist kein Arzneimittel“
Im Gegensatz zum Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel spricht sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden gegen die Einnahme von Kratom aus. Grund hierfür sind nicht nur die zahlreichen Nebenwirkungen, sondern auch die Werbung einiger Shop-Händler. Mit Versprechen wie „die Inhaltsstoffe von Kratom wirken schmerzlindernd“ suggerieren die Betreiber einen therapeutischen Effekt. „Kratom ist jedoch kein Arzneimittel“, stellt Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest: „Das heißt, es darf auch nicht als solches beworben werden.“ Die vermeintlich medizinische Wirkung als Marketinginstrument einzusetzen ist aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässig, kann sogar gegen das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)“ verstoßen.
„Dazu kommt, dass Konsumenten nicht wissen, was sie aus den Shops eigentlich erhalten“, gibt Manthey zu bedenken. Die Blätter unterliegen keiner systematischen Kontrolle. Diese wäre tatsächlich nur gegeben, wenn Kratom als Arzneimittel zugelassen wäre. Als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel liegt die „Verantwortung dafür, dass das Produkt die Gesundheit nicht schädigt und den Verbraucher durch Aufmachung und Werbung nicht täuscht, beim Hersteller und Inverkehrbringer“, erklärt das Bundesamt für VerbraucherschutzVerbraucherschutz Verbraucherschutz ist deutschland- und europaweit ein breit gefächertes Gebiet. So gibt es ein Amt für Verbraucherschutz, ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die EFSA – die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – und eine Health-Claims-Verordnung. In Deutschland existieren 16 Verbraucherzentralen und weitere verbraucherpolitische Organisationen, die in einem gemeinsamen Bundesverband gebündelt sind. Verbraucherschutz beinhält Rechtsvorschriften und Verbraucherrechte die z.B. Bereiche wie Lebensmittelsicherheit, Kaufverträge und Verträge mit Banken und Geldinstituten berücksichtigen. und LebensmittelsicherheitLebensmittelsicherheit Lebensmittelsicherheit ist ein komplexer Bereich. Es wird zwischen sog. horizontalen und vertikalen Bestimmungen unterschieden. Ersteres bedient Bestimmungen für die Lebensmittelkennzeichnung, für Zusatzstoffe in Lebensmitteln sowie für Rückstände in Lebensmitteln. Vertikale Bestimmungen beziehen sich auf Nahrungsergänzungsmittel, Milch, Eier, Fisch, Fruchtsäfte und vieles mehr. Auch für kosmetische Produkte wie z.B. Zahncreme, Shampoo, Nagellack sowie Bedarfsgegenstände (Spielzeug, Geschirr, Schuhe, Textilien, Modeschmuck…) gilt das Lebensmittelrecht. Zusatzstoffe und neuartige Lebensmittel müssen zugelassen sein, schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Kennzeichnungen müssen erkennbar machen, ob zum Beispiel Allergene enthalten sind. (BVL). Die Kontrolle der Produkte ist damit Aufgabe der Länder – und diese ist „risikoorientiert“. Das heißt, damit die Lebensmittelbehörden sie überprüfen, müssen Verbraucher sich über das Produkt beschweren – oder Kratom müsste auf andere Weise auffällig werden.
Möglich ist, dass Kratom unter die EU-Richtlinie der sogenannten „Novel Food“ fällt, also der „neuartigen Lebensmittel“, die vor dem Jahr 1997 nicht in nennenswertem Umfang im Handel waren. In diesem Fall bedürften die Mitragyna-Blätter tatsächlich einer offiziellen Zulassung durch die Europäische Kommission und der Handel mit ihnen wäre so lange ordnungswidrig, bis die Behörde entscheidet, ob der Konsum von Kratom für den Menschen gesundheitsschädlich ist oder nicht. Lebensmittelunternehmern kommt jedoch selber die Aufgabe zu, zu prüfen, ob ihr Lebensmittel als „novel food“ einzuordnen ist – und an einer gesundheitlichen Bewertung scheinen die Händler wenig Interesse zu haben. Bislang ist Kratom jedenfalls noch nicht in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel aufgenommen worden.
