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IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen – gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung und der Patient muss bei Inanspruchnahme selbst für die Kosten aufkommen. Patient*innen sind nicht verpflichtet, diese ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Leistungen anzunehmen. Oft handelt es sich hierbei um Leistungen, für die keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen oder die noch keiner Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen wurden. Beispiele sind Zusatzvorsorgeuntersuchungen oder Reiseimpfungen. Wichtig hierbei ist, dass der behandelnde Arzt im Vorfeld die schriftliche Zustimmung des Patienten einholt und auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hinweist. Über IGeLeistungen können sich Versicherte unabhängig informieren; z.B. beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. – in seinem IGeL-Monitor. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer stehen den Versicherten informierend und beratend zur Seite.