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Pharmakologe

Eine Pharmakologin und ein PharmakologePharmakologe Eine Pharmakologin und ein Pharmakologe sind Expert*innen auf dem Gebiet der Pharmakologie. Ihr Arbeitsgebiet ist die Erforschung von Wirkungen und Wechselwirkungen eines Stoffes auf einen Organismus. Dies ist besonders bei der Neuentwicklung von Medikamenten wichtig. Ein Pharmakologe untersucht die biochemischen und physiologischen Effekte, also die Aufnahme, die Verteilung, den biochemischen Um-und Abbau im Körper sowie die Ausscheidung des Mittels. Die Pharmakologin prüft erwünschte und unerwünschte Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Stoffen und berücksichtigt hierbei genetische Faktoren. Auch Planung, Durchführung und Auswertung von Arzneimittelstudien gehören zum Aufgabengebiet. Zudem diagnostiziert und behandelt ein Pharmakologe Vergiftungen und führt toxikologische Beratungen durch. sind Expert*innen auf dem Gebiet der Pharmakologie. Ihr Arbeitsgebiet ist die Erforschung von Wirkungen und Wechselwirkungen eines Stoffes auf einen Organismus. Dies ist besonders bei der Neuentwicklung von Medikamenten wichtig. Ein Pharmakologe untersucht die biochemischen und physiologischen Effekte, also die Aufnahme, die Verteilung, den biochemischen Um-und Abbau im Körper sowie die Ausscheidung des Mittels. Die Pharmakologin prüft erwünschte und unerwünschte NebenwirkungenNebenwirkungen Laut Arzneimittelgesetz sind Nebenwirkungen schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf ein Arzneimittel. Sie sind Wirkungen eines Medikaments, die nicht zu der beabsichtigten Wirkung gehören und zusätzlich auftauchen. Auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Substanzen, Folgen von Überdosierungen und die Entwicklung von Abhängigkeiten können dazu gezählt werden. Zudem erfolgt eine Unterteilung in Arzneistoff-typische und unvorhersehbare Nebenwirkungen. Erstere sind erwartet und konzentrationsabhängig; letztere sind mengenunabhängig, wie z.B. Allergien auf Inhaltsstoffe des Präparates. Des Weiteren werden sie nach ihrer Häufigkeit eingeteilt, so existieren sehr häufige, häufige, gelegentliche, seltene und sehr seltene Nebenwirkungen. Diese Begrifflichkeiten sind an feste prozentuale Werte gekoppelt. So müssen sie auch verpflichtend im Beipackzettel eines pharmakologischen Präparates aufgelistet sein. Zudem werden sie manches Mal in erwünschte und unerwünschte eingeteilt. Dementsprechend können einige unerwartete Nebenwirkungen für manche Patientengruppen von Vorteil sein, für andere wiederum nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden jedoch hauptsächlich die unerwünschten Wirkungen als Nebenwirkung bezeichnet. Ein behandelnder Arzt muss je nach Schwere der unerwünschten Wirkungen abschätzen, ob der Nutzen des Präparates das jeweilige Risiko aufwiegt., Wechselwirkungen mit anderen Stoffen und berücksichtigt hierbei genetische Faktoren. Auch Planung, Durchführung und Auswertung von Arzneimittelstudien gehören zum Aufgabengebiet. Zudem diagnostiziert und behandelt ein Pharmakologe Vergiftungen und führt toxikologische Beratungen durch.