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Alle zeigen GSAV

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) kam unter anderem nach dem Skandal um Verunreinigungen im Blutdrucksenker Valsartan zu Stande. Der Bund bekommt mit diesem Gesetz erweiterte Befugnisse. Informationen über die Hersteller der Wirkstoffe in Arzneimitteln werden z.B. in Zukunft öffentlich zugänglich gemacht. Die Qualität und die Sicherheit der Arzneimittelversorgung sollen damit deutlich verbessert werden. Auch Apotheken und Herstellerbetriebe sollen einer stärkeren Kontrolle unterliegen. Krankenkassen sind nun verpflichtet, bei Rabattverträgen die Vielfalt der Anbieter zu berücksichtigen, um Lieferengpässen bei Medikamenten entgegenzuwirken. Ganz allgemein soll das GSAV zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderbehörden führen.