Die Betreiber der Online-Shops gehen außerdem geschickt vor: Um sich gegen mögliche Kontrollen zu schützen, bezeichnen sie die Blätter gar nicht erst als „Lebensmittel“, „Nahrungsergänzungsmittel“ oder „Medikament“, sondern sprechen immer nur von „Kratom”. Darüber hinaus weisen einige von ihnen auf ihrer Webseite explizit darauf hin, dass die Blätter nicht zur Einnahme bestimmt seien. Auf einer Homepage steht sogar: „Wir verkaufen Kratom ausschließlich als ethnobotanisches Anschauungsmaterial.“
Diese klare Haltung ändert sich jedoch schnell, wenn man persönlich nachfragt: Per E-Mail erkundigt, ob Kratom gegen Durchfall und Depressionen helfe, antwortet zum Beispiel Mitarbeiter „Manuel“ vom deutschen Online-Shop kratomonline.de, dass er „aus gesetzlichen Gründen“ nicht näher über die Wirkung der Blätter informieren könne. Er empfiehlt daher einfach, „das Testset zu probieren!“. Kratomonline.de wird von einem Einzelunternehmer aus Baden-Württemberg betrieben und wirbt mit einem „diskreten Versand ab Deutschland“.
Auch Patrick von kratom.eu, einem Online-Shop der niederländischen Firma Mambog B.V., darf Kratom „aus rechtlichen Gründen“ nicht zum Konsum anbieten – dafür schickt er zwei Links. Der erste führt zum „Kratomratgeber“, der unter anderem die stimulierende und euphorisierende Wirkung der Pflanze hervorhebt. Der zweite leitet weiter zur Homepage von „Land der Träume“, eine Seite, auf der Userinnen und User sich über die unterschiedlichen Wirkungen psychedelischer Substanzen austauschen. Dort gibt es für „Kratom-Frischlinge“ nicht nur Rezepte, wie sie die Blätter zubereiten können – etwa als Pulver im Lieblingsgetränk oder im Joghurt verrührt –, sondern es heißt auch: „Gesundheitliche Probleme sind unwahrscheinlich, außer wenn Kratom in hohen Dosierungen täglich konsumiert wird.“
Kratom: Macht süchtig, Ware teils verunreinigt
Verbraucherschützerin Manthey findet solche Angaben unverantwortlich. Nicht nur, weil mittlerweile bekannt ist, dass Kratom süchtig machen kann, sondern auch, weil die Blätter bereits wegen Verunreinigungen aufgefallen seien. „Darunter auch Salmonellen“, so Manthey. Es sei auch schwierig zu sagen, ab wann man von einer „höheren Dosierung“ sprechen kann. Denn wie stark die Inhaltstoffe der Blätter wirken, hängt nicht nur von der eingenommenen Menge ab, sondern kann auch je nach Sorte, Anbaugebiet und Zubereitung variieren.
Im Gegensatz zu Ländern wie den USA ist Kratom in Deutschland ein Nischenprodukt. Das könnte sich jedoch ändern. Denn laut einer Internet-Umfrage der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gehörte Kratom im Internet bereits 2008 zu den am meisten konsumierten neuen psychoaktiven Substanzen. Umso wichtiger müsste es eigentlich sein, sich dem Problem Kratom präventiv anzunehmen – auch, um mögliche Todesfälle wie in den USA zu verhindern. Dieser Ansicht sind auch die Autoren und Autorinnen des Arzneimittel-Telegramms 2018. Dort heißt es: „Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes erscheint auch hierzulande die Listung als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel geboten.“
Update (5.4.2019): Wir haben das Zitat des BfARM-Pressesprechers Maik Pommer um den Aspekt des Protokolls ergänzt.
