Um die Sicherheit von Kinderarzneimitteln zu verbessern ist 2007 eine EU-Verordnung in Kraft getreten. Die meisten Medikamente sind für Erwachsene entwickelt, geprüft und zugelassen worden. Dosierung und Darreichungsformen für Kinder werden daher häufig auf Grundlage von Erfahrungswerten ermittelt. Nach der neuen Verordnung ist es nun bei Zulassung eines Arzneimittels erforderlich anhand entsprechender Studien dessen Wirkung an Kindern und Jugendlichen nachzuweisen. Mit einem Symbol soll dies auf den Medikamentenverpackungen gekennzeichnet werden. Zudem wurde am BfArMBfArM Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist zuständig für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) sowie für die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten. Es regelt sowohl das legale Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln und ihren Ausgangsstoffen als auch deren Herstellung, Anbau und Handel. Das BfArM agiert ebenso dafür Forschung und regulierende Tätigkeiten miteinander zu vernetzen. eine Kommission gebildet, die bei der Zulassung von Kinderarzneimitteln mitwirken soll. Für bereits auf dem Markt existierende Medikamente für Erwachsene ermittelt die Kommission, inwiefern diese auch bei Kindern und Jugendlichen sicher angewandt werden können. Des Weiteren kann sich auf den Seiten der »Initiative ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. für Kinder« rund um das Thema KinderarzneimittelKinderarzneimittel Um die Sicherheit von Kinderarzneimitteln zu verbessern ist 2007 eine EU-Verordnung in Kraft getreten. Die meisten Medikamente sind für Erwachsene entwickelt, geprüft und zugelassen worden. Dosierung und Darreichungsformen für Kinder werden daher häufig auf Grundlage von Erfahrungswerten ermittelt. Nach der neuen Verordnung ist es nun bei Zulassung eines Arzneimittels erforderlich anhand entsprechender Studien dessen Wirkung an Kindern und Jugendlichen nachzuweisen. Mit einem Symbol soll dies auf den Medikamentenverpackungen gekennzeichnet werden. Zudem wurde am BfArM eine Kommission gebildet, die bei der Zulassung von Kinderarzneimitteln mitwirken soll. Für bereits auf dem Markt existierende Medikamente für Erwachsene ermittelt die Kommission, inwiefern diese auch bei Kindern und Jugendlichen sicher angewandt werden können. Des Weiteren kann sich auf den Seiten der »Initiative Arzneimittel für Kinder« rund um das Thema Kinderarzneimittel informiert werden. Die Initiative wurde vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) ins Leben gerufen und ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Träger sind der BAH, Mitglieder der Arzneimittelindustrie, der Apothekerschaft sowie der Forschung. informiert werden. Die Initiative wurde vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) ins Leben gerufen und ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Träger sind der BAH, Mitglieder der Arzneimittelindustrie, der Apothekerschaft sowie der Forschung.