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Landesärztekammer

Die 17 deutschen Landesärztekammern dienen der Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Für jeden Arzt und jede Ärztin besteht eine Pflichtmitgliedschaft in ihrer oder seiner jeweiligen Ärztekammer. Welche Kammer zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland er oder sie seine ärztliche Tätigkeit ausübt. Die Aufgaben der einzelnen Landesärztekammern sind durch die jeweiligen Kammergesetze des Landes geregelt. Dazu gehören Aufgabenbereiche aus der Berufs- und GesundheitspolitikGesundheitspolitik Das Hauptaugenmerk der Gesundheitspolitik liegt auf der Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist hierbei federführend. Dem BMG obliegt es entsprechende Gesetzesvorhaben, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften auszuarbeiten. Der BMG konzipiert die Gesetze im Gesundheitsbereich, der Bundestag verabschiedet sie. Andere Geschäftsbereiche wie Verbraucherschutz, soziale Sicherung und Finanzierung finden Beachtung und müssen miteinander in Einklang gebracht werden, auch der Bundesrat spielt hier mit rein., ärztliche Weiter- und Fortbildung und Qualitätssicherung. Die einzelnen Landesärztekammern haben die BundesärztekammerBundesärztekammer Die Bundesärztekammer (BÄK) vereint die 17 deutschen Ärztekammern unter sich. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen aller Ärzt*innen in Deutschland und vermittelt den Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ärztekammern. Ihr Ziel ist es unter anderem möglichst einheitliche Regeln zur Berufsordnung von Ärzten und Arztinnen herbeizuführen. Sie pflegt Kontakte zur Bundesregierung, zum Bundesrat sowie zu den politischen Parteien. als Spitzenorganisation.