Bevor man sowas verurteilt, bitt erst mal richitg nachlesen. Die Todesfälle hängen mit ganz anderen substanzen zusammen. Es wurden nie Todesfälle alleine durch KratomKratom Kratom sind die Blätter des ursprünglich in Malaysia beheimateten Kratombaums. Der Kratombaum ist ein Vertreter der Pflanzenfamilie Rubiaceae, welcher z.B. auch der Kaffeestrauch und der hiesige Waldmeister angehören. Kratom wird in Form von getrockneten Blättern, Pulvern und Kapseln als Rausch- und Betäubungsmittel eingesetzt. Synonyme sind Herbal Speed oder Herbal Speedball. Die postulierte Wirkung gegen Schmerzen, Entzündungen oder Depressionen durch Nahrungsergänzungsmittel ist nicht belegt. Die pflanzlichen Inhaltsstoffe von Kratom variierten offenbar stark bzgl. ihrer Konzentration, so dass die Wirkung unkontrollierbar ist. Zum Abhängigkeitsrisiko gesellen sich unerwünschte Nebenwirkungen wie Atemnot, Leberschäden und Halluzinationen bis hin zu Todesfällen, Entzugserscheinungen folgen einer Abstinenz. In Deutschland untersteht Kratom nicht dem Betäubungsmittelgesetz und auch anderweitig gibt es keine wirkliche rechtliche Einschätzung (Stand August 2022). bewiesen. Leider sehr Schwach .
Wodurch die Todesfälle ausgelöst wurden, ist nicht genau bekannt; die FDAFDA FDA ist die US-amerikanische Arzneimittelbehörde U.S. Food and Drug Administration. Zu ihren Aufgabengebieten gehören u.a. die Zulassung, Kontrolle und Überwachung von Arzneimitteln, Impfungen und Medizinprodukten in den USA. Das deutsche Äquivalent ist die EMA, die europäische Arzneimittel-Agentur. warnt aber auch aufgrund der Todesfälle vor der Einnahme von KratomKratom Kratom sind die Blätter des ursprünglich in Malaysia beheimateten Kratombaums. Der Kratombaum ist ein Vertreter der Pflanzenfamilie Rubiaceae, welcher z.B. auch der Kaffeestrauch und der hiesige Waldmeister angehören. Kratom wird in Form von getrockneten Blättern, Pulvern und Kapseln als Rausch- und Betäubungsmittel eingesetzt. Synonyme sind Herbal Speed oder Herbal Speedball. Die postulierte Wirkung gegen Schmerzen, Entzündungen oder Depressionen durch Nahrungsergänzungsmittel ist nicht belegt. Die pflanzlichen Inhaltsstoffe von Kratom variierten offenbar stark bzgl. ihrer Konzentration, so dass die Wirkung unkontrollierbar ist. Zum Abhängigkeitsrisiko gesellen sich unerwünschte Nebenwirkungen wie Atemnot, Leberschäden und Halluzinationen bis hin zu Todesfällen, Entzugserscheinungen folgen einer Abstinenz. In Deutschland untersteht Kratom nicht dem Betäubungsmittelgesetz und auch anderweitig gibt es keine wirkliche rechtliche Einschätzung (Stand August 2022).. Im Artikel ist es ja entsprechend formuliert (“mit der Einnahme der Blätter in Zusammenhang stehen könnten”), und auf eine Quelle verlinkt, die dies näher erläutert.
Eigentlich fehlt mir ja nur das Fragezeichen hinter „Gefährlich statt gesund“.
