Checker Evi
Checker Evi – dein Chatbot für irreführende Wirkversprechen
„Deine tägliche Portion Glück“ mit Serotonin-Kapseln? „Weniger Falten, straffe Haut, mehr Hautfeuchtigkeit“ dank Kollagendrink? Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) übertreiben manchmal nicht nur. Etliche der Werbe- und Wirkversprechen sind sogar verboten – oder so zumindest nicht zugelassen.
Aber wo kannst du als Verbraucher:in sowas checken oder sogar melden? Wer ist denn eigentlich zuständig? Das ist gar nicht so einfach herauszufinden.
Dabei hilft dir nun Checker Evi – dein Chatbot für irreführende Werbe- und Wirkversprechen!
Hinweis: Checker Evi ist ein Prototyp, das heißt, sie lernt noch. Aktuell kennt sie sich deshalb nur mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) aus, die in Deutschland hergestellt werden. Das aber richtig gut!
Wenn du mehr über Checker Evi erfahren möchtest, folge diesem Link: Wir haben einige Informationen für dich zusammengestellt.
Wenn du dich bereits gut auskennst, kannst du direkt loslegen:
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(Möglicherweise werdet ihr aufgefordert, Voiceglow zu laden. Das hat etwas mit Cookies und deren Einstellungen zu tun. Um Checker Evi zu starten, müsst ihr einmal auf diesen Button klicken. Aber dann geht’s wirklich los!)
Fragen und Antworten
Erfahre hier, was es mit Checker Evi – dein Chatbot für irreführende Wirkversprechen auf sich hat.
Du möchtest mehr wissen? Schreib uns eine E-Mail an: checker-evi@medwatch.de.
Wer oder was ist Checker Evi?
Checker Evi ist ein Chatbot, also eine Art Künstliche Intelligenz. Sie sucht für dich nach irreführenden Wirkversprechen. Deshalb stellt sie viele Fragen, die du am besten möglichst exakt beantwortest. Dann erfährst du: Ist das Werbeversprechen auf deinem NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben. zugelassen oder nicht? Und: Wenn es so nicht erlaubt ist, kannst du es direkt melden. Checker Evi findet für dich automatisch die richtige Meldestelle.
Was checkt Checker Evi denn überhaupt?
Momentan lernt Checker Evi noch eine Menge. Deshalb kennt sie sich aktuell nur mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) aus, das aber richtig gut!
Demnächst kommen weitere Produkte und Dienstleistungen dazu.
Was gilt als Nahrungsergänzungsmittel?
Vor dem Gesetz sind Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Lebensmittel, keine Medikamente. Sie dürfen die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen. Vor allem dürfen sie keine arzneiliche Wirkung zeigen – und diese auch nicht versprechen. NEM gibt es beispielsweise als Kapseln, Tabletten, Pulver oder Tropfen. Sie enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Inhaltsstoffe. Sie dürfen jedoch nicht wie ein ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten oder Schmerzen anpreisen oder zur Anwendung für eine medizinische Indikation werben.
Bei MedWatch haben wir zu NEM schon einiges geschrieben, schau doch mal vorbei: Hier findest du unsere Recherchen zu Nahrungsergänzungsmitteln.
Was ist ein Health Claim?
Health Claims sind nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln, zum Beispiel auf Nahrungsergänzungsmitteln. Die Health-Claims-Verordnung und die Lebensmittelinformationsverordnung der EU regeln, dass diese Angaben nicht falsch oder irreführend sein dürfen. Und: Sie müssen sich auf wissenschaftliche Daten stützen, die von der Europäischen Behörde für LebensmittelsicherheitLebensmittelsicherheit Lebensmittelsicherheit ist ein komplexer Bereich. Es wird zwischen sog. horizontalen und vertikalen Bestimmungen unterschieden. Ersteres bedient Bestimmungen für die Lebensmittelkennzeichnung, für Zusatzstoffe in Lebensmitteln sowie für Rückstände in Lebensmitteln. Vertikale Bestimmungen beziehen sich auf Nahrungsergänzungsmittel, Milch, Eier, Fisch, Fruchtsäfte und vieles mehr. Auch für kosmetische Produkte wie z.B. Zahncreme, Shampoo, Nagellack sowie Bedarfsgegenstände (Spielzeug, Geschirr, Schuhe, Textilien, Modeschmuck…) gilt das Lebensmittelrecht. Zusatzstoffe und neuartige Lebensmittel müssen zugelassen sein, schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Kennzeichnungen müssen erkennbar machen, ob zum Beispiel Allergene enthalten sind. (EFSAEFSA Die EFSA ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie wurde 2002 mit Sitz in Parma eingerichtet, um die Lebensmittelsicherheit in der EU zu verbessern und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Zu ihren Aufgaben gehört die wissenschaftliche Beratung zu bestehenden und aufkommenden Risiken in der Lebensmittelkette durch wissenschaftliche Gremien und Ausschüsse. Der Großteil ihrer Arbeit erfolgt auf Ersuchen durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten, manche der wissenschaftlichen Arbeiten werden auf eigene Initiative durchgeführt. Die EFSA kooperiert mit dem BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung – und wird über den EU-Haushalt finanziert. Die Bewertung von lebensmittelbedingten Risiken erfolgt unabhängig von politischen Entscheidungsfindungen.) überprüft werden.
