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Alle zeigen Behandlungsfehler

Man spricht von einem Behandlungsfehler, wenn eine medizinische Versorgung nicht nach dem allgemein anerkannten Facharztstandard erfolgt. Diese Fehler können genauso bei der Aufklärung in einem Patientengespräch stattfinden wie auch bei einer Diagnosestellung oder einer Therapiewahl. Auch Organisationsfehler sind denkbar. Der Standard bezieht sich auf den gesicherten Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung. Behandlungsfehler können Ärzten und Ärztinnen, Krankenpfleger*innen, Hebammen, Heilpraktiker*innen und auch Psychotherapeut*innen unterlaufen. Wird ein Behandlungsfehler nachgewiesen, kann Anspruch auf Schadensersatz oder auch Schmerzensgeld geltend gemacht werden.