Die zweifelhafte Validität der FDAFDA FDA ist die US-amerikanische Arzneimittelbehörde U.S. Food and Drug Administration. Zu ihren Aufgabengebieten gehören u.a. die Zulassung, Kontrolle und Überwachung von Arzneimitteln, Impfungen und Medizinprodukten in den USA. Das deutsche Äquivalent ist die EMA, die europäische Arzneimittel-Agentur.-Daten zu den Todesfällen, die mit der Einnahme mit KratomKratom Kratom sind die Blätter des ursprünglich in Malaysia beheimateten Kratombaums. Der Kratombaum ist ein Vertreter der Pflanzenfamilie Rubiaceae, welcher z.B. auch der Kaffeestrauch und der hiesige Waldmeister angehören. Kratom wird in Form von getrockneten Blättern, Pulvern und Kapseln als Rausch- und Betäubungsmittel eingesetzt. Synonyme sind Herbal Speed oder Herbal Speedball. Die postulierte Wirkung gegen Schmerzen, Entzündungen oder Depressionen durch Nahrungsergänzungsmittel ist nicht belegt. Die pflanzlichen Inhaltsstoffe von Kratom variierten offenbar stark bzgl. ihrer Konzentration, so dass die Wirkung unkontrollierbar ist. Zum Abhängigkeitsrisiko gesellen sich unerwünschte Nebenwirkungen wie Atemnot, Leberschäden und Halluzinationen bis hin zu Todesfällen, Entzugserscheinungen folgen einer Abstinenz. In Deutschland untersteht Kratom nicht dem Betäubungsmittelgesetz und auch anderweitig gibt es keine wirkliche rechtliche Einschätzung (Stand August 2022). in Verbindung stehen könnten, wurde ja schon zu Recht von meinen Vorrednern angezweifelt. In Ihrem White Paper „FDA Fails to Follow the Science on Kratom“ geht Dr. Jane K. Babin genauer auf die mangelnde Datenqualität der FDA und viele der Todesfälle ein. Es gibt auch keinen wirklichen wissenschaftlichen Beweis, dass Kratom die tödlichen Effekte (z.B. Hypoventilation) von klassichen Opioden hat oder gar „gefährlich“ abhängig macht. Auch die in Ihrem Artikel zitierten Nebenwirkungen wie z.B. Leberschäden und Krampfanfälle, lassen sich anhand der ungenauen FDA-Daten gar nicht wissenschaftlich beweisen.
Das Verbote oft nichts mit der vermeintlichen Gefährlichkeit einer Substanz zu tun haben, ist auch bekannt. Das z.B. der Konsum von Kratom in Thailand „sogar seit 1943 sanktioniert“ wird, hatte wohl mehr mit der Umgehung Opiumsteuer zu tun, als mit der Gefährlichkeit von Kratom.
Lieber Frederik,
danke für deine Nachricht. Darauf, dass in dem Abschnitt zur FDAFDA FDA ist die US-amerikanische Arzneimittelbehörde U.S. Food and Drug Administration. Zu ihren Aufgabengebieten gehören u.a. die Zulassung, Kontrolle und Überwachung von Arzneimitteln, Impfungen und Medizinprodukten in den USA. Das deutsche Äquivalent ist die EMA, die europäische Arzneimittel-Agentur. der Konjunktiv “könnte” benutzt wird, bist du ja selbe schon eingegangen. Damit wird im Text also schon mal markiert, dass sich die Todesfälle nicht eindeutig kausal auf KratomKratom Kratom sind die Blätter des ursprünglich in Malaysia beheimateten Kratombaums. Der Kratombaum ist ein Vertreter der Pflanzenfamilie Rubiaceae, welcher z.B. auch der Kaffeestrauch und der hiesige Waldmeister angehören. Kratom wird in Form von getrockneten Blättern, Pulvern und Kapseln als Rausch- und Betäubungsmittel eingesetzt. Synonyme sind Herbal Speed oder Herbal Speedball. Die postulierte Wirkung gegen Schmerzen, Entzündungen oder Depressionen durch Nahrungsergänzungsmittel ist nicht belegt. Die pflanzlichen Inhaltsstoffe von Kratom variierten offenbar stark bzgl. ihrer Konzentration, so dass die Wirkung unkontrollierbar ist. Zum Abhängigkeitsrisiko gesellen sich unerwünschte Nebenwirkungen wie Atemnot, Leberschäden und Halluzinationen bis hin zu Todesfällen, Entzugserscheinungen folgen einer Abstinenz. In Deutschland untersteht Kratom nicht dem Betäubungsmittelgesetz und auch anderweitig gibt es keine wirkliche rechtliche Einschätzung (Stand August 2022). zurückführen lassen, die FDA hier aber einen Zusammenhang vermutet. Dazu möchte ich noch betonten, dass der Text sich bemüht möglichst ausgewogen zu berichten. So wird beispielsweise
Volker Auwärter vom forensisch toxikologischen Labor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg mit den Worten zitiert, dass es sich bei Kratom seiner Ansicht nach, um „ein mildes berauschendes Mittel mit vergleichsweise geringem Abhängigkeitspotenzial“ handelt, weswegen er in „Kratom zum jetzigen Zeitpunkt keine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit” sieht. Landesbehörden wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind da hingegen anderer Meinung, was unter anderem auch mit den unlauteren Heilsversprechen einzelner Shop-Betreiber zu tun hat.
