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Alle zeigen NetzDG

Das NetzDG – Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) definiert Pflichten für Anbieter und legt umfangreiche Löschpflichten fest. Das Gesetz richtet sich hauptsächlich an soziale Netzwerke, die ihre Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich machen und mit dem Betreiben ihres Angebotes Gewinne erzielen. Plattformen mit journalistisch-redaktionellen Angeboten, zählen hier nicht mit hinein. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen diese Netzwerke z.B. binnen 24 Stunden, jeder andere rechtswidrige Inhalt innerhalb einer Woche gelöscht werden. Die Anbieter sind durch das NetzDG u.a. zu einem halbjährlichen Löschbericht aufgefordert. Straftatbestände in diesem Zusammenhang sind z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.