Deshalb dürfen Hersteller MelatoninMelatonin Melatonin – ein Hormon, welches den Tag-Nacht-Rhythmus steuert – wird größtenteils im Gehirn durch die Zirbeldrüse synthetisiert. Seine Ausschüttung ist abhängig von der Tageslichtmenge, die auf die Netzhaut des Auges fällt. Dunkelheit regt die Ausschüttung an, weswegen es auch Schlafhormon genannt wird. Melatonin wird in letzter Zeit vermehrt als Wundermittel gehandelt. Es soll zusätzlich zu Schlafstörungen als Anti-Aging-Agenz und gegen Krebs wirken. In Deutschland wurde bisher nur ein Medikament mit Melatonin zugelassen. Dies ausschließlich zur kurzfristigen Einnahme von Patienten über 55, bei denen eine (auf keiner Krankheit beruhende) Schlafstörung besteht. Hochdosierte Melatonin-Präparate sind zudem verschreibungspflichtig. Über die schlafstimulierende Wirkung hinausgehende Anwendungen sind bisher nur unzureichend untersucht. Dies gilt ebenso für Langzeit-, Neben- und Wechselwirkungen des Hormons sowie für die Einnahme durch Schwangere und Stillende. Ungeachtet dessen wird das Hormon in Form von Nahrungsergänzungsmitteln und Sprays vertrieben.-haltige Nahrungsergänzungsmittel auch nicht mit „Schützt deine Mitochondrien und senkt das Krebsrisiko“ oder „… half bei Verdauungsproblemen und sogar in der Schmerzminderung“ bewerben; das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gerichtlich verbieten lassen. Für Melatonin sind nur zwei Health Claims zugelassen, und zwar:
- „Melatonin trägt dazu bei, die Einschlafzeit zu verkürzen“ und
- „Melatonin trägt zur Linderung der subjektiven Jetlag-Empfindung bei“.
Welche Health Claims zugelassen sind, kannst du in der aktuellen Liste nachschauen.
(Psst, auch Checker Evi informiert sich in dieser Liste!)
Wie kann ich ein irreführendes Werbeversprechen melden?
Das geht ganz einfach: Schau dir gemeinsam mit Checker Evi dein Produkt ganz genau an. Checker Evi leitet dich mit ihren Fragen Stück für Stück durch den Meldeprozess. Sie sucht sogar für dich die richtige Behörde heraus! Das klingt ganz einfach, ist in Wirklichkeit aber kompliziert. Denn allein in Deutschland gibt es knapp 400 zuständige Ämter.
Wenn Checker Evi und du am Ende alle Fragen beantwortet habt, kannst du dich entscheiden: Möchtest du das irreführende Werbeversprechen zur Überprüfung an die Behörde melden? Dann unterstützt Checker Evi dich erneut, und zwar mit einer vorbereiteten E-Mail. Die musst du nur noch abschicken. Fertig.
Kann ich auch Produkte von Herstellern melden, die ihren Firmensitz nicht in Deutschland haben?
Aktuell kannst du nur irreführende Werbe- und Wirkversprechen melden, wenn es Nahrungsergänzungsmittel sind und der Hersteller der Produkte in Deutschland sitzt.
Was geschieht mit meinen Daten, wenn ich den Chatbot bediene?
Wir speichern zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten.
Gegen Ende des Meldeprozesses fragen wir dich, ob du deine Angaben unserem Team spenden möchtest – anonymisiert natürlich. Damit können wir schauen, welche Werbeversprechen und Produkte besonders häufig gemeldet werden. Das können wir für unsere journalistische Berichterstattung nutzen.
Aber: Deine persönlichen Daten sind für uns tabu!
Butter bei die Fische: Warum heißt der Chatbot Checker Evi?
Evi liebt Evidenz, genau wie wir. Klar, dass sie am liebsten genauso heißen wollte. Das war aber doch etwas sperrig, Checker Evidenz. Deshalb haben wir uns auf die Kurzform „Evi“ geeinigt.
Was ist denn überhaupt Evidenz? Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) schreibt dazu: „Evidenz bezeichnet die Gesamtheit des Wissensstands bezüglich einer spezifischen Frage, insbesondere das Wissen aus wissenschaftlichen Studien.“ Und die müssen’s ja wissen.
Und was heißt das? Checker Evi verlässt sich nicht auf Gefühle, Schwingungen und windige Versprechen. Sie schaut lieber ganz genau hin, nämlich in der Wissenschaft.
Checker Evi ist ein Kooperationsprojekt von
Gefördert wurde das Projekt Checker Evi (vormals: MedVertify) vom WPK Innovationsfonds Wissenschaftsjournalismus.