Deinen Einwand mit Thailand kann ich nachvollziehen. Dass Kratom auch in der Schweiz, in Australien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Schweden auf der Lister der zu kontrollierenden Substanzen steht, hat allerdings eher nichts mit der Opiumsteuer zu tun!
Danke für deine Nachricht und beste Grüße,
Stella Hombach
Liebe Stella,
Danke für deine Antwort.
Warum K. in den von dir genannten Ländern nicht mehr legal erhältlich ist, kann ich dir auch nicht sagen, weil es eben keine belastbaren Daten gibt, die ein solche Einstufung wissenschaftlich untermauern könnten. Ich glaube auch nicht, dass es hier wirklich um unlautere Heilsversprechen einzelner Shop-Betreiber geht. Die Argumentation wie gefährlich K. denn nun wirklich ist, steht und fällt doch mit den konstruierten Daten der FDAFDA FDA ist die US-amerikanische Arzneimittelbehörde U.S. Food and Drug Administration. Zu ihren Aufgabengebieten gehören u.a. die Zulassung, Kontrolle und Überwachung von Arzneimitteln, Impfungen und Medizinprodukten in den USA. Das deutsche Äquivalent ist die EMA, die europäische Arzneimittel-Agentur. (siehe auch „FDA Fails to Follow the Science on KratomKratom Kratom sind die Blätter des ursprünglich in Malaysia beheimateten Kratombaums. Der Kratombaum ist ein Vertreter der Pflanzenfamilie Rubiaceae, welcher z.B. auch der Kaffeestrauch und der hiesige Waldmeister angehören. Kratom wird in Form von getrockneten Blättern, Pulvern und Kapseln als Rausch- und Betäubungsmittel eingesetzt. Synonyme sind Herbal Speed oder Herbal Speedball. Die postulierte Wirkung gegen Schmerzen, Entzündungen oder Depressionen durch Nahrungsergänzungsmittel ist nicht belegt. Die pflanzlichen Inhaltsstoffe von Kratom variierten offenbar stark bzgl. ihrer Konzentration, so dass die Wirkung unkontrollierbar ist. Zum Abhängigkeitsrisiko gesellen sich unerwünschte Nebenwirkungen wie Atemnot, Leberschäden und Halluzinationen bis hin zu Todesfällen, Entzugserscheinungen folgen einer Abstinenz. In Deutschland untersteht Kratom nicht dem Betäubungsmittelgesetz und auch anderweitig gibt es keine wirkliche rechtliche Einschätzung (Stand August 2022).“ von Dr. Jane K. Babin). Du sagst du zum Schluss selbst “Umso wichtiger müsste es eigentlich sein, sich dem Problem K. präventiv anzunehmen – auch, um mögliche Todesfälle wie in den USA zu verhindern.“ Klar sagst du “mögliche Todesfälle“, aber das Kernproblem ist doch, dass hier unvollständige und vor allem ungeprüfte Daten einer Behörde (FDA) herangezogen werden, die von anderen Stellen (Medwatch, ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten.-Telegramm etc.) als Argumentationsgrundlage genommen werden, um Verbote zu erwägen oder „vorbeugende“ Maßnahmen zu fordern (löbliche Ausnahme ist anscheinend (noch) das BfArMBfArM Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist zuständig für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) sowie für die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten. Es regelt sowohl das legale Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln und ihren Ausgangsstoffen als auch deren Herstellung, Anbau und Handel. Das BfArM agiert ebenso dafür Forschung und regulierende Tätigkeiten miteinander zu vernetzen.). Aber auch in deiner Überschrift beziehst du klar Position: „K. ist gefährlich.“ Keine aussagekräftigen kontrollierten Studien können das belegen! „Kratom ist gesund“ wäre demnach genauso wahr.
