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Versandapotheken

Eine Versandapotheke betreibt einen Online-Versandhandel im Internet. Sie unterliegt den gleichen Gesetzen wie Vor-Ort-Apotheken. Die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente sind vorgegeben und festgesetzt. Bei rezeptfreien Arzneimitteln dürfen die Preise variieren. In Deutschland dürfen nur zugelassene Präsenzapotheken einen Online-Versandhandel betreiben. Eine vertrauenswürdige Versandapotheke zeigt ein europaweit einheitliches Sicherheitslogo, direkt verlinkt mit dem Versandregister des Bundesinstituts für ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. und MedizinprodukteMedizinprodukte Medizinprodukte sind z.B. Implantate, Katheder, Infusionen, Herzschrittmacher und Co. Sie definieren sich durch eine vom jeweiligen Hersteller bestimmte medizinische Zweckbestimmung für die Anwendung beim Menschen. Anders als bei Arzneimitteln entfaltet sich ihre Hauptwirkung auf physikalische Weise. Verschiedenste Vorgaben regeln das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten. Dadurch soll für die Sicherheit und Eignung der Medizinprodukte gesorgt werden. Es geht hierbei zudem um den Schutz von Patienten, Anwendern und Dritter. (BfArMBfArM Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist zuständig für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) sowie für die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten. Es regelt sowohl das legale Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln und ihren Ausgangsstoffen als auch deren Herstellung, Anbau und Handel. Das BfArM agiert ebenso dafür Forschung und regulierende Tätigkeiten miteinander zu vernetzen.). Es handelt sich hierbei um ein Icon mit grünen Streifen, überlagert von einem weißen Kreuz, zusätzlich versehen mit der Flagge des Ursprungslandes der Online-Apotheke. In der jeweiligen Landessprache ist darauf zu lesen: »Zur Überprüfung der Legalität dieser Website hier klicken«. Eine Versandapotheke aus dem europäischen Ausland darf Medikamente nach Deutschland liefern, wenn in ihrem Ursprungsland ähnlich strenge Auflagen für den Betrieb von Online-ApothekenOnline-Apotheken Eine Online-Apotheke betreibt einen Apotheken-Versandhandel im Internet. Sie unterliegt den gleichen Gesetzen wie Vor-Ort-Apotheken. Die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente sind vorgegeben und festgesetzt. Bei rezeptfreien Arzneimitteln dürfen die Preise variieren. In Deutschland dürfen nur zugelassene Präsenzapotheken einen Online-Versandhandel betreiben. Eine vertrauenswürdige Online-Apotheke zeigt ein europaweit einheitliches Sicherheitslogo, direkt verlinkt mit dem Versandregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Es handelt sich hierbei um ein Icon mit grünen Streifen, überlagert von einem weißen Kreuz, zusätzlich versehen mit der Flagge des Ursprungslandes der Online-Apotheke. In der jeweiligen Landessprache ist darauf zu lesen: »Zur Überprüfung der Legalität dieser Website hier klicken«. gelten. Hierzu zählen zurzeit die Niederlande, Schweden (nur für verschreibungspflichtige Medikamente) und Tschechien (nur für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente). Ohne ein Rezept dürfen rezeptpflichtige Mittel online nicht vertrieben werden. Eine Versandapotheke muss zudem eine Beratung in deutscher Sprache anbieten sowie Fachkräfte mit pharmazeutisch-medizinischem Fachwissen beschäftigen.