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GBA (auch G-BA) – Gemeinsamer Bundesausschuss – ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Zu seinen Aufgabengebieten gehören die Erarbeitung von Richtlinien bezüglich medizinischer Leistungen die gesetzlich Versicherte in Anspruch nehmen können und er beschließt Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Kliniken und Praxen. Es sollen, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte, transparente und rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, die dem allgemein anerkannten Stand der Forschung entsprechen.