Wenn Dr. Gottlieb (FDA) über angebliche Leberversagen und Krampfanfälle fantasiert, läuten bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg alle Alarmglocken. Relativierende Aussagen von Wissenschaftlern wie Volker Auwärter (den du zitiert hast), dass es hier eigentlich kaum Vergiftungsfälle und es aktuell keine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit gibt, werden bei Entscheidungsgrundlagen für (präventive) Maßnahmen bei der Verbraucherzentrale anscheinend nicht herangezogen.
Natürlich ist K. kein zugelassenes und frei verkäufliches „Arzneimittel“ wie beispielsweise Acetylsalicylsäure – also Aspirin, an dem, trotz aller möglichen Heilsversprechen, jährlich tausende Menschen weltweit aufgrund von Magenblutungen sterben. Aber ein Verbot von K. könnte z.B. dazu führen, dass auf dem Schwarzmarkt aus Profitgründen stark kontaminierte Sorten in Umlauf gebracht werden würde etc. Aber dann wäre natürlich wieder das K. dran Schuld.
Beste Grüße
Frederik
Sie zensieren offenbar Kommentare, die ihnen von ihrer inhaltlichen Aussage her nicht in den Kram passen, und sachlich, wie frei von Beleidigungen sind.
Sie betreiben keine Informationen sondern Propaganda. Alleine “der Recherche verschrieben” aber in jedem 2ten, 3ten Satz eine Hahnebüchene unbelegte Mutmaßung nach der anderen.
Wie gesagt: Beste Erfahrungen, hat weite Teile meiner Jugend vor Menschen wie ihnen gerettet. Ich danke Gott dafür, und ich danke ihm auch, dass er entgegen hartnäckiger Bestrebungen aus ihrer Ecke auch in meinem Land den Weg für Hanf als Heilmittel wieder frei machte.
Wenn Sie Rückrad haben, sollten Sie meine originale Nachricht auch noch freigeben. Ich hoffe sie hat sie zumindest mental erreicht.
Hallo nochmal, wie Sie unserer Nettiquette entnehmen können, freuen wir uns über kritische Kommentare Feedback und Vorschläge. Wir bitten allerdings stets darum, Kommentare sachlich zu halten und auf Beleidigungen zu verzichten – und behalten uns vor Kommentare ansonsten nicht zu veröffentlichen. Was uns auch wichtig ist: Bitte belegen Sie Ihre Aussagen nach Möglichkeit auch mit Links oder anderen Verweisen. Wir prüfen alle Kommentare vorab und schalten sie frei. Insbesondere am Abend oder am Wochenende und zu CoronaCorona Mit Corona bezeichnet die Allgemeinbevölkerung zumeist SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2). Es ist ein neues Beta-Coronavirus, welches zu Beginn des Jahres 2020 als Auslöser der Krankheit COVID-19 identifiziert wurde. Coronaviren waren schon vor 2020 altbekannt. In Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten (teils auch schwere Lungenentzündungen) und auch andere Wirte werden von ihnen befallen. SARS-CoV-2 hingegen verursacht wesentlich schwerere Krankheitsverläufe, mit Aufenthalten auf der Intensivstation bis hin zum Tod. Der Virusstamm entwickelte und entwickelt seit seiner Entdeckung verschiedene Virusvarianten, die in ihren Aminosäuren Austausche aufweisen, was zu unterschiedlichen Eigenschaften bezüglich ihrer Infektiosität und der Schwere eines Krankheitsverlaufes führt. Seit Dezember 2020 steht in Deutschland ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung.-Homeschooling-Zeiten geschieht dies teils zeitverzögert.
Besten Dank und schöne Grüße Nicola Kuhrt